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Antrag 225/I/2018 Umsetzung des Entwicklungskonzeptes i2030 beschleunigen!

22.04.2018

Mehr und besseren SPNV für die Erreichbarkeit von Zentrum und Umland

 

Der Fachausschuss Mobilität der SPD Berlin befürwortet die Ziele der von den Ländern Berlin und Brandenburg mit der DB AG geschlossenen „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ vom Oktober 2017. Er sieht darin einen Meilenstein zur Umsetzung des gemeinsamen Beschlusses „Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg“ mit dem AK Verkehr der SPD Brandenburg vom 25.01.2017 zur Verbesserung der SPNV-Anbindung in der Hauptstadtregion.
Für alle acht untersuchten Projekte sind der schnelle Auf- und Ausbau der Schieneninfrastruktur und die Ausweitung des Zugangebots erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund ist in den Untersuchungen vor allem zügig das „Wie und Wann“ festzulegen, nicht erneut über das „Ob“ bzw. ein „Entweder/Oder“ zu streiten. Die Berliner Umlandgemeinden benötigen rasch verbindliche Zusagen für die Verbesserung der Schienenanbindung mit Berlin. Dazu gehört eine klare Umsetzungsstrategie mit nachvollziehbaren Zeitabläufen und Perspektiven für die einzelnen Strecken. Der Mehrverkehr auf der Schiene braucht auch langfristig genug Kapazitäten durch ausreichende Infrastruktur. Schnelle und langsamere Verkehre sind zu entflechten, um eine hohe Betriebsqualität und Fahrplanstabilität zu erreichen.

 

In diesem Sinne sollen die schneller realisierbaren Projekte oder Verbesserungen zügig umge setzt und beworben werden. Eine Planung mit einer Vielzahl von Prüfvarianten ist zu vermeiden. Stattdessen müssen die Projekte schnellstmöglich entscheidungs- und bewilligungsreif sein. Das bedeutet kurze Planungsvorläufe, die Einleitung von Genehmigungsverfahren mit zeitnaher Bürger*innenbeteiligung, sowie die Erstellung von Nutzen-Kosten-Berechnungen, auch um die vom Bund in Kürze bereitgestellten zusätzlichen GVFG-Mittel erhalten zu können.

 

Durch eine frühzeitige Abstimmung und Koordinierung ist zudem sicherzustellen, dass die Umsetzung vor allem in der ersten Hälfte des nächsten Jahrzehnts erfolgt und alle Projekte bis spätestens zum Jahr 2030 abgeschlossen sind. Das kann auch bedeuten, dass die Realisierung machbarer Zwischenabschnitte einem optimalen Endausbauzustand vorzuziehen ist, sofern dieser zu einem um Jahre verschobenen Baubeginn führen könnte.

 

Diese Angebots- und Netzerweiterungen sowie die Zielsetzung beim Klima- und Umweltschutz erfordern, dass die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel durch beide Bundesländer nur noch für den SPNV eingesetzt werden. Beide Bundesländer sollen darüber hinaus „reine“ Landeshaushaltsmittel zur Bestellung von SPNV-Leistungen zur Verfügung stellen und sich gegenüber der Bundesregierung für eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel einsetzen.

 

Zur gemeinsamen und abgestimmten Finanzierung von Investitionen in die Schieneninfrastruktur (einschließlich der Vorplanungen) und der Bestellung von Zugleistungen müssen Berlin und Brandenburg frühzeitig verbindliche Vereinbarungen treffen, mit denen auch vom eingeübten, aber nicht immer zweckmäßigen Territorialprinzip abgewichen werden kann. Dadurch soll erreicht werden, dass bei Vorliegen der Planungsreife auch schon die Bestellung und Finanzierung der länderübergreifenden Fahrleistungen des SPNV geklärt sind und es zu keinen weiteren Verzögerungen einzelner Projekte und Strecken kommt.

Antrag 180/I/2018 Berliner Verwaltung als Plattform. Schaffung von API‘s für kreative Unternehmen

19.04.2018

Berlin soll Informationen und Bürgerdienste seiner Verwaltungen über eine einheitliche, gut dokumentierte API (application programming interface) zur Verfügung stellen. Auf diese Weise bekämen Startups sowie kleine, kreative Unternehmen die Möglichkeit, Apps und Software für die Berliner BürgerInnen zu entwickeln und Bürgerdienste digital zugänglich zu machen. Die Verwaltungen selbst könnten sich dieser Strategie folgend dann darauf fokussieren, einheitliche Datenstrukturen zu schaffen, sich intern zu vernetzen, die Schnittstellen zu gestalten und die Art der bereitgestellten Daten und Dienste zu steuern.

 

Die Ausgestaltung der API soll durch den Lenkungskreis IKT (nach §20 EGovG Berlin) erfolgen, welcher die Standards bzw. die Rahmenbedingungen zur Gestaltung der API vorgibt.

 

Antrag 75/II/2017 Sicherheit für Radfahrer*innen an Kreuzungen kurzfristig und dauerhaft verbessern

14.10.2017

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, darauf hinzuwirken, dass auf allen Straßen des übergeordneten Straßennetzes, auf denen noch keine Fahrradstreifen existieren bzw. keine geplant sind sowie auf allen Nebenstraßen, die Sicherheit für Radfahrer*innen erhöht wird.

 

Dazu sind mindestens drei Maßnahmen durchzuführen:

  1. Eine Radwegfurt mit Fahrradpiktogramm und roter Einfärbung muss eingerichtet werden. Diese müssen das Einfädeln in einen beginnenden Radweg bzw. das Überqueren und Abbiegen an Ampelkreuzungen und Vorfahrtsstraße sichern, indem sie sich optisch klar von der Fahrbahn abgrenzen.
  2. An Straßen mit Parkspur muss die Radwegfurt mindestens am ersten möglichen Parkplatz vor der Kreuzung beginnen, um das Einfädeln tatsächlich sicher zu gestalten.
  3. Je nach Situation ist das absolute Halteverbot ggf. um eine Fahrzeuglänge zu vergrößern. In jedem Fall müssen aber die beginnenden Zonen des absoluten Halteverbots mit Sperrflächen markiert werden. Damit das Halteverbot nicht umgangen werden kann, müssen geeignete bauliche Maßnahmen umgesetzt werden, wie z.B. das Aufstellen von Baken. Diese erhöhen zusätzlich die optische Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen.

 

Diese Maßnahmen sind unabhängig von mittelfristig geplanten Straßenbaumaßnahmen durchzuführen. Dies gilt insbesondere für Kreuzungen, die nicht kurzfristig mit Fahrradanlagen ausgestattet werden sollen, wie Nebenstraßen, die nicht zu Fahrradstraßen umgebaut oder Hauptstraßen, die nicht kurzfristig mit Radwegen ausgestattet werden sollen. Mit diesen unaufwendigen Mitteln kann die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen an allen Kreuzungen kurzfristig und dauerhaft verbessert werden.

 

Laut amtlicher Statistik kam es in Berlin im Jahr 2016 zu 7.495 registrierten Verkehrsunfällen mit Radfahrer*innenbeteiligung. Im selben Jahr sind gelichzeitig 19 Radfahrer*innen durch Verkehrsunfälle ums Leben gekommen – 9 mehr als im Jahr zuvor. Jeder dritte im Straßenverkehr verunglückte Mensch wird bei Unfällen mit Radfahrer*innenbeteiligung gezählt. Am häufigsten entstehen Unfälle zwischen Auto- und Fahrradfahrer*innen beim Abbiegen durch deutliches Fehlverhalten der Autofahrer*innen.

 

Diese kurze Auflistung aussagekräftiger Zahlen zeigt: Das Radfahren ist in Berlin noch immer lebensgefährlich. Gleichzeitig nutzen immer mehr Menschen dieses Verkehrsmittel und zwar längst nicht mehr nur im Innenstadtbereich oder um den Weg zur nächsten ÖPNV-Anbindung zu überbrücken. Das Fahrrad wird immer mehr zum flexiblen und konstant genutzten Substitut. Eine positive Entwicklung, sowohl für die Umwelt, als auch die Lebensqualität in der Stadt an sich. Umso mehr ist es die Verantwortung der Politik, dieser Entwicklung zum einen Rechnung zu tragen und sie zum anderen weiter zu fördern.

 

Die im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag festgehaltenen Maßnahmen gehen dabei in die richtige Richtung. An Hauptstraßen soll demnach ein Radstreifen errichtet werden, oft mit physischer Trennung des Radverkehrs vom Auto- und Fußgängerverkehr. Auf Nebenstraßen soll dazu ein Netz aus Fahrradstraßen entstehen. Dies sollte zügig umgesetzt werden und wird die Sicherheit verbessern.

 

Es bleiben allerdings Lücken an vielen Straßen und Kreuzungen. Diese entstehen durch lange Planungszeiträume und vor allem dadurch, dass viele Kreuzungen durch die Vorhaben der Koalition nicht abgedeckt sind. Die Forderungen des Antrags sollen helfen, diese Lücken zu schließen. Dadurch, dass sie vor allem auf die Gefahren beim Abbiegen an Kreuzungen eingehen, kann die Sicherheit durch kurzfristige und unaufwendige Lösungen schnell und deutlich erhöht werden.

Antrag 78/II/2017 Autoverkehr – aber bitte klimafreundlich! oder Die Zukunft ist elektrisch!

14.10.2017

Die Sozialdemokratie bedarf einer erneuerten umweltpolitischen Ausrichtung, die sich nicht an Konzerninteressen, sondern an die Einhaltung klima-sowie umweltpolitischer Standards orientiert.

 

Daher fordern wir:

  • Umweltschädliche Subventionen verhindern eine klimagerechte Verkehrspolitik und müssen deshalb sukzessive abgebaut werden. Das Privileg für den Dieselkraftstoff bei der Mineralölsteuer wird abgeschafft;
  • Die Schadstoffgrenzen müssen eingehalten und Elektromobilität vorangetrieben werden. Ab 2035 werden keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor in Deutschland zugelassen. Die dafür notwendige Infrastruktur muss jetzt geschaffen werden;
  • Die Automobilhersteller*innen müssen für das Erreichen der Umwelt- und Klimaziele im Verkehrssektor in die Pflicht genommen werden. Autos, die die Grenzwerte auf der Straße nicht einhalten, müssen auf Kosten der Konzerne nachgebessert und wo nötig umgetauscht werden;
  • Für eine wirksame Verkehrswende muss Mobilität auch jenseits des motorisierten Individualverkehrs gestaltet werden. Der ÖPNV und der Radverkehr sind daher sowohl in urbanen als auch ländlichen Regionen echte Alternativen zum Auto auszubauen. Des Weiteren sollen Ansätze zur Reduzierung des Autoverkehrs gefördert werden.

Antrag WV79/II/2017 Diesel-Skandal muss Konsequenzen haben – Rechte der Betroffenen stehen an oberster Stelle!

14.10.2017

Vor zwei Jahren begann der Skandal um Betrugssoftware in Dieselfahrzeugen von VW. Was sich als Versagen eines einzelnen Konzerns dargestellt hatte, entpuppt sich nun als organisierter Betrug deutscher Autohersteller und Teilen der Zulieferindustrie. Aufsichtsbehörden und Teile der Politik haben diesen Skandal mit ermöglicht.

 

Der „Dieselgipfel“ Anfang August hat zur Lösung des Problems nicht beigetragen und den Eindruck erweckt, Politik und Wirtschaft würden die gesundheitlichen Belastungen der von den Emissionen tagtäglich Betroffenen in den Städten ignorieren und auch die Konsequenzen für die Eigner*innen von Dieselfahrzeugen nicht beachten.

 

Die Politik muss hier umsteuern: Die Autokonzerne und ihre Manager*innen in die Verantwortung zu nehmen, ist eine Frage der Gerechtigkeit. Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Autofahrer*innen dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Arbeitnehmer*innen dürfen nicht den Preis für die Verfehlungen der offenbar entrückten Vorstände zahlen müssen.

 

Deshalb fordern wir, aus dem Diesel-Skandal folgende Konsequenzen zu ziehen:

 

1. Notwendige technische Nachrüstungen für betroffene Dieselautos müssen auf Kosten des jeweiligen Autobauers bei voller Kompensation der Eigentümer*innen ausgeführt werden. Es ist wahrscheinlich, dass Software-Aktualisierungen allein nicht helfen werden, um Dieselabgase zu reinigen. Die Verantwortlichen müssen aufhören den Bürger*innen in die Tasche zu lügen. Hier hilft nur eines: Die Konzerne müssen klare Garantien abgeben, dass die Software-Updates erstens die angegebenen Umweltentlastungen erreichen und zweitens die vorhandene Hardware nicht schädigen. Weiterhin ist eine persönliche Haftung der Vorstände notwendig, wie sie z.B. bei kleinen und mittleren Unternehmen üblich ist. Erst wenn die Garantien und die persönlichen Haftungserklärungen abgegeben sind, zeigt die Automobilindustrie, dass sie wirklich ernsthaft das Kapitel „tricksen und täuschen“ beenden will.

 

2. Die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher*innen muss verbessert werden. Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen. Eigentümer*innen von betroffenen Fahrzeugen sollten einfacher und kostengünstiger ihr Recht vor Gericht durchsetzen können. Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage wollen wir diese Möglichkeit schaffen und Verbraucher*innen stärken. Qualifizierte Verbände sollen rechtliche Streitigkeiten, die viele Verbraucher*innen betreffen, künftig mit nur einer Klage vor Gericht klären lassen können. Das Musterverfahren wird in einem elektronischen Klageregister öffentlich bekannt gemacht, die Anmeldung soll gegen eine geringe Gebühr erfolgen. Mit der Musterfeststellungsklage schaffen wir ein Instrument, mit dem Verbraucher*innen ihre Rechte auch gegenüber Großkonzernen einfach und rasch durchsetzen können. Bislang sind die Menschen oft auf sich allein gestellt: Sie müssen sich ihr gutes Recht individuell, kompliziert und teuer zu erstreiten. Das hält viele Betroffene davon ab, ihre Ansprüche durchzusetzen. Heiko Maas und Martin Schulz haben hier bereits einen Vorschlag dazu vorgelegt. Die Musterfeststellungsklage könnte in Deutschland bereits längst Gesetz sein und den Autokäufer*innen offenstehen, wenn die Union sie nicht blockiert hätte.

 

3. Die Sicherung von Arbeitsplätzen und des Wirtschaftsstandorts Deutschland muss oberste Priorität haben. Mit der Bildung eines illegalen Automobilkartells hat die deutsche Autoindustrie nur Verlierer*innen produziert. Verbraucher*innen und die Umwelt zahlen die Zeche. Der Ruf Deutschlands als innovativer Technologiestandort – insbesondere im Bereich der Umwelttechnik – leidet massiv. Die Autoindustrie muss stärker kontrolliert werden und mit allen Mitteln der Wettbewerbsmarkt wiederhergestellt werden.

 

4. Politik und Autoindustrie müssen entflochten, Wechsel von Ministerien in die Industrie erschwert und Lobbyist*innen stärker kontrolliert werden. Der Dieselskandal ist auch durch die enge Verflechtung von Politik und Automobilwirtschaft ermöglicht worden. Effektive Aufsicht kann nur durch strikte Trennung erfolgen. Daher gilt es, die engen Verflechtungen zwischen Automobilindustrie und Politik zu kappen. Mitarbeiter*innen der Automobilkonzerne dürfen nicht mehr länger im Verkehrsministerium tätig sein. Spitzenpolitiker*innen dürfen nicht einfach aus Ministerien innerhalb weniger Wochen in Vorstandsposten der Industrie wechseln und Einfluss auf Regierungshandeln nehmen dürfen. Wir fordern daher eine verlängerte Abklingphase von zwei Jahren, bevor hochrangige Ministeriumsmitarbeiter*innen ihrer Kontakte wegen in die Wirtschaft wechseln dürfen. Den Fall des Kanzlerin-Vertrauten, Eckhard von Klae­den, der nun im Abgasskandal das Kanzleramt beeinflusst hat, hätte es nie geben dürfen.

 

5. Wir brauchen einen klaren Stufenplan hin zu emissionsfreier Mobilität. Ähnlich wie im Bereich Atom- und Kohleindustrie, brauchen wir einen Stufenplan, um einen Übergang zu emissionsfreier Mobilität zu schaffen. Dazu verpflichtet uns schon das Pariser Klimaabkommen. Nur eine politische Entscheidung kann die nötige Klarheit für alle Marktteilnehmer*innen und gute Rahmenbedingungen für Innovationen schaffen. Dieselabgase zu reinigen ist aufwendig und teuer und sollte lediglich eine Übergangstechnologie hin zu emotionsfreier Mobilität sein. In einem ersten Schritt sind die Subventionen für Diesel zu streichen und die freiwerdenden Mittel sind in einem guten öffentlichen Nahverkehr, in Forschungsgelder für emissionsfreie Mobilität und den Umbau unserer Strom- und Gasnetze umzulenken.

 

6. Der Umgang mit Fahrverboten und Umrüstungen muss sozial verträglich umgesetzt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Bewohner*innen von Innenstadtbereichen nicht doppelt belastet werden. Einerseits leiden Sie am meisten unter den Emissionen und verlieren unter Umständen auch noch die Erlaubnis ihr Fahrzeug zu nutzen. Besonders Kleinunternehmer*innen müssen davor geschützt werden unverschuldet ihrer Arbeit nicht nachgehen zu können, weil Fahrzeuge nicht mehr nutzbar sind.

 

7. Verantwortlichkeiten müssen schonungslos aufgeklärt werden. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, welche Unternehmen und Personen wann und in welchem Rahmen betrogen haben. Ebenso ist lückenlos aufzuklären, ob Aufsichtsbehörden Fehler oder sich gar mit schuldig gemacht haben sowie ob und ab wann Regierungsmitglieder auf Landes- und Bundesebene von den Betrugsvorwürfen und der Kartellbildung gewusst haben. Es muss klargestellt werden, dass Manager*innen bei schwerem Fehlverhalten zukünftig einer persönlichen Haftung unterzogen werden, aus der sie sich auch nicht durch Versicherungen herauskaufen können.

 

8. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den krebserzeugenden Dieselmotoremissionen effizient schützen. Der neu beschlossene und im Oktober veröffentlichte Grenzwert bei Dieselmotoremissionen von 50 Mikrometer (µm) muss eingehalten werden. zur Überwachung und Überprüfung müssen dafür die Arbeitsschutzbehörden mit den notwendigen personellen und technischen Ressourcen ausgestattet werden.