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Antrag 93/I/2017 100 Jahre Novemberrevolution – SPD-Berlin

20.04.2017

Die SPD Berlin führt anlässlich des 100. Jahrestages der Ausrufung der Republik durch Philipp Scheidemann angemessene öffentliche Veranstaltungen und Feiern durch, die den zunächst erfolgreichen Kampf der Sozialdemokratie für Demokratie und Frieden in den Mittelpunkt stellen.

Antrag 94/I/2017 Böllerfreie Zone Berlin

20.04.2017

1. Berlin wird zur böllerfreien Zone erklärt. In Berlin dürfen privat keine Böller und keine Pyrotechnik -auch nicht an Silvester – mehr entzündet werden. Es wird angeregt, zu Silvester Feuerwerk an mehreren ausgesuchten zentralen Orten von Berufsfeuerwerkern zünden zu lassen.

 

2. Verstöße werden strafrechtlich geahndet.

Antrag 95/I/2017 Aufrüstung in Deutschland verhindern

20.04.2017

Die SPD Abgeordnet*innen im Bundestag werden aufgefordert, die vom US-Präsident Trump geforderte und von der Bundeskanzlerin Merkel zugesagte Steigerung der Rüstungsausgaben von 1,2 auf 2 % des BSP abzulehnen.

Antrag 96/I/2017 Polizeistrukturen überprüfen – Präsenz in der Fläche sichern

20.04.2017

Sicherheit ist ein natürliches Bedürfnis, das nicht nur formal beschlossen, sondern auch erfüllt werden muss. Der Begriff „innere Sicherheit“ springt für uns Sozialdemokrat*innen zu kurz.

 

Wir wollen öffentliche Sicherheit für alle in Berlin lebenden Menschen. Das muss personell und strukturell gewährleistet werden. Die Struktur der Berliner Polizei ist deshalb dahin gehend zu überprüfen und ggf. anzupassen, dass eine bürgernahe Präsenz in der Fläche gesichert bzw. wiederhergestellt werden kann.

 

Als Maßnahmen sind zu prüfen:

  • die Neuordnung der Polizeiabschnitte oder Direktionen
  • die Einführung von Kiezstreifen durch Kontaktbereichsbeamt*innen oder
  • mobile Wachen.

 

Antrag 97/I/2017 Verbot von Polizeikontrollen auf Grund von unveränderlichen äußerlichen Merkmalen

20.04.2017

Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion dazu auf, sich für die faktische Aufhebung von Racial Profiling einzusetzen durch:

  • Die Aufhebung von § 22 Abs. 1a BPolG ,
  • Die Klarstellung in Ausführungsvorschriften, dass eine verbotene Diskriminierung nicht erst dann vorliegt, wenn unveränderliche Merkmale, wie die Hautfarbe das einzige oder ausschlaggebende Kriterium für eine polizeiliche Maßnahme sind, sondern bereits dann, wenn bei einem Motivbündel ein unzulässiges Differenzierungsmerkmal ein tragendes Kriterium unter mehreren gewesen ist.