Archive

Antrag 153/II/2022 Kein Rückbau barrierefreier Sportanlagen

9.10.2022

Im Berliner Koalitionsvertrag von 2021 heißt es:

 

„Berlin ist die Hauptstadt des Sports… Ziel ist es, das gemeinschaftliche Sporttreiben für alle zu unterstützen: Breitensport, sowohl im Verein als auch individuell organisiert, im Gesundheits-, Behinderten-, Freizeit-, Schul-, Hochschul- und Leistungssport. Teilhabe, Inklusion und Integration werden wir gewährleisten… Wir verfolgen das Ziel, die Berliner Sportanlagen und Bäder sukzessive inklusiv, barrierefrei und multifunktional zu entwickeln… Die Special Olympics 2023 in Berlin nutzen wir, um dem inklusiven Sport unter Beteiligung der Verbände in unserer Stadt einen nachhaltigen Entwicklungsschub zu geben, gemeinsam Strukturen zu etablieren und noch mehr Berliner*innen mit und ohne Beeinträchtigungen für das gemeinsame Sporttreiben zu begeistern.“

 

Trotz aller Bemühungen ist Berlin noch weit entfernt davon, diese Ziele zu erreichen. Der Ausbau des Jahn-Sportparks zum Inklusionssportpark reicht längst nicht aus. Es gibt in allen Bezirken noch immer zu wenige barrierefreie Sportanlagen, sowohl für die Vereine, aber auch für den Schulsport und für individuellen Sport in der Freizeit. Umso mehr ist jeder barrierefreie Neu-, Aus- bzw. Umbau ein Gewinn für die Stadt. Deshalb heißt es auch im Sportstättenförderungsgesetz (Fassung vom 5. Juli 2021): „§1 (4) Die besonderen Bedürfnisse behinderter, jüngerer und älterer Menschen …  sollen berücksichtigt werden.“ Sportanlagen im Sinne des Gesetzes sind nach § 2, Abs. 2.4 ausdrücklich auch Wassersportanlagen.

 

Wir fordern daher:

  • Die Verpflichtung zum Stopp des Rückbaus von barrierefreien – ganzen oder teilweisen – Sportanlagen muss im Sportstättenförderungsgesetz und in der Berliner Bauordnung verankert werden.
  • Der Stopp zum Rückbau soll sowohl für aus privaten bzw. öffentlichen Geldern finanzierte barrierefreie Umbauten gelten.

 

Barrierefreiheit führt zu Teilhabe und Partizipation aller. Wir brauchen einen Mentalitätswandel: Barrierefreiheit bzw. die Teilhabe und Partizipation aller muss bei Zielkonflikten immer als Wert auf Augenhöhe betrachtet werden. Barrierefreie Sportstätten sind Investitionen in unsere gemeinsame Zukunft.

Antrag 152/II/2022 Beteiligungssteuerung und Berichtspflichten für landeseigene Unternehmen ausweiten - Keine Ausgleichsabgaben für niemanden!

9.10.2022

Private Arbeitgeber und Arbeitgeber der öffentlichen Hand stehen in der Verantwortung, auch Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen und für ihre Karriere, ihre Fort- und Weiterbildung Sorge zu tragen. Das Land Berlin hat hierfür Vorbildfunktion – sowohl als Gesamtarbeitgeberin als auch im Rahmen der Beteiligungssteuerung für die vielen landeseigenen Unternehmen (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Landesunternehmen (Betriebe bei Mehrheitsbeteiligung und ihre Tochterunternehmen)).

 

Die Zahlung von Ausgleichabgaben (§ 160 SGB IX) belegt ein mangelndes Problembewusstsein zur Behebung der arbeitsmarktpolitischen Benachteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie belegen auch unzureichende Kenntnisse in den Beteiligungsunternehmen bei der Lösung des branchenübergreifend vorhandenen Fachkräftemangels. Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit haben rund die Hälfte (47,9 Prozent) der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine akademische Ausbildung. Bei den Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung suchen nur rund 37 Prozent eine Tätigkeit als Fachkraft oder eine Stelle, die eine qualifizierte Ausbildung voraussetzt.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Amts- und Mandatsträger*innen daher auf, dafür Sorge zu tragen:

  • In den Beteiligungsunternehmen sind Verfahren zum Disability Mainstreaming zu entwickeln, die die Einstellung und Karriereförderung von Menschen mit Beeinträchtigungen sicherstellen. Diese Aufgabe gehört auch auf die Ebene der jeweiligen Geschäftsführungen, der Vorstände und der Aufsichtsräte. Bei diesem Top Down-Ansatz bedarf es einer stärkeren Transparenz.
  • a. anlehnend an die Regelungen zur Frauenförderung-, der Gleichstellungs- und Genderpolitik sind seitens des Abgeordnetenhauses und u.a. auch durch die Senatsverwaltung für Finanzen entsprechende gesetzliche Berichtspflichten für den Beteiligungsbericht und seine unterjährigen Erfordernisse zu etablieren.
  • Seitens der zuständigen Senatsverwaltungen sind sowohl entsprechende Ausführungsvorschriften für die Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin als auch entsprechende Informationsflyer zügig zu entwickeln.
  • Die Ausgleichsabgaben sind drastisch zu erhöhen.

 

Antrag 307/II/2022 Schutz vor unberechtigten Eigenbedarfskündigungen und vor Verdrängung in der Innenstadt

9.10.2022

1. Allein in Berlin wurden in den letzten 10 Jahren über 100.000 Wohnungen in Mietshäusern in Eigentumswohnungen umgewandelt. Dies bedeutet, dass im Schnitt demnächst jährlich ca. 10.000 Wohnungen allein in Berlin aus der geltende Kündigungssperrfrist von 10 Jahren fallen. Hier droht vor allem in Berlin eine soziale Katastrophe und Verdrängungswelle in den vor allem betroffenen Innenstadtkiezen durch Eigenbedarfskündigungen.

 

2. Der Berliner Senat wird deswegen aufgefordert, im Bundesrat eine Reform des Rechts der Eigenbedarfskündigungen auf den Weg zu bringen, die mindestens folgende Punkte enthält:

 

  • Die mögliche Kündigungssperrfrist wird, falls rechtlich möglich auch für bestehende Mietverträge, um 10 Jahre auf 20 Jahre verlängert, da ansonsten eine massive Zunahme der Wohnungslosigkeit durch Eigenbedarfskündigungen in Städten wie Berlin droht.
  • Der Tatbestand des Eigenbedarfs wird konkretisiert und enger gefasst werden. Der Kreis der begünstigten Personen ist auf nahe Familienangehörige zu begrenzen.
  • Eigenbedarf kann nur vorliegen, wenn die gekündigte Wohnung ständig, dauerhaft und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden soll. Dabei muss das Eigenbedarfsinteresse über das Ende der Kündigungsfrist hinaus fortbestehen.
  • Mieter*innen werden in Härtefällen besonders geschützt, und zwar wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, wie z.B. Alter, Erkrankungen und Kinder in der Schule oder Kita oder falls nachweislich kein gleichwertiger Wohnraum in der Nachbarschaft gefunden werden kann.
  • Umzugskosten für die Mieter*innen, die ausziehen müssen, werden im Falle einer berechtigen Eigenbedarfskündigung zukünftig der*die Eigentümer*in tragen.
  • Es wird ein Register der Eigenbedarfskündigungen eingeführt. Bei jeder ausgesprochenen und vollzogenen Eigenbedarfskündigung muss der Nachweis der Registrierung vorlegen. So wird ausgeschlossen, dass eine Kündigung spekulativ erfolgt.
  • In das Register werden auch der Einzug und der Auszug im Zeitraum von 5 Jahren des*derjenigen, der*die gekündigt hat, eingetragen. Wenn ein Auszug frühzeitiger erfolgt, muss durch den*die Eigentümer*in nachgewiesen werden, dass kein Missbrauch vorliegt.
  • Missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen werden einen angemessenen Schadensersatz für die verdrängten Mieter*innen zur Folge haben, die die i.d.R. stark erhöhten neuen Mietkosten der ehemaligen Mieter*innen angemessen abbilden.
  • Missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen werden weiterhin als Ordnungswidrigkeit mit hohen Bußgeldern belegt.
  • Es wird sichergestellt, dass öffentlich einsehbar ist, ob und wann Mietshäuser in Eigentumswohnungen umgewandelt worden sind, damit Mieter*innen zu jeder Zeit wissen, welche Schutzfristen gelten (Öffnung Grundbuch oder eigenes Kataster)

 

3. Der Berliner Senat wird aufgefordert, von Eigenbedarfskündigung betroffenen Mieter*innen bevorrechtigt Zugang zu kommunalen Wohnungen und Wohnungen mit Belegungsbindung zu geben, so wie früher sog. „Sanierungsbetroffene“ vorrangig in Berlin mit Ersatzwohnraum versorgt wurden.

Antrag 37/II/2022 Alle Energienetze in Berlin rekommunalisieren

9.10.2022
  1. Die Berliner SPD bekräftigt ihren Beschluss zur Rekommunalisierung vom 13.10.2010 (Landesparteitag)
  2. Nachdem inzwischen das Stromnetz erfolgreich vom Land Berlin erworben wurde, sollte Berlin zügig die Übernahme des Fernwärmenetzes von Vattenfall angehen.
  3. Vor dem Hintergrund des Ausbaues einer Wasserstoff-Infrastruktur ist auch der Erwerb des Gasnetzes, der GASAG oder eine strategische Beteiligung an der GASAG sinnvoll. Berlin sollte diese Varianten zielgerichtet angehen.
  4. Parallel sollte Berlin schnell und zielgerichtet eine quartiersbezogene Energieleitplanung inkl. Wärmeplanung mit dem Ziel der Versorgung durch 100% Erneuerbare Energien auf den Weg bringen. Dabei ist je nach Kiez eine sinnvolle und vor allem bezahlbare Mischung aus Maßnahmen zur Energieeinsparung an und in den Gebäuden, zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme sowie zur Nutzung leitungsgebundener Energien zu finden. Klimaschutz wird nur dann gelingen, wenn es auch eine Akzeptanz bei ärmeren Haushalten gibt, die ohnehin in der Regel weniger Energie verbrauchen, einfach weil sie weniger Geld zur Verfügung haben. Dabei muss Berlin auch auf Wasserstoff in der Energieversorgung setzen, der vor allem in Kraft-Wärme-Kopplung in Zeiten des Strommangels (wenig Sonne und Wind) die Versorgung mit Strom und Wärme sicherstellt. In Zeiten mit viel Wind und Sonne können dagegen stärker Wärmepumpen zum Einsatz kommen, wobei sich in Berlin besonders Kombinationen aus dem Einsatz von Wärmepumpen mit Geothermie, Abwärmenutzungen und Niedertemperaturwärmenetzen anbieten.
  5. Um die notwendige breite gesellschaftliche Akzeptanz für diese vor allem netzgebundenen Lösungen zu finden und auch die Eigenkapitalbasis zu verbreitern, wird eine Minderheitsbeteiligung von Berlinerinnen und Berlinern über eine Bürgerenergiegenossenschaft seitens der SPD unterstützt.

 

Antrag 28/II/2022 Fairer Wettbewerb – Chancengleichheit für alle

9.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senates und die Mitglieder der SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus sollen sich für folgende Punkte einsetzen:

 

  • Die Umsetzung des Mindestlohnes in der gewerblichen Personenbeförderung muss gewährleistet werden. Deshalb müssen die technischen Voraussetzungen getroffen werden, damit neben dem Taxigewerbe auch Krankentransporte und Mietwagen die gesetzliche Zahlung des Mindestlohnes auszahlen und ihn nicht unterlaufen.
  • Es muss mehr Personal in der Kontrolle der gewerblichen Personenbeförderung eingestellt werden, damit die verantwortlichen Behörden den Rechtsrahmen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) konsequent umsetzen können.
  • In der gewerblichen Personenbeförderung müssen gleiche Arbeitszeiterfassungen für alle Anbieter gelten (Taxi, Krankentransporte, sowie Mietwagen). So wird Schwarzarbeit verhindert.
  • Es müssen für Mietwagen und Krankentransporte Mindesttarife gelten, damit nicht auf dem Rücken des Personals und der Verkehrssicherheit ein unlauterer Wettbewerb nach unten stattfindet
  • Die Rückkehrpflicht für Mietwagen muss endlich überwacht werden.
  • Nach dem jüngsten Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 besteht in Deutschland nun jedoch eine Pflicht zur systematischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit. Dies muss digital und manipulationssicher gewährleistet, umgesetzt und kontrolliert werden.
  • Beförderungstarife zeitnah anpassen. Inflation Auswirkungen des Krieges und der Pandemie sowie die Einführung des Mindestlohnes müssen in der Festsetzung des Taxitarifes immer zeitnah angepasst werden. Das Taxigewerbe ist Teil des ÖPNV und für die individuelle Mobilität der Berlinerinnen und Berliner mit verantwortlich. Die Taxitarife werden vom Staat und nicht von den gewerblichen Unternehmen festgelegt. Wer die Preisentwicklungen nicht rechtzeitig anpasst, treibt Unternehmen in den Bankrott oder in die Illegalität. Das muss der Staat durch zeitnahe und sofortige Anpassungen der Tarife unterbinden.