Archive

Antrag 39/I/2018 Abführung der Künstlersozialabgaben besser kontrollieren

22.04.2018

Die Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass durch geeignete Kontrollmechanismen von in Berlin tätigen Produktionsgesellschaften der darstellenden Künste sichergestellt wird, dass für die bei ihnen Beschäftigten die Sozialabgaben regelmäßig und vollständig abgeführt werden und dies entsprechend dokumentiert wird.

 

 

Antrag 45/I/2018 Sicherung der Nahversorgung durch Aktualisierung des Baurechts

22.04.2018

In § 11 Abs. 3 der BauNVO (Baunutzungsverordnung) soll die Zahl „1200“ drei Mal durch die Zahl „1600“ ersetzt werden.

 

Antrag 61/I/2018 Förderung des Erwerbs von Wohneigentum durch Mieter/innen

22.04.2018

Der Erwerb von Wohneigentum durch die bisherigen Mieter/innen zur weiteren Selbstnutzung wird staatlich gefördert. Fördergrundbetrag, Kinderzulage und Einkommensgrenzen orientieren sich an der Eigenheimzulage (Stand 2004).

 

Antrag WV13/I/2018 Mitgliederbefragungen

22.04.2018

Zur Erkundung der politischen Meinung der Parteimitglieder zu wichtigen aktuellen Themen und zur Beförderung der Willensbildung der Partei von unten nach oben (§ 8 Organisationsstatut) werden vom Landesverband regelmäßig, mindestens einmal jährlich Mitgliederbefragungen durchgeführt. Diese Befragungen dienen als politische Orientierung für die politischen Gremien der Partei. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Der Landesvorstand gibt jeweils spätestens sechs Monate nach der Befragung einen Bericht dazu ab, wie deren Ergebnisse in die politische Arbeit des Landesverbandes eingeflossen sind oder was diesbezüglich noch beabsichtigt ist.

 

Bei der Befragung wird den Mitgliedern bei den einzelnen Fragen neben der Entscheidung für „Ja“ oder „Nein“ auch die Möglichkeit eingeräumt, kurze inhaltliche Bemerkungen oder Begründungen abzugeben.

Antrag 48/I/2018 Wohnungsaufsicht

22.04.2018

Der Senat wird aufgefordert, die bezirkliche Wohnungsaufsicht personell, finanziell und operativ so auszustatten, dass sie in der Lage ist, unverzüglich die Beseitigung angezeigter Mängel, die die Nutzung von Wohnraum einschließlich der Versorgungseinrichtungen wesentlich einschränken, durchzusetzen. Insbesondere soll die Wohnungsaufsicht durch einen Fonds bei dem Senator für Finanzen in die Lage versetzt werden, wesentliche Mängel nach erfolgloser kurzer Fristsetzung durch Ersatzvornahme zu beseitigen und die Kosten dafür beizutreiben und in das Grundbuch zu vollstrecken.

 

Soweit die gegenwärtige gesetzliche Grundlage dazu nicht ausreicht, wird der Senat aufgefordert, in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag, eine gesetzlich Grundlage im Bundesrat einzubringen.

 

In diesem Zusammenhang wird der Senat weiterhin aufgefordert, die Bestimmungen zur Energieeinsparung und Wärmedämmung von Wohnungen und Häusern,

  • die sich zu einem Konjunkturprogramm für die Bauwirtschaft entwickelt haben,
  • bauphysikalisch nachteilig sind,
  • als Entmietungsstrategien und Mietsteigerungsmechanismen genutzt werden, ohne durch entspr. Verbrauchssenkungen kompensiert zu werden,

gesetzgeberisch zu überarbeiten.