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Antrag 74/II/2018 Schlupflöcher stopfen – Milieuschutz stärken!

13.10.2018

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, sich für eine Reform des Baugesetzbuches einzusetzen, mit der der Milieuschutz als Instrument der Stadtentwicklungspolitik wie folgt gestärkt wird:

1. Das gemeindliche Vorkaufsrecht im Milieuschutz wird auf Wohnungs- und Teileigentum ausgedehnt.

2. Der Anspruch von Eigentümer*innen, auch im Milieuschutzgebiet Mietwohnungen in Eigentumswohnung umzuwandeln, wenn das Wohnungseigentum danach für sieben Jahre nur den Mieter*innen zum Kauf angeboten wird (§ 172 Abs. 4 S. 3 Nr. 6 BauGB), wird ersatzlos gestrichen.

3. Es wird gesetzlich klargestellt, dass das gemeindliche Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet auch in Fällen von sog. “Share Deals” gilt, wenn die juristische Person, deren Anteile veräußert werden, außer Grundstücken (bzw. Wohnungseigentum) kein nennenswertes Vermögen hat und abgesehen von der Verwaltung von Grundstücken auch keine erhebliche Geschäftstätigkeit entfaltet. Wenn jemand mehr als 50 % der Anteile an einer solchen juristischen Person erwirbt, greift das Vorkaufsrecht.

4. Die Möglichkeit der Preislimitierung bei der Ausübung des Vorkaufsrechts wird dahingehend verschärft, dass der Vorkaufspreis in jedem Fall auf Basis des gegenwärtigen Ertragswertes des Kaufobjektes berechnet und nach oben hin begrenzt wird.

5. Die Zwei-Monats-Frist, binnen derer die öffentliche Hand Vorkaufsfälle prüfen und über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheiden muss (§ 28 Abs. 2 S. 1 BauGB), wird verlängert.

Antrag 66/II/2018 Mehr Wohnraum durch Nachverdichtung – aber nicht um jeden Preis!

13.10.2018

Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen sowie die sozialdemokratischen Funktionsträger*innen in den Berliner Bezirksämtern dazu auf, die fortschreitende Nachverdichtung der städtischen Bebauung stärker politisch zu steuern, um Flächenbedarf einerseits und Wohnqualität andererseits in einen maßvollen Ausgleich zu bringen. Um den Bedarf an Wohnraum auch in Innenstadtlagen zu realisieren ist neben dem Neubau von Wohngebäuden eine Nachverdichtung der bestehenden Bebauung insbesondere über

a) den Ausbau von Dachgeschossen,
b) den Überbau von bisher lediglich eingeschossig bebauten Gewerbeflächen,
c) die Aufstockung bestehender Wohngebäude bis zur zulässigen Traufhöhe zu realisieren.

 

Gleichwohl darf auch Rahmen einer vollständigen Ausnutzung der bestehenden Potenziale zur Nachverdichtung die Wohnqualität nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

 

Dazu sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

 

1. Die Berliner Bauordnung ist dahingehend zu ändern, dass die sogenannte Abstandsfläche neuer Baukörper zur Bestandsbebauung von 0,4 H auf 0,5 H erhöht wird.

2. Im Baugenehmigungsverfahren im unbeplanten Innenbereich ist bei der Abwägung, ob ein neues Bauvorhaben sich in die vorhandene Bebauung “einfügt”, verschärft darauf zu achten, dass durch den Neubau keine beengte Hinterhofsituation entsteht, die mit unzumutbaren Einbußen von Lichteinfall sowie von Bepflanzungs-, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten einhergeht.

3. Die gleichen Aspekte sind stärker zu berücksichtigen, wenn durch Neubauvorhaben die planerisch festgesetzte Geschossflächenzahl überschritten und hiervon Befreiungen beantragt werden.

4. Durch die Änderung oder Neuaufstellung von Bebauungsplänen ist sicherzustellen, dass die festgesetzten privaten und öffentlichen Grünflächen sowie die Flächen zur Bepflanzung, zum Spiel und zur Bewegung die Wohnqualität auch in einer zunehmend verdichteten Stadt gewährleisten.

5. Um den Trägern von Bauvorhaben konkrete Vorgaben und Auflagen zur Entsiegelung oder Bepflanzung zu machen, ist verstärkt auf das naturschutzrechtliche Instrument des Landschaftsprogramms bzw. -planes sowie des sog. Biotopflächenfaktors (BFF) zurückzugreifen. Dies ermöglicht es den Bauaufsichtsbehörden, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entsprechende Auflagen (wie z.B. Entsiegelung, Bepflanzung, Fassaden- und Dachbegrünung) gegenüber dem Vorhabenträger festzusetzen.

6. Im Rahmen der Bauaufsicht ist regelmäßig zu kontrollieren, ob die bau- oder landschaftsplanerischen Vorgaben zur Begrünung privater Flächen auch tatsächlich eingehalten, d.h. Grünanlagen in der vorgeschrieben Qualität geschaffen und auch dauerhaft gepflegt werden.

Antrag 114/II/2018 Geflüchtete willkommen heißen: Keine weitere Verschärfung der Asylgesetzgebung!

13.10.2018

 

  1. Wir fordern die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf, das Konzept der sogenannten Ankerzentren nicht zu unterstützen und sämtliche Bemühungen in Richtung der Umsetzung von Ankerzentren zu verhindern.
  2. Wir fordern, dass jedem zu uns geflüchteten Menschen gleich welcher Bleibeperspektive, eine unabhängige Rechtsberatung zur Verfügung gestellt wird, so wie im Grundgesetz vorgesehen.
  3. Wir rufen zur Einhaltung einer humanen Sprache bei den Themen Migration und Flucht auf. Dazu gehört, auf die Benutzung von Begriffen wie „Überfremdung“ und Aussagen wie „Wir können nicht jeden aufnehmen“, zu verzichten.
  4. Wir fordern eine personelle und vor allem qualitative Aufstockung des BAMF durch Fachkräfte, die sich mit den Hauptherkunftsregionen der Geflüchteten auskennen. Dazu fordern wir einen verstärkten Personalanteil mit Regionalwissenschaftler*innen (damit gemeint sind Afrikanolog*innen, Nahostwissenschaftler*innen und Zentralasienwissenschaftler*innen). Wir fordern, dass das BAMF-Personal regelmäßig von internen und externen Regionalexpert*innen über die aktuelle Lage in den Herkunftsregionen fortgebildet wird.
  5. Wir fordern eine stärkere Schulung des Personals des BAMF zu den Themen Diversity und Interkulturalität.
  6. Es ist zu prüfen, ob ein Großteil der befristeten Stellen im BAMF nicht in unbefristete Stellen umgewandelt werden können. Das Ziel dieser Maßnahmen soll zum einen die Förderung der Attraktivität des BAMF als Arbeitsplatz sein, andererseits soll die inhaltliche Stärkung zu einer Steigerung der Genauigkeit bei Entscheidungen und zur Beschleunigung der Verfahren führen.
  7. Um die Qualität der Asylverfahren und der Entscheidungen nachhaltig zu verbessern, fordern wir ein einheitliches qualifiziertes Einstellungsverfahren für Personal im BAMF (ins. der Entscheider*innen und Übersetzer*innen). Dieses soll die Kompetenzen, Qualifikationen sowie Weltanschauungen und traditionelle, kulturelle Einstellungen der Bewerber*innen im Sinne der erforderlichen Neutralität gründlich abfragen, einschätzen und bewerten. Um ein solches Verfahren erfolgreich umzusetzen, fordern wir die vermehrte Entfristung von Stellen. Damit sollen einerseits die Einstellungsverfahren entlastet und andererseits das gefundene qualifizierte Personal gehalten werden.
  8. Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, kommunale Lösungen für die Unterbringung und Integration von Geflüchteten zu finden. In Anlehnung an das Konzept Gesine Schwans soll ein positives Anreizsystem zur Aufnahme von Geflüchteten geschaffen werden. Kommunen und Städte, die Geflüchtete aufnehmen, sollen grundsätzlich durch den Bundeshaushalt unterstützt werden, so dass ihnen kein Nachteil entsteht.
  9. Es soll ein europaweiter Fonds entstehen, der Gemeinden in ganz Europa bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützt und diese durch Finanzierungshilfen zusätzlich zu der Erstattung der Auslagen unterstützt (Belohnungsmodell).
  10. Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, der Politik der zunehmenden Aufweichung von Asylgründen ein Ende zu setzen und zu prüfen, inwieweit weitere Gründe für Asyl aufgenommen werden können (wie z.B. die Flucht durch klimatische Auswirkungen oder auch durch die aggressive Politik europäischer Unternehmen außerhalb Europas).

 

Antrag 90/II/2018 Kitaaufnahmezeiten flexibler gestalten!

13.10.2018

Das Land Berlin soll in allen Kitas eine flexible Aufnahme von Kindern in die Kita auch außerhalb des bisher üblichen Zeitraums im August eines jeden Jahres ermöglichen.

Antrag 45/II/2018 Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialen Pflegeversicherung anheben

13.10.2018

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialen Pflegeversicherung soll von 4.425 Euro auf 6.500 Euro im Monat angehoben werden.