Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit mit absoluter Priorität bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages mit der CDU/CSU zu versehen. Die SPD-Bundestagsfraktion muss darauf bestehen, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende Dezember 2018 abzuschließen.
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Antrag 47/I/2018 Wohnungsaufsicht
30.04.2018Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin werden aufgefordert, die bezirkliche Wohnungsaufsicht personell, finanziell und operativ so auszustatten, dass sie in der Lage ist, unverzüglich die Beseitigung angezeigter Mängel, die die Nutzung von Wohnraum einschließlich der Versorgungseinrichtungen wesentlich einschränken, durchzusetzen.
Insbesondere soll die Wohnungsaufsicht durch einen Fonds bei dem Senator für Finanzen in die Lage versetzt werden, wesentliche Mängel nach erfolgloser kurzer Fristsetzung durch Ersatzvornahme zu beseitigen und die Kosten dafür beizutreiben und in das Grundbuch zu vollstrecken.
Antrag 29/I/2018 Effizientere Durchsetzung des Mindestlohngesetzes und des Entgeltgleichheitsgesetzes
30.04.2018Verstärkung des Personalkörpers bei der Zollbehörde und Verkürzung des Prüfrhythmus bei Betriebsprüfungen von vier auf drei Jahre
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag werden aufgefordert, umgehend mittels Gesetzesinitiativen darauf hinzuwirken, dass durch eine bessere personelle Ausstattung der Zollbehörde und durch eine Verkürzung des Rhythmus für Betriebsprüfungen von vier auf drei Jahre (§ 28 p Absatz 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuchs Viertes Buch – SGB IV) eine effizientere Durchsetzung des Mindestlohngesetzes und des Entgeltgleichheitsgesetzes erfolgt.
Antrag 86/I/2018 Sonderungsverbot an Schulen in „privater“ Trägerschaft
30.04.2018Wir fordern:
1) Die zuständige Senatsverwaltung soll eine Rechtsverordnung erlassen, um das Sonderungsverbot in staatlich finanzierten Schulen in „privater“ Trägerschaft durchzusetzen und die regelmäßige Überprüfbarkeit der Umsetzung zu ermöglichen. Die Bestimmungen sollen dabei mindestens folgende Inhalte vollständig umfassen:
a) die zulässige Höchstgrenze des durchschnittlichen Schulgeldes und sonstiger Beiträge
b) die Verpflichtung, nach Einkommenssituation des Elternhauses gestaffelte Schulgeldbeträge inklusive einer Befreiung bei geringem Verdienst oder Empfang von Sozialleistungen anzubieten und den verbindlichen Mindestanteil der von Schulgeldzahlungen befreiten Schüler*innen festzulegen
c) Entscheidungskriterien über Aufnahme von Schüler*innen
d) Kontrollmechanismen zur Einhaltung der vorgenannten Punkte
2) Die Schulen in „privater“ Trägerschaft werden dazu verpflichtet, in ihrer Selbstdarstellung die Offenheit für alle Bevölkerungsgruppen explizit zu betonen und sich nicht als Einrichtung für ausschließlich gehobene Einkommensschichten zu zeigen.
Antrag 87/I/2018 Schulsozialarbeit an Beruflichen Schulen
30.04.2018Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die zuständigen sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Zumessungsrichtlinien für Erzieher- und Sozialarbeiter-/Innen der allgemeinbildenden Berliner Schulen für den Bereich der Beruflichen Bildung als Mindestregelung angewendet werden.