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Antrag 62/II/2018 Für eine gerechte Bodenpolitik

14.10.2018

Die Mietpreisentwicklung in deutschen Großstädten unterliegt trotz vielfacher Anstrengungen immer noch einer ansteigenden Tendenz. Die Instrumente von Kommunen und Stadtstaaten zur Mietendämpfung sind dabei weitgehend ausgeschöpft. Initiativen, wie den Berliner Bundesrats-Vorstoß zur Verschärfung der Mietpreisbremse zeigen zwar die richtigen Instrumente auf, die Erfolgsaussichten sind allerdings aufgrund der herrschenden Mehrheitsverhältnisse relativ gering.

 

Außerdem greifen diese Maßnahmen vorwiegend bei bestehenden Mietverhältnissen und im Bestandswohnungssegment. Daneben muss allerdings gewährleistet werden, dass im ausreichenden Maße neuer Wohnraum, besonders im bezahlbarem Segment, entsteht. Die Förderung von Wohnraum bei kommunalen oder landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist dabei ein zentraler Baustein. Die derzeitigen Eigentumsverhältnisse machen es allerdings unmöglich, dass diese Aufgabe ausschließlich von kommunalen oder landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bewerkstelligt wird. Die privaten Eigentümer stehen deswegen gerade in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten umso mehr in der Pflicht.

 

Einer der Gründe für die galoppierende Mietpreisentwicklung ist der parallel stattfindende Anstieg der Bodenpreise. In Berlin beispielsweis haben sich die Bodenrichtwerte innerhalb der vergangen zehn Jahre in Gebieten, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, mehr als verzehnfacht.

 

Deswegen fordern wir:

  • Die Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer oder ähnlich wirkender Steuern, die leistungslosen Gewinn durch Bodenwertzuwachs abschöpft und Eigentümer baureifen Landes dazu anhält, das Land für Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundsteuer C kann diesem Anliegen zuträglich sein. Deswegen muss die Einführung im Sinne der oben genannten Intention konsequent verfolgt werden.
  • Die Kommission prüft eindringlich, inwieweit eine von Hans-Jochen Vogel avisierte Aufteilung von Verfügungseigentum und Nutzungseigentum für nicht durch Eigenbedarf genutztes Bauland in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (gem. §556d BGB) sinnvoll sein kann.
  • Die Abschöpfung von Planungsgewinnen (durch Umwidmung der Flächennutzung) als weiteres Instrument neben städtebaulichen Verträgen (gem. §11 BauGB), wie sie etwa im „Berliner Modell“ der kooperativen Baulandentwicklung praktiziert wird.
  • Die dadurch generierten Mittel müssen bei Berücksichtigung des Gesamtdeckungsgrundsatzes nach §7 Haushaltsgrundsätzegesetz – also des Zweckbindungsverbotes von Steuern – den kommunalen und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Rückführung von BIMA-Flächen an Kommunen muss erfolgen.

 

Der rasante Anstieg der Bodenpreise macht die Spekulation mit Boden besonders attraktiv. Baureifes oder nicht baureifes Land wird dabei unbebaut vorgehalten und nicht einer gesellschaftlich zuträglichen Wohnnutzung überführt, um in der Zukunft einen deutlich höheren Verkaufspreis zu erzielen. Diese leistungslosen Gewinne sind besonders bedenklich. Investor*innen profitieren von der besseren Erschließung durch Verkehrswege und sonstiger Infrastruktur durch die öffentliche Hand, ohne jedoch Wertsteigerung durch eigenes Zutun zu befördern. Ihre Gewinnaussichten ergeben sich einzig und allein durch Abwarten und Verstreichen von Zeit. Diesen marktwirtschaftlichen Fehlanreizen muss entgegen gewirkt werden.

 

Die zentrale Rolle von Bodenpolitik hat Hans-Jochen Vogel bereits in den 70er Jahren seinerzeit als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München und anschließend als Bundesminister angemahnt. Die Vorschläge, die auf sein Wirken hin Beschlussposition der SPD wurden und in einem Referentenentwurf seines Ministeriums mündeten, es allerdings nie zu einem Kabinettsbeschluss, geschweige denn zu einer Gesetzesverabschiedung gebracht haben, hat der Regierende Bürgermeister a.D. nun wieder aufgegriffen.

 

Es ist seinem Wirken zu verdanken, dass eine Enquete-Kommission zur nachhaltigen Bodenpolitik im Koalitionsvertrag verankert wurde. Umso mehr bedauern wir es, dass aus der angedachten Enquete-Kommission lediglich eine Expertenkommission zur Baulandgewinnung beim BMIBH geworden ist. Eine progressive Baulandpolitik scheint in dieser Konstellation kaum möglich.

 

Mit dem Einsetzen einer Kommission für Wohnungsbau beim Parteivorstand geht die SPD dagegen in die richtige Richtung, um über den Kompromiss im Koalitionsvertrag hinaus Instrumente zu entwickeln, die der angespannten Wohnungslage in Ballungsräumen gerecht werden. Dabei sollte auch das Thema Bodenpolitik eine besondere Bedeutung zukommen.

 

Die von Hans-Jochen Vogel in den 70er Jahren in die Diskussion gebrachten und nun erneut gestellten Forderungen müssen deshalb erneut in Betracht gezogen werden.

Antrag 105/II/2018 „Europa für Berlin“ - Antrag zum Europa-Wahlkampf

14.10.2018

Der Landesvorstand der SPD wird aufgefordert, im Europa-Wahlkampf auch die Berliner Interessen hinsichtlich einer Bewerbung für die neuen nutzbaren EU-Programme (z. B. das EU Programm CEF („Connecting Europa Facilities“) für Transeuropäische Netze und Knotenpunkte wie Berlin) zu thematisieren. Ziel ist es, wichtige Infrastrukturprojekte für Berlin, aber auch Maßnahmen zu Logistik, Klimaschutz, Energie und Innovation aus dem neuen Programm der nächsten Förderperiode (voraussichtlich über 30 Milliarden € Volumen) zu finanzieren.

 

Beispiele für die Hauptstadtregion Berlin sind die Finanzierung des zweigleisigen Ausbau der Bahnstecke Berlin – Stettin, die Leistungssteigerung wichtiger überlasteter Strecken für den wachsenden Pendler*innenverkehr auf der Schiene (etwa durch Digitalisierung der Stadtbahn, Nauen – Charlottenburg sowie den Korridor Brandenburg – Berlin – Frankfurt/Oder) sowie mit Westpommern abgestimmte Vorplanungen zum Wiederaufbau der Karniner Brücke.

Antrag 49/II/2018 Wasserversorgung in öffentliche Hand

14.10.2018

Die Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand vor Ort. Das muss im Grundgesetz verankert werden. Die SPD Bundestagsfraktion muss sich dafür einsetzen.

 

Antrag 20/II/2018 Wir brauchen die Historische Kommission – gerade jetzt

14.10.2018

Wir missbilligen die Auflösung der Historischen Kommission auf Bundesebene, die ohne jegliche Diskussion „angeordnet“ wurde.

 

Wir fordern vom Parteivorstand, die Auflösung rückgängig zu machen bzw. eine Neugründung zu vollziehen sowie eine Kooperation der Historischen Kommissionen der Länder zu initiieren und zu unterstützen.

Antrag 08/II/2018 Nachhaltigkeit auf Landesparteitagen

14.10.2018

Der Landesvorstand der SPD wird aufgefordert, bei der Organisation und Ausrichtung von Landesparteitagen im Sinne einer Vorbildfunktion mehr auf Nachhaltigkeit zu achten. Dazu gehört neben der Kombination der Einladung mit einem kostenlosen ÖPNV-Ticket zur An- und Abfahrt zum Landesparteitag u.a. die Eindämmung des Papierverbrauchs vor und während der Veranstaltungen.

 

Da fast alle Landesparteitagsdelegierten über E-Mail-Accounts und internetfähige Mobilgeräte verfügen, kann die Ausreichung von Antragsbüchern, Kandidat*innenvorstellungen oder Tagesordnungen weitestgehend digital erfolgen. Der Landesband soll die dafür notwendige digitale und elektrische Infrastruktur bereitstellen. Das spart Berge von (meist weißem) Papier und schont Klima und Ressourcen. Gleichzeitig wird die Parteikasse von überflüssigen Material-, Kopier- und Portokosten entlastet.

 

Die eingesparten Kosten und Einnahmen könnten z.B. eingesetzt werden, um die Delegierten auf Mehrweggeschirr zu verpflegen und kostenlos fair gehandelte Getränke (Saft, Mineralwasser, Tee, Kaffee) anzubieten.

 

Für Delegierte, die sich mit digitalen Medien (noch) nicht sicher fühlen, sollte geprüft werden, ob aktuell zu beratende Anträge, Kandidatenlisten etc. während der Veranstaltung jeweils begleitend auf Stellwände auf oder neben dem Präsidium projiziert werden können.