Archive

Antrag 32/I/2018 Ausbildungssituation in Berliner-Startup-Wirtschaft verbessern

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, folgende Forderungen umzusetzen:

 

Ausbildungssituation in Berliner-Startup-Wirtschaft verbessern
Wir fordern Wirtschafts- und Sozialpartner, Politik und Verwaltung der Stadt Berlin dazu auf, alles dafür zu tun, damit sich mehr junge innovative Unternehmen für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses engagieren und die Voraussetzungen dafür erfüllen.

 

Ausbildung in Startup-Betrieben

Die im Bundesvergleich geringe Beteiligung Berliner Unternehmen an der Ausbildung steht im Zusammenhang mit der hiesigen Betriebsstruktur: sie ist nicht nur kleinbetrieblich, sondern weist zudem kurze Lebenszyklen und hohe Fluktuation auf. In einer so jungen Unternehmenslandschaft ist die Tradition der dualen Ausbildung nur schwach verankert.
Kleine Unternehmen erfüllen einerseits häufig nicht die fachlichen und formalen Anforderungen an Ausbildungsbetriebe – sie benötigen Lösungen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Andererseits sind ihnen häufig die erheblichen Gestaltungsspielräume bei der Berufsausbildung nicht bekannt – hier lassen sich durch Information und Beratung vermeintliche Hürden aus dem Weg räumen.

Wir fordern deshalb einen Dreiklang in der Ausbildungspolitik des Senats:

  • Gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern junge Unternehmen umfassend über die Chancen der Berufsausbildung für die eigene Fachkräftesicherung informieren und mit finanzieller Förderung gezielt ermuntern, selbst auszubilden,
  • Unterstützungsmöglichkeiten entwickeln und anbieten, damit junge Unternehmen den der Qualitätssicherung in der Berufsausbildung dienenden Regeln gerecht werden,
  • mit finanzieller Förderung gezielt kooperative Ausbildungsformen (“Verbünde”) stärken, um kleinen Unternehmen die Ausbildungsbeteiligung zu erleichtern.

 

Gemeinsam mit Start-ups soll ermittelt werden, in welchen Ausbildungsbereichen verstärkt ausgebildet werden soll, um ihren künftigen Fachkräftebedarf zu decken. Die Initiativen sollten flexibel genug sein, den schnellen Änderungen in der digitalen und kreativen Wirtschaft proaktiv zu begegnen.

 

Verbundausbildung
In der Verbundausbildung agieren bisher überwiegend große ausbildungserfahrene Unternehmen als Leitbetriebe. Sie tragen im Verbund diejenigen Bausteine einer Berufsausbildung bei, zu denen kleinere Betriebe aus Gründen ihres jeweils eingeschränkten Geschäftsfeldes nicht in der Lage sind. Die Verbundausbildung in dieser Form hat sich bundesweit bewährt, verharrt aber dennoch auf einem relativ niedrigen quantitativen Niveau und wird für die Einbeziehung von Start-ups in die Berufsausbildung kaum genutzt. Es gilt, die fachlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Verbundausbildung zu schaffen und sie auszubauen. Dies geschieht entweder in Ausbildungskonsortien oder gemeinsam mit Leitbetrieben.

 

Berlin braucht Ausbildungskonsortien und Leitbetriebe in der Verbundausbildung
Der Ausbau der Verbundausbildung in Berlin kann nur gelingen, wenn sich Ausbildungskonsortien junger Unternehmen dieser Aufgabe stellen und Leitbetriebe zur Verfügung stehen. Die Gründung von Ausbildungskonsortien muss angestoßen und begleitet werden. Potenzielle Leitbetriebe müssen gezielt angesprochen und entwickelt werden. Dies ist mit Aufwand (Organisation des Verbundes) und Risiken verbunden. Deshalb bedarf es in der Startphase finanzieller Unterstützung in Form einer Anschubfinanzierung und gegebenenfalls organisatorischer Hilfe.
Dies kann in der Form eines Pilotprojektes im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin erprobt werden.

 

Landeseigene Betriebe als Vorbilder aufbauen
Viele landeseigene Unternehmen verfügen über eigene Ausbildungswerkstätten mit hochwertiger Ausstattung. Die Stadt Berlin soll mit ihren landeseigenen Betrieben als gutes Beispiel vorangehen und sie zu Leitbetrieben in der Verbundausbildung aufbauen. Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen eventuelle finanzielle Mehrbedarfe durch die jeweils zuständige Senatsverwaltung sichergestellt werden.

 

Förderung von Start-ups
Start-ups, die für ihre Berufsausbildung mit einem Leitbetrieb, anderen Betrieben, überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen als Verbundpartner kooperieren, können bereits jetzt die Berliner Landesförderung für die Verbundausbildung nutzen. Für Startups und kleine Unternehmen generell stellt die Finanzierung von Ausbilderkapazitäten eine Hürde dar. Es ist zu prüfen, ob zusätzlich dazu in einer Pilot-Phase junge Unternehmen einmalig finanziell gefördert werden können, wenn sie innerhalb der ersten Jahre nach der Gründung entweder selbst ausbilden oder sich als Kooperationspartner an einer Berufsausbildung eines anderen Betriebes beteiligen. Eine solche Regelung sollte auf einen Zeitraum von 3 Jahren befristet werden.

 

Externes Ausbildungsmanagement, organisatorische Unterstützung, Ausbildungspersonal
Gerade in der Startphase ist der Organisationsaufwand für die eigenständige Berufsausbildung und für die Verbundausbildung hoch. Hierfür müssen in hinreichendem Maße Unterstützungsleistungen entweder durch einen Kooperationspartner oder einen externen Dienstleister zur Verfügung gestellt und finanziert werden.

Nach den geltenden Rechtsvorschriften des Bundes für die Berufsbildung müssen auch kleine, neugegründete Betriebe alle Anforderungen an die Eignung eines Betriebes für die Berufsausbildung vollständig erfüllen. Dazu gehört auch, dass der Ausbildungsbetrieb fachlich und pädagogisch geeignetes Ausbildungspersonal beschäftigt. Dies ist oft noch nicht der Fall.

 

Der Senat wird aufgefordert den Ausbau der Aus- und Weiterbildung von AusbilderInnen zu initiieren und zu fördern. Die Aus- und Weiterbildung der AusbilderInnen muss einen besonderen Schwerpunkt auf die Vermittlung digitaler Kompetenzen legen.
Für eine Übergangszeit soll jungen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet werden, Ausbildungspersonal auch in Nebenbeschäftigung (z.B. ehemalige Ausbilder im Ruhestand oder Ausbilder aus anderen Unternehmen) zu rekrutieren. Dies kann im Rahmen von Kooperationsnetzwerken vorangetrieben werden. Ziel dabei ist, Fachwissen und zur Ausbildung qualifiziertes Personal in diesen Unternehmen aufzubauen und gleichzeitig die Qualität der Ausbildung sicherzustellen.

 

Die Ausbildungsberatung der Kammern hat auch eine Qualitätssicherungsfunktion: Betriebe müssen auch nach Zulassung als Ausbildungsbetrieb in regelmäßigen Abständen im Hinblick auf die Qualität ihrer Berufsausbildung überprüft werden. Dies gilt auch für die Berufsausbildung in der Verbundausbildung und in Kooperationsnetzwerken. Die Beratung soll hier mit gezielten Informationen über die Fördermöglichkeiten für Verbundausbildung, für Ausbildungsbetriebe sowie gegebenenfalls für die Verbesserung der Ausbildungsqualität (z.B. durch Qualifizierung des Ausbildungspersonals) verbunden werden.

 

Förderung von Ausbildungskooperationen in Verbünden
Die an der Berufsbildung Beteiligten sollen aktiv Ausbildungskooperationen anregen und deren Umsetzung fördern. Dies kann z.B. durch öffentliche Veranstaltungen, Netzwerktreffen, Betriebsbesuche geschehen und auf der Grundlage positiver Erfahrungen der Verbundausbildung in Ausbildungskooperationen erheblich verstärkt werden.
In Ausbildungskooperationen sollen auch Leitbetriebe als Vertragspartner der Auszubildenden agieren. Sie tragen dann die übergreifende Verantwortung für die gesamte Berufsausbildung. Sie kann in diesem Fall auch weitergeführt werden, wenn ein Start-up als Kooperationspartner ausfällt. Dabei muss aber gewährleistet sein, dass der Leitbetrieb rasch auf einen Ersatzbetrieb im Verbund-Netzwerk zurückgreifen kann.

Regelmäßig soll öffentlich über die Erfahrungen mit der Verbundausbildung informiert werden, um das Modell bekannt zu machen und mehr Betriebe einzubeziehen.

Antrag WV14/I/2018 Mehr Zeit für die Debatte von Wahlprogrammen

30.04.2018

Entwürfe für Wahlprogramme für Bundestagswahlen und Wahlen der Länderparlamente müssen mindestens sechs Monate vor dem beschließenden Parteitagstermin durch den Parteivorstand beschlossen und danach umgehend allen SPD-Mitgliedern zugänglich gemacht werden.

 

Im Fall vorgezogener Neuwahlen trägt der Parteivorstand dafür Sorge, dass die Mitglieder so viel Zeit wie möglich für die Debatte des Wahlprogramms bekommen.

 

 

Antrag 60/I/2018 Mieter-Informationen im Brandfall

30.04.2018

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Berliner Mieter über die Brandschutzordnung Teil A hinaus durch entsprechende Informationen über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt werden.

Antrag 41/I/2018 Änderung von § 11 Berliner Straßengesetz

30.04.2018

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, den § 11 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG vom 13. Juli 1999) dahingehend zu ändern, dass in Abschnitt 2  der Satz „Die Erlaubnis soll versagt werden, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden“ durch eine Formulierung ersetzt wird, die verpflichtend, einheitlich und willkürfrei auch den Belangen mobilitätseingeschränkter Fußgänger, Rollstuhl- und Rollatorbenutzern sowie den Belangen von Personen mit Kinderwagen gerecht wird.

 

In Abschnitt 3 (Sondernutzungserlaubnisse für die Einrichtung von Baustellen) ist ein Passus aufzunehmen, der den Bauherr zur Herstellung von für alle Fußgänger, insbesondere aber für mobilitätseingeschränkte Fußgänger, Rollstuhl- und Rollatorbenutzer sowie für Personen mit Kinderwagen sicher zu begehende Gehwegüberfahrten verpflichtet.

Antrag 40/I/2018 Stadtentwicklungskongresses „Berlin 2030"

30.04.2018

Der Landesvorstand wird aufgefordert einen Stadtentwicklungskongress „Berlin 2030“ im Jahr 2019 zu veranstalten. Vorbereitend sollen die Kreise bzw. Kresivorstände ihrerseits zentrale Symposien zur Stadtentwicklungspolitik durchführen. Stadtgesellschaft, alle Ebenen der Berliner SPD, ihre Mandats und Funktionsträger sind aufgefordert sich, bereis in der Vorbereitungsphase, an dem Diskurs zu beteiligen.

 

Ziel des Stadtentwicklungskongressesn sollte die Erarbeitung einer ganzheitliche Strateigie sein, um den Bürger*innen von Berlin 2030 und darüber hinaus eine lebenswerte Stadt zu bieten, die die Herausforderungen einer wachsenden Stadt selbstbewusst annimmt.