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Antrag 73/I/2017 Wohnortnahe vor- und nachgeburtliche Versorgung sicherstellen

20.04.2017

Die SPD möge sich in ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017 für eine bessere und wohnortnahe vor- und nachgeburtliche Versorgung aussprechen, insbesondere im Bereich der Hebammen.

 

Neben dem Einsatz für eine bessere Gesundheitsversorgung soll sich die SPD für die Einführung einer bundesweiten Statistik zur flächendeckenden Versorgung von Hebammen in Deutschland (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Stadt- und Ortsteilen) einsetzen.

Antrag 76/I/2017 Förderprogramm für barrierefreie Arztpraxen

20.04.2017

 

Der sozialdemokratische Finanzsenator und die Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, ein Förderprogramm für barrierefreie Arztpraxen in den Haushalt aufzunehmen.

 

Damit sollen niedergelassene Ärzte bei Praxisübernahme oder Neuzulassung nach dem Vorbild des Freistaates Thüringen (dort sind es jeweils 5000 €) einen Zuschuss für den barrierefreien Umbau der Arztpraxis erhalten, um in Berlin endlich die Zahl der für alle zugänglichen Arztpraxen zu erhöhen.

 

Noch immer ist es Menschen mit Behinderung in sehr vielen Fällen nicht möglich, eine Arztpraxis Ihrer Wahl (das betrifft vor allem Fachärzte) aufzusuchen. Dies zu verbessern ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt.

Antrag 77/I/2017 Übernahme des halben Krankenversicherungsbeitrages für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

20.04.2017

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Dienstherr – bis zur Einführung der Bürgerversicherung – bei Beamtinnen und Beamten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, 50% des Beitrages übernimmt.

 

Ziel ist es, die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für die Beamtinnen und Beamten zu erhöhen, indem sie dann wie bei Tarifbeschäftigten, die freiwillig gesetzlich versichert sind, die Hälfte des Beitrages durch den Arbeitgeber getragen wird.

 

Bisher werden die Kosten durch die Beamtinnen und Beamten zu 100 Prozent getragen, da Beihilfe nur bei der privaten Krankenversicherung gewährt wird.

Antrag 78/I/2017 Finanzierung von Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen in der medizinischen Versorgung

20.04.2017

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, ein Konzept für die Finanzierung und Abrechnung von Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen in der medizinischen Versorgung zu entwickeln und umzusetzen.

 

Denkbar wäre beispielsweise eine Aufnahme der Dolmetsch- und Mittlungsleistungen in den Leistungskatalog der Krankenversicherungen, so wie es bereits bei Gebärdendolmetscher*innen für Gehörlose gehandhabt wird. Die Bundesärztekammer fordert die Einführung einer geeigneten gesetzlichen Regelung seit Langem.

Antrag 79/I/2017 Finanzierung von Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen in der medizinischen Versorgung

20.04.2017

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, ein Konzept für die Finanzierung und Abrechnung von Dolmetscher*innen und Sprachmittler*innen in der medizinischen Versorgung zu entwickeln und umzusetzen. Hierbei muss eine steuerfinanzierte Lösung gefunden werden, da dieser Bereich eine Aufgabe der Gesamtgesellschaft ist.

 

Ärztliches Personal ist gesetzlich zur vollständigen und verständlichen Aufklärung der Patient*innen über eine Behandlung verpflichtet. Wenn diese aufgrund sprachlicher Barrieren unmöglich ist, muss ein*e Dolmetscher*in hinzugezogen werden. Die Kostenübernahme dafür ist allerdings bislang nicht gesetzlich geregelt. Die Bundesärztekammer fordert die Einführung einer geeigneten gesetzlichen Regelung seit Langem.

 

Jede fehlende oder mangelhafte Verständigung erhöht das Risiko einer fehlerhaften Behandlung. Dies kann für die Betroffenen schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.

 

In Berlin werden Dolmetsch- und Mittlungsleistungen beispielsweise vom Gemeindedolmetschdienst angeboten. Dabei fallen die Honorare der Mitarbeiter*innen und eine Fahrtkostenpauschale an.