Archive

Antrag 57/II/2015 Der Westbalkan ist nicht sicher! Nein zum Konzept „sicherer Herkunftsstaaten“!

16.10.2015

Wir fordern die SPD Bundestagsabgeordneten dazu auf sich gegen die Einstufung weiterer Balkanstaaten als „sichere Herkunftsländer“ einzusetzen.  Außerdem müssen alle Einstufungen als ’sichere Herkunftsstaaten‘ zurückgenommen werden und die Kategorisierung darf nicht mehr angewendet werden. Weiterhin fordern wir die Aufhebung des Konzepts „sicherer Herkunftsstaaten“ insgesamt. Wir lehnen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten prinzipiell ab. Das Grundrecht auf Asyl wird durch die Einstufung von Staaten als „sichere“ Herkunftsländer ausgehebelt und das Recht auf eine individuelle Prüfung der Asylgründe wird untergraben.

 

Schon die im letzten Herbst beschlossene Einstufung Serbiens, Bosnien und Herzegowinas und Macedoniens war ein schwerwiegender Fehler. Blickt man auf die Situation von Roma in diesen Ländern, die oft gettoisiert, ohne Wasser und Elektrizität, segregiert vom Rest der Bevölkerung leben und oft auch körperlicher Gewalt ausgesetzt sind, kann einem diese Entscheidung nur als schlechter Scherz erscheinen.  Länder, in denen Minderheiten massiv diskriminiert, Journalist*innen bedroht oder Schwule und Lesben straffrei angegriffen werden, kann kein Persilschein ausgestellt werden. Nun sollen auch Montenegro, Kosovo und Albanien als „sicher“ eingestuft werden was unter anderem mit den niedrigen Anerkennungszahlen begründet wird. Doch solche können auch absichtlich klein gehalten werden, wie der Vergleich mit anderen EU Ländern zeigt, in denen  die Anerkennungszahlen weitaus höher liegen und neben dem Flüchtlingsstatus auch mit Subsidiärem Schutz gearbeitet wird.
Aufgrund der langsamen und korruptionsanfälligen Justiz gibt es in Albanien keine effektive Strafverfolgung und keinen wirksamen Schutz gegen Bedrohungen durch Blutrache, rassistische und homophobe Übergriffe oder geschlechtsspezifische Gewalt. Selbst das Auswärtige Amt berichtet von ethnisch motivierter Diskriminierung gegenüber Roma, Korruption und organisiertem Verbrechen.  In Montenegro wurden kritische Journalist*innen immer wieder Opfer von Anschlägen. Nicht nur bei Gewalt gegen Medienvertreter*innen herrscht faktische Straffreiheit.  Polizist*innen, die erwiesenermaßen folterten gingen straffrei aus und homophobe Gewalt, die nicht geahndet wird ist alltäglich. Sowohl im Kosovo, als auch in Albanien sind Bundeswehrsoldat*innen im Einsatz. Ein Staat für dessen Friedenssicherung UN Truppen notwendig sind ist kein „sicherer Herkunftsstaat“.

 

Eine Einstufung als „sichere Herkunftsstaaten“ würde vielen weiteren Menschen ihre Chance auf individuelle Prüfung ihrer Anträge nehmen und sie pauschal abweisen. Eine Einspruchsfrist von einer Woche – eine der kürzesten im deutschen Rechtssystem – und eine Klagemöglichkeit, die keine aufschiebende Wirkung hat, ist nicht hinnehmbar. Das können und dürfen wir nicht mittragen. Wir müssen verhindern, dass das Asylrecht Stück für Stück weiter demontiert wird! Die europäische Migrations- und Asylpolitik steht in untrennbarer Verbindung mit der Positionierung gegenüber den sozialen Problemen der Herkunftsländer. Daher fordern wir die Bundesregierung dazu auf, ihre Anstrengungen für die Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Balkanstaaten massiv zu verstärken. Dazu muss die wirtschaftliche und humanitäre Unterstützung verstärkt und der mangelhafte Erfolg der Rechtsstaatlichkeitskommission EULEX sowie die Vorwürfe von Korruption innerhalb dieser Behörde gründlich untersucht werden. Angesichts der schweren Vorwürfe organisierter Kriminalität an Spitzenpolitiker*innen der Westbalkanstaaten wie etwa Hashim Thaçi im Kosovo oder dem mangelnden Willen, ethnische Minderheiten vor rassistischer Diskriminierung zu schützen, sollen auch diplomatische Sanktionen nicht ausgeschlossen werden.


Antrag 56/II/2015 Winterabschiebestopp auch für Berlin – „sichere Herkunftsstaaten“ sind nicht sicher!

16.10.2015

Wir fordern das Land Berlin auf, im Winter keine Menschen abzuschieben. Berlin muss darin Thüringen und Schleswig-Holstein folgen, wo Winterabschiebestopps schon Praxis waren.

 

Für Menschen, die alles aufgegeben mussten, weil sie zur Flucht gezwungen waren, ist eine Abschiebung lebensbedrohlich. Viele werden systematisch diskriminiert. Sie haben häufig keinen Zugang zu den ohnehin geringen Sozialleistungen. Aussichten auf eine stabile Existenzgrundlage fehlen. Es droht Obdachlosigkeit bei lebensgefährdender Kälte. Das trifft vor allem auf die Balkanregion zu.

 

Die höchste Priorität: Der Schutz der Menschen

Unser Ziel lautet: Es darf keine Abschiebungen mehr geben. Das Recht auf Migration und globale Bewegungsfreiheit muss umgesetzt werden. Ein erster Schritt – wie in den ersten Bundesländern getan – ist ein temporärer Abschiebestopp über den Winter.

 

Es liegt ganz klar im Ermessen der Berliner Behörden, ob sie „erhebliche konkrete Gefahren“ sehen, die eine Abschiebung nicht zulässt. So wurden in Thüringen und Schleswig-Holstein 15 Staaten benannt, in die eine winterliche Abschiebung unverantwortlich ist, weil „aufgrund des Klimas eine Rückkehr in Sicherheit und Würde nicht gewährleistet wäre“: Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Russland, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Pakistan und Ukraine. Eine Ausweitung wäre voraussichtlich notwendig.

 

Der Abschiebestopp – eine Voraussetzung für eine humane Flüchtlingspolitik

Wenn wir dem Anspruch einer humanen Flüchtlingspolitik gerecht werden wollen, ist ein Winterabschiebestopp das Mindeste. So werden wir uns entschieden gegen konservative und rechte Stimmungsmache stellen.

 

Da beispielsweise Albanien, Kosovo – wo noch die Bundeswehr im Einsatz ist – und Montenegro nicht für alle Menschen sicher sind, sondern Diskriminierung, Verfolgung und Lebensgefahr bedeuten, können sie keine „sicheren Herkunftsstaaten“ sein. Besonders Roma sind dort akut bedroht.

 

Das Etikett „sicherer Herkunftsstaat“ ist ebenso nicht für die bereits dazu erklärten Staaten wie Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Senegal und Ghana haltbar. Das Recht der von dort geflüchteten Menschen Asylanträge zu stellen, dürfen nicht untergraben werden – vielmehr müssen Abschiebungen dorthin gestoppt und hier Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden. Eine individuelle Prüfung findet heute nicht mehr statt. Sie lässt sich bei einer Einspruchsfrist von einer Woche – eine der kürzesten im deutschen Rechtssystem – und über Klagen, die keine aufschieben Wirkung haben, kaum erzwingen.

Dass die deutsche Abschottungspolitik selbst in der Festung Europa besonders ausschließend ist, wird auch daran ersichtlich, dass in einigen EU-Staaten deutlich mehr Geflüchtete vom Balkan als in Deutschland (mit einer Anerkennungsquote um 1% im Jahr 2014) bleiben dürfen. (2014: in der Schweiz Schutzstatus für 37% aus Serbien und 40% aus dem Kosovo, in Finnland für 43% aus dem Kosovo, in Frankreich für 20% aus Bosnien-Herzegowina, in Belgien für 18% aus Bosnien-Herzegowina, in Großbritannien für 18% aus Albanien) )

 

Eine andere Flüchtlingspolitik ist längst überfällig

Der Winterabschiebestopp weißt einen Schritt in die Richtung einer humanen Flüchtlingspolitik. Diese müssen wir einschlagen und damit ein Zeichen setzen. Es muss in allen Bundesländern zur gängigen Praxis werden.

Antrag 55/II/2015 Flüchtlingskatastrophen auf dem Mittelmeer und anderswo vermeiden

16.10.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundesaußenminister, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Richtlinie 2001/51/EG ausgesetzt solange wird, bis den Flüchtlingen ermöglicht wird, ein „humanitäres Visum“ bereits im Verfolgerstaat bzw. im Kriegs- oder Bürgerkriegsstaat zu erhalten.

 

Antrag 54/II/2015 Flüchtlingspolitik Ungarn

16.10.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments werden aufgefordert, entsprechend Lissanbon-Vertrag Artikel 2 die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Mitgliedschaft der Republik Ungarn in der Europäischen Gemeinschaft gemäss Artikel 7 des Lissabon-Vertrages ruhen zu lassen wegen Missachtung der Menschenwürde, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Missac der Menschenrechte.

 

Ferner werden die sozialdemokratischen Mitglieder des EP aufgefordert, dem Rat und der Kommission Vorschläge zu unterbreiten, die den Mitgliedsstaaten der EU gravierende Sanktionen gegen die Mitgliedsstaaten aufzulegen, die in der derzeitigen Flüchtlingskatastrophe die Solidarität in der EU verweigern und damit gegen die ethischen Werte der EU verstoßen.

Antrag 53/II/2015 Für eine europäische Flüchtlingspolitik in Polen und Ungarn

16.10.2015

Der Parteivorstand der SPD wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der SPE-Fraktion im Europaparlament und international tätigen Stiftungen in Dialogveranstaltungen mit der Bevölkerung für eine europäische Flüchtlingspolitik zu werben und damit auch die polnischen Sozialdemokraten (SLD) und andere polnische proeuropäische Organisationen zu unterstützen, die ebenfalls die Flüchtlingspolitik des neuen polnischen Staatspräsidenten Duda kritisieren.