22.09.2019
Die Bundesregierung plant in jedem Haushalt für den Schienenverkehr Mittel aufgrund folgender Kriterien ein:
- Die Sicherheit von Fahrgästen und Personal ist zu gewährleisten.
- Nicht nur der Fernverkehr, auch die Bedienung der Fläche ist zu verbessern.
- Gleis- Rangieranlagen des Güterverkehrs sind zu modernisieren.
- Die Pünktlichkeit der Züge ist zu erhöhen.
- Die Organisation der Verwaltung der Deutschen Bahn ist modernen Erfordernissen anzupassen.
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22.09.2019
Die Bundesregierung erlässt eine Spendenpflicht für unverkäufliche, funktionstüchtige Neuware
Für Unternehmen ist es aufgrund der Regelung zum Vorsteuerabzug billiger, Waren zu vernichten, als sie zu spenden. Deswegen muss § 3 (1b) des Umsatzsteuergesetzes zugunsten von Sachspenden an gemeinnützige Einrichtungen verändert bzw. erweitert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Sachspenden im Inland bleiben. Es kann nicht angehen, dass weiterhin jede unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird, es muss eine Ausnahme geben. Daher sollte ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das Firmen zum Spenden funktionstüchtiger Neuware an gemeinnützige Einrichtungen in Deutschland verpflichtet, unterfüttert von Steuerfreiheit dafür. Dass das geschredderte Plastik – wie es z.Z. praktiziert wird – als Rohstoff in der Produktion z.B. von Blumentöpfen einer Verwertung zugeführt wird, reicht nicht aus, diese Art der Ressourcenverschwendung zu stoppen.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen muss das kostenfreie Zurückschicken von Waren gesetzlich stark eingeschränkt werden, da nicht nur die Herstellung der Waren, sondern auch ihr Transport Klimaschädlich ist und der sich stark ausweitende Online-Handel prekäre Arbeitsverhältnisse in der Logistik-Branche nach sich zieht.
Das Zurückschicken von Waren darf nur in einem begrenzten Zeitraumen und in begrenzten Mengen möglich sein. Langfristig bedarf es aber eines Umdenkens im Konsumverhalten. Ein öffentliches Verständnis für die Folgen von Konsum muss hergestellt werden.
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22.09.2019
Der innerdeutsche Luftverkehr wächst. Dies ist mit enormen CO2-Emissionen verbunden. Dieser Entwicklung muss entgegengewirkt werden, um die klimaschädlichen Treibhausemissionen einzudämmen. Nahezu absurd mutet es da an, dass der Flugverkehr noch immer steuerlich begünstigt wird, in dem die Kerosinsteuer für Flugbenzin ausgesetzt wird. Dies führt unter anderem dazu, dass innerdeutsche und innereuropäische Flugreisen für die Verbraucher günstiger sind als Bahnreisen. Dies ist nicht nur verkehrs- und umweltpolitischer Irrsinn, es ist auch ein Wettbewerbsvorteil der Flugindustrie gegenüber anderen Verkehrsunternehmen (insbes. der Bahn), der durch nichts mehr zu rechtfertigen ist.
Wir fordern daher:
- Die Aufhebung der steuerlichen Privilegierung von Flugbenzin bei Inlandsflügen. Eventuelle Mehreinnahmen sollen dem Erhalt und Ausbau der Deutschen Bahn zugeführt werden.
- Eine Initiative zu einer angemessenen steuerlichen Belastung von Flugbenzin in Europa.
- Konzepte zu erarbeiten, wie internationalen Verträge (Chicagoer Abkommen) nachzuverhandeln sind, sodass in Zukunft auch auf außereuropäische Flüge eine Steuer erhoben werden kann.
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22.09.2019
Angesichts der immer deutlicher werdenden Auswirkungen des Klimawandels ist ein Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle vor 2030 dringend nötig. Hier liegt das größte Einsparpotential für CO2-Emissionen.
Der Parteivorstand wird daher dazu aufgefordert,
- eine Nachverhandlung des Kohlekompromisses in den Entwurf des Wahlprogramms für die nächste Bundestagswahl aufzunehmen (spätestens für die Wahl 2021).
- die Ergebnisse der Verhandlungen der Kohlekommission in dem Sinne in die anstehende Halbzeitbilanz der großen Koalition mit aufzunehmen, dass deutlich wird, dass die derzeitigen Anstrengungen im Bereich Klimaschutz keineswegs ausreichend sind.
- darauf zu achten, dass die ersten Abschaltungen von Kraftwerken tatsächlich bis spätestens 2022 erfolgen.
- Jegliche Entschädigungszahlung bei Schließung von Kohlekraftwerken kritisch zu begleiten.
- der Kohleaussteig ist dabei sozialverträglich zu begleiten. Das Ausstiegsdatum wird davon nicht berührt.
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22.09.2019
Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für die Zustimmung durch die oberste Landesbehörde zur Abweichung von der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Abschnitt „Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Punkt 2“, einzusetzen und zwar dahingehend, dass im Land Berlin vor baulichen Borsteinabsenkungen wahrnehmbare Orientierungshilfen in Form von Bodenmarkierungen (z. B. Zeichen 299) und/oder Verkehrsbeschilderungen am Straßenrand angebracht werden können, die dem parkplatzsuchenden Autofahrer signalisieren, dass hier das Parken laut StVO § 12, Abs. 3 Nr. 5 unzulässig ist.
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