17.05.2022
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats auf, sich dafür einzusetzen, dem Parteitags-, Wahlprogramms-, Koalitionsvertragsbeschluss zum Berliner Optionsmodell vollständig umzusetzen. Dieses beinhaltet neben der möglichst schnellen Rückkehr zur Verbeamtung einen zwingenden zeitlichen Ausgleich für die verbleibenden Tarifangestellten. Nur mit diesem Ausgleich wird der Kompromiss, des Landesparteitages umgesetzt.
Bei der Entscheidung über die Ausgestaltung des zeitlichen Ausgleichs auf der Grundlage verschiedener Szenarien sind die parteilichen Fachgremien einzubeziehen.
Eine vollständige Rückkehr zur Verbeamtung hat auch sicherzustellen, dass die rechtlichen Regelungen dahingehend anzupassen sind, dass Funktionsstelleninhaber*innen eine Verbeamtung in ihrer entsprechenden Besoldungsstufe ermöglicht wird.
Um möglichst viele Lehrkräfte verbeamten zu können, ist zudem die Regelung zur gesundheitlichen Eignung dahingehend zu ändern, dass Lehrkräfte, die eine bestimmte Zeit ohne überdurchschnittliche Krankheitszeiten als gesundheitlich geeignet im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften gelten.
Eine Verbeamtung allein reicht jedoch nicht, um den Lehrkräftemangel, der derzeit eklatant ist, zu lösen. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats zudem auf weitere Möglichkeiten zu erarbeiten, wie der Beruf der Lehrkraft in Berlin attraktiver gestaltet werden kann. Diese Möglichkeiten müssen über die bisherigen Maßnahmen wie z.B. Werbekampagnen hinausgehen.
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17.05.2022
Die SPD – Fraktion im AGH von Berlin und die sozialdemokratischen Senator*innen des Senats von Berlin werden aufgefordert, in Umsetzung der generellen Anerkennungsregelungen umgehend die gesetzlichen und verordnungsmäßigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Personen, die das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik mit dem Diplom oder Bachelor of Arts bzw. der staatlichen Fachschulprüfung oder die Heilpädagogenzusatzausbildung oder die Erzieherausbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Land der Europäischen Gemeinschaft oder diesen gleichgestellter Länder erfolgreich abgeschlossen haben, auf Antrag die staatliche Anerkennung nach den Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes erhalten, soweit keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.
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17.05.2022
Berlin hat einen enormen Mangel an Lehrkräften und Sozialpädagog*innen. Aufgrund dessen ist es unumgänglich den Wechsel dieser Fachkräfte nach Berlin zu erleichtern. Bisher ist es als Sozialpädagog*in nicht möglich in Berlin automatisch eine staatliche Anerkennung für den in einem anderen Bundesland erworbenen Bachelor-Abschluss zu erhalten. Dies ist jedoch besonders dann wichtig, wenn eine Anstellung im öffentlichen Dienst angestrebt wird. Das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz sieht laut Senatsverwaltung eine staatliche Anerkennung nur vor, wenn das Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik einschließlich einer Praxisausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Land Berlin erfolgreich abgeschlossen wurde.
Bisher kann dieses Problem nur durch ein erneutes Einschreiben in eine Berliner Fachschule gelöst werden.
Wir fordern daher:
Eine Gleichstellung der Anerkennungsvoraussetzungen im Vergleich zu anderen Bundesländern auf der Grundlage eines abgeschlossenen Bachelor-Studiengangs im sozialpädagogischen Bereich.
Neben der Erleichterung der Gleichstellung von Abschlüssen muss entsprechendes Informationsmaterial für Sozialpädag*innen erstellt werden, um diese Personen gezielt anwerben zu können und ihnen ein Wechsel des Bundeslandes zu erleichtern.
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17.05.2022
Von den drei fächerübergreifenden Unterrichtsbestandteilen Sprach-, Medien- und politische Bildung hat nur erstere einen festen Platz in der Berliner Lehrkräftebildung. Sich näher mit Sprachbildung zu beschäftigen, ist für angehende Lehrkräfte zweifellos unverzichtbar. Doch wie Schüler*innen ohne entsprechende Sprachkenntnisse einen schweren Stand im Berufsleben haben, so gehört auch die demokratische Bildung zu den Voraussetzungen um sich allgemein in unserer demokratischen Gesellschaft bewegen und behaupten können. Demokratische Bildung ist uns deshalb ein zentrales Anliegen. Wir müssen uns verstärkt damit auseinandersetzen.
Politische Bildung ist daher mehr als das Unterrichtsfach. Sie ist wesentlich dafür, dass sich Schüler*innen in unserer Demokratie zu mündigen Bürger*innen entwickeln. Sie muss deshalb in allen Fächern und über den Unterricht hinaus in die schulische Bildung und in das Schulleben einbezogen werden. Das Schulfach “Politische Bildung” verschafft hingegen andere Fachlehrer*innen tendenziell eine Ausrede, sich weniger eingehen darum zu kümmern. Schüler*innen sehen in der politischen Bildung häufig nur ein Schulfach unter vielen – und im Gegensatz zu z.B. Deutsch nicht mal ein Hauptfach. Politische Bildung muss fächerübergreifend im Unterricht systematischer integriert und expliziter adressiert werden. Dafür brauchen die Lehrkräfte die entsprechende Ausbildung.
Darum fordern wir Politische Bildung neben den derzeit bestehenden Fortbildungsangeboten auch verpflichtend in die Lehrkräftebildung zu integrieren. Wir appellieren an die SPD, dass die Konzeption der politischen Bildung im allgemeinen Bachelor of Education Berücksichtigung findet.
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17.05.2022
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat sowie die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, das seit 2016 aufrechterhaltene Versprechen einer umfassenden Schulbauoffensive entsprechend dem aktuellen Koalitionsvertrag auch in dieser Legislatur aufrechtzuerhalten und der Verlangsamung der Offensive entgegenzuwirken.
Insbesondere wird die SPD-Fraktion aufgefordert, die Fehler des Senats in der aktuellen Haushaltsaufstellung zu korrigieren. Sowohl das Bauvolumen für die mobilen Ergänzungsbauten (MEBs), das im aktuellen Entwurf um ca. 30% gekürzt wurde, als auch die für den Schulneubau eingeplanten Mittel, die um ca. 25% gekürzt wurden, müssen auf das Niveau der Haushaltsaufstellung von vor der Wahl heraufgesetzt werden. Nur so werden wir unserem Versprechen, dass investiv nicht gespart wird, gerecht.
Zudem wird der Senat aufgefordert, bei den aktuellen Monitoring-Verhandlung die Schülerzahlprognose von vor Corona zu verwenden bis die neue Bevölkerungsprognose vorliegt. Nur so wird die Schulplatzentwicklung der Geburten- und Zuzugsrate gerecht.
Auch die Einbeziehung realistischer Wohnungsbauquoten gemäß der WoFIS-Daten (Wohnbauflächen-Informationssystem) ist entscheidend, damit wir nicht die Infrastruktur für morgen auf der Basis von Zahlen von gestern schaffen. Nur dann erreichen wir den Gleichschritt zwischen Wohnungsbau und Schaffung von sozialer Infrastruktur.
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