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Antrag 185/II/2019 Nichts für Ungut! – Sonderstellung der Homöopathie beenden

23.09.2019

Die Homöopathie entstand vor rund 200 Jahren als Reaktion des deutschen Arztes Samuel Hahnemann auf damals verbreitete höchst invasive medizinische Behandlungsmethoden wie den Aderlass, denen er eine verträglichere Alternative entgegensetzen wollte. Seiner These nach ließen sich Symptome mit Mitteln behandeln, die ebenfalls ähnliche Symptome hervorrufen (Simile-Prinzip). Des Weiteren ging er davon aus, dass Wirkstoffe erst durch mehrfache Verdünnung ihre Wirkung entfalten könnten (Potenzierung). Dies sei allerdings nur dann der Fall – so Hahnemanns Beobachtung – wenn die Lösung bei der Herstellung nach jedem Verdünnungsprozess 10 Mal auf einen weichen Untergrund geschlagen werde.

 

Was damals einen Versuch wert war, kann mit heutigem Wissenstand nur noch eine Frage des Glaubens sein. Mit zunehmender Verdünnung sinkt die Wahrscheinlichkeit auch nur ein einziges Molekül des Ausgangsstoffes im Homöopathikum wiederzufinden. Eine pharmakologische Wirkung homöopathischer Präparate konnte daher auch in zahlreichen wissenschaftlichen Studien nicht nachgewiesen werden. Auch die behauptete Speicherung der „Information“ im Lösungsmittel, die durch das Aufschlagen übertragen wird, bleibt bis heute reine Behauptung.

 

Wissenschaftsjournalist*innen und -aktivistinnen, die öffentlich auf diese Umstände hinweisen, werden derzeit mit Unterlassungsklagen des Homöopathie-Herstellers Hevert überhäuft. Dieser sieht sein Geschäftsmodell bedroht und versucht durch aggressives juristisches Vorgehen Kritiker*innen mundtot zu machen. Da weder der Herstellungsprozess noch die Substanzen kostenintensiv sind, ist die Gewinnspanne für die Produktionsfirmen hier besonders groß. Der Umsatz mit homöopathischen Mitteln in Deutschland betrug im Jahr 2018 670 Millionen Euro.

 

Auch wenn die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Homöopathika nur einen kleinen Bruchteil der Gesamtausgaben für Medikamente ausmachen, stehen sie dennoch nicht im Verhältnis zu ihrem Nutzen. Die Berliner Charité konnte anhand von Abrechnungsdaten der Techniker Krankenkasse aufzeigen, dass für Patient*innen, die sich in homöopathischer Behandlung befanden, Mehrkosten von im Schnitt 2000 Euro aufgewendet wurden. Eine unterlassene wirkungsvolle, medizinischen Behandlung, kann dabei nicht nur kostspielig werden, sondern stellt in erster Linie ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Erkrankten dar.

 

Immer wieder berichten Patient*innen, dass ihnen die Homöopathie geholfen habe und sie sich nach der Einnahme besser fühlten. Homöopathie kann zwar helfen, wirken tut sie aber dennoch nicht. Die subjektiv wahrgenommenen Verbesserungen sind vielmehr auf den Placebo-Effekt zurückzuführen, der unbestritten auch hier auftritt – so wie bei jedem anderen Mittel auch.

 

Das Negieren von Naturgesetzen und Erklärungsversuche, die sich mystischer „stofflicher“ Eigenschaften bedienen, schüren Misstrauen gegenüber einer evidenz-basierten Medizin und schaden im Zweifelsfall nicht nur der*dem Einzelnen, sondern auch der Allgemeinheit, indem ein Klima der Wissenschaftsfeindlichkeit geschaffen wird. Nicht umsonst zeigen Homöopathie- Nutzer*innen eine große Schnittmenge mit Impfgegner*innen auf.

Homöopathika sind dem Arzneimittelgesetz unterstellt und unterliegen somit der Apothekenpflicht.
Im Gegensatz zu Medikamenten müssen sie allerdings nicht zugelassen, sondern lediglich registriert werden, wobei ein Nachweis der Wirksamkeit und Unschädlichkeit ausbleibt.

 

Durch die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen und die Apothekenpflicht für Homöopathie wird suggeriert es handle sich um ein medizinisches Präparat mit Heilungspotenzial. Dies ist irreführend und eine Täuschung von Verbraucher*innen an der die Gesetzgebung mitwirkt. Darüber hinaus entsteht den Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen als beitragszahlende Solidargemeinschaft durch Homoöopathie ein nicht zu rechtfertigender finanzieller Schaden. Dieser wiegt umso schwerer, als dass er dazu beitragen kann, dass medizinische Therapien und Verfahren, deren Wirksamkeit erwiesen wurde, nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.

 

In Großbritannien wurde die Homöopathie 2017 aus dem Leistungskatalog des National Health Service gestrichen. Auch Frankreich hat im Juni 2019 beschlossen, Homöopathie aus dem öffentlichen Gesundheitssystem herauszunehmen. Zudem ist auf homöopathischen Mitteln deutlich zu kennzeichnen, dass eine Wirkung wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist. Als Vorbild kann die Verpflichtung auf Kennzeichnung der nicht erwiesenen Wirksamkeit in den USA dienen.

 

Wir fordern die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf, bei den Verwaltungsräten der Krankenkassen darauf hinzuwirken, die Kostenerstattung von homöopathischen Behandlungen sowie von sog. homöopathischen Arzneimitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen. Die gesetzliche Sonderstellung der Homöopathie ist nicht hinnehmbar! Wir fordern, Homöopathika nicht länger als Arzneimittel zu führen und somit auch die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate aufzuheben.

Antrag 194/II/2019 Gewalt gegen Frauen* wirksam bekämpfen! Istanbul-Konvention konsequent umsetzen!

23.09.2019

Am 01. Februar 2018 trat das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) in Deutschland in Kraft. Das Übereinkommen verpflichtet die unterzeichnenden Länder zu einer Reihe von konkreten Maßnahmen auf den Gebieten Prävention, Beratung, Gewaltschutz, Infrastruktur, Justiz und Gesundheit. Das Land Berlin unternimmt seit Jahren Anstrengungen in diesem Bereich. Diese müssen weiter verstärkt werden. Die wirksame Umsetzung der Istanbul-Konvention setzt ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen. Es ist daher unabdingbar, dass die angemeldeten Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2020/2021 ungekürzt vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

 

Um die Ziele der Istanbul-Konvention zu erreichen, ist es wichtig sowohl Prävention als auch Versorgung und Öffentlichkeitsarbeit als wichtige Felder zu bearbeiten.

Ein fehlendes öffentliches Problembewusstsein bezüglich des Themas „Gewalt gegen Frauen*“ führt zu einer Vielzahl von zusätzlichen Schwierigkeiten für Helfende und Betroffene.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu treffen, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wirksam und konsequent umzusetzen.

 

Konkret sollen zur wirksamen Umsetzung der Istanbul-Konvention folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Die angemeldeten Haushaltsansätze für den Doppelhaushalt 2020/2021, mit denen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* finanziert werden sollen, müssen ohne Kürzung beschlossen werden. Der Ausbau von barrierefreien Schutzplätzen in Frauenhäusern, Zwei-Stufen-Wohnungen und Zufluchtswohnungen muss finanziell sichergestellt werden.

 

Es müssen zusätzliche Mittel im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden, um die gesundheitliche Versorgung von Mädchen* und Frauen*, die Opfer von Genitalverstümmelungen wurden, am Standort Berlin („Gesundheitsstadt Berlin 2030“) effektiv zu verbessern. Unabhängig davon müssen auch weitere Projekte, wie die Projekte für den Schutz vor Zwangsehen weiter finanziert werden.

 

Um Präventions- Beratungs- und Schutzangebote wirksam und bedarfsgerecht zu entwickeln und auszubauen, müssen a) die zuständigen Behörden und die Träger der Angebote belastbare Daten nach einheitlichen Vorgaben erheben und b) die Forschung in diesem Bereich ausgebaut werden (Artikel 11 Istanbul-Konvention). Dabei sollten insbesondere folgende Daten erhoben werden: Wie viele Frauen* erhalten keine Beratung  bzw. keinen Schutzplatz mangels Kapazität bei den Beratungsangeboten und in den jeweiligen Schutzräumen? Wie lange dauert ein Beratungsfall bzw. die Belegung eines Schutzplatzes? Wie viele der betroffenen Frauen* sind Frauen* mit Behinderung? Um welche Gewaltform handelt es sich (häusliche Gewalt, Cyber-Gewalt oder andere Gewaltformen) und von wem (Geschlecht/Alter) wurde die Gewalt ausgeübt? Wie wirken die einzelnen Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt? Diese Daten sind anonym zu erheben.

 

Die genderspezifische Präventionsarbeit zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* muss wirksamer werden. Hierzu müssen auch männliche Jugendliche frühzeitig sensibilisiert werden. Dies erfordert ein ressortübergreifendes Zusammenwirken. Insbesondere die für Jugend zuständige Senatsverwaltung und die Landeskommission gegen Gewalt müssen hierbei mitwirken und sich möglichst finanziell stärker beteiligen. Es müssen zusätzlich Maßnahmen ergriffen werden, um die Öffentlichkeit stärker für das Thema zu sensibilisieren. Dies gilt insbesondere für den Bereich der häuslichen Gewalt. Auch innerhalb der Berliner Verwaltung ist ein entsprechendes Bewusstsein zu fördern.

 

Eine umfassende, datenbasierten Erfolgs- und Wirkungskontrolle der einzelnen Anti-Gewalt-Maßnahmen ist sicherzustellen.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, entschieden für die Schaffung eines gesetzlichen, bundesweit verankerten Rechtsanspruchs auf einen barrierefreien Schutzplatz im Sinne der Istanbul-Konvention einzutreten. Hierfür sollte das Land Berlin eine Bundesratsinitiative noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen.

 

Antrag 186/II/2019 Pro Choice statt Pro Femina – Für eine ergebnisoffene Beratung zu Schwangerschaftsabbrüchen!

23.09.2019

Es ist keine neue Forderung: Die Abschaffung der Zwangsberatung für Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchten. Noch ist diese Forderung nicht Realität, aber wir halten weiterhin daran fest. Bis dahin wollen wir jedoch, dass die angebotenen Beratungen seriös durchgeführt werden und die schwangeren Menschen, wie vorgeschrieben, im Anschluss an die Beratung einen Beratungsschein erhalten, welchen sie für die Durchführung eines Abbruches laut Gesetz vorweisen müssen (StGB §219 Absatz 2Satz 2).

Am 1.Juli 2019 hat am Kurfürstendamm 69 die Berliner „Beratungsstelle“ des Vereins „Pro Femina“ eröffnet. „Pro Femina“ bietet laut eigener Aussage Beratungen „für Frauen im Schwangerschaftskonflikt“  an.

Die Verwechslung mit der staatlich anerkannten Beratungsstelle „pro familia“ ist hier allein durch die Namensgebung durchaus gewollt. „Pro Femina“ stellt dabei jedoch weder einen Beratungsschein aus, noch beraten sie ergebnisoffen oder seriös. Laut einiger Erlebnisberichte von Personen, die in einer durch „Pro Femina“ geleiteten Beratungsstelle waren, setzen diese die Schwangeren* sogar auch nach der Beratung weiter unter Druck, keinen Abbruch vornehmen zu lassen, indem sie diese u.a. mit Anrufen regelrecht terrorisieren. Bei all dem versucht „Pro Femina“ sich als normale Beratungsstelle darzustellen, denen die Sorgen von schwangeren Menschen am Herzen liegen. Dies ist jedoch nicht der Fall – die Embryonen, das „potentielle neue Leben“, stehen in der Beratung im Vordergrund, nicht aber das Leben der schwangeren Person. Ein Schwangerschaftsabbruch wird hierbei nicht als legitime Entscheidung dargestellt. Schwangere werden bewusst getäuscht und in ihrem Recht auf eine selbstbestimmte Entscheidung eingeschränkt – entscheiden sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft, müssen sie in eine andere Beratungsstelle, die einen Beratungsschein ausstellt.  Teilweise ist dafür dann aber keine Zeit mehr: „Pro Femina“ zögert die Beratung meist so lange hinaus, bis die ersten 12 Wochen der Schwangerschaft überschritten sind und ein Abbruch nach dem noch bestehenden Gesetz nicht mehr möglich ist (StGB §218a Absatz 1 Punkt 3). Ratsuchenden wird finanzielle Unterstützung angeboten, wenn sie sich dafür entscheiden, die Schwangerschaft fortzuführen. Die engen Verbindungen von „Pro Femina“ zur sog. Lebensschutzbewegung sind u.a. an der Person Kristijan Aufiero zu sehen, führendes Mitglied von „Pro Femina“ und ebenfalls Vorsitzender des „Birke e.V.“, welcher der Lebensschutzbewegung zuzuordnen ist.

Eine solche Missachtung des Rechts auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die bewusste Täuschung von Schwangeren* lehnen wir entschieden ab!

Wir kämpfen für das Recht von Menschen, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortführen möchten oder nicht!

Wir fordern die Schließung der selbsternannten Beratungsstellen von „Pro Femina“!

Solange die Pro Femina Filiale nicht geschlossen ist, soll die Filiale zu einer expliziten Deklarierung verpflichtet werden, aus der deutlich hervorgeht, dass der für den Abbruch benötigte Beratungsschein dort nicht ausgestellt wird. Wir fordern die Bereitstellung von Schwangerschaftskonfliktberatung nur durch staatlich zertifizierte Träger*innen. Der Begriff und die Dienstleistungen der Schwangerschaftskonfliktberatung sollen dadurch geschützt werden.

Wir fordern weiterhin die Abschaffung der verpflichtenden Beratung von Schwangeren* und setzen uns für eine freiwillige und flächendeckende ergebnisoffene Beratung von Schwangeren* in Krisensituationen und den freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche!

Wir fordern die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung auf, sämtlichen Einrichtungen von „Pro Femina“ in Berlin aufgrund dauerhaften Verstoßes gegen StGB §219 (2) und das Schwangerschaftskonfliktgesetz Absatz 2 „Schwangerschaftskonfliktberatung“ §5ff. das Anbieten von Schwangerschaftskonfliktberatungen umgehend zu verbieten. Der Senat soll außerdem im Rahmen einer Informationskampagne über deren Praktiken aufklären.

 

Antrag 59/II/2019 Wir brauchen eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit!

23.09.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung mögen sich dafür einsetzen, das Prinzip der Wohnungsgemeinnützigkeit wiedereinzuführen. Grundlage hierfür soll das Anfang der 1990er abgeschaffte Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sein.

Antrag 166/II/2019 Kostenlose Ausgabe von Schwangerschaftsschnelltests in Berlin

23.09.2019

Schwangerschaftsschnelltests kosten zwischen 5-10€ in deutschen Drogerien und Apotheken. Zu fast jeder Tages- und Nachtzeit sind sie kaufbar. Etwas preisintensivere Modelle werben mit digitalen Anzeigen oder mit der Berechnung der genauen Zahl der Tage die ein Mensch mit Uterus schon schwanger ist. Und dennoch sind immer noch genug Hürden vorhanden die Menschen mit Uterus davon abhalten einen Schwangerschaftsschnelltest zu kaufen.

 

Beginnend bei den Kosten, die auf den ersten Blick nicht hoch erscheinen mögen, die jedoch eine Stunde Arbeit im Mindestlohnniveau darstellen oder für junge Menschen mit Uterus mehrere Wochen Taschengeld bedeuten können. Die Hürde besteht hier nicht ausschließlich im Kaufpreis selbst, sondern auch in dem Fakt, dass es überhaupt Geld kostet einen Schwangerschaftsschnelltest zu machen. Studien zeigen, dass vor allem Menschen mit Uterus Schwangerschaftsschnelltests nutzen, die keine Schwangerschaft geplant haben zum Zeitpunkt des Tests. Für diese ist es umso wichtiger zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit zu haben, denn solange §218 noch besteht gilt die Nichtverfolgung eines Schwangerschaftsabbruchs nur für die ersten drei Monate einer Schwangerschaft. In einigen Fällen bemerken Menschen mit Uterus die Schwangerschaft erst nach 6 Wochen oder auch schon nach dem Ablauf der Frist. Das ist fatal! Diese Menschen mit Uterus haben im Extremfall keine Möglichkeit mehr einen Abbruch in Deutschland durchzuführen oder in anderen Fällen eine enorm kurze Bedenkzeit um über einen Abbruch nachzudenken und die Pflichtberatung zu absolvieren. Aber auch Scham ist ein Faktor, der gerade bei jungen Menschen mit Uterus nicht zu unterschätzen ist, daher braucht es für sie eine möglichst niedrigschwellige Möglichkeit an Schnelltests zu kommen, zum Beispiel Schultoiletten.

 

So früh wie möglich von einer Schwangerschaft zu erfahren ist jedoch nicht nur für die Menschen mit Uterus wichtig, die keine Schwangerschaft geplant haben. Auch für Menschen mit Uterus die ein Kind geplant haben ist es mehr als relevant früh genug von einer Schwangerschaft zu erfahren, um beispielsweise die Lebensweise gesünder für sich und den Embryo zu gestalten.

 

Schwangerschaftsschnelltests für Zuhause arbeiten alle mit der gleichen Methode, einem Urintest, der die Konzentration des Hormons HCG nachweist. Dieser Test kann schon am ersten Tag der ausbleibenden Menstruation angewandt werden und somit ungefähr zwei Wochen nach der Befruchtung. Diese Tests haben eine mehr als 90% Genauigkeit. Ein kostenlos abgegebener Test muss also nicht teuer in der Bereitstellung sein, es kann sich um einfache Teststreifen handeln, die dieselbe Genauigkeit aufweisen wie teurere Modelle.

 

Der Kampf um die kostenlose Verfügbarkeit von Schwangerschaftstests ist kein neuer: Schon in den 70/80er Jahren haben Feminist*innen Zentren eröffnet in denen Menschen mit Uterus kostenlos einen Schwangerschaftstest durchführen konnten um im Anschluss daran eine Beratung und Gespräche mit Ärtz*innen in Anspruch nehmen konnten.

 

Dass Schwangerschaftsschnelltests zu einem Markt geworden sind kritisieren wir. Wir halten es für falsch, dass immer neue Märkte rund um den Körper von Frauen* entstehen und das Unternehmen immer noch Profit aus Frauen*hygiene und sexueller Selbstbestimmung ziehen. Wir Jusos Berlin sehen es als Selbstverständlichkeit, dass Frauen* alle Mittel bereitgestellt werden um mehr Selbstbestimmung über ihren Körper zu erlangen.

 

Daher fordern wir:

Die kostenlose Ausgabe von Schwangerschaftstests in Berliner Apotheken, Zentren für sexuelle Gesundheit des Landes Berlin und öffentlichen Institutionen mit viel Publikumsverkehr, insbesondere Schul- und Unitoiletten. Für die Umsetzung zuständig sollen die bezirklichen Gesundheitsämter sein.

Es soll auch geprüft werden, ob eine Abgabe durch Gynäkolog*innen möglich ist.

Eine Kampagne zur Bekanntmachung dieser Möglichkeit in der Öffentlichkeit.