9.10.2025
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus Berlin und des Senates auf, ein aktuelles Lagebild zu den Kita-Eigenbetrieben sowie der privaten Kitas zu erstellen.
Etliche Kitas müssen schließen oder sind von Schließungen bedroht. Das wirkt sich auf die betroffenen Kinder und Familien aus. Die Sicherung, bzw. Aufrechterhaltung des Betriebes, ordentlicher Abläufe und Sicherstellung der personellen Ausstattung zum Schutz der Kinder muss im Vordergrund stehen. Daher sind höhere Zuweisungen finanziell sowie Entlastungen zu prüfen, so dass sie in der Lage sind, notwendige Baumaßnahmen, Sanierungen und Instandhaltungen wirtschaftlich zu stemmen und Rücklagen für unvorhersehbare Ausgaben bilden zu können.
Ferner fordern wir sie auf, die Finanzierung der Kitaplätze so zu ändern, dass auch kleinere Kitas unter 100 Plätzen wirtschaftlich betrieben werden können. Hierfür sollte ein Verteilungsschlüssel konzipiert oder, soweit vorhanden, evaluiert werden. Dieser soll zukünftig regelmäßig überprüft werden. Eine Grundversorgung, unabhängig von der Kinderzahl, sollte den Bestand der Einrichtung sicherstellen.
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9.10.2025
Triggerwarnung: Suizid
Mobbing ist ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem, das Menschen jeden Alters betrifft – ob in Schulen, am Arbeitsplatz, in Vereinen oder im digitalen Raum. Besonders Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene leiden häufig unter systematischem Ausschluss, Demütigung und psychischer Gewalt. Besonders Menschen, die ohnehin schon von Diskriminierung betroffen sind, werden eher systematisch ausgeschlossen oder gemobbt. Denn oft basiert Mobbing auf diskriminierenden Denkmustern. Die Folgen reichen von Angststörungen über Depressionen bis hin zu Suizidgedanken und im schlimmsten Fall auch zu deren Umsetzung. Dennoch fehlt es vielerorts an Präventionskonzepten, Anlaufstellen und konsequenter gesellschaftlicher Auseinandersetzung.
Laut der PISA-Studie aus dem Jahr 2022 sind knapp sieben Prozent aller 15-jährigen Schüler*innen sehr häufigem Mobbing ausgesetzt. Weiter ergab die Studie, dass zwölf Prozent mindestens mehrmals im Monat durch Mitschüler*innen gemobbt werden. Mobbing spielt sich jedoch nicht nur zwischen jungen Menschen ab. Auch Erwachsene sind in erheblichem Maße von Mobbing betroffen – etwa am Arbeitsplatz oder im Internet. Einer Studie aus dem Jahr 2024 zufolge erlebten rund 4,4 Prozent der abhängig Beschäftigten innerhalb eines halben Jahres Mobbing durch Kolleg*innen. Das ist alarmierend.
Mobbing an Schulen tritt in vielfältigen Formen auf. Besonders verbreitet sind verbale und psychische Angriffe, doch auch körperliche Gewalt kommt vor. Eine Befragung von Lehrkräften zur Gewaltbereitschaft unter Kindern und Jugendlichen aus dem Jahr 2022 verdeutlicht zudem, dass das Schulklima teilweise als angespannt und von Gewalt geprägt empfunden wird.
Wir fordern ein entschiedenes politisches Handeln: Mobbing darf kein Tabuthema mehr sein – weder im Bildungssystem noch im Berufsleben oder im Netz. Es braucht konkrete Maßnahmen, die nicht nur auf individuelle Verantwortung setzen, sondern strukturelle Lösungen schaffen und Betroffene wirksam unterstützen.
Wir fordern daher:
- Den flächendeckenden Ausbau und die finanzielle Absicherung von anonymen, niedrigschwelligen Beratungsstellen für Mobbing-Betroffene – insbesondere für junge Menschen in Schule, Ausbildung und Studium.
- Die verbindliche Verankerung von Mobbing-Prävention in Bildungseinrichtungen durch Schulungen für Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern sowie die Einführung von Anti-Mobbing-Beauftragten an jeder Schule.
- Den Ausbau von Schulsozialarbeit mit ausreichend Personal, um präventive und akute Unterstützung bei Mobbing-Fällen leisten zu können.
- Eine klare gesetzliche Grundlage gegen Mobbing am Arbeitsplatz: durch verpflichtende Anti-Mobbing-Richtlinien, innerbetriebliche Beschwerdewege und Fortbildungen für Führungskräfte.
- Eine stärkere Bekämpfung von Cybermobbing durch Aufklärungskampagnen, Medienkompetenztrainings und zentrale Meldeplattformen zur Löschung beleidigender Inhalte.
Mobbing ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem – und es braucht eine politische Antwort. Wir stehen für eine solidarische Gesellschaft, in der niemand ausgeschlossen, erniedrigt oder mundtot gemacht wird. Eine Gesellschaft, in der Betroffene gehört und geschützt werden. Mobbing darf darin keinen Platz haben!
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9.10.2025
Der Gender Data Gap beschreibt die systematische Unterrepräsentation von FINTAs in Datensätzen, Forschung und Politikgestaltung. Diese Lücke führt dazu, dass gesellschaftliche Entscheidungen, Produkte und Dienstleistungen an einer vermeintlich „neutralen Norm“ ausgerichtet sind, die in Wahrheit oft durch cis Männer geprägt ist.
Die Folgen ziehen sich durch alle Lebensbereiche und sind gravierend: von Gesundheit über Stadtplanung bis hin zu Digitalisierung. Im Gesundheitssektor sind Medikamente oft nur an cis Männern getestet und zeigen für FINTAs Nebenwirkungen oder geringere Wirksamkeit. Zudem sind Krankheiten fast nur an cis Männern erforscht, was zu Fehl- oder Nichtdiagnosen von Krankheiten an FINTAs führen kann. In der Städteplanung werden cis-männliche geprägte Pendelrouten priorisiert aber Care-Arbeit und komplexe Wegeketten von FINTAs unsichtbar gemacht. In der Digitalisierung reproduzieren Algorithmen Diskriminierung, weil die Datensätze nicht divers genug sind.
Das Schließen der Gender Data Gap muss auch intersektional gedacht werden. Bei der Berücksichtigung von TIN-Personen ergeben sich andere Herausforderungen als bei cis-Frauen, weil die konkreten Bedürfnisse von TIN-Personen sehr individuell sind. Daher braucht es einen neuen Ansatz bei der Datenerhebung, der weniger von einer allgemeingültigen Norm ausgeht und stärker individuelle Eigenschaften und Bedürfnisse berücksichtigt. Auch andere Aspekte der Intersektionalität wie beispielsweise die Hautfarbe müssen bei der Datenerhebung berücksichtigt werden.
Diese strukturellen Unsichtbarmachungen kosten nicht nur Lebensqualität, sondern in manchen Fällen auch Menschenleben. Sie verschärft bestehende Ungleichheiten und benachteiligt FINTAs systematisch.
Eine feministische Datenpolitik ist daher kein Nischenthema, sondern eine Frage von Gerechtigkeit, Gesundheit, Sicherheit, Teilhabe und Inklusion.
Deshalb fordern wir:
- Geschlechtergerechte Datenerhebung in allen Bereichen wie z.B. Gesundheit, Stadt- und Mobilitätsplanung, Arbeitsmarkt, Digitalisierung und Forschung als verbindlichen Standard
- Gesundheits- und Forschungsdaten, die die Vielfalt der Gesellschaft abbilden, inklusive verpflichtender Berücksichtigung von FINTAs
- Diskriminierungsfreie Digitalisierung u.a. durch verpflichtende Überprüfung von Datensätzen und Algorithmen auf Geschlechtergerechtigkeit
- Einen explizit intersektionalen Blick auf die Datenerhebung, der einen stärkeren Blick auf individuelle Bedürfnisse legt
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9.10.2025
Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat sowie im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass nach dem Vorbild Schottlands (Period Products (Free Provision) (Scotland) Act 2021) ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Menstruationsartikel sowohl erst auf Landesebene (Berlin) als auch weitergehend auf Bundesebene geschaffen wird.
Dazu gehören folgende Umsetzungen:
- Rechtlicher Anspruch: Alle menstruierenden Menschen haben das Recht, Menstruationsartikel unentgeltlich und diskriminierungsfrei zu erhalten.
- Abgabestellen: Analog zum schottischen Gesetz müssen alle Bezirke bzw. Kreise sicherstellen, dass Menstruationsprodukte kostenlos zugänglich sind, und zwar für alle Personen, die sie benötigen. Diese Pflicht schließt ausdrücklich ein, geeignete Organisationsformen (arrangements) zu schaffen, um die Versorgung sicherzustellen. Die Produkte müssen so verfügbar sein, dass Nutzer*innen sie in ausreichender Menge (reasonably easily, and in sufficient quantities) und ohne Kosten erhalten können. Dies kann über Spender in Gebäuden geschehen, über Abholstellen, durch Drittorganisationen oder sogar über Lieferungen nach Hause, wobei lediglich Versandkosten anfallen dürfen.
Verpflichtet werden außerdem alle Schulen und Hochschulen zur unentgeltlichen Abgabe. Außerdem bekommen alle Senatsverwaltungen und Ministerien die Befugnis, die ihnen unterstellten nachgeordneten Einrichtungen, beispielsweise Behörden, Gesundheitszentren oder andere öffentliche Dienststellen, zur kostenlosen Bereitstellung zu verpflichten.
- Dignity-by-Design: Wie in den schottischen Umsetzungsvorgaben (Guidance) betont, muss die Bereitstellung nach dem Prinzip der period dignity erfolgen – d.h. niedrigschwellig, ohne Scham, praktisch zugänglich und ohne bürokratische Hürden, vergleichbar mit der Selbstverständlichkeit, mit der Toilettenpapier bereitgestellt wird.
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9.10.2025
Die SPD setzt sich für eine grundlegende Reform der Verschonungsbedarfsprüfung im Erbschaftsteuerrecht ein. Ziel ist es, Missbrauchsmöglichkeiten zu schließen, Steuergerechtigkeit herzustellen und die Belastung gerechter zwischen großen Unternehmensvermögen und normalen Erb:innen zu verteilen.
Die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen
- Prüfung des Gesamtvermögens: Bei der Bedarfsprüfung ist nicht nur das Vermögen der erbenden Person, sondern das gesamte Familienvermögen (Ehepartner, Kinder, enge Verwandte) einzubeziehen.
- Strenge Offenlegungspflichten: Einführung umfassender Transparenz über in- und ausländisches Vermögen; bei unvollständigen oder falschen Angaben greifen Sanktionen.
- Klare Härtefalldefinition: Steuererlass nur bei nachweisbarer Gefahr der Insolvenz oder Zerschlagung des Unternehmens.
- Mindestbesteuerung: Einführung einer verpflichtenden Mindeststeuer, um vollständige Steuerfreiheit auszuschließen.
- Unterscheidung nach Unternehmensgröße: Die Bedarfsprüfung soll ausschließlich für kleine und mittlere Betriebe gelten; Großkonzerne und Holdingstrukturen sind auszuschließen.
- Nachversteuerung bei Veräußerung: Bei Verkauf oder Zerschlagung des Betriebs innerhalb von zehn Jahren nach Erbschaft oder Schenkung ist die erlassene Steuer nachzuzahlen.
- Regelmäßige Evaluation: Überprüfung der Regelung alle fünf Jahre durch Bundestag und Finanzausschuss.
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