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Antrag 77/II/2015 Automatische Auskunft bei Datenspeicherung einführen

16.10.2015

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird dazu aufgefordert, sich für eine Änderung des §42 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) einzusetzen und somit eine automatische Auskunft über Speicherung personenbezogener Daten in den polizeilichen Dateien einzuführen. Diese Auskunft soll die Bezeichnung des Speicherorts, den Anlass der Speicherung sowie die gespeicherten Daten umfassen. Ebenfalls ist dem Auskunftsschreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen.  Über alle Veränderungen und Löschungen müssen die Betroffenen automatisch informiert werden.

Antrag 76/II/2015 Datei „Sportgewalt Berlin“ abschalten

16.10.2015

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird dazu aufgefordert, politische Initiativen zur Abschaffung der Datei „Sportgewalt Berlin“ zu ergreifen.

 

Antrag 75/II/2015 Gegen eine Deregulierung des Datenschutzes!

16.10.2015

Einleitung

Im Januar 2012 wurde von der Europäischen Kommission ein umfassender Entwurf für eine Datenschutzgrundverordnung, als Teil der EU-Datenschutzreform, vorgelegt. Inhalt des Entwurfes waren die Modernisierung des Rechtsrahmens für den Schutz personenbezogener Daten, die Harmonisierung aller bestehenden Vorschriften in der EU und eine Sicherung des bestehenden Datenschutzniveaus. Aktuell und nach drei Jahren der Diskussion um diesen Entwurf innerhalb der Kommission sowie dem Parlament, hat der Rat der Europäischen Union entschieden, einen eigenen Entwurf zu präsentieren, der Basis für die Verhandlungen im „Trialog“ zwischen dem EU-Parlament, der Kommission und der Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union ist. Dieser Trialog begann am 24. Juni 2015 in Brüssel und beinhaltet vor allem die Thematiken der Datensparsamkeit, der Datenvermeidung sowie der Zweckbindung von Datenerhebung.

 

Forderungen

 

Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung darf nicht untergraben werden!

Der Entwurf der Europäischen Kommission zur „General Data Protection Regulation“ sieht eine Abkehr vom Prinzip der Datensparsamkeit und Datenvermeidung vor, hin zu einer nicht exzessiven Datennutzung. Dabei ist nicht definiert, was als nicht exzessiv angesehen wird. Diese Beurteilung unterliegt lediglich den Datenverarbeitenden und Datenerhebenden. Wir fordern, es dürfen nur die personenbezogenen Daten erhoben werden, die für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind. Das Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung darf nicht untergraben werden.

 

Zweckbindung der Datenerhebung muss erhalten bleiben!

Der derzeitige Entwurf erlaubt das Weiterverarbeiten von Daten, wenn historische, wissenschaftliche oder statistische Gründe vorliegen. Dabei sind Datenverarbeitende nicht mehr an den ursprünglichen Zweck der Erhebung gebunden. Daher fordern wir, dass die Zweckbindung nicht geschwächt werden darf. Einmal erhobene personenbezogene Daten, sollen nur für den ursprünglichen Zweck verwendet werden dürfen.

Antrag 74/II/2015 Mitbestimmung der Patientenvertreter*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA)

16.10.2015

Die SPD Berlin spricht sich für eine Veränderung im SGB V, dahingehend aus, dass den Patientensprecher*innen, welche dem GBA beisitzen, zukünftig Stimmrecht eingeräumt wird.

 

Antrag 73/II/2015 Kostenlose Verhütungsmittel für ALLE!

16.10.2015

In der Bundesrepublik ist es jungen Frauen* nur bis zu ihrem 20ten Lebensjahr möglich sich die Pille von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren zu lassen. Für uns ist es selbstverständlich, dass jeder Mensch, egal welchen Geschlechts, sexueller Orientierung oder Alters ein Anrecht auf kostenlosen Schutz vor Krankheiten und ungewollten Schwangerschaften hat. Das Gesellschaftsbild, das hinter der Kostenübernahme der Pille bis zum Alter von 20 Jahren steht, lehnen wir ab. Verhütungsmittel sollen der sexuellen Selbstbestimmung aller Menschen dienen, nicht der Kontrolle und Steuerung Sexualität und Fortpflanzung aller Geschlechter durch den Staat.

Die Pflicht, als Einzelperson Verhütungsmittel bezahlen zu müssen, setzt voraus, dass diese sich alle leisten können. Dies ist nicht der Fall. Als Jungsozialist*innen ist es für uns jedoch selbstverständlich, dass alle unabhängig vom Einkommen, ein Anrecht auf Schutz vor Geschlechtskrankheiten und ungewollten Schwangerschaften hat. Sexuelle und gesundheitliche Selbstbestimmung  sind  Menschenrechte.

 

Daher fordern wir:

  • Den kostenlosen Zugang für alle zur jeweils gewählten Verhütungsmethode, der Zugang zu Kondomen soll kostenlos sein
  • Den kostenlosen Zugang zu einem anonymen Beratungsgespräch, auch über sexuell übertragbare Krankheiten, um das richtige Verhütungsmittel zu wählen
  • Den weiteren Ausbau der Aufklärungsarbeit im Bereich Verhütung und geschlechtlich übertragbaren Krankheiten