Der Berliner Senat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrenden am Kaulsdorfer „Galgen“ umzusetzen. Hierbei sollen insbesondere die Einführung einer durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30, die Aufstellung von Verkehrszeichen, die das Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge untersagen, sowie die Markierung einer Sperrlinie zur Verhinderung gefährlicher Überholmanöver geprüft und realisiert werden. Zudem soll von Seiten des Bezirksamtes die Installation von Dialog-Displays erfolgen, die Verkehrsteilnehmende auf ihre Geschwindigkeit hinweisen und zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung ermahnen. Darüber hinaus sind infrastrukturelle Anpassungen wie die Verbreiterung von Geh- und Radwegen oder die Umgestaltung der Verkehrsführung zu prüfen, um die Sicherheit weiter zu verbessern.
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Antrag 301/I/2025 Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherheit Radfahrender am Kaulsdorfer „Galgen“
24.04.2025Antrag 313/I/2025 Verbesserungen für den Umweltverbund entlang der Fürstenwalder Allee
24.04.2025Die Mitglieder der SPD in der BVV, Abgeordnetenhaus und Senat setzen sich dafür ein, dass entlang der Fürstenwalder Allee Stadtauswärts Richtung Erkner, durchgängig die begleitenden Fuß- und Radwege bei Dunkelheit ausgeleuchtet werden. Zur Umweltverträglichkeit sind Konzepte mit geringerer Leuchtintensität, Bewegungsmelder oder nur einseitige Anbringung der Beleuchtung zu prüfen.
Weiterhin setzen sie sich dafür ein, dass die BVG-Buslinie 161 in den Morgenstunden zur Schulzeit zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr zwei zusätzliche Fahrten anbietet und dies dementsprechend bestellt wird.
Antrag 312/I/2025 Mobilität für alle, auch bei Eisglätte
24.04.2025Wir fordern eine Anpassung und Vollziehung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes, sodass
– ein durchsetzbarer Anspruch gegenüber dem Land Berlin auf die Räumung öffentlicher Geh- und Radwege besteht und die Durchsetzung wirksam sichergestellt wird,
– der Winterdienst auf Gehwegen jeder Straßenreinigungsklasse in einer Mindestbreite von 1,5m oder Gesamtbreite des Gehwegs erfolgt; die weiteren im Gesetz stehenden Räumungspflichten bleiben unberührt,
– der Winterdienst Radwege ebenso wie Straßen und Gehwegen beräumt,
– der Winterdienst bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr, erfolgt; in Nebenstraßen sind Verzögerungen in vertretbarem Maße zulässig.
Ferner fordern wir
– die Prüfung umweltfreundlicher, salzfreier Auftaumittel,
– die Ausstattung der Berliner Stadtreinigung mit Personalstellen und Geldmitteln zweckgebunden für die Aufgabenerfüllung sicherzustellen,
– eine Anlaufstelle oder Hotline, um nicht geräumte Wege schnell und unkompliziert melden zu können,
– eine entsprechende Verpflichtung für Privatwege.
Eine rechtliche Ausgestaltung ist mit Behindertenvertretungen und dem Landesseniorenbeirat Berlin zu erarbeiten, um zu gewährleisten, dass alle Bedürfnisse gleichermaßen bei der Lösung bedacht werden.
Antrag 303/I/2025 Barrierefrei durch die Stadt trotz Baustellen
24.04.2025Wir fordern, dass durch Bauarbeiten oder andere Hindernisse verursachte Veränderungen und Umleitungen des Verkehrs für alle Mobilitätsteilnehmer*innen gleichberechtigt vorgenommen werden. Dies bedeutet insbesondere die gleichwertige Schaffung von Umgehungen für Fußgänger*innen, Radfahrende und den motorisierten Individualverkehr.
Zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention fordern wir eine Anpassung der einschlägigen Regelungen, sodass Baustellenumgehungen eine Mindestbreite von 1 m nicht unterschreiten dürfen und der Weg keine Stufen oder Hindernisse, die eine Höhe von 3 cm überschreiten, aufweisen darf. Ferner ist sicherzustellen, dass der Untergrund mit Kinderwagen, Rollstühlen, Rollatoren etc. befahrbar ist (z. B. kein weicher Sand). Ist dies baulich nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand zu gewährleisten, ist ein alternativer Weg durch eine klar sichtbare und einfach verständliche Beschilderung auszuweisen.
Des Weiteren fordern wir, dass auch Fahrradfahrenden eine sichere und befahrbare Umgehungs- oder Umfahrungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird. Sollte die unter den gegebenen Umständen einzige vertretbare Möglichkeit die Zusammenlegung des Radstreifens mit der Autospur sein, ist für die größtmögliche Sicherheit aller Fahrenden zu sorgen. Dazu gehört zum Beispiel eine klare Kennzeichnung der Zusammenlegung und die Anpassung von möglichen Ampelschaltzeiten an die Geschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmenden.
Dieser Zustand ist bereits bei Verkehrssicherung der Baustelle herzustellen, in Havarie-Fällen spätestens bis 6 Uhr am Folgetag.
Eine rechtliche Ausgestaltung ist mit Behindertenvertretungen und dem Landesseniorenbeirat Berlin zu erarbeiten, um zu gewährleisten, dass alle Bedürfnisse gleichermaßen bei der Lösung bedacht werden.
Antrag 310/I/2025 Deutschland-Ticket bei 49 Euro belassen – oder Grenze für steuerfreie Sachzuwendung vom Arbeitgeber in § 8 EstG anpassen
24.04.2025Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und die sozialdemokratisch regierten Bundesländer auf, sich dafür einzusetzen, den Preis für das Deutschlandticket wieder auf 49 Euro zu reduzieren. Sofern das Deutschlandticket nicht dauerhaft auf den Preis von 49 Euro abgesenkt werden kann, fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, Schritte zu ergreifen, im EstG Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Arbeitgeber:innen einfacher machen den Preis für das Deutschlandticket für Ihre Arbeitnehmer:innen zu reduzieren. Dafür soll der Steuerfreibetrag im EstG an die Preisentwicklung des Deutschlandtickets gekoppelt werden. Sachbezüge von Seiten der Arbeitgeber:innen sind seit 1. Januar 2022 bis zu einem Betrag von monatlich 50 € steuerfrei. Hiermit konnte der Arbeitgeber bisher für Arbeitnehmer:innen auch das Deutschland-Ticket zur Verfügung stellen. Nach einer nun geplanten Erhöhung des Preises für das Deutschland-Ticket würde die Steuerfreigrenze von 50 € überschritten. Dem kann entgegen gewirkt werden, indem die Grenze angehoben wird bis zu dem Preis des Deutschland-Tickets, um dem Arbeitgeber:innen weiterhin zu ermöglichen, Arbeitnehmer:innen das Ticket zu zahlen.
