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Ä-02 zum Antrag 03/I/2015

13.06.2015

Auf Seite 28 nach Zeile 26 einfügen, was auf Seite 34, Zeilen 19-25 steht:
Eine Konzentration von Flüchtlingsheimen in Gewerbegebieten und in Randlagen, sollten vermieden werden. Wir fordern daher, dass es in Berlin zwischen den Bezirken eine solidarische Verteilung der Flüchtlinge gibt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bezirke diese Herausforderung meistern und die Menschen vor Ort für steigende Flüchtlingszahlen sensibilisiert werden können.

Ä-01 zum Antrag 240/I/2015

13.06.2015

Z.13 füge ein vor „Regelsatz“: „Anteil für Mobilität im

Ä-01 zum Antrag 205/I/2015

13.06.2015

Ä-01 zum Antrag 115/I/2015

13.06.2015

CETA, TTIP, TISA demokratisch ausgestalten

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion, die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament und die sozialdemokratischen Mitglieder der EU-Kommission werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass:

der Beschluss des Parteikonvents vom 20. September 2014 voll inhaltlich auch auf CETA Anwendung findet. Darüber hinaus sind Änderungen in folgenden Bereichen zwingend erforderlich:

 

Investitionsschutz:

Mit Investitionen sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Die Gewinnerwartungen von Unternehmen zu schützen, darf nicht dazu führen, dass nationale Gesetze ausgehebelt werden. Die geplante regulatorische Zusammenarbeit darf demokratische Gesetzgebungsprozesse nicht behindern. Aus diesem Grund sind außerparlamentarische Regulierungsräte ebenfalls abzulehnen.

 

Streitbeilegungsverfahren:

Das im Abkommen geplante Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) lehnen wir ab. Der Investitionsschutz muss dem öffentlichen Rechtssprechungsmonopol unterliegen. Den Vorschlag eines öffentlichen Handelsgerichtshofs begrüßen wir. Bis zu der möglichen Etablierung einer solchen Institution darf der Investitionsschutz jedoch nur von öffentlichen nationalen bzw. europäischen Gerichten ausgelegt werden. Jede Form privater Schiedsgerichte muss im Abkommen ausgeschlossen werden.

 

Sozialstandards und Vorsorgeprinzip:

Das Abkommen muss die Einhaltung und Umsetzung von Sozial- und Nachhaltigkeitsstandards verbindlich festschreiben. Das gilt insbesondere für die ILO-Kernarbeitsnormen, um einseitige Wettbewerbsvorteile zulasten guter Arbeitsbedingungen zu verhindern. Außerdem müssen sich europäische Verbraucher auf die Prüfung von Produkten verlassen können, bevor sie zum Verkauf zugelassen werden (Vorsorgeprinzip).

 

Dienstleistungssektor:

Nur Dienstleistungen, die dafür ausdrücklich vorgesehen sind, dürfen liberalisiert werden (Positivlistenansatz). So kann auch in Zukunft entschieden werden, bestimmte Bereiche nicht zu liberalisieren. Den im Entwurf vorgesehenen Negativlistenansatz lehnen wir ab. Auf keinen Fall darf das Abkommen die Rekommunalisierung von Bereichen öffentlicher Daseinsvorsorge verhindern.

 

Beteiligung /Abstimmung:

Die Abstimmungen der nationalen Parlamente über transatlantische Freihandelsabkommen sind, sowohl aus politischen als auch aus rechtlichen Gesichtspunkten, zwingend erforderlich. Die Abkommen müssen daher in allen EU-Mitgliedstaaten nach den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden.

Ä-02 zum Antrag 108/I/2015

13.06.2015

Aufzählungspunkt 2 füge einen neuen Spiegelstrich ein:

„Wir fordern die Bundesregierung auf, die Reparationen an Griechenland schnellstmöglich zu leisten. Wir fordern die Bundesregierung in diesem Sinne auf, insbesondere die Zwangsanleihe Griechenlands verzinst zurückzuzahlen.“