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Antrag 57/II/2023 Queere Rechte weltweit stärken - Queerpolitik auch in Städtepartnerschaften einbeziehen

18.08.2023

Die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Akteur*innen der Zivilgesellschaft ein Konzept zum Einbezug queerpolitischer Arbeit in bestehenden und zukünftigen Städtepartnerschaften zu entwickeln. Dies soll folgende Aspekte beinhalten:

 

Ein bindender queerpolitischer Anforderungskatalog, welcher den rechtlichen Status queerer Menschen, die Menschenrechtslage und die Angebote für queere Menschen in aktuellen oder avisierten Partnerkommunen genau definiert und Defizite klar benennt. Ebenfalls klar definiert werden soll, unter welchen Umständen eine Partnerschaft kritisch begleitet oder im letzten Schritt beendet werden muss, sollten Rechte queerer Menschen bedroht oder eingeschränkt werden. Ein solches Konzept muss auch beinhalten, wie die queere Community vor Ort weiterhin unterstützt werden kann, auch wenn die Städtepartnerschaft nicht fortgesetzt wird, bspw. durch Grußworte oder Teilnahmen an örtlichen Pride-Veranstaltungen oder durch regelmäßigen Austausch zur aktuellen Situation. In der Öffentlichkeitsarbeit des Senats werden Missstände offen angesprochen, um gefährdeten queeren Communities eine Stimme und Zugang zur öffentlichen Debatte zu geben.

Eine Aktualisierung des Katalogs findet in einem festzulegenden Turnus unter Einbezug der Zivilgesellschaft statt.

Bei Delegationsreisen sollen queerpolitisch aktive Akteur*innen der Zivilgesellschaft grundsätzlich eine Einladung erhalten, an diesen teilzunehmen. In regelmäßigen Abständen sollten zudem Treffen mit Vertreter*innen der queeren Community bewusst in den Ablauf der Delegationsreisen eingeplant werden.

Die SPD-Mitglieder der Bezirksämter und die SPD-Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, einen solchen Kriterienkatalog in die Partnerschaftsarbeit in den Bezirken mit aufzunehmen und parallel anzuwenden.

Antrag 105/II/2023 Solidarität mit der kritischen Presse

18.08.2023

In einer freiheitlichen Demokratie ist die freie Presse ein zentraler Baustein. Vor allem die kritische Berichterstattung über staatliche Stellen gehört zu den essenziellen Aufgaben der Presse in einer Demokratie. Hierbei muss sichergestellt sein, dass weder das berichterstattende Medium noch die recherchierenden Personen Repressionen und staatliche Verfolgung befürchten müssen.

 

Die internationale NGO „Reporter ohne Grenzen“ stuft die Lage der Pressefreiheit in Deutschland im Jahr 2022 zum wiederholten Mal in Folge herab, im internationalen Vergleich rangiert Deutschland damit auf Platz 21 von 180 Ländern. Ein ausschlaggebender Punkt sind vermehrte körperliche Übergriffe auf Medienschaffende. Die Organisation hat mit 103 Angriffen auf Medienschaffende im Jahr 2022 einen Höchststand verzeichnet. Die große Mehrheit dieser Fälle fand in verschwörungsideologischen, antisemitischen und extrem rechten Kontexten statt. Befragte angegriffene Journalist*innen beklagen sich häufig darüber, dass Angriffe auf Medienschaffende von Polizei und Justiz häufig nicht verfolgt werden. Auf Demonstrationen fühlen sich Berichterstattende von der Polizei zu wenig geschützt, ein Drittel der Befragten sagte aus, dass auf Demonstrationen anwesende Polizist:innen den Angriffen tatenlos zugesehen oder den Berichterstattenden die Schuld gegeben hätten. Auch von tätlichen Angriffen, die von Polizeiangehörigen ausgingen, wurde berichtet.

 

Die SPD Berlin hat daher auf ihrem Landesparteitag 2022 beschlossen, sich für ein regelmäßiges Austauschformat zwischen Presse, Polizei und Politik einzusetzen, bei dem das Geschehen auf Demonstrationen reflektiert und auch die Arbeit der Polizei kritisch hinterfragt werden soll.

 

Die kritische Berichterstattung auch über die Polizei muss Medienvertreter:innen ohne Angst vor negativen Folgen möglich sein. Mit Bestürzen stellen wir fest, dass es zuletzt in Berlin zu einem Fall kam, bei dem ein Journalist aufgrund einer Berichterstattung über einen Polizisten aus dem extrem rechten und verschwörungsideologischen Milieu angeklagt wurde und sich nun vor Gericht verteidigen muss. Der Bericht informierte über die politischen Verbindungen des Berliner Polizisten, der bei der AfD aktiv ist und sich während der Coronapandemie im Kommunalparlament geweigert hatte, der Maskenpflicht Folge zu leisten. Außerdem wurden Verbindungen des Polizisten ins Milieu der sogenannten Querdenker aufgedeckt. Infolge der Berichterstattung zeigte der Polizist den Journalisten an, der daraufhin ein Schreiben des Landeskriminalamtes erhielt.

 

Wir beobachten diesen Vorgang mit großer Sorge und stellen uns in Solidarität hinter das betroffene Pressemedium und den angeklagten Journalisten. Rechtsextremismus hat in dieser Gesellschaft keinen Platz und darf in Sicherheitsbehörden nicht toleriert werden.

 

Strafanzeigen gegen Journalist:innen sind ein bekanntes Mittel aus dem rechten Milieu, um kritische Berichterstattung zu verhindern und die Pressefreiheit einzuschränken.

 

Rechtsstaatliche Mittel dürfen nicht missbraucht werden um gegen freie Berichterstattung vorzugehen und oder Journalist*innen an ihrer Arbeit zu hindern.

 

Die SPD setzt sich für freie Berichterstattung ein, insbesondere wenn sie polizeikritisch ist. Einschüchterungsversuche durch haltlose Ermittlungen gegen Journalist:innen, die auf Missstände innerhalb der Polizei hinweisen, darf es nicht geben. Die Pressefreiheit ist die unverzichtbare Voraussetzung für eine lebendige Demokratie.

 

Wir als Sozialdemokratische Partei setzen uns für die Freie Presse und die Arbeit der Journalist:innen ein. Wir verurteilen jegliche Versuche, eine freie Berichterstattung behindern zu wollen.

Antrag 85/II/2023 Sprachliche Gleichstellung aller Geschlechter in Berlin

18.08.2023

Die SPD Berlin setzt sich aktiv dafür ein, dass in jeglicher Kommunikation der Berliner Verwaltung Frauen, Männer sowie nicht-binäre Personen gleichberechtigt genannt werden. Die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung I § 2 Abs. 2 wird um nicht-binäre Personen ergänzt. Die Regeln der sprachlichen Gleichstellung gelten für die gesamte Berliner Verwaltung. Hiervon ist auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner nicht ausgenommen.

Antrag 126/II/2023 Finanzierung der 24/7 Frauen-Notunterkunft am Halleschen Ufer dauerhaft sichern

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, des Berliner Abgeordnetenhauses, der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamts von Friedrichshain-Kreuzberg werden aufgefordert eine dauerhafte Anschlussfinanzierung für die 24/7 Frauen-Notunterkunft am Halleschen Ufer zu finden.

Antrag 16/II/2023 Arbeit fortschrittlich gestalten – die 32-Stunden-Woche

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Verantwortungsträger:innen auf der kommunalen Ebene, Landes- und Bundesebene werden aufgefordert, die aktuelle Debatte über die wöchentliche Regelarbeitszeit zu nutzen, um den Weg für echte Verbesserungen für Beschäftigte zu bereiten.

 

Echte Verbesserungen setzen dabei voraus:

  • mehr frei verfügbare Zeit für die Beschäftigten,
  • keine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes (z.B. keine Änderung des allgemeinen Achtstundentags und von Ruhezeiten),
  • keine Abstriche bei Vergütung, Urlaubsansprüchen und anderen beschäftigungsbezogenen Leistungen.

 

Abzulehnen sind unter diesen Gesichtspunkten sowohl Ansätze, bei denen die Wochenarbeitszeit aktueller Vollzeitbeschäftigungen nur auf wenige Tage umverteilt wird als auch Ansätze, welche für die Beschäftigten keine reale Verbesserung gegenüber Teilzeitmodellen bedeuten. Das Ziel ist eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit über die Erwerbsbevölkerung hinweg mit dem Ziel einer 32-Stunden-Woche als Regelarbeitszeit für alle Beschäftigten.

 

Wie auch bei der Durchsetzung der Vierzigstundenwoche als Regelwochenarbeitszeit kommt in der aktuellen Diskussion Gewerkschaften eine Schlüsselrolle zu. Die Sozialdemokratie unterstützt entsprechende Initiativen der Gewerkschaften sowie die Umsetzung von Modellversuchen. Sozialdemokratische Verantwortungsträger*innen auf allen Ebenen sind aufgefordert Versuche, arbeitsrechtliche Regelungen zu Ungunsten der Arbeitnehmer*innen zu ändern, abzuwehren und über die Möglichkeiten und Vorteile der 32-Stunden-Woche aufzuklären.

 

Besonders unterstützenswert sind Modellversuche in Bereichen mit unterdurchschnittlicher Vergütung und überdurchschnittlicher Gesundheitsbelastung.