ANTRAGSBERECHTIGT SIND
- Abteilungsmitgliederversammlungen
- Kreisdelegiertenversammlungen
- Landesvorstand
- Delegierten- bzw. Vollversammlungen oder Vorstände der auf Landesebene tätigen Arbeitsgemeinschaften
- Mitgliederversammlungen der Projektgruppen, Foren und Fachausschüsse und die SGK
TECHNISCHE HINWEISE
- Word-Dokument als .docx oder gängigen Textverarbeitungsformat
- Nicht formatiert – nur eine Schriftart und Schriftgröße verwenden
- Nicht schreibgeschützt
- Text bitte ohne Fettungen, Kursivschrift oder Unterstreichungen. (Diese Kennzeichnungen benötigt die Antragskommission, um ihre Änderungen gegenüber den Ursprungstexten zu kennzeichnen.)
- Keine eigenen Antragsnummern
- Keine Zeilennummern
- Keine Abschnitte!
- Keine Fußnoten
- Keine Hyperlinks – Links werden aus den Anträgen für das Antragsbuch entfernt
EINREICHUNG ANTRÄGE
Folgende Angaben sind für die Einreichung von Anträgen notwendig:
- Antragssteller*in
- Adressat: Landesparteitag und/oder Bundesparteitag
Beispiel:
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Bitte auf Landesebene auf die Angabe „Berlin“ oder bei KDV „Bezirk/Kreis“ verzichten.
Natürlich kann eine Abteilungsversammlung oder Kreisdelegiertenversammlung ihren Antrag auch direkt an den Bundesparteitag stellen. Wer seinen Antrag dann auch auf dem Landes- und/oder Bundesparteitag behandelt sehen möchte, der sollte das bei den Adressaten gleich mit angeben. Dann wird der Antrag, sofern beschlossen, gleich an die jeweils angegebenen Parteitage weitergeleitet. Das geschieht nämlich nicht automatisch! - Stichwort/ Überschrift: Hier bitte einen kurzen Titel für den Antrag angeben, aus dem die Zuordnung zu einem Antragsbereich erkennbar wird und unter dem man den Beschluss leichter finden kann.
- Antragstext: Keine lokalen Bezüge im Antragstext verwenden, wie z.B. „Die Abteilung Musterkiez ist der Meinung“ etc. – es sollen sich ja überregionale Ebenen anschließen. kurz, prägnant, nachvollziehbar formuliert (nicht alle sind für alles ExpertInnen)
ANTRÄGE NACH ANTRAGSSCHLUSS · INITIATIVANTRÄGE
§ 10 Abs. 1 » Einreichung von Anträgen | Geschäftsordnung SPD Berlin
Anträge sind der Versammlungsleitung rechtzeitig schriftlich einzureichen. Anträge aus der Mitte der Versammlung – Initiativanträge – bedürfen beim Landesparteitag der Unterstützung von mindestens 40 Delegierten […]
Die Einreichung von Initiativanträgen ist bis zum Druckschluss möglich. Ihr Initiativcharakter ist schriftlich zu begründen und nur dann gegeben, wenn sich der Antrag auf ein Anliegen bezieht, das auf einer nach Ablauf der Antragsfrist eingetretenen und unvorhergesehenen Tatsache beruht. Über ihre Zulassung entscheidet die Versammlung auf Empfehlung der Antragskommission.
Änderungsanträge
§ 10 Abs. 2 » Einreichung von Anträgen
Ergänzungen oder Änderungen zu den der Versammlung bereits vorliegenden Anträgen, sind der Versammlungsleitung ebenfalls schriftlich einzureichen.
Änderungsanträge müssen deutlich machen, was genau geändert werden soll (Streichung, Ergänzung, Ersetzen von Worten, Zeilen, Absätzen). Bitte gebt an, worauf sich Euer Änderungsantrag bezieht (Kapitelüberschriften, Absätzen, Sätzen oder Zeilennummern/Seiten).
Bitte reicht die Anträge in einem gängigen Textverarbeitungsformat als Anhang per E-Mail an landesparteitag.berlin@spd.de ein.
Dabei sollte jeder Antrag in einem eigenen Dokument gespeichert werden. Der Antrag muss den/die Antragstellenden nennen und eine Überschrift oder zumindest ein Stichwort enthalten.
