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Antrag 173/I/2018 Kein Datenverkauf

30.04.2018

Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD Minister*innen in der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, das Bundes-/Landesbehörden, staatliche Unternehmen und Unternehmen, die private Daten aufgrund ihrer Tätigkeit erlangen, diese nicht an Privatpersonen, Unternehmen, NGOs und Parteien weitergeben dürfen.

Antrag 40/II/2017 Lehrkräftemangel war gestern - Für eine zukunftsorientierte Lehramtsausbildung!

14.10.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion und der zuständigen Senatsverwaltung werden aufgefordert, sich schnellstmöglich für eine Verbesserung der Lehramtsausbildung in Berlin einzusetzen und diese angemessen zu reformieren. Ganz konkret müssen folgende Forderungen berücksichtigt und umgesetzt werden:

 

Für eine Berliner Bildungsallianz – Studienplatzgarantie für Lehramt

Die wachsende Stadt Berlin braucht eine neue Bildungsoffensive. Zwar ist Berlin eines der wenigen Bundesländer, das die Lehrkräfte nicht verbeamtet, sondern anstellt. Um dennoch Anreize für eine Tätigkeit in Berlin zu schaffen, liegen die Einstiegsgehälter auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Trotzdem braucht Berlin dringend neue Lehrkräfte. Der Lehrkräftemangel hat sich nämlich in den letzten Jahren verschärft. Dieser Umstand hat natürlich mehrere Gründe. Neben dem kontinuierlichen Anstieg schulpflichtiger Kinder bzw. Jugendlicher und den Pensionierungswellen, kann ein allgemeiner Mangel an Ausbildungsplätzen als Ursache herangezogen werden.

 

Letzteres ist das Resultat zweier Punkte: 1. Seit Jahren ist ein nicht ausreichendes Angebot für das Grundschullehramt an den Berliner Hochschulen zu verzeichnen. Einerseits gibt es an den Berliner Hochschulen die Tendenz, vorrangig Lehramtsstudierende für die weiterführenden Schulen auszubilden. Dies führte zu einer beschränkten Kapazität für die Lehramtsausbildung im Grundschulbereich. Andererseits ist das ein strukturelles Problem der Landespolitik. Die Hochschulen Berlins sind verpflichtet, ihr Studienangebot für das Lehramt mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung abzustimmen („Hochschulverträge“).

 

Da dies oft im Sinne einer schnellen Überbrückung des allgemeinen Lehrkräftemangels geschah und eben hauptsächlich den Bedarf an Lehrer*innen an weiterführenden Schulen decken sollte, wurden viele am Studium für das Lehramt an Grundschulen Interessierte nicht berücksichtigt. 2. Viele entschieden sich aber auch gegen das Grundschulstudium aus finanziellen Gründen. Es bestand bzw. besteht ein nicht unerheblicher Lohnunterschied zwischen dem Grundschullehramt und Lehramt an Gymnasien. ‘Bestand’ daher, weil zu dem Schuljahr 2017/18 das Gehalt neu eingestellter Lehrer*innen an das der Gymnasiallehrkräfte angeglichen wurde.

 

‘Bestehen’ insofern, weil von dieser Regelung bereits angestellte Lehrkräfte sowie in diesem Bereich tätige Quereinsteiger*innen sowie sog. „LuKs“, also langjährige Horterzieher*innen mit DDR-Lehrerausbildung für untere Klassen. Hier muss es Nachbesserung geben. Wir uns ist klar: gleiche Arbeit bedeutet gleicher Lohn! Ein Ausspielen der verschiedenen Lehramtstypen führt letztlich zu einem Zwei-Klassen-Bewusstsein. Egal, ob Quereinstieg oder “klassisches” Lehramtsstudium: Guter Unterricht hängt von vielen Faktoren ab, welche sich erst bei aktiver Ausübung des Berufes herausstellen. Daher sollte nicht die Frage sein, wie jemand ausgebildet wurde, sondern wie diese Person unterrichtet. Dass dabei der Lohn für alle gleich sein muss, gilt als Ausgangspunkt eines respektvollen Umgangs mit sowie Wertschätzung für die Berufsgruppe insgesamt.

 

Daher fordern wir:

  • ein angemessenes, zukunftsorientiertes Angebot an Studienplätzen an den Berliner Hochschulen, das in einem engen Dialog mit dem Senat, den Hochschulen sowie der Gewerkschaft GEW entwickelt und die zukünftige Entwicklung in diesem Berufsfeld entsprechend berücksichtigt. Dabei spielen die Herausforderungen der Berliner Bildungslandschaft eine ernstzunehmende Rolle, wodurch eine Bemessung der Quoten für die Bereitstellung von Lehramtsstudiengängen halbjährig zu evaluieren ist und für das kommende Semester entsprechend aktualisiert werden muss;
  • eine Studienplatzgarantie für alle Lehramtsstudiengänge. Dies gilt sowohl für Bachelor- als auch für den Übergang in den Master.

 

 

Lehramtsausbildung reformieren!

Wie bereits erwähnt, reagiert Berlin auf den Lehrkräftemangel mit der Einstellung von Quereinsteiger*innen. Diesen Schritt auch weiterhin zu gehen, so wie es seitens der Senatorin für Bildung verkündet wurde, ist ein in der jetzigen Situation richtiger Ansatz. Nur müssen dafür weitere Aspekte berücksichtigt werden.

 

Allgemein kann unter Quereinsteiger*in eine Person mit abgeschlossenem Studium verstanden werden, die eine berufsbegleitende Ausbildung absolviert und dann eine Staatsprüfung bestehen muss. Zur Orientierung: von den in diesem Jahr rund 3000 neu eingestellten Lehrkräften sind 1247 aus anderen Berufen in die Schulen gewechselt. Erfreulich ist daran, dass alle freien Stellen im Land besetzt werden konnten. Von dieser Gruppe fanden viele den Weg in die Grundschulen. In diesem Jahr startete zudem der sog. Q-Master – ein spezieller Masterstudiengang für Quereinsteiger*innen – in dem grundlegende didaktische sowie erziehungswissenschaftliche Inhalte vermittelt werden.

 

Voraussetzungen für diesen zweijährigen Master, für den im Wintersemester lediglich 30 Studierende zugelassen wurden, ist allerdings ein Hochschulabschluss (kein Kombibachelor!) mit insgesamt 110 ECTS in zwei relevanten Fächern; davon mind. 20 ECTS im zweiten Fach. Darüber hinaus können nur folgende Unterrichtsfächer studiert werden: Für das Erstfach verpflichtend entweder Informatik, Mathematik, Physik, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sowie ausschließlich Deutsch oder Geschichte im Zweitfach. Dieses Angebot richtet sich nach sogenannten “Mangelfächern”; also Fächer, für die es weniger Absolvent*innen gibt, um den aktuellen Bedarf an den Schulen zu decken. Zwar ist der Schritt, einer flexibleren Lehramtsausbildung zu begrüßen, dennoch ist auffallend, dass hier keine explizite pädagogische Differenzierung zwischen den verschiedenen Schultypen stattfindet; vor allem muss an dieser Stelle eine Beachtung grundschulpädagogischer Konzepte erfolgen.

 

Darüber hinaus muss der Quereinstieg eine gesonderte Betreuung erfahren, da die regulären Studiengänge eine erste praktische Phase von einem Semester vorsehen, im Rahmen dessen ein Einleben in die Rolle der Lehrkraft ohne Leistungs-bzw. Notendruck gewährleistet ist („Praxissemester“ als Teil des Masterstudiums). Diese Erfahrung fehlt den Q-Masterstudierenden. Daher muss eine entsprechende Betreuung im Kontext eines Mentoring-Programmes konzipiert werden, das ggf. auftretende Schwierigkeiten und Probleme während der Praxiserfahrung im Vorbereitungsdienst besprechen und lösen kann. Auch hier bedarf es mehr Kapazitäten an den Schulen. Vor allem sollten dabei alle Schultypen, vor allem Grund- und Berufsschulen, gestärkt werden, sodass auch Anreize in Form von Lohn, flexibler Arbeitszeit (Reduktion der Pflichtpräsenz) sowie Qualifizierungsangebote geschaffen werden. Außerdem darf es keine Lohnunterschiede zwischen Quereinsteiger*innen und deren Kolleg*innen geben.

 

Daher fordern wir:

  • die Bildungsoffensive im Land Berlin an vielen Stellen zu stärken. Darunter verstehen wir die Öffnung der Lehramtsausbildung. Der Q-Master muss um einen Q-Grundschulmaster und mit deutlich mehr Studienplätzen ergänzt werden. Darüber hinaus sollen auch Studierende mit Kombibachelor die Möglichkeit haben, sich dafür erfolgreich einzuschreiben. Die strikte Fächerbindung lehnen wir ab! Gerade Berufsschulen können von Quereinsteiger*innen profitieren. Hier müssen Anreize geschaffen werden, dass insgesamt mehr Lehrkräfte eingesetzt werden;
  • die didaktisch-pädagogische Qualität – gerade für Quereinsteiger*innen – an allen Schulen zu sichern. Dies kann nur anhand einer angemessenen Mentoring- und Feedbackkultur, die in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gruppen (Schüler*innenvertretung, Lehrkräften, Schulleitung, Gewerkschaften, Senatsverwaltungen) entwickelt wird. Dabei muss ein Mentoringprogramm (Betreuung) sichergestellt werden;
  • die finanzielle Anpassung von allen Lehrenden, ohne Ausnahme. Das bedeutet, dass die Anhebung des Gehalts aller Lehrer*innen auf E13 Berliner Realität werden muss. Darunter fallen auch die sog. LuK-Lehrkräfte. Eine allgemeine Anerkennung des Berufes darf nicht aufgrund der verschiedenen Bildungsverläufe (in unterschiedlichen Systemen) erfolgen. Die praktische Tätigkeit muss klar im Vordergrund stehen. Nachsichtiges politisches Handeln heißt auch, Lohngerechtigkeit für alle Lehrkräfte durchzusetzen;
  • eine schnelle Eingliederung von Lehrkräften aus anderen Bundesländern, die dort verbeamtet waren, auf Grundlage des in Berlin geltenden Lohns zu gewährleisten. Das langfristige Ziel muss ein flächendeckendes Gehalt für alle Bundesländer sowie die Abkehr vom Beamtenstatus sein, dessen Kern dem Grundsatz eines solidarischen Verständnisses des qualitativ hochwertigen Lehrberufs entgegensteht.

 

Den Vorbereitungsdienst endlich stärker an die Lebenswelt der Referendar*innen ausrichten!

Die strukturellen Probleme Berlins in der Bildung sind im Kern hausgemacht. Viel zu lange wurden die bildungspolitischen Realitäten ausgeblendet, Sparmaßnahmen wohlwissend um deren fatale Folgen durchgesetzt und eine politische Neuausrichtung nicht mutig genug verfolgt. Damit muss Schluss sein! Bildung ist eines der zentralsten Elemente unserer Gesellschaft. Nur durch Bildung können Menschen befähigt werden, selbstbestimmt zu leben. Daher muss die Politik alles daran setzen, die bestmöglichen Voraussetzungen zu garantieren. Ein hier angesprochener Bereich umfasst die Lehrenden und deren Ausbildung. Es ist höchste Zeit die strukturellen Voraussetzungen zu reformieren. Gerade in der Planung und Bereitstellung der Studienplätze für Lehramtsstudierende muss entsprechend schnell gehandelt werden. Die in diesem Jahr beschlossenen Hochschulverträge für die kommenden fünf Jahre sehen eine Erhöhung der Studienplätze auf insgesamt 2000 vor. Das ist in Anbetracht der in den nächsten Jahren dringend benötigten und nicht verfügbaren Lehrkräfte – Prognosen sagen, dass zwischen 40.000-50.000 Lehrer*innen bundesweit fehlen werden, um eine angemessene Beschulung zu gewährleisten – fatal. Vielmehr müssen Möglichkeiten eruiert werden, sodass auf finanzielle Spielräume jährlich (flexibel!) zurückgegriffen werden kann und die Hochschulen die Studienplätze individuell von Jahrgang zu Jahrgang erhöhen können. Fest steht: 2000 Plätze decken den Bedarf bei Weitem nicht!

 

Bei all den Diskussionen über einen schnelleren Einsatz von Lehrer*innen in den Schulen darf die Qualität der Ausbildung nicht herabgesetzt werden. Das bedeutet, einerseits die Dauer des Vorbereitungsdienstes auf dem aktuellen Stand von 18 Monaten zu belassen und keine Kürzung vorzunehmen, wie es bspw. andere Bundesländer vorhaben oder bereits umgesetzt haben. Darüber hinaus muss sich die Betreuung während des Vorbereitungsdienstes verbessern. Viele Schulen haben Schwierigkeiten, die ohnehin dringend benötigten Fachlehrkräfte für die Betreuung der Referendar*innen abzustellen. Hier müssen Schulen, Hochschulen, Senatsverwaltungen und die Bundesebene zusammenarbeiten.

 

Die Praxiserfahrung zählt zu den wichtigsten Momenten in der Lehramtsausbildung. Gerade hier dürfen Einstieger*innen nicht allein gelassen werden. Das bedeutet auch, die Lebensentwürfe individuell zu berücksichtigen. Die Möglichkeit eines Referendariats in Teilzeit stellt dabei einen wichtigen, wenn auch nicht konsequent zu Ende gedachten Schritt dar. Obwohl es die Möglichkeit seitens des Landes Berlin gibt, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren, bestehen noch immer Hindernisse. So ist eine Teilzeitbeschäftigung derzeit für “Beamte auf Widerruf” nicht möglich, weil beamtenrechtliche Vorschriften dem entgegenstehen würden. Bewerber*innen für den Vorbereitungsdienst, die diesen in Teilzeit absolvieren möchten, können jedoch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigt werden.

 

Dies würde aber eine reduzierte Unterhaltsbeihilfe von 75% des regulären Betrags und die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen bedeuten. Oft sind Frauen von dieser Regelung betroffen, die eine Teilzeit-Option wählen, da sie sich neben der beruflichen Ausbildung noch um die Kinder und Familie kümmern. Gerade hier sollte ein klares Signal gesendet werden, um Betroffenen eine maßgebliche Unterstützung zu ermöglichen.

 

Daher fordern wir:

  • eine jährliche Bemessung der Studienplätze für Lehramtsstudierende unter Supervision der Senatsverwaltung Bildung, wobei die Gewichtung des Angebots sich nach der aktuellen Entwicklung des Bedarfs richtet;
  • die Anhebung der Beiträge des Vorbereitungsdienst in Teilzeit auf das Niveau der Vollzeit sowie vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch das Land Berlin;
  • die Betreuung im Rahmen des Referendariats flächendeckend zu gewährleisten. Dafür müssen natürlich Lehrkräfte abgestellt werden. Diese sollen neben Entlastungsstunden auch eine finanzielle Entschädigung erhalten. Sinnvoll wären auch Modelle, die Teilzeit-Lehrkräfte mit einschließen. Es soll daher eine Expert*innengruppe mit Vertreter*innen aller Bereiche eingesetzt werden, die die Be- und Entlastung aller Ausbildungsschulen untersucht und ein Modell der Kooperation zur Betreuung von Referendar*innen entwickelt;
  • dass die Dauer des Vorbereitungsdienstes die Ausbildungsqualität nicht beeinträchtigt. Eine Kürzung im Sinne einer schnelleren Verfügbarmachung der Lehrkräfte lehnen wir ab. Zudem fordern wir eine lückenlose Umsetzung des modularen Aufbaus des Referendariats: die zur Endnote benötigten Leistungen können im Rahmen unterschiedlicher Prüfungsformen (bspw. Referat, Hausarbeit, mündl. Gespräch) erfolgen und orientieren sich dabei an den lebensweltlichen Kontexten sowie individuellen Bedürfnissen der Referendar*innen.

 

Antrag 41/II/2017 Lehrkräftemangel war gestern - Für eine zukunftsorientierte Lehramtsausbildung!

14.10.2017

Für eine Berliner Bildungsallianz – Studienplatzgarantie für Lehramt

Die wachsende Stadt Berlin braucht eine neue Bildungsoffensive. Berlin ist eines der wenigen Bundesländer, das die Lehrkräfte nicht verbeamtet, sondern anstellt. Um Anreize für eine Tätigkeit in Berlin zu schaffen, liegen die Einstiegsgehälter auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Die Maßnahmen genügen nicht es herrscht weiterhin großer Lehrkräftemangel. Neben dem kontinuierlichen Anstieg schulpflichtiger Kinder bzw. Jugendlicher und den Pensionierungswellen, kann ein allgemeiner Mangel an Ausbildungsplätzen als Ursache herangezogen werden. Letzteres ist das Resultat zweier Punkte: 1. Seit Jahren ist ein nicht ausreichendes Angebot für das Grundschullehramt an den Berliner Hochschulen zu verzeichnen. Einerseits gibt es an den Berliner Hochschulen die Tendenz, vorrangig Lehramtsstudierende für die weiterführenden Schulen auszubilden. Dies führte zu einer beschränkten Kapazität für die Lehramtsausbildung im Grundschulbereich. Andererseits ist das ein strukturelles Problem der Landespolitik. Die Hochschulen Berlins sind verpflichtet, ihr Studienangebot für das Lehramt mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung abzustimmen („Hochschulverträge“). Da dies oft im Sinne einer schnellen Überbrückung des allgemeinen Lehrkräftemangels geschah und eben hauptsächlich den Bedarf an Lehrer*innen an weiterführenden Schulen decken sollte, wurden viele am Studium für das Lehramt an Grundschulen Interessierte nicht berücksichtigt. 2. Viele entschieden sich aber auch gegen das Grundschulstudium aus finanziellen Gründen. Es bestand bzw. besteht ein nicht unerheblicher Lohnunterschied zwischen dem Grundschullehramt und Lehramt an Gymnasien. ‘Bestand’ daher, weil zu dem Schuljahr 2017/18 das Gehalt neu eingestellter Lehrer*innen an das der Gymnasiallehrkräfte angeglichen wurde. ‘Bestehen’ insofern, weil von dieser Regelung bereits angestellte Lehrkräfte sowie in diesem Bereich tätige Quereinsteiger*innen sowie sog. „LuKs“, also langjährige Horterzieher*innen mit DDR-Lehrerausbildung für untere Klassen, betroffen sind. Die unterschiedliche Bezahlung muss ein Ende haben. Wir fordern gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Ein Ausspielen der verschiedenen Lehramtstypen gegeneinander führt letztlich zu einem Zwei-Klassen-Bewusstsein. Egal, ob Quereinstieg oder “klassisches” Lehramtsstudium: Guter Unterricht hängt von vielen Faktoren ab, welche sich erst bei aktiver Ausübung des Berufes herausstellen. Daher sollte nicht die Frage sein, wie jemand ausgebildet wurde, sondern wie diese Person unterrichtet. Dass dabei der Lohn für alle gleich sein muss, gilt als Ausgangspunkt eines respektvollen Umgangs mit sowie Wertschätzung für die Berufsgruppe insgesamt.

 

Daher fordern wir

  • ein angemessenes, zukunftsorientiertes Angebot an Studienplätzen an den Berliner Hochschulen, das in einem engen Dialog mit dem Senat, den Hochschulen sowie der Gewerkschaft entwickelt und die zukünftige Entwicklung in diesem Berufsfeld entsprechend berücksichtigt. Dabei spielen die Herausforderungen der Berliner Bildungslandschaft eine ernstzunehmende Rolle, wodurch eine Bemessung der Quoten für die Bereitstellung von Lehramtsstudiengängen jährlich zu evaluieren ist und für das kommende Semester entsprechend aktualisiert werden muss. Langfristig wollen wir eine Abschaffung der Quoten und allen Menschen die möchten einen Zugang zum Lehramtsstudium ermöglichen.
  • dass bei einem größeren Angebot an Studienplätzen die staatlichen Mittel für die jeweiligen Hochschulen proportional aufgestockt werden.“
  • eine Studienplatzgarantie für den Übergang in den Master für alle Lehramtsstudiengänge.

 

Lehramtsausbildung reformieren!

Wie bereits erwähnt, reagiert Berlin auf den Lehrkräftemangel mit der Einstellung von Quereinsteiger*innen. Diesen Schritt auch weiterhin zu gehen, so wie es seitens der Senatorin für Bildung verkündet wurde, ist in der jetzigen Situation nötig, dennoch sehen wir diese Personalentwicklung kritisch. Nur müssen dafür weitere Aspekte berücksichtigt werden. Allgemein kann unter Quereinsteiger*in eine Person mit abgeschlossenem Studium verstanden werden, die eine berufsbegleitende Ausbildung absolviert und dann eine Staatsprüfung bestehen muss. Zur Orientierung: von den in diesem Jahr rund 3000 neu eingestellten Lehrkräften sind 1247 aus anderen Berufen in die Schulen gewechselt. Erfreulich ist daran, dass alle freien Stellen im Land besetzt werden konnten. Von dieser Gruppe fanden viele den Weg in die Grundschulen. In diesem Jahr startete zudem der sog. Q-Master – ein spezieller Masterstudiengang für Quereinsteiger*innen – in dem grundlegende didaktische sowie erziehungswissenschaftliche Inhalte vermittelt werden. Voraussetzungen für diesen zweijährigen Master, für den im Wintersemester lediglich 30 Studierende zugelassen wurden, ist allerdings ein Hochschulabschluss (kein Kombibachelor!) mit insgesamt 110 ECTS in zwei relevanten Fächern; davon mind. 20 ECTS im zweiten Fach. Darüber hinaus können nur folgende Unterrichtsfächer studiert werden: Für das Erstfach verpflichtend entweder Informatik, Mathematik, Physik, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sowie ausschließlich Deutsch oder Geschichte im Zweitfach. Dieses Angebot richtet sich nach sogenannten “Mangelfächern”; also Fächer, für die es weniger Absolvent*innen gibt, um den aktuellen Bedarf an den Schulen zu decken. Zwar ist der Schritt, einer flexibleren Lehramtsausbildung zu begrüßen, dennoch ist auffallend, dass hier keine explizite pädagogische Differenzierung zwischen den verschiedenen Schultypen stattfindet; vor allem muss an dieser Stelle eine Beachtung grundschulpädagogischer Konzepte erfolgen. Darüber hinaus muss der Quereinstieg eine gesonderte Betreuung erfahren, da die regulären Studiengänge eine erste praktische Phase von einem Semester vorsehen, im Rahmen dessen ein Einleben in die Rolle der Lehrkraft ohne Leistungs-bzw. Notendruck gewährleistet ist („Praxissemester“ als Teil des Masterstudiums). Diese Erfahrung fehlt den Q-Masterstudierenden. Daher muss eine entsprechende Betreuung im Kontext eines Mentoring-Programmes konzipiert werden, das ggf. auftretende Schwierigkeiten und Probleme während der Praxiserfahrung im Vorbereitungsdienst besprechen und lösen kann. Auch hier bedarf es mehr Kapazitäten an den Schulen. Vor allem sollten dabei alle Schultypen, vor allem Grund- und Berufsschulen, gestärkt werden, sodass auch Anreize in Form von Lohn, flexibler Arbeitszeit (Reduktion der Pflichtpräsenz) sowie Qualifizierungsangebote geschaffen werden. Außerdem darf es keine Lohnunterschiede zwischen Quereinsteiger*innen und deren Kolleg*innen geben.

 

Daher fordern wir:

  • die Bildungsoffensive im Land Berlin an vielen Stellen zu stärken. Darunter verstehen wir die Öffnung der Lehramtsausbildung. Der Q-Master muss um einen Q-Grundschulmaster und mit deutlich mehr Studienplätzen ergänzt werden. Darüber hinaus sollen auch Studierende mit Kombibachelor die Möglichkeit haben, sich dafür erfolgreich einzuschreiben. Des Weiteren sollen die Möglichkeit zur Einschreibung auch dann gegeben sein, wenn keine 20 ECTS in einem weiteren relevanten Fach gegeben sind. Stattdessen soll eventuelle Berufserfahrung in einem weiteren relevanten Fach mit berücksichtigt werden oder innerhalb des Q Masters die Möglichkeit der Nachholung dieser Qualifikation gegeben sein. Die strikte Fächerbindung lehnen wir ab! Gerade Berufsschulen können von Quereinsteiger*innen profitieren. Hier müssen Anreize geschaffen werden, dass insgesamt mehr Lehrkräfte eingesetzt werden.
  • die didaktisch-pädagogische Qualität – gerade für Quereinsteiger*innen – an allen Schulen zu sichern. Dies kann nur anhand einer angemessenen Mentoring- und Feedbackkultur, die in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gruppen (Schüler*innenvertretung, Lehrkräften, Schulleitung, Gewerkschaften, Senatsverwaltungen) entwickelt wird. Dabei muss ein Mentoringprogramm (Betreuung) sichergestellt werden.
  • Darüber hinaus fordern wir, dass die Unterichtspflichtstunden für Quereinsteiger*innen reduziert und den Unterrichtsplichtstunden von Referendar*innen gleichgestellt wird.
  • die finanzielle Anpassung von allen Lehrenden, ohne Ausnahme. Das bedeutet, dass die Anhebung des Gehalts aller Lehrer*innen auf E13 Berliner Realität werden muss. Darunter fallen auch die sog. LuK-Lehrkräfte. Eine allgemeine Anerkennung des Berufes darf nicht aufgrund der verschiedenen Bildungsverläufe (in unterschiedlichen Systemen) erfolgen. Die praktische Tätigkeit muss klar im Vordergrund stehen. Nachsichtiges politisches Handeln heißt auch, Lohngerechtigkeit für alle Lehrkräfte durchzusetzen! Deshalb fordern wir auch, dass das Gehalt von Lehrer*innen zu 100% tariflich gesichert wird – das gilt auch für die Zulage für angestellte Lehrer*innen, die Berlin bisher außertariflich zahlt.
  • eine schnelle Eingliederung von Lehrkräften aus anderen Bundesländern, die dort verbeamtet waren, auf Grundlage des in Berlin geltenden Lohns zu gewährleisten. Das langfristige Ziel muss ein fleckendeckend einheitliches Gehalt für alle Bundesländer sowie die Abkehr vom Beamtenstatus sein, dessen Kern dem Grundsatz eines solidarischen Verständnisses des qualitativ hochwertigen Lehrberufs entgegensteht.

 

Den Vorbereitungsdienst endlich stärker an die Lebenswelt der Referendar*innen ausrichten!

Die strukturellen Probleme Berlins in der Bildung sind im Kern hausgemacht. Viel zu lange wurden die bildungspolitischen Realitäten ausgeblendet, Sparmaßnahmen wohlwissend um deren fatale Folgen durchgesetzt und eine politische Neuausrichtung nicht mutig genug verfolgt. Damit muss Schluss sein! Bildung ist eines der zentralsten Elemente unserer Gesellschaft. Nur durch Bildung können Menschen befähigt werden, selbstbestimmt zu leben. Daher muss die Politik alles daran setzen, die bestmöglichen Voraussetzungen zu garantieren. Ein hier angesprochener Bereich umfasst die Lehrenden und deren Ausbildung. Es ist höchste Zeit die strukturellen Voraussetzungen zu reformieren. Gerade in der Planung und Bereitstellung der Studienplätze für Lehramtsstudierende muss entsprechend schnell gehandelt werden. Die in diesem Jahr beschlossenen Hochschulverträge für die kommenden fünf Jahre sehen eine Erhöhung der Studienplätze auf insgesamt 2000 vor. Das ist in Anbetracht der in den nächsten Jahren dringend benötigten und nicht verfügbaren Lehrkräfte – Prognosen sagen, dass zwischen 40.000-50.000 Lehrer*innen bundesweit fehlen werden, um eine angemessene Beschulung zu gewährleisten – fatal. Vielmehr müssen Möglichkeiten eruiert werden, sodass auf finanzielle Spielräume jährlich (flexibel!) zurückgegriffen werden kann und die Hochschulen die Studienplätze individuell von Jahrgang zu Jahrgang erhöhen können. Fest steht: 2000 Plätze decken den Bedarf bei Weitem nicht!

 

Bei all den Diskussionen über einen schnelleren Einsatz von Lehrer*innen in den Schulen darf die Qualität der Ausbildung nicht herabgesetzt werden. Das bedeutet, einerseits die Dauer des Vorbereitungsdienstes auf dem aktuellen Stand von 18 Monaten zu belassen und keine Kürzung vorzunehmen, wie es bspw. andere Bundesländer vorhaben oder bereits umgesetzt haben. Darüber hinaus muss sich die Betreuung während des Vorbereitungsdienstes verbessern. Viele Schulen haben Schwierigkeiten, die ohnehin dringend benötigten Fachlehrkräfte für die Betreuung der Referendar*innen abzustellen. Hier müssen Schulen, Hochschulen, Senatsverwaltungen und die Bundesebene zusammenarbeiten. Die Praxiserfahrung zählt zu den wichtigsten Momenten in der Lehramtsausbildung. Gerade hier dürfen Einstieger*innen nicht allein gelassen werden. Das bedeutet auch, die Lebensentwürfe individuell zu berücksichtigen. Die Möglichkeit eines Referendariats in Teilzeit stellt dabei einen wichtigen, wenn auch nicht konsequent zu Ende gedachten Schritt dar. Obwohl es die Möglichkeit seitens des Landes Berlin gibt, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren, bestehen noch immer Hindernisse. So ist eine Teilzeitbeschäftigung derzeit für “Beamte auf Widerruf” nicht möglich, weil beamtenrechtliche Vorschriften dem entgegenstehen würden. Bewerber*innen für den Vorbereitungsdienst, die diesen in Teilzeit absolvieren möchten, können jedoch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigt werden. Dies würde aber eine reduzierte Unterhaltsbeihilfe von 75% des regulären Betrags und die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen bedeuten. Oft sind Frauen von dieser Regelung betroffen, die eine Teilzeit-Option wählen, da sie sich neben der beruflichen Ausbildung noch um die Kinder und Familie kümmern. Gerade hier sollte ein klares Signal gesendet werden, um Betroffenen eine maßgebliche Unterstützung zu ermöglichen.

 

Daher fordern wir

  • eine jährliche Bemessung der Studienplätze für Lehramtsstudierende unter Supervision der Senatsverwaltung Bildung, wobei die Gewichtung des Angebots sich nach der aktuellen Entwicklung des Bedarfs richtet.
  • die Anhebung der Beiträge des Vorbereitungsdienst in Teilzeit auf das Niveau der Vollzeit sowie vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch das Land Berlin.
  • die Betreuung im Rahmen des Referendariats flächendeckend zu gewährleisten. Dafür müssen natürlich Lehrkräfte abgestellt werden. Diese sollen neben Entlastungsstunden auch eine finanzielle Entschädigung erhalten. Sinnvoll wären auch Modelle, die Teilzeit-Lehrkräfte mit einschließen. Es soll daher eine Expert*innengruppe mit Vertreter*innen aller Bereiche eingesetzt werden, die die Be- und Entlastung aller Ausbildungsschulen untersucht und ein Modell der Kooperation zur Betreuung von Referendar*innen entwickelt.

 

dass die Dauer des Vorbereitungsdienstes die Ausbildungsqualität nicht beeinträchtigt. Eine Kürzung im Sinne einer schnelleren Verfügbarmachung der Lehrkräfte lehnen wir ab. Zudem fordern wir eine lückenlose Umsetzung des modularen Aufbaus des Referendariats: die zur Endnote benötigten Leistungen können im Rahmen unterschiedlicher Prüfungsformen (bspw. Referat, Hausarbeit, mündl. Gespräch) erfolgen und orientieren sich dabei an den lebensweltlichen Kontexten sowie individuellen Bedürfnissen der Referendar*innen.

Antrag 59/II/2017 Rechtssicherheit auch ohne Trauschein - Gleichstellung von alternativen Lebensgemeinschaften

14.10.2017

Die Begriffe „Ehe und Familie“ stehen schon lange nicht mehr nur für Mutter, Vater, Kind

Seit Jahren kämpft die SPD für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und damit der Ehe für alle. Doch was von den konservativen Parteien noch als zu gewagter Schritt gesehen wird, ist in der heutigen Zeit nicht mehr weit genug gedacht. Seit Jahrzehnten erleben wir die Öffnung der Gesellschaft, immer mehr Menschen brechen aus den Lebensmodellen der vergangenen Generationen aus und leben in Lebensgemeinschaften verschiedenster Art zusammen. Dabei geht es nicht nur um die stetig sinkende Zahl der Eheschließungen oder die steigende Zahl der Singlehaushalte in Deutschland, sondern um Lebensmodelle, wie Co-Parenting, polyamore Haushalte etc. Schon lange sind monogame Partner*innenschaften nicht mehr die einzige Form des Zusammenlebens – zum Glück. Als feministischer Verband, stehen wir für Toleranz und Respekt gegenüber jeglichen Lebensmodellen, auch solchen die nicht nur eine romantische Zweierbeziehung als Basis haben. Anders sieht es im Wahlprogramm der SPD aus, dort sollen Familien und Alleinerziehende stärker gefördert werden. Diese Forderung unterstützen wir als Jusos selbstverständlich. Doch wie sieht es mit den Menschen aus, die alternative Lebensmodelle wählen?

 

Immer noch sind verheiratete Menschen in Deutschland im Falle des Ablebens, Krankheits- oder andere schweren Fällen besser abgesichert und werden steuerlich mehr entlastet als trauscheinlose Menschen. Zwar gab es in den vergangenen Jahren bereits einige Verbesserungen, aber diese reichen bei weitem nicht aus, um allen Lebensgemeinschaften gleiche oder zumindest ähnliche Rechte zu gewähren. So erhält bei einem schlimmen Unfall der*die Partner*in, ohne Nachweis, keinerlei Informationen über den Gesundheitszustand seines*r Partners*in. Selbst das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrages, in dem geregelt werden kann, wie mit Erbe, Versicherungen, gemeinsamen Kindern und dem Eigenheim umgegangen wird, hilft in der Notaufnahme eines Krankenhauses wenig.

 

Wir fordern daher die gleichen Rechtssicherheiten, Sorgerechts und Erbansprüche für alle Lebensgemeinschaften. Zudem fordern wir, dass steuerliche Entlastungen nur Lebensgemeinschaften mit Kindern gewährt werden.

 

Nach dem Vorbild des “pacte civil de solidarité” Rechtssicherheit für alle Lebensgemeinschaften schaffen

In Frankreich gibt es seit 1999 den “pacte civil de solidarité” (PACS), der eine zivilrechtliche Partnerschaft mit Gütergemeinschaft, gemeinsamer steuerlicher Veranlagung und steuerlich günstigeren Erbbestimmungen ermöglicht. Der PACS ist dabei nicht abhängig vom Geschlecht der Partner*innen. Im Zuge des zivilen Solidaritätspaktes verpflichten sich die Partner*innen zu gegenseitiger Hilfe, wobei den Partner*innen bei der Regelung dieser Hilfspflichten Freiheiten für die individuelle Ausgestaltung in Detailfragen offen stehen. Die individuelle Ausgestaltung sehen viele der Paare als größten Vorteil, schließlich haben sie sich bewusst gegen eine Ehe – freiwillig oder unfreiwillig aufgrund von fehlenden Rechten – entschieden. Im PACS bestimmen die Partner selbst – allenfalls mit Hilfe eines*r Notars*in –, wie detailliert sie ihr Leben regeln und vertraglich festhalten wollen. So obliegt es ihnen, ob sie zum Beispiel im Falle einer Trennung eine Güterteilung festlegen wollen oder nicht oder wie sie einander gegenseitige und materielle Hilfe leisten wollen. Gewählt werden kann in diesem Fall zwischen einem fixen Anteil des Vermögens einem frei bestimmbaren Betrag. Zudem sind Partner*innen, die in Frankreich einen PACs abschließt in Erb- und Steuerfragen den Verheirateten gleichgestellt. Beim PAC geht es jedoch nicht nur um materielle Sicherheit, sondern auch um die Anerkennung und Toleranz verschiedenster Lebensgemeinschaften.

 

Doch auch mit dem PACS ist nicht alles möglich. Nachwievor können die Partner*innen gemeinsam keine Kinder adoptieren, wobei in Frankreich mittlerweile eine Kinderadoption durch eine Einzelperson erlaubt ist. Zudem kann der Vertrag nur zwischen zwei Partner*innen und nicht mehreren, was alle polyamoren Beziehungen ausschließt geschlossen werden. Des Weiteren muss eine eidesstattliche Erklärung über einen gemeinsamen Wohnsitz vorliegen, was in einigen Lebensgemeinschaften nicht der Fall ist. Zudem wird der PACS außerhalb Frankreichs nicht in der gleichen Form anerkannt.

 

Nichtsdestotrotz entscheiden sich in Frankreich mittlerweile über 40% der Paare für den PACS, um ihre Partner*innenschaft rechtlich abzusichern. Denn auch vom bürokratischen Aufwand her ist der PACS so angelegt, dass er auf Partner*innen keinesfalls abschreckend wirkt. Mit einem einzigen Formular, das ausgefüllt und unterschrieben, beim Amtsgericht abgegeben werden muss, hält sich der Aufwand und damit die Hürde in überschaubaren Maße. So rasch und so einfach wie der Vertrag geschlossen werden kann, so leicht lässt er sich auch wieder auflösen. Es reicht eine kurze Mitteilung ans Gericht.

 

Mit dem unbürokratischen Verfahren und freier Wählbarkeit der Details wird der PAC den Bedürfnissen nach einer freien Gesellschaft ohne zivil- und familienrechtliche Zwänge gerecht.

 

Wir fordern jedoch noch einen Schritt weiter zu gehen und auch den festen gemeinsame Wohnsitz, die Beschränkung auf zwei Personen, den Ausschluss vom Adoptionsrecht und die vorgeschriebene Festlegung des Geschlechts aus dem PAC rauszunehmen und in dieser Form für Deutschland einzuführen. Darüber hinaus sind im Ausland geschlossene PACs oder vergleichbare Vereinbarungen in Deutschland anzuerkennen.

 

Wir fordern die freie Wahl der Lebensgemeinschaft, ohne Benachteiligungen oder Einschränkungen der Rechte und damit eine tolerante, solidarische und freie Form der Lebensgestaltung!