Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass bei einer Novellierung der Berliner Bauordnung die Abstandsflächen nicht erneut abgesenkt werden.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass bei einer Novellierung der Berliner Bauordnung die Abstandsflächen nicht erneut abgesenkt werden.
Die SPD-Fraktion der BVV Lichtenberg und des Abgeordnetenhauses von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Bezirksamtes und des Senats von Berlin werden ersucht, sich in Übereinstimmung mit den bestehenden BVV-Beschlüssen DS/0343/VII, DS/0344/VII, DS/0345/VII entschieden dafür einzusetzen, dass die Entwicklung des Bebauungsplangebietes Ostkreuz (B-Plan XVII-4) dem gebotenen Primat von dringend notwendigem Wohnungsbau und gemeinbedarfsbezogener Flächenentwicklung folgt.
Ist bei zu erwartenden Bebauung der Flächen mit einer erhöhten Besucher-innen Frequenz zu rechnen, ist eine Verkehrs- und Gebietsstudie vor Beschlussfassung der Bauplanung zu erstellen.
Die Berliner SPD sieht sich als Garant für eine umfassende Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand. Daher werden wir weiterhin dafür kämpfen, dass Privatisierungen vermieden werden und Maßnahmen zur Rekommunalisierung zuvor bereits privatisierter Landesbetriebe konsequent verfolgt werden.
Darüber hinaus werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die Mitglieder der SPD-Abgeordnetenhausfraktion aufgefordert, bei Ausgründungen aus oder dem Verkauf von Betrieben in Landeseigentum oder mit mehrheitlicher Landesbeteiligung die Rechte und Ansprüche der ArbeitnehmerInnen durch geeignete und rechtlich bindende Vereinbarungen zu sichern. Insbesondere ist eine mögliche Tarifflucht sowie generelle Verschlechterungen betrieblicher Entgelte, sonstiger Leistungen und vertraglicher Arbeitsbedingungen gegenüber der ArbeitnehmerInnenschaft zwingend zu verhindern.
Hierzu müssen entsprechend verbindliche und nach Möglichkeit langfristige Vertragsbedingungen im Vorfeld einer Ausgründungs- oder Verkaufsmaßnahme mit den jeweiligen VertragspartnerInnen vereinbart werden. Dies muss sowohl für bestehende Arbeitsverhältnisse als auch für spätere Neueinstellungen gelten. Da Ausgründungen häufig im Anschluss an Privatisierungen folgen, sollten Überlegungen zu geeigneten Regelungen bereits vor einer solchen stattfinden, auch, da die öffentliche Hand hier noch die größten Einflussmöglichkeiten hat.
(eingebracht mit den erforderlichen Unterschriften)
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich für einen Pflege-Berufsverband in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts einzusetzen, in der Pflegeverbände und einzelne Pflegekräfte – sowohl Fach- als auch Hilfskräfte – freiwillig Mitglied werden können und keinen Zwangsbeitrag zahlen müssen.
10 Punkte für das Wahlprogramm der SPD Berlin
1. Aufstiegsbarrieren einreißen – Landesantidiskriminierungsgesetz schaffen
Das Landesantidiskriminierungsgesetz kann verschiedene Lücken beim Diskriminierungsschutz schließen und somit Barrieren im Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Aufstiegsversprechen einreißen. Beispielsweise Schutzlücken bei Fällen zwischen staatlichen Institutionen (Bildung, Polizei etc.) und Individuen, die Ausweitung auf weitere Diskriminierungsmerkmale, wie die soziale Herkunft, aber auch positive Maßnahmen. Deshalb werden wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz beschließen.
2. Ethnische Ökonomie als Motor der Berliner Wirtschaft
Unternehmerinnen und Unternehmer mit einer Einwanderungsgeschichte sind eine besondere Bereicherung für die Berliner Wirtschaft. Das Potential wird jedoch unzureichend genutzt und es existieren viele Hürden, die es zu beseitigen gilt. Wir werden das Beratungsangebot und die Gründungsförderung institutionell durch ein Gründungszentrum stärken und die Anerkennung für diesen wichtigen Wachstumsmotors für die Berliner Wirtschaft fördern.
3. Segregation bekämpfen – Die besten Schulen für die größten Herausforderungen
Segregation der Schüler anhand ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft ist das Kernproblem auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem. Um mehr Gerechtigkeit für benachteiligte Schülerinnen und Schüler zu erreichen müssen sie vor allem die Möglichkeit bekommen in gemischten Klassen zur Schule zu gehen. Der beste Weg dorthin ist es, in Anlehnung an das Bonus-Programm die Schulen in schwieriger Lage zu Hochburgen guter Bildung zu machen – wir brauchen die besten Schulen in schwieriger Lage! Besondere räumliche Schlüssel aber vor allem handfeste Anreize für gute Lehrerinnen und Lehrer sind der Grundbaustein, damit vor Ort die Möglichkeit erwächst an attraktiven Profilen zu arbeiten – und attraktive Profile werden für alle Familien interessant und damit für mehr Durchmischung sorgen.
4. Reformierung des Landesanerkennungsgesetzes
Das Landesanerkennungsgesetz trat im Februar 2014 in Kraft. Wir wollen weiterhin uns dafür einsetzen, dass das Beratungsangebot besser wird, insbesondere mit Blick auf die Nachqualifizierung von Personen, deren Abschlüsse nicht vollends anerkannt werden. Hier setzen wir uns auch dafür ein, dass die Nachqualifizierung von Personen und die damit einhergehenden Kosten durch ein Landesförderprogramm übernommen werden.
5. Vielfaltsorganisationen fördern
Migranten(selbst)organisationen (MSO) sind wichtige Pfeiler des Berliner Versorgungsangebots. In einer Stadt, in der fast eine Millionen Menschen mit Migrationshitnergrund leben, ist das Finanzvolumen des bestehenden Partizipationsprogramms unzureichend. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass das Förderungsvolumen deutlich angehoben wird. Das Partizipationsprogramm ist zudem nicht transparent genug: Die Kriterien für die Auswahl der geförderten Projekte müssen deshalb in Zusammenarbeit mit MSOs und den Ansprüchen einer vielfältigen und bunten Stadt neu erarbeitet werden. Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, dass MSOs auch strukturell gefördert werden.
6. BürgerInnen-Demokratie für alle Berlinerinnen und Berliner
Das kommunale Wahlrecht und die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländer bei verbindlichen Volksentscheiden sind rechtlich umstritten. Hierzu könnte man einen Vorstoß auf Landesebene wagen, die Erfolgsaussichten sind jedoch mäßig. Politisch spannender könnte es sein, die Diskussion über die politische Teilhabe von Ausländern in die Diskussionen über mehr direkte Demokratie einzubetten und darüber zu diskutieren, ob ein Konsens unter den Parteien im Parlament hergestellt werden kann, dass unverbindliche Befragungen, bei denen ausländische BürgerInnen teilnehmen können, als politisch verbindlich festgelegt werden.
7. Ausländerbehörde abschaffen – Willkommensbehörde aufbauen
Die Berliner Ausländerbehörde hat heute andere Aufgaben zu erfüllen, als in den Jahrzehnten zuvor. Längst sind es nicht mehr nur aufenthaltsrechtliche und fremdenpolizeiliche Angelegenheiten, sondern vermehrt Fragen der Integration, der professionellen Beratung und der Hilfe zur Selbsthilfe ihrer Klienten. Diesen Aufgaben ist die Berliner Ausländerbehörde derzeit nicht gewachsen. Daher ist dringend ein institutioneller Umbau der Behörde nötig. Ziel des Umbaus muss eine Willkommenskultur sein, die den Anforderungen einer modernen Zuwanderungsstadt gerecht wird. Die unmittelbaren nächsten Schritte auf diesem Wege sind eine Herauslösung der Behörde aus dem Innenressort und Eingliederung in eine Senatsverwaltung mit Schwerpunkt Integration, Arbeit und/oder Soziales; weiterhin eine ehrliche Bestandsaufnahme der derzeitigen Vergabepraxis von Aufenthaltstiteln der Behörde und ein sich daraus ergebener institutioneller und personeller Umbau der Behörde.
8. Bundesrat für ein modernes Deutschland treiben
Die Abschaffung der Optionsregelung und die aufenthaltsrechtliche Vereinfachung (Abschaffung der Kettenduldung etc.) waren wichtige Schritte auf dem Weg in eine offene und moderne Republik, die bisher in der Großen Koalition durch die Initiative der SPD erreicht wurden. Die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat ermöglichen aber weitere Initiativen, die diesen richtigen Weg weiterverfolgen. Berlin als Metropole der Vielfalt wird daher Initiativen unterstützen, die die generelle Akzeptanz von Mehrstaatlichkeit in Deutschland unterstützt.
9. Solidarität mit Flüchtlingen
Der Zusammenhalt in der Gesellschaft zeigt sich am deutlichsten am Umgang mit denjenigen, die der Hilfe und Unterstützung besonders bedürfen. Wir werden weitere Verbesserungen vornehmen, damit Geflüchtete sich in ihrer ersten Zeit in Berlin gut angekommen und willkommen fühlen.
Vor allem werden wir uns für eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge einsetzen. Klare Kriterien für Flüchtlingsunterkünfte und regelmäßige Kontrollen sollen für einheitlichere Standards in der Unterbringung sorgen. Wir setzen außerdem wieder verstärkt auf dezentrale Unterbringung in Wohnungen.
Die Menschen müssen nicht nur angemessen untergebracht sein. Zur Integration ist es notwendig, dass die Teilhabe an der Gesellschaft möglich ist. Öffnung der Integrationskurse auch für Asylsuchende wird einen frühen Spracherwerb und damit bessere Integration ermöglichen. Die Willkommensklassen für Flüchtlingskinder werden weiterhin an Regelschulen eingesetzt sein. Wir wollen des Weiteren einen Kontingent an Plätzen in Kindertagesstätten, der für Flüchtlingskinder reserviert ist, damit die Eltern eine gleichberechtigte Chance auf Kitaplätze erhalten. Wir setzen uns außerdem für einen Ausbau an gezielten Vermittlungsinitiativen für Auszubildende nach dem Vorbild von „arrivo“ ein, damit Jugendliche eine frühzeitige Chance auf eine Berufsausbildung und eine Integration in den Arbeitsmarkt bekommen.
Die Gesundheitsversorgung der Asylsuchenden muss verbessert werden. Hierbei wird sich das neu einzuführende System nach dem „Bremer Modell“ richten. Für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus wollen wir den Zugang zur medizinischen Notversorgung vereinfachen nach dem Münchener Vorbild.
Die Härtefallkomission soll unter die Obhut des Regierenden Bürgermeisters oder unter die Leitung der Integrationsverwaltung gestellt werden.
Wir wollen UnterstützerInneninitiativen und Willkommensbündnisse angemessen fördern und sie durch hauptamtliche Koordinierungsstellen unterstützen.
10. Berliner Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus fortführen und ausbauen
Wir fordern beim Ausbau mehr staatliche Unterstützung für die Opfer rechter Gewalt, zum Beispiel beim Umzug/Wohnortswechsel. Darüber hinaus bedarf es uneingeschränkter Versorgungsansprüche für alle Opfer rechtsextremer Gewalttaten, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und Aufenthaltszeit in Deutschland. Dafür ist eine Änderung des Bundes-Opferentschädigungsgesetzes (OEG) notwendig.