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Antrag 68/I/2018 Verfahrensänderung Betreuungsbedarf

30.04.2018

Die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie wird aufgefordert zu veranlassen, dass das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Entscheidung über den zusätzlichen Betreuungsbedarf nach § 35a SGB VIII und §53, 54 SGB XII für Grundschülerinnen und Grundschüler grundlegend überarbeitet und vereinfacht wird. Dabei ist sicherzustellen, dass alle anspruchsberechtigten Kinder bedarfsgerecht gefördert und betreut werden

 

Antrag 207/I/2018 Kostenloses Azubi-Ticket für Berechtigte!

30.04.2018

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats dazu auf sich dafür einsetzen, dass das Azubi-Ticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) den Berechtigten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

 

Antrag 89/I/2018 Mehr Demokratie wagen – auch in Schulen!

30.04.2018

Das Berliner Schulgesetz schreibt vor, dass an jeder Schule der Sekundarstufen I und II Gesamtschülervertretungen (GSV) gebildet werden. Aus dieser Versammlung heraus werden weitere Vertreter*innen unter anderem für Fachkonferenzen sowie die Schulkonferenz gewählt. Das Schulgesetz regelt jedoch nicht, wie dieses und weitere Gremien der Schulen für sich oder miteinander arbeiten sollen. Es gibt weder eine Geschäftsordnung noch ist festgelegt, wie oft die GSV im Jahr tagen muss. Sie werden in vielen Fällen kaum einberufen und dann handelt es sich um einseitige Informationsveranstaltungen, in welchen die Schulsprecher*innen die GSV über Entwicklungen aufklären, an denen sie weder beteiligt war geschweige denn, dass sie nun noch etwas daran ändern könnte. Denn, wenn die GSV nur selten tagt, liegen auch Entscheidungen, von denen berichtet wird, schon viele Wochen zurück. Dies wird der im Schulgesetz formulierten Forderung nach aktiver Eigenverantwortlichkeit der Schüler*innen nicht gerecht.

 

Die gewählten Vertreter*innen für andere Konferenzen haben nur eine beratende Funktion und sind damit ohne Stimmrecht. In der Praxis werden sie oft jedoch nicht einmal zu den Konferenzen eingeladen und erfahren erst im Nachhinein, dass diese stattfanden. Selbst um ihre beratende Funktion auszuüben, sind sie völlig von der Bereitschaft der Lehrkräfte oder Erziehungsberechtigten, sie anzuhören, abhängig. Ist dieser nicht da, können sie ihre beratende Funktion nicht ausüben. Ihr Amt und damit ihre Wahl ist folglich in vielen Fällen sinnlos.

 

De facto ist die direkte schülerische Mitbestimmung an Schulen lediglich dem Schulsprecher oder der Schulsprecherin sowie den vier Mitgliedern der Schulkonferenz also fünf Personen vorbehalten. Die Gesamtschülervertretung ist dagegen eine recht machtlose Institution, in welcher auch kaum Debatten geführt werden. Sie wird auch von Schüler*innen als ein vollkommen sinnloses Organ wahrgenommen. Wen sie in diese Versammlung entsenden, erscheint ihnen daher oft unwichtig. Allgemein entsteht bei vielen Schüler*innen der Eindruck einer Scheinmitbestimmung, welche nur auf dem Papier besteht.

 

Daher fordern wir, dass eine Evaluation in Auftrag gegeben wird, die alle bestehenden und aktiven Gesamtschülervertretungen an Berliner Schulen auflistet und aufklärt, inwiefern bzw. wie viele Mitglieder aus der GSV an den Schulprozessen (in Fachkonferenzen, Schulkonferenzen) eingebunden werden und dass die Möglichkeiten der Schüler*innen, ihre Schule mitzugestalten verbessert werden. Insbesondere den Mitglieder der GSV muss die Mitwirkung erleichtert werden. Zunächst muss diese folglich den Charakter einer einseitigen Informationsveranstaltung verlieren und zu einem debattierenden und beschließenden Gremium werden. Ziel ist es, möglichst viele Schüler*innen in Debatten einzubringen und konstruktive Diskussionen anzuregen. Dies können wir durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen der GSV gezielt bewirken. Ein erster Schritt dazu sind mehr GSVen in kürzeren Abständen. Die Kommunikation von GSV und Schulsprecher*innen wird so verbessert. Die Mitglieder der GSV können sich des Weiteren einfacher über aktuelle Probleme und Entwicklungen austauschen sowie auf diese reagieren anstatt sie bloß zur Kenntnis zu nehmen.

 

Weiterhin muss die Arbeitsweise der GSV sowie ihr Zusammenwirken mit anderen Institutionen der Schule festgelegt und für die Schüler*innen nachvollziehbar gemacht werden. Schüler*innen, die als Gäste an der Sitzung der GSV teilnehmen, haben Rederecht. Dazu benötigt die Versammlung eine Geschäftsordnung. Die Senatsverwaltung für Bildung wird eine vorläufige Geschäftsordnung herausgeben, die gilt, sofern sich eine GSV nicht nach ihrer Konstituierung eine andere Geschäftsordnung gibt. Jede Geschäftsordnung einer GSV muss jedoch Angaben über bestimmte Punkte beinhalten (siehe unten):

 

Auch die Vertreter*innen der GSV in anderen Gremien müssen immer eine echte Funktion ausüben können. Dass ihre Möglichkeit zur Partizipation vom guten Willen anderer abhängt ist nicht hinnehmbar. Das Problem, dass die Vertreter*innen oftmals nicht eingeladen werden, ist dadurch zu beheben, dass auch in anderen Gremien der Schule, an denen Schüler*innen beteiligt sein sollen, eine Woche vor der Sitzung eine Einladung mit Tagesordnung an alle Beteiligten ergehen muss. Da Schüler*innen in der Realität oft einfach nicht eingeladen werden, muss die GSV Beschlüsse anderer Gremien beanstanden können.

 

Zuletzt muss auch die gesamte Schülerschaft über den Beteiligungsprozess informiert werden. Dies kann durch eigens dafür konzipierte Veranstaltungen geschehen. In jedem Fall sollten jedoch die Zuständigkeiten der einzelnen Institutionen und ihr Zusammenwirken für jede*n auf einem verständlichen Schaubild sichtbar gemacht werden. Dieses kann in Form von Handzetteln an jede*n Schüler*in verteilt werden oder an einem zentralen Ort in großem Format und gut sichtbar ausgehängt werden. Für eine bessere Transparenz bei Wahlen fordern wir Wahlprotokolle für alle offiziellen Wahlen.

 

Wir empfehlen, folgende Regelungen ins Schulgesetz aufzunehmen:

 

  • Termine der Schulkonferenz, Gesamtkonferenz und der Gesamtschülervertretung sollen von Schülersprecher*innen, Elternsprecher*innen und der Schulleitung gemeinsam koordiniert werden, um eine bessere Zusammenarbeit miteinander zu ermöglichen.
  • An allgemein bildende Schulen soll die Gesamtschülervertretung mindestens viermal im Schuljahr zusammenkommen.
  • Der Arbeit in den Gremien soll eine Geschäftsordnung zugrunde liegen. Die zuständige Senatsverwaltung soll verpflichtet werden, eine allgemeine Geschäftsordnung herauszugeben. Gremien sollen sich davon abweichende eigene Geschäftsordnungen geben dürfen, solange diese mindestens Angaben über die Strukturierung des Gremiums, das Verfahren der Entscheidungsfindung, die Grundlagen der Debattenführung, die Protokollierung und das Verfahren zum Einsatz von den dem Gremium zur Verfügung gestellten Mitteln enthalten.
  • Beratende Mitglieder in Gremien sollen vor Entscheidungen angehört und Stellungnahmen ins Protokoll aufgenommen werden.
  • Für die Durchführung von Veranstaltungen, die Demokratie und politische Partizipation fördern, soll der Schülervertretung ein finanzielles Budget zur Verfügung gestellt werden.
  • Um die demokratischen Standards durchzusetzen, sollen Gesamtkonferenz, Gesamtschülervertretung und Gesamtelternvertretung berechtigt sein, Beschlüsse zu beanstanden. Daraufhin soll die zuständige Senatsverwaltung eine Rechtsprüfung des Sachverhalts durchführen und ggf. die demokratischen Standards wiederherstellen. Auf Wunsch soll dem beanstandenden Gremium das Ergebnis der Rechtsprüfung bescheinigt werden.
  • Die Arbeitsweise der entscheidungstragenden Gremien soll für Schüler*innen transparent gemacht werden und sie sollen über ihre Partizipationsmöglichkeiten aufgeklärt werden.

 

Antrag 46/II/2017 Kinderarmut bekämpfen - Fahrplan gegen Kinderarmut

14.10.2017

In Berlin leben rund 173.000 Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind (32,2 Prozent). Die Zahl der von Armut betroffenen Kinder ist erschreckend hoch. Für Heranwachsende ist es besonders verhängnisvoll, in Armut zu leben. Dort, wo Armut Alltag ist, sind Kinder öfter krank, haben sie schlechtere Bildungsabschlüsse und greifen sie häufiger zu Drogen. Das Problem der Kinderarmut besteht aber nicht nur im Mangel an finanziellen Möglichkeiten, sondern auch um soziale familiäre Verhältnisse, die sich vererben. Dies äußert sich vor allem dadurch, dass sich arme Familien immer weiter von der Gesellschaft zurückziehen, immer weniger in der Lage sind Angebote wahrzunehmen.

 

Die dadurch entstehende Ausgrenzung führt zu einer Lebenssituation, die die Kinder noch stärker einschränkt als materielle Armut allein. Es führt zu einer Armut an Möglichkeiten.  Über die materiellen Gründe für Armut hinaus, fühlen Kinder sich selbst arm, wenn sie niemand unterstützt, ihnen niemand Wege aufzeigt, sie keine Freunde haben oder diese nach Hause einladen können. Reich hingegen fühlen sie sich, wenn sie „mitmachen“ können, in der Schule erfolgreich sind, sie Freundschaften pflegen können, sie Bestärkung finden, Menschen sich für sie interessieren und sie Träume für ihren Alltag und ihr Leben haben. Es sind sehr unterschiedliche, nicht immer scharf zu trennende Dimensionen, die Armut von Kindern manifestieren können. Diese resultieren meistens aus der materiellen Armut und ziehen Folgen nach sich, die sich besonders durch eine mangelnde gesellschaftliche Teilhabe ausdrücken. Dennoch können Eltern wenig Geld haben ihren Kindern jedoch ein Vorbild an Bildungs- und Sozialkompetenz sein, sie unterstützen und ihnen verlässliche Strukturen sowie Geborgenheit bieten. Soziale Vernachlässigung und die daraus entstehende soziale Armut kann, aber muss keine Folge materieller Armut sein und muss genauso durch ein Hilfesystem aufgefangen werden wie der Mangel an finanziellen Mitteln.

 

Landeskommission gegen Kinderarmut ist ein erster Schritt

Die vom Senat eingesetzte, ressortübergreifend arbeitende Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut ist ein erster Schritt, um eine gesamtstädtische Strategie zu entwickeln und deren Umsetzung zu begleiten. Für eine wirksame Prävention ist es wesentlich, alle Aspekte von materieller, sozialer und Bildungsarmut im Zusammenhang zu sehen. Insgesamt ergeben sich vier politische Handlungsfelder in denen Maßnahmen durchzusetzen sind, die dazu dienen, gleiche Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu sichern: Gesundheit, Bildung, soziale Infrastruktur und die Verbesserung der finanziellen Situation zu stärken und auszubauen.

 

1. Gesundheit

 

Soziale Ungleichheit führt zu gesundheitlicher Ungleichheit. Das ist kein Automatismus, aber der Zusammenhang zwischen Armut und schlechterem Gesundheitszustand wird vielfach festgestellt. Ein schlechterer Gesundheitszustand und eine unterdurchschnittliche Lebenserwartung werden bereits durch Verhaltensmuster im Kindesalter sowie die sozialen und materiellen Rahmenbedingungen beeinflusst, in denen Kinder aufwachsen. Ein gesundheitsförderndes Lebensumfeld, ein unterstützendes Netz sozialer Beziehungen, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und frei zu sein von finanziellen Sorgen sind förderliche gesundheitliche Einflussfaktoren. Diese gilt es zu stärken. Negative Risikofaktoren wie eine geringere Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder die Nichtmitgliedschaft in Sportvereinen gilt es zurückzudrängen. Jedes Kind muss unabhängig vom Einkommen der Eltern einen bedarfsgerechten Zugang zur medizinischen Versorgung haben. Berlinweit sollen schriftliche Erinnerungen, die an die Eltern versandt werden, an die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen erinnern. Hier nimmt die Teilnahme besonders im zunehmenden Alter der Kinder ab. Der Verzicht auf dieses kostenlose Angebot kann im Einzelfall dazu führen, dass dringend gebotene Behandlungen oder Präventionsmaßnahmen unterbleiben. Gerade Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien nutzen deutlich weniger das Angebot der Vorsorgeuntersuchungen. Neben familienaufsuchenden Angeboten, müssen Eltern durch stadtteilbezogene, gut erreichbare, kostengünstige oder kostenfreie Angebote, z.B. in Familienzentren, für Gesundheitsförderung gewonnen werden. So muss der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) gestärkt werden, der insbesondere mit den Ersthausbesuchen sowie weiteren Maßnahmen, die Familien in der Zeit der Schwangerschaft und nach der Geburt erreichen, zu einer frühzeitigen Unterstützung auch in kritischen Phasen maßgeblich und niedrigschwellig beiträgt. Konkret ist der ÖGD für die gesundheitsfördernde Zusammenarbeit mit den Familien und den Familien- und den Stadtteilzentren personell zu stärken. Wegen der immer schlechter werdenden Zahngesundheit vieler Kinder ist im Vorfeld der Erstuntersuchung an den Schulen zudem das zahnmedizinische Angebot des öffentlichen Gesundheitsdienstes auszubauen, damit die zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter möglichst viele Kinder im Vorschul- und Schulalter erreichen.

 

2. Bildung

Der schulische Bildungserfolg wird gerade auch vom sozialen Hintergrund beeinflusst. So zeigen sich schulische Benachteiligung und schlechtere Bildungsabschlüsse in finanziell benachteiligten Familien sehr viel häufiger. Wir begrüßen deshalb die Schaffung eines bedarfsunabhängigen Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz ab dem ersten Jahr für sieben Stunden. Hier handelt es sich um eine Grundvoraussetzung für einen späteren Bildungserfolg und das Erreichen von Gesundheitszielen, wie gesunde Ernährung, Bewegung und Sprachförderung, die Teil des Berliner Bildungsprogramms sind.

Die Qualität in Kitas ist maßgeblich von der Anzahl und der Ausbildung des Fachpersonals abhängig. Bei der Betreuung der 2- bis 3-Jährigen liegt Berlin mit einer Relation von 1:6 im ostdeutschen Durchschnitt.. Ein Ausbau der Strukturen ist daher dringend geboten. Bei den 3 bis 6-Jährigen liegt die Relation bei 1:9 und ist damit im deutschen Durchschnitt. Wir fordern mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung, für grundlegende pädagogisch-konzeptionelle Aufgaben und bei der Betreuungsquote der unter Dreijährigen. Auch deshalb unterstützen wir die Bemühungen auf Bundesebene zur Einführung eines Bundeskitagesetzes, welches für Gesamtdeutschland einheitliche Qualitätsstandards festschreiben und ausfinanzieren würde. Die gewerkschaftliche Forderung nach Aufwertung in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste unterstützen wir, denn auch dies dient der Qualitätssteigerung in der Früherziehung.

 

Schule

Schule ist nicht nur Lernort, sondern auch der Ort an dem Kinder in späterem Alter sozialpädagogisch geprägt werden. Dieses Profil von Schule muss gestärkt werden, um bedarfsgerecht auf familiäre Problemlagen reagieren und Entwicklungsdefizite von Kindern überwinden zu können. Grundvoraussetzung dafür ist die Ausweitung des schulischen Angebots. Zu unseren Zielen gehört es, jedem Kind von der Schulanfangsphase bis zum 6. Jahrgang Zugang zu einem schulischen Angebot in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr zu ermöglichen und zwar ohne Bedarfsprüfung, kostenfrei und mit einem subventionierten Mittagessen. Hilfen für Eltern sind auch Hilfen für Kinder. Deswegen müssen Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit für eine verstärkte Elternarbeit haben. Regelmäßige Gespräche über die Entwicklung der Kinder und daraus resultierend das Ergreifen von sofortigen Unterstützungsmaßnahmen für den Bildungs- und Erziehungsprozess helfen mehr als das Erteilen von Kopfnoten. Wir fordern aus diesem Grund die Ausstattung der Schulen auch mit sozialpädagogischem Personal verlässlich zu sichern, so dass jede Schule eine/n Schulsozialarbeiter/in bekommt. Lehrerinnen und Lehrer brauchen außerdem Zeitkontingente, um besondere Aufgaben übernehmen zu können.

Kindertageseinrichtungen und Schulen bilden ein dichtes Netz öffentlicher Einrichtungen, die  täglich von den Kindern genutzt werden. Für sie sind sie nicht nur Lernort, sondern auch ein prägender Bestandteil ihrer Lebenswelt. Kitas und Schulen sind zudem die geeigneten Orte, um Kinder und ihre Eltern umfassend zu unterstützen. Sie kooperieren mit freien Trägern der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, den Einrichtungen der Kultur-, Sport- und Gesundheitsförderung sowie der Jugendberufsagentur. Sie werden dadurch zu wichtigen Zentren der Bildungs-, Freizeit und Gesundheitsförderung im Sozialraum. Wir wollen die Sozialraumorientierung durch die Öffnung der Kitas und Schulen nach außen stärken, sowohl durch die Beteiligung der Schulen und Kitas in den vorhandenen Netzwerken, als auch durch die durch die Schaffung von Angeboten für  Eltern. Beratungsangebote in den Einrichtungen und Gesprächsangeboten an Orten des Austausches wie Elterncafés, können das Interesse und den Willen der Eltern und Kinder die vorhandenen Ressourcen auch wahrzunehmen, auffangen.

 

Gemeinschaftsschule

Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungen und Ausgangslagen können voneinander profitieren. Um den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft weiter zu entkoppeln sind die Rahmenbedingungen für ein längeres gemeinsames Lernen zu schaffen. Deswegen fordern wir die inklusive Gemeinschaftsschule als Schulform für jeden Bezirk. Der derzeitige Ist-Stand von berlinweit 20 Schulen ist auszubauen. Eine gemeinsame Schule für alle Kinder ist nicht nur wichtig, weil es die Bildungsgerechtigkeit im Land erhöht. Auch ist ein solches gemeinsames Lernumfeld für den Aufbau und zur Pflege von milieuübergreifenden sozialen Kontakten hilfreich. Insbesondere für Kinder aus ärmeren und armen Familien können Beziehungen, die über das eigene Milieu hinausgehen, zur Kompensation von Armutsfolgen beitragen.

 

3. Infrastruktur für Familien verbessern

 

Stadtentwicklungskonzepte

Familien- und kinderpolitische Stadtentwicklungskonzepte, die eine kindgerechte soziale Infrastruktur in den Mittelpunkt rücken und damit präventiv für die Bewältigung von Kinderarmut wirken, werden konsequent vorangetrieben.

 

Wir fordern die Nutzung von sozialer und kultureller Infrastruktur durch Kinder klar von der Nutzung durch die Eltern zu trennen. Konkret heißt dies, den Zugang zu außerschulischen Lernorten wie Bibliotheken, Museen, Theatern und Musikschulen für Kinder kostenfrei zu gestalten. Private und gemeinnützige Kultur- und Freizeitangebote sind auf Eintrittsgelder angewiesen, da sie in der Regel keine oder eine geringe öffentliche Förderung erhalten. Um die Barriere, die Eintrittspreise für Familien mit Kindern darstellen zu verringern, ist über eine freiwillige Vereinbarung (berlinpass, Familienpass) mit den beteiligten Angeboten eine zusätzliche Ermäßigung anzustreben, wo dies noch nicht der Fall ist. Investitionen in eine förderliche Infrastruktur für alle Kinder und deren Familien haben bei allen Vorhaben Vorrang vor einem Ausbau direkter Hilfen für Einzelne. Die zielgerichtete Erhöhung der interkulturellen Kompetenz in allen Berliner Einrichtungen und Behörden, geeignete Kampagnen zur Entwicklung von Kinder- und Familienfreundlichkeit in allen Lebensbereichen sowie konkrete Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Familien bei allen sie berührenden Fragen der kommunalen Entwicklung sind zu schaffende Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Bekämpfung der Kinderarmut und ihrer Folgen.

 

Die Nutzung von sozialer und kultureller Infrastruktur durch Kinder muss klar von einer Nutzung durch die Eltern getrennt werden. Konkret heißt dies, den Zugang zu außerschulischen Lernorten, wie Bibliotheken, Museen, Theatern und Musikschulen für Kinder kostenfrei zu gestalten. Private und gemeinnützige Kultur- und Freizeitangebote sind auf Eintrittsgelder angewiesen, da sie in der Regel keine oder eine geringe öffentliche Förderung erhalten. Um die Barriere, die Eintrittspreise für Familien mit Kindern darstellen zu verringern, ist über eine freiwillige Vereinbarung (berlinpass, Familienpass) mit den beteiligten Angeboten eine zusätzliche Ermäßigung anzustreben, wo dies noch nicht der Fall ist.

 

Hilfen zur Erziehung

Alle Kinder sind mit einem differenzierten Unterstützungssystem nicht nur vor Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Risikofamilien werden mit präventiven Angeboten gefördert und mit ihrer Erziehungsverantwortung nicht allein gelassen. Die Hilfen für die Kinder werden integrativ und nicht stigmatisierend angelegt. Dabei gilt es, alle werdenden Eltern bereits vor oder nach der Geburt in allen Fragen ihrer Lebensumstellung und des Hineinwachsens in die Elternrolle mit Rat und Tat zu begleiten. Hierzu bedarf es einer besseren Vernetzung der Gesundheits-, Sozial und Jugenddienste und des Ausbaus aufsuchender Angebote. Bereits erfolgreich erprobte Angebote, wie z.B. die „Aufsuchende Elternhilfe“ oder Welcome-Projekte sollen verstetigt werden. Für die Sicherung des beruflichen Einstiegs oder auch Wiedereinstiegs junger Eltern werden spezielle Förderprogramme entwickelt. Auf die spezifischen Bedürfnisse von Auszubildenden, Studierenden und insbesondere Alleinerziehenden ausgerichtete Betreuungsangebote werden entwickelt bzw. ausgeweitet. Dauer und Höhe von Ausbildungsbeihilfen und Stipendien müssen geeignet sein, die Belastungen auf Grund der Erziehungsverantwortung junger Eltern auszugleichen. Betriebe, die sich besonders für die Beschäftigung junger Eltern einsetzen, werden in geeigneter Weise unterstützt und gefördert.

 

Für die Beratung und Unterstützung bei der Beantragung aller kindbezogenen Sozialleistungen wird zukünftig in jedem Bezirk eine Anlaufstelle für Kinder und deren Eltern aufgebaut (vergleichbar einem „Kinder-Bürgeramt“), bei der Rat suchende Familien zu allen Fragen der kindbezogenen Unterstützungsleistungen fundiert und „aus einer Hand“ beraten werden. Informations- und Beratungsnetze im Internet werden ausgebaut, die Zugangsmöglichkeiten zu unterstützenden Angeboten werden vereinfacht.

 

Hilfen zur Erziehung sind ein Rechtsanspruch des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Familien, die Unterstützung bei der Betreuung und Erziehung der Kinder benötigen. Im äußersten Fall bedeutet dies die Inobhutnahme zur Wahrung des Kindeswohles. Aber auch unterhalb dieses schwerwiegenden Eingriffs in die Autonomie der Familie werden mit dem Instrumentarium der Hilfen zur Erziehung ambulante Hilfestellungen durchgeführt. In Berlin steigen seit Jahren die Fallzahlen an. Der Anteil der Alleinerziehenden und Transferleistungsbezieherinnen und -bezieher ist höher als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Wir fordern die Gewährung von Hilfen zur Erziehung vorrangig von fachlichen Überlegungen abhängig zu machen. Allen Maßnahmen der durch die Jugendämter gewährten Hilfen zur Erziehung ist gemein, dass sie erst dann bewilligt werden können, wenn zur Wahrung der Entwicklungsperspektiven des Kindes dies vonnöten ist. Im Sinne einer nachhaltigen Prävention fordern wir ein Instrumentarium im Vorfeld, welches Familien bei der Erziehung unterstützt, ohne dass es zu einer Gefährdungslage für die Kinder kommt und damit nicht zuletzt Hilfen zur Erziehung auch zu vermeiden hilft. Dazu ist ein Ausbau der Familienförderung mit Angeboten notwendig, die alle Familien einschließlich solcher in schwierigen Lebenslagen erreichen. Für Familien mit größerem Unterstützungsbedarf ist das flächendeckende Angebot kompensatorischer Erziehungsmaßnahmen im Rahmen der Familienhilfen nach § 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) notwendig, die über das erste Lebensjahr des Kindes und einer zentralen Erziehungsberatungsstelle hinausreichen.

 

Familienzentren

Familienzentren sind ein gutes Angebot, um generationsübergreifend vor Ort Familien zu unterstützen. Wir fordern die Familienzentren in Berlin nachhaltig und langfristig finanziell abzusichern und einen Ausbau der Familienzentren durch den Senat zu verfolgen. Bei allen Angeboten der Familienförderung sind die Situation und Bedarfe alleinerziehender Eltern zu beachten.

 

4. Einkommenssituation von Familien

Im Hinblick auf die Bekämpfung von Kinderarmut ist die Beleuchtung der Einkommenssituation von Familien insofern relevant, weil diese unmittelbar mit der Frage gesellschaftlicher Teilhabe zusammenhängt. Auch mit den oben aufgeführten Maßnahmen bleibt eine finanzielle Lücke, die zu schließen ist, denn Teilhabe ist immer auch Teilhabe an privaten Angeboten, die bezahlt werden müssen. Trotz guter Arbeitsmarktlage, können nicht alle gleichermaßen vom Beschäftigungswachstum profitieren. Es ist wichtig, dass Arbeitslose zielgerichtet unterstützt werden, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Hierzu benötigt es passgenaue Angebote und am Arbeitsmarkt ausgerichtete Qualifizierungen. Im Idealfall kann der Lebensunterhalt von Kindern durch ein ausreichendes Erwerbseinkommen der Eltern gedeckt werden. Davon ist jedoch derzeit, trotz sinkender Arbeitslosenzahlen nicht, auszugehen. Die Arbeitslosigkeit in Berlin sinkt zwar, verfestigt hat sich jedoch die Zahl der Langzeiterwerbslosen. Dieser Sockel an Arbeitslosigkeit lässt sich auch verstärkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung abbauen. Wir    fordern zudem eine starke Eingrenzung der Leiharbeit. Sie soll nur eingesetzt werden können, um kurzfristige Auftragsspitzen abzufangen und muss genauso bezahlt werden, wie die unbefristet Beschäftigte.

 

Ausbildung und Arbeitsmarktzugang von Alleinerziehenden und jungen Eltern

Die Situation von Eltern, insbesondere die von alleinerziehenden und jungen Eltern beim Zugang zu Ausbildung und Beruf ist besonders zu beachten, da Kinder, die bei einem Elternteil aufwachsen, besonders oft von Armut betroffen sind. Rund 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Eine gesamtstädtische Strategie gegen Kinder- und Familienarmut muss die Lebensumstände von alleinerziehenden Frauen verbessern. Wir fordern eine Verbesserung der Angebote für Ausbildung und einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Beispiel durch eine Ausweitung des Jobcoachings für Alleinerziehende. Die Bemühungen für Alleinerziehende sollen außerdem in einem bezirklichen Netzwerk für Alleinerziehende nachhaltig gebündelt werden.

 

Arbeitslosengeld II und Kindergeld

Unabhängig davon ist es jedoch auch notwendig, die besonderen finanziellen Bedürfnisse von Kindern zu berücksichtigen und dies in einer entsprechenden Zuwendung bei bedürftigen Familien auszudrücken. Wir fordern deshalb kurzfristig, dass der gesetzliche Anspruch auf Kindergeld nicht auf Transferleistungen angerechnet wird.

 

Kindergrundsicherung

Langfristig muss die unterschiedliche finanzielle Förderung von Kindern grundsätzlich beendet werden. Unserer Gesellschaft sollte jedes Kind gleich viel wert sein. Wir fordern deshalb eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 EUR monatlich, die jedem Kind gleiche Chancen gewährt, eine bessere soziale Infrastruktur vorsieht und höhere materielle Leistungen für Kinder umfasst. Im Gegenzug kann das komplizierte und ungerechte System des Familienlastenausgleichs abgelöst werden. Durch eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 EUR wird der grundlegende Bedarf, den Kinder für ihre Entwicklung benötigen und den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Die Höhe der Kindergrundsicherung orientiert sich dabei am aktuellen soziokulturellen Existenzminimum und soll stetig an die Inflationsrate angepasst werden.

 

Darüber hinaus fordern wir: Kinderrechte müssen im Grundgesetz in einem neuen Artikel 2a verankert werden, damit sie eine Vorrangstellung gegenüber einfachem Bundesrecht erhalten. Deutschland hat vor 25 Jahren die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, dennoch ist die Umsetzung in Deutschland mangelhaft.

Antrag 89/I/2015 Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Berlin entbürokratisieren!

15.05.2015

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Forschung in Berlin soll möglichst zügig darauf hinwirken, dass die Ausführungsbestimmungen des Landes so geändert werden, dass die Lernförderung im Bildungs-und Teilhabepaket entbürokratisiert wird und möglichst vielen sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zu Gute kommt.

Konkret werden dazu folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

 

a) Für jede Lernförderstunde wird ein auskömmlicher, pauschaler Satz an den gemeinnützigen Träger gezahlt. Darin enthalten sind Honorare für qualifizierte Nachhilfelehrer und für alle Projektkosten (Miete, Verwaltung, Leitung, Büro etc.).

 

b) Der Berlin-Pass BuT der Schüler sollte in Form eines „Lernförderausweises“ mit Stichtag am Beginn des Schulhalbjahres mindestens ein Schulhalbjahr lang gelten.

 

c) Alle Schülerinnen und Schüler mit Berlin-Pass BuT sollen in den Genuss von Lernförderung kommen können.

 

d) In einer Doppelstunde können Lerngruppen mit eins bis sechs Schülerinnen und Schülern gebildet werden, statt wie bisher mit sechs oder mehr.