2.12.2020
Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz muss wirksamer werden
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Berliner Senats und der Bezirksämter werden in Ergänzung zum Beschluss 39/II/2019 aufgefordert, sich bei der Reform des Zweckentfremdungsrechts für eine Stärkung des gesetzlichen Rahmens und eine effektivere Umsetzung der einschlägigen Vorschriften einzusetzen. Folgende Elemente sollen Mindestbestandteil sein:
- Ziel und Zweck des Gesetzes. Der Gesetzeszweck der Sicherstellung der Wohnraumversorgung der Bevölkerung ist zu ergänzen um die Sicherung und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums im Land Berlin.
- Legaldefinition der Rechtsbegriffe. Im Gesetz muss klar festgelegt sein, was “Zweckentfremdung”, “schützenswerter Wohnraum”, “bezahlbarer Wohnraum” und “Wohnen” ist bzw. was es nicht ist. Dabei sollen rechtliche Grauzonen und Regelungslücken wie möbliertes Wohnen, Wohnen auf Zeit, Vermietung der Zweitwohnung als Ferienwohnung geschlossen werden.
- Umkehrung der Darlegungslast. Es ist eine gesetzliche Vermutung zum Schutz des Wohnraums zu regeln. Eigentümer*innen sollte nachweisen müssen, dass ein begründetes Interesse besteht, den Wohnraum anderweitig zu nutzen, anstatt dass der Bezirk nachweisen muss, dass es sich um schützenswerten Wohnraum handelt.
- Verfahrensvorgaben zur Durchführung des Gesetzes. In entsprechenden Leitlinien sind die Vorgaben zur Durchführung der Verfahren bei den Bezirksämtern zu vereinheitlichen. Hierzu zählt insbesondere auch die Zusammenarbeit der einzubeziehenden Fachämter und die Treuhänderregelung.
- Rechtsnachfolge bei Eigentumsübergang. Laufende Fristen nach dem Gesetz sind wie die Wirkungen von Verwaltungsakten auf den Rechtsnachfolger erstrecken. So soll die dreimonatige Frist sollte nicht von neuem beginnen, wenn es zu einem Wechsel der Eigentümer*in kommt.
- Wirksamere Bußgeldregelung. In der Ermächtigung zum Erlass eines Bußgeldbescheides ist klarzustellen, dass ein solcher unabhängig vom Verfahren zur Erlaubnis einer Zweckentfremdung erteilt werden kann.
- Registrierungsnummern bei Inseraten. Plattformen müssen gesetzlich verpflichtet werden, bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe der Registrierungsnummer die Daten des/der Urheber*in des Inserates den zuständigen Behörden zu übermitteln. Dabei ist insbesondere gesetzlich zu regeln, dass die Pflicht zur Herausgabe der Daten im Falle von international tätigen Unternehmen auch gegenüber selbstständigen und unselbstständigen Niederlassungen vollstreckt werden kann. Für den Verstoß gegen die Herausgabepflicht ist ein Bußgeldtatbestand einzuführen.
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1.10.2020
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie der Bezirksämter und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen werden dazu aufgefordert, migrantische Gewerbe in Berlin zu unterstützen und sie vor Angriffen zu schützen. Dabei muss ein dialogorientierter Ansatz verfolgt werden, der rechtsstaatlichen Prinzipien und die Wahrung des respektvollen Umgangs mit den Gewerbetreibenden sicherstellt, indem er:
- bei Gewerbekontrollen, konsequent das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Schikaneverbot beachtet, so dass die Ausübung des Gewerbes nicht unverhältnismäßig erschwert und der Geschäftsbetrieb nur so gering wie möglich beeinträchtigt wird;
- im Fall der Amtshilfe durch die Polizei bei Gewerbekontrollen sicherstellt, 1) dass die Kund*innen des jeweiligen Gewerbes nur dann kontrolliert und durchsucht werden, wenn es einen konkreten Anlass gibt und notwendig ist, 2) die Anzahl von teilnehmenden Polizeikräften weitestmöglich begrenzt sowie unverhältnismäßige Schwerbewaffnung ausgeschlossen wird, 3) Kund*innen nicht festgehalten und ohne konkreten Anlass kontrolliert werden und 4) der Geschäftsbetrieb durch das Polizeiaufgebot nicht unmöglich gemacht oder unverhältnismäßig erschwert wird;
- davon absieht, Pressevertreter*innen zu Gewerbekontrollen einzuladen;
- Materialien ausarbeitet und aktiv verteilt, die lokale Gewerbetreibende mehrsprachig in den Bezirken über die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Gewerbeordnung aufklärt und mehrsprachig kompetente Ansprechpartner*innen benennt;
- Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts darin schult, wie Diskriminierung und Racial Profiling im Rahmen der Ausführung behördlicher Aufgaben verhindert werden können;
- „Clan-Kriminalität“ als Konzept des Racial Profiling ersatzlos ablehnt;
- Die statistische Erfassung der “Clan-Kriminalität” in der jetzigen Form aufgibt und Straftaten grundlegend unter Berücksichtigung polizeilich notwendiger Kriterien erfasst
- Gewerbe vor rassistischen, rechtsextremistischen und antisemitischen Angriffen schützt;
Das Ziel ist, dass die migrantischen Gewerbetreibenden und ihre Kund*innen genauso behandelt werden wie alle anderen Berliner Gewerbe und dadurch zu einem gleichberechtigten Teilhabe und diskriminierungsfreien Klima beigetragen wird.
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1.10.2020
Das Land Berlin wird aufgefordert noch im Jahr 2020 eine Bundesratsinitiative für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu starten.
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1.10.2020
Zur Bekämpfung rechter digitaler und analoger Bedrohungen und menschenfeindlicher Herabsetzung sowie für einen besseren staatlichen Schutz der Opfer richtet das Land Berlin einen mit Fachleuten aus Verwaltungen, Wissenschaft und Gesellschaft besetzten, ressortübergreifenden Experten*innenrat ein, der bei der Regierenden Bürgermeisterin / beim Regierenden Bürgermeister angesiedelt ist.
Dort müssen alle Fragen rechter Gewalt und Bedrohung, die Wirkung in die Gesellschaft hinein und das staatliche Handeln hinterfragt werden sowie der Senat und die Fachressorts mit regelmäßigen Handlungsempfehlungen adressiert werden.
Der Rat sollte dreimal jährlich tagen und jeweils Maßnahmen empfehlen. Ein Bericht sollte die Öffentlichkeit alle zwei Jahre über Erkenntnisse und Fortschritte informieren.
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1.10.2020
Für uns in Berlin ist die Unveräußerlichkeit von Menschenrechten Grundlage des städtischen Zusammenlebens.
Die eskalierte Situation im Elendslager Moria und die dadurch veränderten Bedingungen, machen eine Erneuerung unserer Berliner Landesaufnahmeanordnung notwendig.
Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich einzusetzen für:
- die sofortige Evakuierung aller vulnerablen Personen aus den griechischen Lagern.
- Berlin muss eine neue Landesaufnahmeanordnung erlassen. Das Ziel der vollständigen Evakuierung von Moria zur Beendigung der humanitären Notlage macht es notwendig, die Anzahl der aufzunehmenden Personen an den freien Plätzen in den Unterkünften, mindestens jedoch an einer Größenordnung von 1500 Personen auszurichten.
- Das verfassungsmäßig gegebene Recht des Landes Berlin auf ein Landesaufnahmeprogramm auf Grundlage § 23 AufenthG, auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber Horst Seehofer durchzusetzen.
- Die Anwendung aller in Frage kommenden weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Aufnahme der Menschen aus Moria durch das Land Berlin, insbesondere über § 22 AufenthG.
- Die Bundesregierung zur Ausschöpfung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Kontingente aufzufordern.
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