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Antrag 196/II/2019 Barrierefreiheit muss vor Denkmalschutz gehen

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass den Belangen von Menschen jeglichen Alters mit körperlichen Einschränkungen und Menschen mit Kleinkindern in ihrem häuslichen Umfeld hinsichtlich ihrer Mobilitätsbedürfnissen Vorrang eingeräumt wird gegenüber dort herrschenden Beschränkungen aufgrund von Denkmalschutz.

Antrag 265/II/2019 Ausbau aufsuchender Unterstützungsangebote für Seniorinnen und Senioren

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für den Ausbau „aufsuchender Unterstützungsangebote“ im Sinne einer Ausweitung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Seniorinnen und Senioren in den eigenen vier Wänden einzusetzen und Programme für präventive Hausbesuche für Seniorinnen und Senioren“ zu initiieren und finanziell zu fördern.

Antrag 226/II/2019 Wohnberechtigungsschein für Alle – Auch für geduldete Geflüchtete

22.09.2019

Anders als in vielen anderen Bundesländern werden in Berlin Asylsuchende und im Grundsatz auch Geduldete vom WBS ausgeschlossen. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis erhalten den WBS in Berlin nur, wenn ihr aktueller Aufenthaltstitel eine Restlaufzeit von mindestens elf Monaten aufweist – unabhängig von dessen im Regelfall zu erwartenden Verlängerung. Angesichts der
Tatsache, dass für etwa ein Viertel der 1,6 Mio. Mietwohnungen in Berlin der WBS die wichtigste Zugangsvoraussetzung ist, ist der Ausschluss zahlreicher in Sammel- und Obdachlosenunterkünften untergebrachter Geflüchteter vom WBS ein entscheidendes Hindernis bei der Anmietung einer Wohnung.

 

Daher fordern wir:

  1. Im öffentlichen Interesse sind Geflüchtete stets vorrangig in regulären Mietwohnungen statt in Sammelunterkünften unterzubringen. Der Zugang wohnungsuchender Geflüchteter zu landeseigenen und zu Sozialwohnungen ist in gleicher Weise wie für wohnungsuchende Deutsche zu ermöglichen.
  2. Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung oder Visum zum Familiennachzug erhalten bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen (Einkommen usw.) unabhängig von der Restlaufzeit ihres aktuellen Aufenthaltstitels stets den
  3. Ausländer erhalten den WBS unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsdokument (z.B. mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung), wenn sie sich bereits seit mindestens 12 Monaten tatsächlich in Deutschland aufhalten, oder wenn bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer absehbar ist, dass dies künftig der Fall sein wird.
  4. Werden Sozialleistungen für eine Bedarfsgemeinschaft bezogen, ist der WBS für die gesamte sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft zu erteilen, wenn ein Mitglied die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
  5. Eine dauerhafte Segregation Geflüchteter in Sammelunterkünften wird mittelfristig zu sozialen Problemen in der Stadt führen, die es zu verhindern gilt.

 

Antrag 126/II/2019 Einrichtung einer Unabhängigen Beschwerdestelle

22.09.2019

Beim Bürgerbeauftragten des Berliner Abgeordnetenhauses und Präzisierung der Aufgaben der*des Antidiskriminierungsbeauftragten

 

Wir fordern die Einrichtung eine Beschwerdestelle für Schule und Kita. Diese soll Teil der Struktur der neu einzurichtenden Stelle der/des Bürgerbeauftragten sein und ist damit unabhängig, weisungsungebunden und mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet. Der für Schule und Kita zuständige Bereich soll organisatorisch so aufgebaut werden, dass er die notwendige pädagogische und juristische Expertise aufweist.

 

Zu den für die unabhängige Beschwerdestelle einzuführenden Rechten gehören:

  • Ersuchen um mündliche und schriftliche Auskünfte und Berichte, Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen und Gestattung von Ortsbesichtigungen (insbesondere Schulbesuchen)
  • Das Recht, Maßnahmen vorzuschlagen und Handlungsempfehlungen zu geben.
  • Recht, Handlungsempfehlungen bezogen auf den Abbau von institutionellen und strukturellen Diskriminierungen an den Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung zu geben, in besonderen Fällen Eskalationsrechte über und in Abstimmung mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung. 

 

Nicht zuletzt soll die unabhängige Beschwerdestelle für die Bereitstellung klarer schulspezifischer Definitionen von Diskriminierungen und ihren Effekten sowie für die partizipative Entwicklung von Standards für Beschwerdeverfahren in Schule und Verwaltung und die kontinuierliche Umsetzung von Antidiskriminierungsrichtlinien und Behindertenrechtskonvention für den Bereich Schule sorgen. Im weiteren Schritt soll eine standardisierte Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten für das Berliner Bildungswesen eingeführt werden, die u.a. valide Aussagen zur Qualitätsentwicklung und Nachhaltigkeit ermöglichen. Die Erhebung solcher spezifischen Daten wird dabei nicht von der Unabhängigen Beschwerdestelle übernommen.

 

Gleichzeitig entsteht für die*den Antidiskriminierungsbeauftragte*n der zuständigen Verwaltung die Rückmeldepflicht gegenüber der Beschwerdestelle bezüglich der vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sowie ergriffene Maßnahmen.

Antrag 201/II/2019 Ein Demokratiefördergesetz für Berlin

22.09.2019

Berlin braucht ein Demokratiefördergesetz. Nachhaltige Präventionsarbeit braucht einen langen Atem. Die wertvolle demokratiefördernde Arbeit vieler zivilgesellschaftlicher Träger in Berlin muss planungssicher und nachhaltig gefördert werden. Auf ihre Präventionsarbeit für Demokratie und gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Antisemitismus und Rassismus ist Berlin angewiesen. Deshalb sollen die entsprechenden Programme und Aufgaben – insbesondere für die Bildungs- und Jugendarbeit, Mobile Beratungsarbeit, die Opferberatung sowie die Dokumentation– in einem Gesetz gebündelt und verankert werden.