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Antrag 51/II/2022 Das Handwerk bereits in der Schule fördern

9.10.2022

Wir fordern daher als SPD den Senat bzw. die Senator*innen für Bildung, für Arbeit und für Wirtschaft auf, durch spezielle Bildungsangebote bzw. Schulstunden im mittleren Schulsystem handwerkliche Talente zu fördern, speziell in den Bereichen Holzbearbeitung, Metallbearbeitung und Mechatronik. Die Einpassung dieser Angebote in den Lehrplan und die Stundentafeln obliegt entsprechenden Fachleuten aus Schule, Wirtschaft und Gewerkschaft. Außerdem sind an dafür geeigneten Schulen Räume mit den notwendigen Werkzeugen und Maschinen auszustatten.

 

Auch in der Grundschule kann das Kennenlernen des „Handwerks“ in den Ganztags- und Schulbetrieb eingebettet werden.

Antrag 154/II/2022 Disability Mainstreaming und Disability Budgeting

9.10.2022

Realisierung in der und durch Bundespolitik sowie die Berliner Landes- und Bezirkspolitik vorantreiben

 

Disability Mainstreaming ist ein Konzept, das darauf abzielt, die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt umfassend und in allen Politikbereichen mitzudenken. Die Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt in allen Bereichen zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Infolgedessen ist sie mit den entsprechenden notwendigen und auskömmlichen finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen (Disability Budgeting) im Bundeshaushalt als auch den Länder- und Kommunalhaushalten zu beschließen.

 

Von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen auf Landes- und Bezirksebene, von unseren Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen fordern wir:

 

  • eine entsprechend deutliche umfangreiche und nachweisliche Unterlegung der finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen im Berliner Landeshaushalt als auch in den bezirklichen Haushalten,
  • bei der Haushaltsplanung zur Unterlegung von finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen auch die Rolle des Landes/der Bezirke als öffentliche Auftraggeber und als Zuwendungsgeber mit einzubeziehen.

 

Vergleichbares fordern wir von unseren Amts- und Mandatsträger*innen auf Bundesebene und im Deutschen Bundestag.

 

Zwar liegen mit den Konzepten zu Gender Mainstreaming/Gender Budgeting konzeptionelle Vorlagen und erfahrungsbasierte Praxisanleitungen vor. Unstrittig ist, dass diese Konzepte in allen Politikfeldern sowohl im Hinblick auf Gesetzesverfahren als auch Projektentwicklungen und entsprechender Mittelvergabe von der Planungsphase bis zur Implementierung, Überwachung und Auswertung noch verbessert werden können.

 

Damit das Konzept Disability Mainstreaming /Disability Budgeting gut implementiert wird, fordern wir

  • anwendungsorientierte Forschungsaufträge zur systematischen Implementierung und Umsetzung,
  • die Stärkung des Ansatzes des „Universal Design“ bzw. des „Design for all“ von Anfang bei öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungen und Aufträgen.

 

Die Einbeziehung von Selbstvertreter*innen in ihrer Vielfalt und ihren vielfältigen Kommunikationserfordernissen ist gemäß der Devise „Nichts über uns ohne uns“ für uns Sozialdemokrat*innen dabei selbstverständlich.

Antrag 153/II/2022 Kein Rückbau barrierefreier Sportanlagen

9.10.2022

Im Berliner Koalitionsvertrag von 2021 heißt es:

 

„Berlin ist die Hauptstadt des Sports… Ziel ist es, das gemeinschaftliche Sporttreiben für alle zu unterstützen: Breitensport, sowohl im Verein als auch individuell organisiert, im Gesundheits-, Behinderten-, Freizeit-, Schul-, Hochschul- und Leistungssport. Teilhabe, Inklusion und Integration werden wir gewährleisten… Wir verfolgen das Ziel, die Berliner Sportanlagen und Bäder sukzessive inklusiv, barrierefrei und multifunktional zu entwickeln… Die Special Olympics 2023 in Berlin nutzen wir, um dem inklusiven Sport unter Beteiligung der Verbände in unserer Stadt einen nachhaltigen Entwicklungsschub zu geben, gemeinsam Strukturen zu etablieren und noch mehr Berliner*innen mit und ohne Beeinträchtigungen für das gemeinsame Sporttreiben zu begeistern.“

 

Trotz aller Bemühungen ist Berlin noch weit entfernt davon, diese Ziele zu erreichen. Der Ausbau des Jahn-Sportparks zum Inklusionssportpark reicht längst nicht aus. Es gibt in allen Bezirken noch immer zu wenige barrierefreie Sportanlagen, sowohl für die Vereine, aber auch für den Schulsport und für individuellen Sport in der Freizeit. Umso mehr ist jeder barrierefreie Neu-, Aus- bzw. Umbau ein Gewinn für die Stadt. Deshalb heißt es auch im Sportstättenförderungsgesetz (Fassung vom 5. Juli 2021): „§1 (4) Die besonderen Bedürfnisse behinderter, jüngerer und älterer Menschen …  sollen berücksichtigt werden.“ Sportanlagen im Sinne des Gesetzes sind nach § 2, Abs. 2.4 ausdrücklich auch Wassersportanlagen.

 

Wir fordern daher:

  • Die Verpflichtung zum Stopp des Rückbaus von barrierefreien – ganzen oder teilweisen – Sportanlagen muss im Sportstättenförderungsgesetz und in der Berliner Bauordnung verankert werden.
  • Der Stopp zum Rückbau soll sowohl für aus privaten bzw. öffentlichen Geldern finanzierte barrierefreie Umbauten gelten.

 

Barrierefreiheit führt zu Teilhabe und Partizipation aller. Wir brauchen einen Mentalitätswandel: Barrierefreiheit bzw. die Teilhabe und Partizipation aller muss bei Zielkonflikten immer als Wert auf Augenhöhe betrachtet werden. Barrierefreie Sportstätten sind Investitionen in unsere gemeinsame Zukunft.

Antrag 152/II/2022 Beteiligungssteuerung und Berichtspflichten für landeseigene Unternehmen ausweiten - Keine Ausgleichsabgaben für niemanden!

9.10.2022

Private Arbeitgeber und Arbeitgeber der öffentlichen Hand stehen in der Verantwortung, auch Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen und für ihre Karriere, ihre Fort- und Weiterbildung Sorge zu tragen. Das Land Berlin hat hierfür Vorbildfunktion – sowohl als Gesamtarbeitgeberin als auch im Rahmen der Beteiligungssteuerung für die vielen landeseigenen Unternehmen (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Landesunternehmen (Betriebe bei Mehrheitsbeteiligung und ihre Tochterunternehmen)).

 

Die Zahlung von Ausgleichabgaben (§ 160 SGB IX) belegt ein mangelndes Problembewusstsein zur Behebung der arbeitsmarktpolitischen Benachteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie belegen auch unzureichende Kenntnisse in den Beteiligungsunternehmen bei der Lösung des branchenübergreifend vorhandenen Fachkräftemangels. Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit haben rund die Hälfte (47,9 Prozent) der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine akademische Ausbildung. Bei den Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung suchen nur rund 37 Prozent eine Tätigkeit als Fachkraft oder eine Stelle, die eine qualifizierte Ausbildung voraussetzt.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Amts- und Mandatsträger*innen daher auf, dafür Sorge zu tragen:

  • In den Beteiligungsunternehmen sind Verfahren zum Disability Mainstreaming zu entwickeln, die die Einstellung und Karriereförderung von Menschen mit Beeinträchtigungen sicherstellen. Diese Aufgabe gehört auch auf die Ebene der jeweiligen Geschäftsführungen, der Vorstände und der Aufsichtsräte. Bei diesem Top Down-Ansatz bedarf es einer stärkeren Transparenz.
  • a. anlehnend an die Regelungen zur Frauenförderung-, der Gleichstellungs- und Genderpolitik sind seitens des Abgeordnetenhauses und u.a. auch durch die Senatsverwaltung für Finanzen entsprechende gesetzliche Berichtspflichten für den Beteiligungsbericht und seine unterjährigen Erfordernisse zu etablieren.
  • Seitens der zuständigen Senatsverwaltungen sind sowohl entsprechende Ausführungsvorschriften für die Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin als auch entsprechende Informationsflyer zügig zu entwickeln.
  • Die Ausgleichsabgaben sind drastisch zu erhöhen.

 

Antrag 307/II/2022 Schutz vor unberechtigten Eigenbedarfskündigungen und vor Verdrängung in der Innenstadt

9.10.2022

1. Allein in Berlin wurden in den letzten 10 Jahren über 100.000 Wohnungen in Mietshäusern in Eigentumswohnungen umgewandelt. Dies bedeutet, dass im Schnitt demnächst jährlich ca. 10.000 Wohnungen allein in Berlin aus der geltende Kündigungssperrfrist von 10 Jahren fallen. Hier droht vor allem in Berlin eine soziale Katastrophe und Verdrängungswelle in den vor allem betroffenen Innenstadtkiezen durch Eigenbedarfskündigungen.

 

2. Der Berliner Senat wird deswegen aufgefordert, im Bundesrat eine Reform des Rechts der Eigenbedarfskündigungen auf den Weg zu bringen, die mindestens folgende Punkte enthält:

 

  • Die mögliche Kündigungssperrfrist wird, falls rechtlich möglich auch für bestehende Mietverträge, um 10 Jahre auf 20 Jahre verlängert, da ansonsten eine massive Zunahme der Wohnungslosigkeit durch Eigenbedarfskündigungen in Städten wie Berlin droht.
  • Der Tatbestand des Eigenbedarfs wird konkretisiert und enger gefasst werden. Der Kreis der begünstigten Personen ist auf nahe Familienangehörige zu begrenzen.
  • Eigenbedarf kann nur vorliegen, wenn die gekündigte Wohnung ständig, dauerhaft und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden soll. Dabei muss das Eigenbedarfsinteresse über das Ende der Kündigungsfrist hinaus fortbestehen.
  • Mieter*innen werden in Härtefällen besonders geschützt, und zwar wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, wie z.B. Alter, Erkrankungen und Kinder in der Schule oder Kita oder falls nachweislich kein gleichwertiger Wohnraum in der Nachbarschaft gefunden werden kann.
  • Umzugskosten für die Mieter*innen, die ausziehen müssen, werden im Falle einer berechtigen Eigenbedarfskündigung zukünftig der*die Eigentümer*in tragen.
  • Es wird ein Register der Eigenbedarfskündigungen eingeführt. Bei jeder ausgesprochenen und vollzogenen Eigenbedarfskündigung muss der Nachweis der Registrierung vorlegen. So wird ausgeschlossen, dass eine Kündigung spekulativ erfolgt.
  • In das Register werden auch der Einzug und der Auszug im Zeitraum von 5 Jahren des*derjenigen, der*die gekündigt hat, eingetragen. Wenn ein Auszug frühzeitiger erfolgt, muss durch den*die Eigentümer*in nachgewiesen werden, dass kein Missbrauch vorliegt.
  • Missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen werden einen angemessenen Schadensersatz für die verdrängten Mieter*innen zur Folge haben, die die i.d.R. stark erhöhten neuen Mietkosten der ehemaligen Mieter*innen angemessen abbilden.
  • Missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen werden weiterhin als Ordnungswidrigkeit mit hohen Bußgeldern belegt.
  • Es wird sichergestellt, dass öffentlich einsehbar ist, ob und wann Mietshäuser in Eigentumswohnungen umgewandelt worden sind, damit Mieter*innen zu jeder Zeit wissen, welche Schutzfristen gelten (Öffnung Grundbuch oder eigenes Kataster)

 

3. Der Berliner Senat wird aufgefordert, von Eigenbedarfskündigung betroffenen Mieter*innen bevorrechtigt Zugang zu kommunalen Wohnungen und Wohnungen mit Belegungsbindung zu geben, so wie früher sog. „Sanierungsbetroffene“ vorrangig in Berlin mit Ersatzwohnraum versorgt wurden.