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Antrag 29/II/2022 Prekäre migrantische Arbeit in Berlin konsequent bekämpfen – befristete Arbeitserlaubnisse von befristeten Arbeitsverträgen entkoppeln II

10.10.2022

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats wird aufgefordert, eine Analyse des Zusammenhangs von prekären Beschäftigungsverhältnissen auf dem Berliner Arbeitsmarkt und der Praxis der Vergabe von Aufenthaltstiteln in Auftrag zu geben.

Antrag 115/II/2022 Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit des Tubman.Network dauerhaft sichern

10.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats sollen sich dafür einsetzen, dass die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) einen Nutzungsvertrag mit der Geflüchteten-Initiative Tubman.Network über die Nutzung der landeseigenen Adlerhalle auf dem Gelände des Dragoner-Areals ab sofort für mindestens zwei Jahre aushandelt und das Konzept der geplanten Sanierungsarbeiten gemeinsam mit den Akteur*innen vor Ort überarbeitet.

 

Dabei soll das Sanierungskonzept berücksichtigen, dass in der Adlerhalle die (Teil-)Beheizung und sanitäre Infrastruktur prioritär hergestellt und die Aktivitäten des Tubman Network in den Wintermonaten 2022/ 2023, oder wenn zwingend erforderlich für die Sanierungsarbeiten an einem temporären anderen Ort, fortgesetzt werden können.

 

Sollten der Unterbringung auf dem Dragoner-Areal dringende Gründe entgegenstehen (z.B. hohe Sanierungskosten, andere nicht vereinbare Nutzungszwecke), mögen sich die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dafür einsetzen, dass aus den 5.000 landeseigenen Immobilien unverzüglich ein alternativer Standort identifiziert und dem Tubman.Network mindestens für ein Jahr zur Verfügung gestellt wird.

 

Ferner sollen Mittel für Miete und Sanierung aus dem Berliner Haushalt bereitgestellt werden, um die ehrenamtliche und dezentrale Geflüchtetenarbeit mit ihren zielgerichteten Angeboten dauerhaft zu sichern.

Antrag 163/II/2022 Mehr Polizei bedeutet nicht mehr Sicherheit – Keine Polizeiwache am Kotti!

10.10.2022

Das Kottbusser Tor ist Begegnungsort für viele Menschen der Berliner Stadtgesellschaft. Immer wieder ist das Kottbusser Tor ein polarisierendes Diskussionsthema. Sei in der mietenpolitischen Debatte über das Neue Kreuzberger Zentrum (NKZ), den Umgang mit Drogenkonsument*innen und Obdach- und Wohnungslosigkeit oder das Vorgehen der Berliner Polizei an einem durch sie selbst definierten „kriminalitätsbelasteten Ort“. Dass nun gerade am Kotti die Polizeipräsenz verstärkt werden soll, hat System: Als kriminalitätsbelastete Orte werden meistens solche Orte definiert, an denen viele Black, Indigenous, and People of Color (BIPoCs) leben und arbeiten. Dass hier bisher verdachtsunabhängige Polizeimaßnahmen erlaubt sind, führt dazu, dass überproportional viele BIPoCs von diesen Maßnahmen betroffen sind. Auch durch diesen Teufelskreis werden Narrative von kriminellen „Ausländern“ seit Jahrzehnten in der öffentlichen Debatte befeuert. In diese Diskussion kommt nun der Vorstoß der Senatsverwaltung für Inneres, im ersten Stock des Neuen Kreuzberger Zentrum eine Polizeiwache zu errichten. Als Vorbild dient die Polizeiwache am Alexanderplatz, die aktuell wegen Rassismusvorwürfen und Beschuldigung der Körperverletzung im Amt in der Kritik steht. Wir Jusos sehen uns daher in unserer Position bestärkt, dass mehr Polizeipräsenz nicht zu mehr Sicherheit führt. Eine höhere Polizeipräsenz verstärkt vorherrschende Machtstrukturen und führt zu stärkerer Ausgrenzung marginalisierter Gruppen. Gleichzeitig fühlen sich BIPoC durch vermehrte Polizeipräsenz oft alles andere als sicher, da für diese Communitys die Gefahr steigt, Racial Profiling ausgesetzt zu sein und Polizeigewalt zu erleben. Wenn überhaupt, steigt das subjektive Sicherheitsgefühl durch die Anwesenheit der Polizei somit nur für weiße Menschen. Wir Jusos stehen für einen inklusiven Sicherheitsbegriff, der die soziale Sicherheit in den Blick nimmt und sich auch an den Bedürfnissen marginalisierter Gruppen wie FINTA, BIPoC und Menschen mit Behinderungen orientiert. Während die Polizeiwache am Kottbusser Tor insgesamt von einigen Anwohner*innen und örtlichen Gastronom*innen gefordert wird und sich auch im Bezirk und im Land die Fraktionen der Grünen, Linken und SPD für eine Wache am Kottbusser Tor ausgesprochen haben, ist der nun festgelegte Standort mehr als problematisch. Die Polizeiwache soll im ersten Stock des NKZ durch eine Glasfassade Überblick über das gesamte Kottbusser Tor haben. Dabei ist die Wache weder barrierefrei zugänglich noch räumlich ausreichend dimensioniert für eine dauerhafte Besetzung. Dennoch wurde der Mietvertrag ohne eine vorherige gesamtgesellschaftliche oder innerparteiliche Debatte ein paar Tage vor dem Landesparteitag der SPD Berlin unterschrieben. Dieses Vorgehen trägt nicht zur allgemeinen Akzeptanz der Maßnahme bei.

 

Abgesehen von den grundsätzlichen Argumenten gegen die Wache haben sich sowohl einige der Anwohner*innen und Gastronomiebetreiber*innen, als auch die SPD-Fraktion der BVV Friedrichshain-Kreuzberg deutlich gegen den gewählten Standort positioniert. Aus Kreisen der Senatsverwaltung für Inneres heißt es, es wären mehrere mögliche Standorte geprüft worden und der nun gewählte Platz sei die bestmögliche Lösung. Eine transparente Liste der geprüften Standorte und der zugrundeliegenden Auswahlkriterien existiert jedoch nicht. Die Polizeiwache ist Teil eines Gesamtkonzepts für das Kottbusser Tor, das neben der Polizeipräsenz eine stärkere Unterstützung der sozialen Projekte vor Ort und ein Konzept für mehr Sauberkeit vorsieht. Diese sind in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Soziales und dem Straßen- und Grünflächenamt. Nach der Vorstellung des Plans für die Polizeiwache halten sich die anderen Ressorts leider sehr zurück mit der Umsetzung ihrer Verantwortlichkeiten. Ursprünglich waren Finanzmittel von 250.000 Euro für den Neubau der Wache vorgesehen, inzwischen belaufen sich die Kosten auf 3,75 Millionen. Dieses Geld wäre aus unserer Sicht mit Investitionen in soziale Projekte, eine bessere Ausstattung der Drogenkonsumräume und mehr Sauberkeit der Straßen- und Grünflächen sinnvoller angelegt.

 

Wir fordern daher von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie den sozialdemokratischen Mitgliedern des Berliner Senats:

  • Den Stopp der Planungen und Baumaßnahmen der Polizeiwache am Kottbusser Tor
  • Eine stärkere Finanzierung und Bereitstellung von mehr Drogenkonsumräumen
  • Ausbau der Zusammenarbeit mit Streetworker*innen und Suchtberater*innen
  • Offenlegung der Liste der geprüften Standorte für die geplante Polizeiwache am Kottbusser Tor
  • Umsetzung des im Koalitionsvertrag verankerten Racial-Profiling-Verbotes
  • Einwirken auf die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zur Umsetzung ihres Sauberkeits- und Grünflächenkonzepts, sowie auf das Straßen- und Grünflächenamt für das Kottbusser Tor
  • Einwirken auf die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Umsetzung des Sozialkonzepts für das Kottbusser Tor

 

Antrag 157/II/2022 Kolonialverbrechen nicht unter den Teppich kehren – für eine feministische, dekoloniale Erinnerungskultur in Berlin

10.10.2022

Noch immer tut sich Deutschland schwer mit der Aufarbeitung seiner kolonialen Vergangenheit. Zwar hat die Bundesregierung 2021 nach über 100 Jahren den deutschen Völkermord an den Herero, Nama, Damara und San anerkannt, aber noch immer ist die deutsche Kolonialzeit nicht abschließend aufgearbeitet und ebenso wenig im öffentlichen Bewusstsein präsent.

 

Schließlich wurden Völkermorde nicht nur im heutigen Namibia, sondern auch im heutigen Tansania (z.B. gegen den Maji-Maji-Aufstand) begangen. Zudem fanden zahlreiche grausame völkerrechtswidrige Verbrechen in Kamerun (z.B. mit der ‚Pazifizierung‘ des Binnenlandes), in Togo (durch Ausbeutung und Zerstörung ganzer Orte), im Südpazifik (z.B. mit der Niederschlagung des Sokehs-Aufstand) oder in Kiautschou (z.B. mit der Gewalt gegen den „Boxeraufstand“ / Aufstand der Yihetuan) statt.

 

Anstatt an die Opfer dieser Verbrechen zu erinnern, erinnert Berlins Stadtbild noch immer lieber an die Täter – Der Nachtigal-Platz und der Nettelbeck-Platz (Nachtigal war der Reichskommissar von “Deutsch-Westafrika” und dabei an Verbrechen beteiligt. Nettelbeck war am Sklavenhandel beteiligt und ein Unterstützer des deutschen Kolonialismus) in Mitte sind nur einige Beispiele von vielen.

 

Das ist eine Tatsache, die wir nicht hinnehmen können und fordern daher eine kritische Auseinandersetzung mit deutschen Kolonialgeschichte im öffentlichen Raum. Gerade Berlin als Hauptstadt des ehemaligen Deutschen kolonialen Reiches und Veranstaltungsort der sogenannten „Kongo- Konferenz“ von 1884/85, bei der die Aufteilung des afrikanischen Kontinents zwischen den Weltmächten ausgehandelt wurde, muss seiner historischen Verantwortung gerecht werden. Es darf seine Kriegsverbrechen nicht unter den Teppich kehren, sondern muss an diese im öffentlichen Raum erinnern. Es geht darum, dauerhaft auf den physischen und psychischen Schmerz sowie die lebenslange Traumatisierung von Kriegsopfern allgemein und insbesondere von Frauen und nicht-binären Personen durch sexualisierte Gewalt in Kriegen aufmerksam zu machen. 

 

Denn es waren oftmals Frauen, die während den Verbrechen sexuellen Missbrauch erfahren haben, welche als Sklavinnen ausgebeutet wurden. Dabei ist das Schicksal meist noch weniger im Fokus des allgemeinen und wissenschaftlichen Diskurses. Dieses Schicksal dieser Frauen und queeren Personen in den Kolonien sichtbar zu machen, begreifen wir daher als wichtigen Beitrag einer feministischen, dekolonialen Erinnerungskultur.

 

Daher fordern wir die SPD-Mitglieder der SPD-Fraktionen in den Landesparlamenten und im Senat auf, neben den Umbenennungen der entsprechenden Straßen und Plätze, mehrere dezentrale Denk- und Mahnmale in Berlin umzusetzen. Diese Denk- und Mahnmale sollen vor allem auch die Perspektive von Mädchen, Frauen und nicht-binären Personen aufgreifen, da bisher die koloniale Vergangenheit hauptsächlich aus einer männlichen Perspektive gedacht wird. Diese weiblichen und queeren Perspektiven müssen außerdem bei der Planung des bereits geforderten Zentralen Mahnmals mit Dokumentationszentrum in Berlin mitbedacht werden. An der Gestaltung und Planung dieses zentralen und der weiteren, dezentralen Mahnmale sollten Interessenvertretungen von Betroffenen sowie Organisationen wie Decolonize Berlin beteiligt werden.

 

Doch Denk- und Mahnmäler allein reichen nicht aus. Es bedarf einer ganzheitlichen feministischen dekolonialen Erinnerungskultur. Diese muss in der Schule beginnen. Doch zurzeit ist es noch nicht mal verpflichtend den deutschen Kolonialismus im Unterricht zu thematisieren. Stattdessen ist dieses Thema ein Wahlmodul, wodurch viele Kinder und Jugendliche die Schule verlassen, ohne überhaupt zu wissen, dass Deutschland eine koloniale Vergangenheit hat und Verbrechen begangen hat. Es fehlt dadurch ein Verständnis, warum wir in rassistischen Strukturen leben und aufwachsen. Denn diese Strukturen wurden maßgeblich in der Kolonialzeit erbaut.

 

Doch selbst wenn die Völkermorde, Verbrechen und Unterdrückungen in der Kolonialzeit thematisiert werden, wird dies meist nur aus einer männlichen Perspektive mit “männlichen” Quellen getan. Dass Frauen und queere Personen jedoch in der Kolonialzeit Täterinnen, aber vor allem Opfer waren, wird nicht behandelt.

 

Daher fordern wir die SPD Mitglieder der SPD-Fraktionen in den Landesparlamenten auf und im Senat auf, zusätzlich eine Berücksichtigung der deutschen Kolonialvergangenheit – insbesondere aus feministischer Perspektive – im Rahmenlehrplan und der Lehrkräfteausbildung. Denn nur dadurch kann unsere rassistische und patriarchale Geschichte und Gegenwart verstanden werden 

Antrag 69/II/2022 Selbstbestimmtes Studium ermöglichen! – Freiversuchsregelung beibehalten

10.10.2022

Die Corona-Pandemie hat Studierende vor enorme Herausforderungen gestellt: Der Campus als Lern- und Begegnungsort fiel weg, soziale Kontakte zu Kommiliton*innen waren nur noch mittels Videokonferenzen möglich und digitale Lehre ist für viele Dozierende auch nach einigen Jahren noch ein Fremdwort. Zur Bewältigung dieser Schwierigkeiten wurden vereinzelt Regelungen geschaffen, um die Studienbedingungen während der Pandemie zugunsten der Studierenden abzumildern. So regelt §126b des Berliner Hochschulgesetzes, dass nicht bestandene Prüfungen aufgrund der besonderen Umstände lediglich als „nicht unternommen“ zählen und daher nicht auf die drei regulären Prüfungsversuche angerechnet werden. Ebenso werden Fristen für Hausarbeiten und zum Rücktritt von Prüfungen angemessen verlängert. Diese Regelungen wurden im Juli 2022 erneut für Prüfungen im Sommersemester 2022 verlängert.

 

Wir fordern, dass diese Maßnahmen auch mindestens für das Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023 verlängert werden. Denn zum Einen ist die Pandemie noch lange nicht vorbei: Gerade mehren sich im Gegenteil sogar die Warnungen vor einer verstärkten Ausbreitung des Corona-Virus im Winter. Hinzu kommen die schon jetzt eingeführten Energiesparmaßnahmen der Hochschulen wie bspw. gesenkte Raumtemperaturen und die Aussicht auf mögliche Hochschulschließungen im Wintersemester. Zudem sind die Nachwirkungen der bislang absolvierten Pandemiesemester noch enorm spürbar: Die psychischen Beratungsangebote werden seit der Pandemie von Studierenden deutlich stärker nachgefragt und viele Studierende haben durch die ungleichen Lernbedingungen unterschiedliche Lernstände.

 

Zu einem selbstbestimmten Studium gehört für uns auch, dass Anwesenheitspflichten weiterhin der Vergangenheit angehören, die Regelstudienzeit abgeschafft wird und Zwangsexmatrikulationen ausgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der typischerweise hohen psychischen Belastung für Studierende vor Prüfungen ist eine Freiversuchsregelung jetzt der unerlässliche nächste Schritt. Auch die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, die Selbstbestimmung der Studierenden und Lehrenden durch eine Verringerung der Prüfungslast zu stärken. Jetzt ist die Zeit gekommen, um zu zeigen, dass dies nicht nur leere Worthülsen sind! Klar ist für uns auch: Um ein selbstbestimmtes Studium zu ermöglichen, dass die individuellen Lebensrealitäten der Studierenden anerkennt und Raum zur persönlichen, kreativen und intellektuellen Entfaltung lässt, setzen wir uns dafür ein, diese Maßnahmen auch nach dem Ende der Corona-Pandemie, jedoch mindestens bis zum Ende der Aus- und Nachwirkungen von pandemiebedingten Einschränkungen von universitärem Alltag und Lehre, zu erhalten.