24.04.2025
Im Zuge der vom Senat geplanten notwendigen dezentralen Unterbringung von Menschen mit Fluchthintergrund kommt auch auf unseren Bezirk eine herausfordernde Aufgabe zu: In der Soorstraße in Westend soll eine große Unterkunft für ca. 950 geflüchtete Menschen entstehen. Wir sind uns bewusst, dass dieses Vorhaben Anwohnende und die örtliche, soziale Infrastruktur vor große Herausforderungen stellen wird. Dazu wissen wir auch aus Gesprächen mit Anwohnenden oder sozialen Trägern, dass Sorgen vorhanden sind im Hinblick auf die Verträglichkeit für den Kiez und die soziale Infrastruktur.
Dennoch: Als SPD Charlottenburg-Wilmersdorf sind wir davon überzeugt, dass die Unterbringung der Geflüchteten in der Soorstraße erfolgreich gelingen kann. Dafür fordern wir:
- Die Unterkunft in der Soorstraße muss eine Gemeinschaftsunterkunft werden, keine Erstaufnahmeeinrichtung.
- Eine transparente Kommunikation und enge Abstimmung von Senat, LAF und der BIM mit dem Bezirk, der Nachbarschaft sowie ansässigen Initiativen und Vereinen, einschließlich einer frühzeitigen Informationsveranstaltung in Abstimmung mit dem Bezirk.
- Die Finanzierung von bedarfsgerechter Infrastruktur, wie z.B. Angebote zur Sprachförderung, Schulklassen, Kitaplätze, medizinischer Versorgung, ausreichend Sportflächen im Umfeld, muss vom Senat übernommen werden.
- Erfolgreiche Integration gelingt nur, wenn Begegnung stattfindet. Hierfür braucht es in und um die Unterkunft herum Flächen für ehrenamtliches Engagement und Begegnung mit der Nachbarschaft.
- Die Sicherheit vulnerable Gruppen in der Unterkunft muss gewährleistet werden (durch z.B. Türspione und ein gutes Schließsystem).
- Ausreichend Rückzugsflächen für die Bewohner:innen müssen mitgedacht werden.
- die Unterkunft perspektivisch planungsrechtlich so abzusichern, dass die
entstehenden Wohnungen auch für den freien
Wohnungsmarkt und weitere Zielgruppen wie Studierende oder
Auszubildende zur Verfügung stehen.
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24.04.2025
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um eine jährliche Informationsveranstaltung zum Thema “psychische und mentale Gesundheit” für alle Azubis im ersten Lehrjahr an allen Berliner Berufsschulen zu etablieren. Die Informationsveranstaltung soll eine Pflichtveranstaltung während der eigentlichen Unterrichtszeit sein, bei der die Jugendberufsagentur Berlin, die IHK sowie HWK Berlin und auch die Gewerkschaften adressatengerecht und barrierearm ihre Hilfs- und Beratungsangebote zum Thema vorstellen.
Die Prävention und Behandlung von psychischen Krankheiten während der Ausbildung muss eine zentrale Maßnahme zur Erhaltung der Arbeitskraft von Azubis und zur nachhaltigen Bekämpfung des Fachkräftemangels werden, die entscheidend zur Steigerung der Attraktivität Berlins als Ausbildungsstandort beitragen kann.
Es ist sicherzustellen, dass die Berufsschulen, insbesondere die finanziell schlechter ausgestatteten Oberstufenzentren, bei der Finanzierung der Informationsveranstaltung, bspw. durch die Förderung mit Mitteln aus dem Berliner Landeshaushalt oder die Unterstützung der Berufsschulen bei der Antragsstellung bei passenden Förderprogrammen, finanziell entlastet werden.
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24.04.2025
Das bereits beschlossene und in Vorbereitung befindliche Berliner Auszubildendenwerk soll auch als zentrale Stelle für Beratungs- und Unterstützungsangebote der Berliner Verwaltung, eigene Angebote des Auszubildendenwerks, der Gewerkschaften und privater sowie zivilgesellschaftlicher Träger dienen. Die Auszubildenden sollen eine zentrale Anlaufstelle haben, an die sie sich in allen Belangen ihrer Ausbildung und ihres Lebens in Ausbildung wenden können. Dazu gehören unter anderem:
- Unterstützung von allgemeinbildenden Schulen bei Berufsorientierungsangeboten und Berufs- sowie Ausbildungswahlberatung
- Beratung bezüglich Weiterbeschäftigung und Jobsuche bzw. Vermittlung an das Arbeitsamt oder Jobcenter
- Informationen zu tarifvertraglichen und gesetzlichen Rechten und Pflichten von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen (Arbeitsrechtsberatung) bzw. Vermittlung an Rechtsberatungen und Anwälte
- Gewerkschaftliche Ansprechpersonen und Beratungsangebote
- Beratung zu Unterstützungsangeboten im Bereich Inklusion und Gleichstellung
- Integrationsberatung und Beratung zu Deutschkursen
- Beratung zu sozialem und politischem Engagement
- Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung, zur Arbeitssicherheit und zur professionellen Ausstattung (Arbeitsmaterial, Schutzkleidung, etc.)
- Beratung und Unterstützung zum Wechsel des Ausbilders, des Ausbildungsbetriebs oder Ausbildungsberufs
- Beratung zu Berufsbildung Weiterbildung und Prüfungsthemen
- Beratung zu Stipendien, Fördergeldern, Talentprogrammen und Wettbewerben
- Beratung bei der Wohnungssuche bzw. Vermittlung an spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Wohnungssuche
- Unterstützung der Auszubildenden bei finanziellen Themen und bürokratischen Prozessen
- Beratung bei sozialen Konflikten und Mobbing bzw. Vermittlung an soziale Träger
- psychologische Betreuungsangebote sowie die Vermittlung an PsychologInnen und PsychotherapeutInnen
Dafür soll im Auszubildendenwerk ein Büro eingerichtet werden, das Informationen aufbereitet und zentralisiert bereitstellt, Sprechstunden anbietet, aktiv mit den Auszubildenden, IHK und HWK, Träger*innen, Berufsschulen und Betrieben in Kontakt tritt und Informationsveranstaltungen organisiert. Die Größe und personelle Ausstattung dieser Anlaufstelle soll durch eine Schätzung des Bedarfs in Zusammenarbeit von Senat, IHK, HWK, Träger*innen, Gewerkschaften, Berufsschulvertreter*innen und Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen bestimmt werden. Zur Schaffung der Planstellen, die zur Organisation des Auszubildendenwerks und zur Umsetzung von dessen Aufgaben benötigt werden, bedarf es eines auskömmlich finanzierten Haushaltstitels.
Die Anlaufstelle soll im Rahmen ihrer Arbeit für die Berufsorientierung zugleich auch Informationsmaterialien und Veranstaltungen für kleine Betriebe bieten, die erwägen, einen Ausbildungsplatz zu schaffen. Dies kann auch im Rahmen einer Verbundausbildung bzw. in Kooperation mit der Verbundberatung für die duale Berufsausbildung Berlin geschehen.
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24.04.2025
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen von Ausbilder:innen in den Behörden des Landes und der Bezirke sowie in den Betrieben in Berlin zu verbessern. Zudem fordern wir die SPD Berlin dazu auf, sich gemeinsam mit der SPD auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Arbeit von Ausbilder:innen dringend verbessert werden. Dazu sollen auch die Maßnahmen zur Aufwertung der Position und Unterstützung der Arbeit von Ausbilder:innen aus dem Antrag “Berufsausbildung 4.0 flächendeckend einführen und neue Standards setzen!”, der bereits im Rahmen der Bundeskonferenz 2024 der AfA beschlossen und zum darauf folgenden Bundesparteitag eingebracht wurde, baldmöglichst umgesetzt werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates sollen sich auch, u.a. durch die Initiierung einer Bundesratsinitiative, dafür einsetzen, dass entsprechende Gesetzesvorhaben wie die dringend nötige Reform der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) schnellstmöglich durchgeführt werden.
Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Ausbilder:innen auch die Informationen erhalten, die sie für eine gute Betreuung der Auszubildenden ihres Betriebes/ ihrer Behörde benötigen. Gerade die besorgniserregende Entwicklung, dass ein hoher Anteil der Auszubildenden von teilweise starken mentalen und psychischen Belastungen im Rahmen ihrer Ausbildung betroffen ist, zeigt den Bedarf für die Stärkung auch der sozialen und psychologischen Kompetenzen der Ausbilder:innen. Dafür soll die Jugendberufsagentur Berlin verpflichtet werden, gemeinsam mit anderen Akteur:innen wie der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer eine Informationskampagne zu entwickeln und umzusetzen. Durch diese Informationskampagne sollen Ausbilder:innen über bereits vorhandene und neue Informations- und Hilfsangebote (u.a. Webinare) sowie deren Nutzen für die Unterstützung der Auszubildenden aufgeklärt werden. Mit der Kampagne sollen Ausbilder:innen Werkzeuge und Hilfsmittel an die Hand gegeben werden, um ihre Tätigkeiten kompetent und gut auszuführen und um die Auszubildenden u.a. bei der Bewältigung von mentalen und psychischen Problemen helfen zu können.
Darüber hinaus muss durch den Senat geprüft werden, welche Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote, Schulungsunterlagen, Informationsdokumente, usw. zur Aufklärung über bereits bestehende Hilfsangebote und Unterstützung des Ausbildungspersonals bei der Durchführung ihrer ausbildungsbezogenen Aufgaben aktualisiert und/ oder verbessert werden können.
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24.04.2025
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich gegenüber der Senatsbildungsverwaltung dafür einzusetzen, dass alle Schulen mit einem digitalen Dokumentationssystem für ihre Beschaffungen ausgestattet werden, welches informell mit dem jeweiligen Bezirksamt kommuniziert und falls technisch machbar, über das Schulportal aufgesetzt wird.
Das System beinhaltet den gesamten Beschaffungsprozess, inklusive einer Bedarfsbestimmung über Vergabedokumentation bis hin zur Dokumentation der Materialien, die noch vor Ort sind.
Folgende Bestellphasen soll das System beinhalten:
Bedarfswunsch (mit Vergabe), Bestellantrag, Bestellschein (bei Stornierungen Vermerke), Lieferung (bei Reklamation Vermerke), Rechnungsphase (bei Zusammenfassungen, Teil Rechnungen oder Mahnungen Vermerke, bei Überplanmässig, Vermerke), Auszahlungsphase (mit Vermerken), Lagerstand (mit Vermerk), sowie Angaben über Schulart, Fachbereiche / Klassenstufe, bzw. Klassen, sodass für die Schulen der Kostensatz pro Schüler nachvollziehbar gemacht werden kann.
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