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Antrag 308/I/2023 Wir wollen Berlin zur Einbürgerungsstadt Nr. 1 machen

25.05.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats des Abgeordnetenhauses sowie den SPD-Landesvorstand dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass bei den laufenden Haushaltsverhandlungen, ausreichend Mittel für ein funktionierendes Einbürgerungslots:innenprogramm und für eine den Migrant:innencommunities gegenüber beteiligungsorientierte Einbürgerungskampagne des Landes für die Jahre 2024/25 sichergestellt werden. Um beides dauerhaft zu gewährleisten, müssen auch personelle Ressourcen in der Innen- oder in der Integrationsverwaltung hinterlegt werden, damit beides professionell organisiert und begleitet werden kann sowie Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden.

Ebenso müssen Strukturen und deren Finanzierung für interkulturelle Öffnungsprozesse im Landeseinbürgerungszentrum sichergestellt werden, die eine Reflektion des Personalmanagements und diversitätsorientierte, migrationsgesellschaftlich ausgerichtete Öffnungsprozesse gemäß Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und dem Berliner Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft (PartMigG) sowie Fortbildungen im Bereich Diversity-Training für alle Ebenen der neuen Einbürgerungsbehörde gewährleisten. Den Empfehlungen des Rundschreibens von SenFin IV Nr. 24 (2023) über Diversity-Trainings/Fortbildungen gemäß § 11 Absatz 4 Landesantidiskriminierungsgesetz sind dabei Folge zu leisten. Um einen bewusst diskriminierungsfreien Kontakt mit einbürgerungswilligen Bürger:innen zu befördern, ist im Landeseinbürgerungszentrum die Rahmendienstvereinbarung zum LADG zügig umzusetzen und sind niedrigschwellige, diversitätsorientierte Beschwerdestrukturen einzurichten. Auch dazu muss die Finanzierung im laufende Haushalt sichergestellt werden.

Antrag 179/I/2023 Hermannplatz und City West nicht den Investoren überlassen – keine Geschäfte mit Signa/Benko!

25.05.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, das eingeleitete Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für Karstadt am Hermannplatz einzustellen. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wird auch für das Karstadt-Areal am Kurfürstendamm nicht aufgestellt, das bereits eingeleitete Werkstattverfahren umgehend beendet. Für eine mögliche zukünftige Bauleitplanung an beiden Standorten ist die Vereinbarung zwischen Senat und SIGNA/GALERIA Karstadt-Kaufhof über den Erhalt von Warenhausstandorten aus dem Jahr 2020 („Letter of Intent“) keine Grundlage mehr.

Antrag 302/I/2023 Keine halben Sachen mit der A 104: Jetzt den gesamten Rückbau vorantreiben!

19.05.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und Senats werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die erfolgte Sperrung der Autobahnüberbauung Schlangenbader Straße zum Ausgangspunkt für den Rückbau der A104 genutzt wird. Insbesondere sollen keine kurzfristigen provisorischen Instandsetzungslösungen für den Tunnel Überbauung Schlangenbader Straße in Angriff genommen und finanziert werden, die eine weitere Nutzbarkeit für den motorisierten Verkehr zum Ziel haben.

 

Darüber hinaus sollen sie sich für den Rückbau der Brückenbauwerke über den Breitenbachplatz, die ebenerdige Verkehrsführung am Platz sowie die Schließung der übergeordneten Verkehrsverbindung durch den Tunnel Überbauung Schlangenbader Straße (Variante 3 der entsprechenden Machbarkeitsuntersuchung, siehe Drs. 19/0985 i.V.m. Drs. 18/1924) einsetzen.

 

Flankierend ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt aufzufordern, umgehend Anpassungen im nachgeordneten Straßennetz vorzunehmen, um die Auswirkungen der Sperrung für die umliegenden Wohnquartiere so gering wie möglich zu halten. Ebenso ist eine Anpassung der Infrastruktur und des Angebots des Umweltverbunds in dieser Region vorzunehmen.

 

Schließlich sind umgehend Planungen zum vollständigen Rückbau der A 104 bis zur Konstanzer Straße aufzunehmen sowie Verhandlungen mit dem Bund zu einer Entwidmung des Abschnitts Konstanzer bis Mecklenburgische Straße aufzunehmen.

 

In einem städtebaulichen Wettbewerb sollen sodann Optionen für die Entwicklung der freigewordenen Flächen und Tunnelröhren entwickelt werden.

Antrag 309/I/2023 Keine Ausweitung der grundständigen Gymnasien in Berlin

17.05.2023

Die sechsjährige Grundschule ist neben der Gemeinschaftsschulen ein essenzieller Grundpfeiler des längeren gemeinsamen Lernens. Beide Schularten müssen auch in Zeiten der CDU-Zuständigkeit für das Bildungsressort mit allen Mitteln und Mühen geschützt werden. Eine Ausweitung der Grundständigkeit würde nicht nur zur Verschärfung des Schulplatzmangels an weiterführenden Schulen führen und ist damit sowohl aus bezirklicher als auch Landessicht irrational. Vielmehr würde eine unregulierte Ausweitung der Grundständigkeit zu einer Gefährdung des längeren gemeinsamen Lernens an Berliner Grundschulen führen. Auch verstärken Grundständige Gymnasien die Segregation im Berliner Schulsystem, da sie vorrangig von bildungsaffinen Familien nachgefragt werden. Es darf daher keine ungesteuerte Genehmigungspraxis der grundständigen Züge in Berlin geben!

 

Einen zentralen Hebel haben dabei sozialdemokratischen Bezirksakteure in der Hand. Daher fordern wir sozialdemokratische Bezirksakteure zu einer landesweiten Abstimmung  und koordiniertem Vorgehen:

  • Um die unkontrollierte Ausweitung der Grundständigkeit abzuwenden sollen die sozialdemokratischen Schulstadträt*innen darauf verzichten Anträge zur Errichtung grundständiger Züge an die Landesebene zu stellen. 
  • Desweiteren sollen sozialdemokratische Bezirksamtsmitglieder in Bezirken, bei denen das Schulamt nicht bei der SPD ist, entsprechende Anträge auf Errichtung grundständiger Züge im Bezirksamt ablehnen. 
  • Nicht zuletzt sollen sozialdemokratische Bezirksverordneten sich in ihren BVVen einsetzen, dass in den Bezirken klare Beschlusslagen in der BVV vorliegen, die eine Ausweitung der Grundständigkeit abwenden.
  • Darüber hinaus sollen auf Landesebene Vernetzungsstrukturen eingerichtet werden. Diese dienen dazu, etwaige Bestrebungen in den Bezirken zu sammeln, ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen und Musteranträge zur Verfügung zu stellen.

 

Antrag 55/I/2023 Juristische Staatsexamina ohne Diskriminierung – Benotung der mündlichen Prüfung ohne Berücksichtigung der (sozialen) Herkunft und des Geschlechts sicherstellen!

27.04.2023

Die Berliner SPD, die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats setzen sich für folgende Maßnahmen ein:

 

1. Verschiedengeschlechtliche Besetzung der Prüfungskommissionen

§ 9 und § 29 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Berlin werden dahingehend ergänzt, dass in Prüfungskommissionen verschiedene Geschlechter vertreten sein müssen.

 

2. Einführung verpflichtender Schulungen und Weiterbildungen sowie einer Qualitätskontrolle

Als Prüfer:in eingesetzt werden darf künftig nur, wer eine durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg bereits regelmäßig angebotene Schulung durchlaufen hat und spätestens alle fünf Jahre an einer Auffrischungs- bzw. Weiterbildungsschulung teilnimmt. In diesen ist insbesondere auf das Phänomen der unbewussten Diskriminierung sowie die stereotypfreie Gestaltung von Sachverhalten hinzuweisen. Für diese Schulungen sind Prüfer:innen von ihren Arbeitsaufgaben freizustellen bzw. ihnen ist für den Zeitaufwand, den eine Schulung in Anspruch  nimmt, eine angemessene Vergütung zu zahlen.

 

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg wird verpflichtet, in jeder Prüfungskampagne zumindest stichprobenartig Prüfungsgespräche im ersten und zweiten Examen zu evaluieren.

 

3. Abschaffung des Vorgesprächs und Ausschluss der Vornotenkenntnis

Das Vorgespräch und die Vornotenkenntnis der Prüfenden werden abgeschafft.

 

4. Ausarbeitung von Bewertungskriterien für die mündliche Prüfung

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg wird verpflichtet, eine Handreichung auszuarbeiten, an der sich Konzeption und Bewertung der mündlichen Prüfung für das erste und das zweite Staatsexamen zu orientieren haben. Hierzu sucht das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg den Austausch mit Prüfenden und Vertreter:innen der Studierenden und der Referendar:innen. Prüfende sollen dazu angehalten werden, vor der Prüfung das Schwierigkeitsniveau und Bewertungsmaßstäbe festzulegen.

 

5. Ausweitung des bestehenden Rügerechts bezüglich Verfahrensfehlern

§§ 16 Abs. 2, 29 Abs. 5 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Berlin sollen dahingehend geändert werden, dass Verfahrensfehler in der mündlichen Prüfung binnen einer Woche nach Ablegung der Prüfung geltend zu machen sind.