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Antrag 174/I/2024 Einbürgerungen auch für sozial benachteiligte Personen ermöglichen

21.04.2024

Die Mitglieder der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sicher-zustellen, dass Personen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen, ohne dies zu vertreten zu haben, über die Ermessenseinbürgerung gemäß § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) eingebürgert werden. Das Ermessen ist regelmäßig positiv auszuüben (gebundenes Ermessen), soweit allein dieser Umstand der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG entgegensteht.

 

Diese Anwendungspraxis muss in den neuen Verfahrenshinweisen zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAB) des Landesamts für Einwanderung (LEA) im Zusammenhang mit § 8 StAG geregelt sein.

 

Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD Mitglieder des Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bundeseinheitlich die Ausübung des Ermessens bei Einbürgerungsanträgen von Personen, die ihre Erwerbslosigkeit wegen physischen bzw. psychologischen Handicaps bzw. der Pflege von Angehörigen mit entsprechenden Handicaps bzw. minderjährigen Angehörigen ohne Versorgungsmöglichkeiten nicht zu vertreten haben, als gebundenes Ermessen mit Befürwortungsentscheidung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen  auszuüben ist.

Antrag 212/I/2024 TaskForce zur Verlängerung von Aufenthaltstiteln im LEA

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert umgehend sich dafür einzusetzen, das die Landesregierung Berlin schnellstmöglich eine ad-hoc TaskForce bildet, bestehend aus Vertreter:innen der Innenverwaltung (unter Federführung), der Integrations- sowie der Sozialverwaltung, des Landesamts für Einwanderung (LEA) sowie der Integrationsbeauftragten und ggf. Vertreter:innen der Zivilgesellschaft. Ziel dieser TaskForce ist es, eine kurzfristige Lösung – etwa durch vorübergehenden Abordnungen zum LEA – zu finden, um eine fristgerechte Bearbeitung von Aufenthaltstiteln in Berlin umzusetzen. Zugleich ist zur Gewährleistung der Rechte der Betroffenen umgehend dafür Sorge zu tragen, dass diese nach Antragstellung eine sog. Fiktionsbescheinigung erhalten.

 

Antrag 206/I/2024 Die Besten für Berlin: Weniger Gesundheitsbeschränkungen bei der Verbeamtung

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, den vom Bund erlassenen Ermessensspielraum bei der Gesundheitsprüfung von zu verbeamtenden Personen in dem Sinne auszuschöpfen und zu nutzen, dass aktuell bestehende Hindernisse in Bezug auf die körperliche Eignung, vor allem der Inanspruchnahme einer Psychotherapie oder Körpergewicht, d.h. zu hoher Body Mass Index (BMI) abgebaut werden.

 

Antrag 95/I/2024 Vorschusszahlung beim Elterngeld

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus sowie im Senat werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Prozess der Antragstellung beim Elterngeld so gestaltet wird, dass auf Wunsch der Antragstellenden nach Eingang des Antrags und einer vereinfachten Plausibilitätsprüfung (z.B. Vorliegen einer Geburtsurkunde) der Mindestsatz für das Elterngeld als Vorschuss ausgezahlt wird, bis der Antrag bearbeitet und die Höhe des Elterngelds festgestellt wird.

Antrag 154/I/2024 Frauen an die Macht und Geld regiert die Welt: Für die Finanzbildung von Mädchen und Frauen!

21.04.2024

Der Gehaltsunterschied von Männern und Frauen von etwa 18% ist bekannt. Ebenso ist bekannt, dass Frauen öfter in Teilzeit gehen oder ganz aus ihrem Beruf ausscheiden, wenn Kinder in die Familie kommen oder Familienmitglieder pflegebedürftig werden. In vielen (heterosexuellen) Partnerschaften führt das zu einer Dynamik, in der es einen männlichen Hauptverdiener gibt und eine weibliche Wenig- oder Nichtverdienerin.

 

Die Frau ist dann wirtschaftlich abhängig vom Partner, was spätestens mit der Trennung oder der Verwitwung massive negative Auswirkungen hat. Nach dem Prinzip “Wer bezahlt, der bestimmt” ist oft auch die Finanzverwaltung in der Hand des Mannes, sodass der Frau auch das Wissen fehlt, wie sie sich wieder eine stabile Lebensgrundlage baut. Eine gute Finanzbildung kann hier helfen, dass Frauen gar nicht erst in solch massive Abhängigkeiten geraten bzw. wieder leichter unabhängig zu werden. Hier ist es besonders wichtig bereits im Schulalter anzufangen, um vor allem Mädchen ein grundlegendes Verständnis von Geld und Konsum zu vermitteln. Mit Blick auf Chancengleichheit soll die Verantwortung dafür nicht allein im Elternhaus liegen.

 

Daher fordern wir:

  • Ausbau des Rahmenlehrplans für das Fach WAT (Wirtschaft-Arbeit-Technik) im Bereich der Konsum- und Wirtschaftsbildung und Aufnahme dieses Fachs in das Curriculum von Gymnasien
  • Niedrigschwellige Informationen an Alltagsorten von Frauen zu bezirklichen und lokalen Angeboten der Finanzbildung
  • kostenfreie Bereitstellung öffentlicher Räume für Angebote der Finanzbildung von Frauen
  • Unterstützung von Frauenprojekten, damit sie finanzbildende Angebote schaffen können (z.B. durch Vermittlung von Dozierenden, Übernahme von Honorarzahlungen)
  • Förderung staatlicher Schuldner*innenberatungen, um auch Angebote zur Schuldenprävention zu schaffen
  • Angebote zur Finanzbildung für Frauen mit Migrationsbiografie und Fluchterfahrung, um sie in ihrer Unabhängigkeit zu stärken
  • Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in dem Projekt “FRAUEN unternehmen” und der bga (bundesweite gründerinnenagentur). Hier muss an bestehende Projekte beispielsweise der Bundesregierung angeknüpft werden, die Unternehmensgründungsförderung durchführen. Dabei sollen insbesondere bestehende und etablierte Unternehmen motiviert werden, sich am Austausch zu beteiligen.