15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus und des Senats werden aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, das:
- den Sozialraum von Kindern strukturell stärkt, indem die verantwortlichen Akteur*innen im Kiez zur Identifikation von Ressourcen und zur Förderung engerer Kommunikation untereinander angeregt werden,
- die öffentlichen Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Horts, Grundschulen und Oberschulen) als Orte dieser Vernetzung und Kooperation versteht und diese zur nachhaltigen, gleichberechtigten Zusammenarbeit und Kooperation der Akteur*innen innerhalb des Sozialraums strukturell öffnet,
- für die fallunspezifische Vernetzung sollen sämtliche Akteur*innen beteiligt werden.
Bei der fallspezifischen Arbeit nehmen verpflichtend die verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Schule, der Kita/der Nachmittagsbetreuung, des Jugendamtes teil. Alle weiteren Akteur*innen des Sozialraums können prinzipiell beteiligt werden, allerdings verfügt das betroffene Kind über ein Vetorecht, das optional einzuladenden Akteur*innen die Teilnahme an der fallspezifischen Beratung untersagen kann, damit das Kind bei Bedarf die eigenen Schutzräume im Sozialraum bestimmen kann.
Jugendzentren und Freizeiteinrichtungen sind prinzipiell ausgeschlossen.
- bisherige Projekte, die den Sozialraum des Kindes erfolgreich stärken konnten und über FUA-Finanzmittel (fallunspezifische Arbeit) finanziert wurden, durch eine landesweite Evaluation zu ermitteln und diese als „Best-practice-Modelle“ in das Konzept einfließen zu lassen,
- eine landesweite, strukturelle Dauerfinanzierung der Stärkung der Vernetzung und Kooperation der Akteur*innen innerhalb des Sozialraums des Kindes bereit- und sicherstellt.
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15.05.2015
Die duale Berufsausbildung, die gute Perspektiven für einen erfolgreichen Übergang in den Beruf eröffnet, gilt es zu stärken und auszuweiten, um Jugendarbeitslosigkeit erfolgreich zu überwinden. Das bedeutet die Verpflichtung der Wirtschaft, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und für die berufsbildenden Schulen die duale Ausbildung qualifiziert zu gestalten.
Alle Beteiligten wie Gewerkschaften, Kammern, Land, Ausbildungsbetriebe, berufliche Schulen und Oberstufenzentren (OSZ) sind aufgerufen, in eine produktive Auseinandersetzung zu treten und im Sinne der erfolgreichen Übergänge der jungen Menschen die Qualität ihrer Aufgabenwahrnehmung zu überprüfen. Die Prinzipien der „Chancengleichheit“, des „Lebenslangen Lernens“ und der „Durchlässigkeit“ sind dabei zu fördern.
Bei allen Bemühungen zur Verbesserung der Übergänge sind in erster Linie die Interessen und die Perspektiven der Schüler und Schülerinnen sowie der Auszubildenden an der Schwelle zum Erwerbsleben in den Mittelpunkt der Maßnahmen zu stellen.
Für uns als Berliner Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bedeutet dies:
- Wir fordern, dass die duale Ausbildung gestärkt wird, indem alle Möglichkeiten der Unterstützung (Ausbildungsbegleitung, Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen, Bonusprogramm für berufliche Schulen) mit einer abgestimmten Zielsetzung der erfolgreichen Übergänge ausreichend finanziert und implementiert werden.
- Wir fordern, dass die Wirtschaft ihrer Verpflichtung nachkommt, ausreichend duale Ausbildungsplätze einschließlich der in den bisherigen überbrieblichen Zentren zur Verfügung zu stellen. Das Prinzip, wer nicht ausbildet, muss zahlen, wird von uns bekräftigt: Die zu erhebende Umlage soll ausschließlich zur Finanzierung qualitativ guter Ausbildungsplätze dienen. Der Staat steht darüber hinaus in der Pflicht, ein ausreichendes Angebot an qualifizierten Ausbildungsplätzen zu garantieren. Nur bei einem quantitativen und proportionalen Aufwuchs der dualen Ausbildungsverhältnisse ist die staatliche schulische Ausbildung (Berufsfachschulen) nicht weiter auszubauen. Ohne eine Veränderung der momentanen Relationen zwischen Angebot von Ausbildungsplätzen und Nachfrage sind die Ausbildungen nach dem BBiG verstärkt anzubieten. So kann die Europäische Jugendgarantie auch in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.Eine weitere Privatisierung der beruflichen Bildung wird strikt abgelehnt.
- Wir fordern, dass alle an beruflicher Bildung Beteiligten sich an den Qualitätskriterium der Gestaltung erfolgreiche Übergänge aller jungen Menschen orientieren, entsprechend ihre Leistungen dahingehend überprüfen und sich miteinander über entsprechende Standards verständigen (Stichwort: Qualitätssicherung auf allen Ebenen). Dies gilt für die beruflichen Schulen, für die zuständigen Stellen (Kammern), die Betriebe, die Gewerkschaften und die beteiligten Senatsverwaltungen.
- Wir fordern daher die Erstellung und Umsetzung eines entsprechenden Schulentwicklungsplans für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen, der sich an der Zielsetzung der erfolgreichen Übergänge und der Durchlässigkeit des Bildungssystems für junge Menschen an der Schwelle zum Erwerbsleben orientiert.
- Darüber hinaus sind weitere Systeme einer Berufsausbildung in modularen Qualifizierungsbausteinen anzubieten, die auf einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgerichtet sind. Diese Systeme erstrecken sich von der Berufsvorbereitung über eine geförderte Qualifizierung oder Beschäftigung bis hin zu beruflichen Nachqualifizierung. Vermittelte Ausbildungsbestandteile werden entsprechend zertifiziert.
- Wir fordern die Weiterentwicklung des Angebots der Berufs- und Studienqualifizierung, der Weiterbildung (auch in der Kooperation mit den Kammern) sowie des Dualen Studiums (in der Kooperation mit den Hochschulen und der Wirtschaft) an den Berliner Oberstufenzentren. Hierdurch werden die Durchlässigkeit des Bildungssystems und das Lebenslange Lernen garantiert sowie die Kooperation mit der Wirtschaft und den Hochschulen verstetigt.
- Wir fordern die verbindliche und flächendeckende Kooperation zwischen Gymnasien, Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Oberstufenzentren in Bezug auf Berufs- und Studienqualifikation.
Dabei müssen die Schüler/-innen der 10. Klassen der Gymnasien gut und qualifiziert über die vielfältigen Möglichkeiten der Berufsausbildung, der unterschiedliche Wege zur Allgemeinen Hochschulreife OG (in zwei oder in drei Jahren) und des Dualen Studiums aufgeklärt werden.
Dabei müssen den Schüler/innen der ISS nicht nur ein OSZ, sondern mehrere Oberstufenzentren im Rahmen einer verbindlichen Kooperation für die Realisierung ihrer Ausbildungschancen offen stehen. Diese Schüler/innen müssen die Sicherheit haben, dass sie an einer der gymnasialen Oberstufen einen Schulplatz erhalten können.
- Wir fordern, dass die duale Ausbildung gestärkt wird, indem die Schüler/innen über die Stärken und den Wert dieser beruflichen Qualifikation angemessen informiert und ihnen entsprechende Optionen angeboten werden. Die Einführung der Jugendberufsagentur ist dafür ein richtiger Schritt. Wir fordern dafür eine ausreichend finanzierte und bedarfsgerechte Qualifikation der Berater/innen in den Integrierten Sekundarschulen (BSO-Teams) sowie der Berater/innen der Jugendberufsagentur.
- Wir fordern eine verbindliche BSO-Beratung auch für alle Schüler/innen der Gymnasien.
- Im Rahmen der BSO-Beratungen ist auch die Übersicht über das Angebot der Studienplatz, der Auswahlkriterien und der möglichen Handlungsspielräume bei Nichtannahme zu leisten.
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15.05.2015
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Berliner Mitglieder der SPD-Fraktion des Bundestages werden aufgefordert, sich nachdrücklich für eine Novellierung des § 6, Abs. 1 des Asylbewerberleitungsgesetzes einzusetzen.
Flüchtlinge mit Behinderungen zählen nach der geltenden EU-Richtlinie 2013/33/EU vom 26. Juni 2013 zu den besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen und können nach diesem Paragraphen über die medizinische Grundversorgung hinaus Leistungen in Anspruch nehmen. Die Entscheidung liegt aber durch die Kann-Bestimmung im Ermessen der Leistungsstellen. Für Flüchtlinge und besonders auch für Ihre Kinder mit Behinderungen muss es aber einen rechtsverbindlichen Anspruch auf umfassende medizinische Betreuung über das von uns unterstützte Bremer Modell hinaus auch für notwendige Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Orthesen, Brillen, Hörgeräte usw.), Nahrungsergänzung und Physiotherapie geben.
Wenn eine Novellierung nicht gleich möglich ist, muss es eine Ausführungsvorschrift dazu geben, weil z.B. auch das Berliner Rundschreiben SOZ Nr. 02/2015 nicht verbindlich und in vielen Punkten unklar ist.
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15.05.2015
Die zuständigen SPD-PolitikerInnen, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene werden aufgefordert, sich für so genannte Drug-Checking Angebote kombiniert Drogenberatung, speziell zum Abraten vom Drogenkonsum, einzusetzen. Dabei kann auf erste Erfahrungen des Modellprojekt Drug-Scouts der Stadt Leipzig zurückgegriffen werden.
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15.05.2015
Das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat von Berlin werden aufgefordert den § 28 Melderegisterauskunft im Gesetz über das Meldewesen in Berlin zu ändern. Künftig sollen nur noch Personen mit einem berechtigten Interesse Auskunft über die Wohnadresse der Berliner/innen erhalten.
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