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Antrag 146/I/2015 Drug-Checking: Innovative Methoden in der Drogenpolitik umsetzen

15.05.2015

Die zuständigen SPD-PolitikerInnen, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene werden aufgefordert, sich für so genannte Drug-Checking Angebote kombiniert Drogenberatung, speziell zum Abraten vom Drogenkonsum, einzusetzen. Dabei kann auf erste Erfahrungen des Modellprojekt Drug-Scouts der Stadt Leipzig zurückgegriffen werden.

 

Antrag 160/I/2015 Gesetz über das Meldewesen in Berlin ändern

15.05.2015

Das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat von Berlin werden aufgefordert den § 28 Melderegisterauskunft im Gesetz über das Meldewesen in Berlin zu ändern. Künftig sollen nur noch Personen mit einem berechtigten Interesse Auskunft über die Wohnadresse der Berliner/innen erhalten.

Antrag 165/I/2015 Beweis- und Spurensicherung nach Sexualstraftaten

15.05.2015

Wir fordern das Abgeordnetenhaus von Berlin und den Berliner Senat auf sicherzustellen, dass nach Sexualstraftaten auf Wunsch des Opfers eine Beweis- und Spurensicherung vorzunehmen ist, ohne dass dazu eine Anzeige erforderlich ist. Die Lagerung hat entsprechend der Verjährungsfristen zu erfolgen. Die erforderliche Finanzierung ist sicherzustellen.

 

Um eine bessere Strafverfolgung zu gewährleisten, ist es wichtig, Beweise und Spuren einer Vergewaltigung zeitnah zu sichern und rechtssicher zu dokumentieren, auch dann, wenn Betroffene (noch) keine Anzeige erstatten möchten. Diese so genannte „Anonyme Spurensicherung“ ist bis jetzt aber nur in wenigen Kliniken in Deutschland möglich.

Antrag 189/I/2015 Mehr Planungssicherheit: Aufstockung der Förderung aus dem Partizipationsprogramm

15.05.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, dafür Sorge zu tragen, das Finanzvolumen des Partizipationsprogramms auf 3,6 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen und die strukturelle Förderung von Migrantenselbstorganisationen zu ermöglichen.

Antrag 190/I/2015 Ein „Staatsvertrag“ mit symbolischem Wert

15.05.2015

Seit Wochen vergiftet die Rechtsaußen-Bewegung Pegida die politischen Debatten. Zur Zielscheibe der Pegida-Demonstranten wurden Flüchtlinge und Muslime. Dagegen sind wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf die Straße gegangen und wir sind stolz, dass die Sozialdemokratie in diesen Tagen Solidarität und Haltung beweist.

 

Gerade in der aktuellen Lage ist die Initiative der SPD Fraktion wichtig und richtig, die Diskussion um einen „Staatsvertrag“ mit den Berliner Muslimen zu beginnen. Die symbolische Kraft, die nicht nur verbal ausdrückt „ihr gehört dazu“, sondern auch eine deutlich Perspektive bietet, ist die richtige Antwort auf alle Versuche von Gestrigen, Deutschen das Deutsch-sein abzustreiten. Mit einem „Staatsvertrag“ mit der Gemeinschaft der Berliner Muslime erkennen wir diese als gleichberechtigte Religionsgemeinschaft in unserer Mitte an; ein Schritt, der längst fällig ist.

 

Wir fordern die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Senatsmitglieder auf, bei den weiteren Schritten hin zu einen „Staatsvertrag“ mit den Berliner Muslimen folgende Aspekte bei zu bedenken und umzusetzen:

  • Die Frage nach den „Verhandlungspartnern“ ist eine wichtige Hürde und von zentraler Bedeutung vor der Weiterführung von Gesprächen. Es muss gewährleistet sein, dass alle Glaubensrichtungen durch einige, wenige Dachorganisationen repräsentiert sind.
  • Mit einem „Staatsvertrag“ erklären wir die Berliner Muslime auch als Partner auf Augenhöhe. Dies ist ein wichtiger Schritt, der mit Bedacht gegangen werden muss. Wir müssen genau hinsehen, mit wem wir einen „Staatsvertrag“ abschließen, um zu versichern, dass die Vertragspartner die unverzichtbaren Grundwerte unseres Zusammenlebens teilen. Dass dies der Fall ist, muss vor Aufnahme der Verhandlungen gewährleistet sein. Es kann nicht Sinn eines „Staatsvertrages“ sein, die jungen Bemühungen des Wandels bei Verbänden zu belohnen, die in der Vergangenheit deutlich antisemitisch oder anderweitig gruppenbezogen menschenfeindlich aufgefallen sind.
  • Generell muss das Ziel sein, alle Religionsgemeinschaft gleich zu behandeln. Rechte, die wir einer Glaubensgemeinschaft gewähren, müssen wir auch allen anderen anerkannten Glaubensgemeinschaften zugestehen. Daher ist es wichtig, dass ein „Staatsvertrag“ als erster Schritt auf dem Weg zur Erlangung der Rechte von Körperschaften des öffentlichen Rechts verstanden wird. Dies sollte auch vertraglich wie im Bremer „Staatsvertrag“ fixiert werden.
  • Viele der Details, die beispielsweise im Hamburger „Staatsvertrag“ behandelt werden, sind in Berlin längst umgesetzt; zuletzt durch das Partizipations- und Integrationsgesetz. Ein wichtiges Vorhaben wartet in Berlin jedoch noch auf die Umsetzung, die in einem „Staatsvertrag“ auf jeden Fall Platz finden muss: Lehrstühle in der Hochschulbildung.