15.05.2015
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, die Mitgliedschaft der Berliner Wasserbetriebe in der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) durchzusetzen.
Die Berliner Wasserbetriebe sollen als nunmehr wieder eine zu hundert Prozent in öffentlicher Hand gehaltene Anstalt öffentlichen Rechts Mitglied in der Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft, der AöW werden. Damit wird der öffentlich rechtliche Charakter herausgestellt und die Stimme der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland und Europa gestärkt.
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15.05.2015
Der Öffentliche Raum ist für alle da.
Er hat große Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben. Hier darf nicht das Recht des Stärkeren gelten, dürfen Schwächere nicht verdrängt oder unterdrückt werden. In einer wachsenden, sich verdichtenden Stadt werden die Gestalt- und Aufenthaltsqualität sowie die Pflege und die Sicherung der Naherholungs- und Sozialraumfunktion des Öffentlichen Freiraums immer wichtiger.
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und der Senat von Berlin werden aufgefordert, dort, wo der Öffentliche Raum durch erhebliche Verwahrlosung, Drogenhandel und andere Kriminalität beeinträchtigt wird, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bezirken Konzepte und Strategien gegen die Verwahrlosung, Kriminalität und Drogenhandel in Grünanlagen zu erarbeiten und umzusetzen.
Der Öffentliche Raum darf nicht preisgegeben werden, Sicherheit und Qualität des Öffentlichen Raums sind unverzichtbar. Für den Görlitzer Park sowie die Revaler Straße und ihre Umgebung sind daher geeignete Strategien zu entwickeln. Das Land muss den Bezirken dabei helfen, ausufernde Problemlagen durch ganzheitliches Herangehen in den Griff zu bekommen.
Der Görlitzer Park bedarf eines Neuanfangs, entsprechende bauliche Anlagen und Weiterentwicklung sowie eine Neuorganisation der Bewirtschaftung in Form eines professionellen Park-Managements.
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15.05.2015
Erinnerung im Herzen Berlins
Offiziell wird das Tempelhofer Feld gerne als „Tempelhofer Freiheit“ bezeichnet – marketingtechnisch sicher bewusst. Angesichts des historischen Hintergrunds handelt es sich aber um puren Zynismus: Auf dem Gelände befand sich ein Konzentrationslager sowie Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiter*innenlager. Im Umkreis hatten Behörden, die unmittelbar am Holocaust, an Massenmord, an Zwangsarbeit und an medizinischen Experimenten beteiligt waren, ihren Sitz.
Das Konzentrationslager Columbia
Eine Stadt wie Berlin, die sich als weltoffen versteht, muss sich daran messen lassen, wie sie mit schrecklichen, gegenteiligen Erfahrungen aus ihrer Geschichte heute umgeht. Am Tempelhofer Feld gibt es eklatanten Nachholbedarf. Nur ein unscheinbares Mahnmal – etwas entfernt vom historischen Ort – erinnert an das Konzentrationslager Columbia-Haus. Zwischen 1933 und 1936 waren dort mehr als 8000 Häftlinge unter unmenschlichen Bedingungen und unter Willkür der Bewacher inhaftiert – vor allem politische Gegnerinnen und Gegner der Nationalsozialisten. Auch Homosexuelle und sogenannte Asoziale wurden dort gefoltert und ermordet. Viele spätere Kommandanten anderer Konzentrationslager übten sich dort in Gewalt. Ihr weiterer Weg führte sie nach Auschwitz, Buchenwald, Flossenbürg, Lublin-Majdanek, Ravensbrück, Riga und Sachsenhausen, was u. a. von Häftlingen aus dem Columbia-Haus aufgebaut wurde. Dieser Ort des Terrors darf nicht vergessen werden!
Zu Versprechen stehen – unverzüglich einen Gedenkort schaffen
Wir fordern deshalb den Senat auf, dem Antrag vom 23. Juni 2011 zur „Schaffung eines Gedenk- und Informationsortes am Columbiadamm bei der Entwicklung des Tempelhofer Feldes berücksichtigen“ unverzüglich zu folgen. Der „Gedenkpfad“, der am 29. Juli 2011 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung versprochen wurde, ist immer noch nicht umgesetzt – er wäre ein wichtiger erster Schritt. Das Erinnern muss durch eine Gedenkstätte betreut werden. Wir teilen das Anliegen des Vereins „Förderverein für ein Gedenken an die Naziverbrechen auf dem Tempelhofer Flugfeld e.V.“ möchten ihn dabei unterstützen. Die zivilgesellschaftlichen Akteur*innen müssen einbezogen werden!
Eine Gedenkstätte – als dauerhafter Ort des Erinnerns
Expert*innenrunden reichen nicht, es müssen endlich praktische Schritte folgen. Konkret heißt es für das Tempelhofer Feld: An das das Konzentrationslager im Columbia-Haus, eines der ersten nationalsozialistischen Konzentrationslager in Berlin, an die Zwangsarbeiter*innenlager für die Rüstungsproduktion und die Nutzung des bei Kriegsbeginn fast fertiggestellten Flughafenbaus als Fliegerhorst der Luftwaffe muss in Form einer Gedenk- und Informationsstätte erinnert werden. Die Informationen müssen dazu am historischen Ort gegeben werden. So können viele Besucher*innen des Tempelhofer Feldes erreicht werden. Auch bei der zukünftigen Nutzung und Gestaltung des Tempelhofer Feldes muss auf das ehemalige Lager an diesem Ort Rücksicht genommen werden. Baupläne müssen entsprechend geändert werden.
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15.05.2015
Der Senat wird aufgefordert, ein umfassendes Modernisierungs- und Innovationskonzept für die gesamte Berliner Verwaltung (Senatsverwaltungen, Bezirksämter und Landesämter) vorzulegen und mit einem konkreten Stufenplan umzusetzen.
Das Konzept beinhaltet organisatorische und infrastrukturelle Bereiche, Strukturfragen zwischen den einzelnen Verwaltungsebenen sowie den Personalbereich.
Ziel des Konzeptes ist es, den vielfältigen Anforderungen einer wachsenden Stadt und dem gestiegenen Bedürfnissen und Anforderungen der Menschen in Berlin durch eine effektive und effiziente öffentliche Verwaltung gerecht zu werden.
Dabei sind die Beschäftigten und die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen.
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15.05.2015
Viele Menschen, vor allem junge, machen Schulden um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ihr Studium zu finanzieren oder um „mithalten“ zu können.
Das Wissen bezüglich finanzieller Fragen ist in Deutschland im Allgemeinen schlecht. Prävention, beispielsweise in Schulen findet nur in sehr begrenzten Bereich oder gar nicht statt. Das liegt u.a. daran, dass es keine finanziellen Mittel für die Prävention gibt. Zwar gibt es Materialien, jedoch werden diese oft in zeitlich begrenzten Projekten erarbeitet, welche nur für kurze Zeit Mittel zur Verfügung haben.
Daher fordern wir:
- Die Eingliederung des Themas Verbraucher*innenschutz und der Fragen „Was darf ich? Was kann ich einfordern?“ in den Ethiklehrplan, um Überschuldung junger Menschen schon früh zu verhindern
- Die Bereitstellung von Mitteln zur Schuldenprävention bei jungen Menschen. Hierzu zählt auch die Produktion von Materialien für Jugendzentren etc. Diese Materialien müssen in verschiedenen Sprachen verfügbar sein
- Die Schaffung von weiteren Schuldner*innenberatungstellen um den Bedarf der Schuldner*innen abzudecken. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass vor allem regionale Angebote z. B. in Stadtteilzentren geschaffen werden um die Schuldner*innenberatung niedrigschwelliger zu gestalten.
- Die Richtlinien für die Prüfungs- und Aufklärungspflicht der Kreditgeber sind auf die nachweisliche Vermeidung von existenzbedrohender Schuldenanhäufung zu überprüfen und gegebenenfalls an diesem Ziel orientiert anzupassen.
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