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Antrag 56/II/2015 Winterabschiebestopp auch für Berlin – „sichere Herkunftsstaaten“ sind nicht sicher!

16.10.2015

Wir fordern das Land Berlin auf, im Winter keine Menschen abzuschieben. Berlin muss darin Thüringen und Schleswig-Holstein folgen, wo Winterabschiebestopps schon Praxis waren.

 

Für Menschen, die alles aufgegeben mussten, weil sie zur Flucht gezwungen waren, ist eine Abschiebung lebensbedrohlich. Viele werden systematisch diskriminiert. Sie haben häufig keinen Zugang zu den ohnehin geringen Sozialleistungen. Aussichten auf eine stabile Existenzgrundlage fehlen. Es droht Obdachlosigkeit bei lebensgefährdender Kälte. Das trifft vor allem auf die Balkanregion zu.

 

Die höchste Priorität: Der Schutz der Menschen

Unser Ziel lautet: Es darf keine Abschiebungen mehr geben. Das Recht auf Migration und globale Bewegungsfreiheit muss umgesetzt werden. Ein erster Schritt – wie in den ersten Bundesländern getan – ist ein temporärer Abschiebestopp über den Winter.

 

Es liegt ganz klar im Ermessen der Berliner Behörden, ob sie „erhebliche konkrete Gefahren“ sehen, die eine Abschiebung nicht zulässt. So wurden in Thüringen und Schleswig-Holstein 15 Staaten benannt, in die eine winterliche Abschiebung unverantwortlich ist, weil „aufgrund des Klimas eine Rückkehr in Sicherheit und Würde nicht gewährleistet wäre“: Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Russland, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Pakistan und Ukraine. Eine Ausweitung wäre voraussichtlich notwendig.

 

Der Abschiebestopp – eine Voraussetzung für eine humane Flüchtlingspolitik

Wenn wir dem Anspruch einer humanen Flüchtlingspolitik gerecht werden wollen, ist ein Winterabschiebestopp das Mindeste. So werden wir uns entschieden gegen konservative und rechte Stimmungsmache stellen.

 

Da beispielsweise Albanien, Kosovo – wo noch die Bundeswehr im Einsatz ist – und Montenegro nicht für alle Menschen sicher sind, sondern Diskriminierung, Verfolgung und Lebensgefahr bedeuten, können sie keine „sicheren Herkunftsstaaten“ sein. Besonders Roma sind dort akut bedroht.

 

Das Etikett „sicherer Herkunftsstaat“ ist ebenso nicht für die bereits dazu erklärten Staaten wie Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Senegal und Ghana haltbar. Das Recht der von dort geflüchteten Menschen Asylanträge zu stellen, dürfen nicht untergraben werden – vielmehr müssen Abschiebungen dorthin gestoppt und hier Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden. Eine individuelle Prüfung findet heute nicht mehr statt. Sie lässt sich bei einer Einspruchsfrist von einer Woche – eine der kürzesten im deutschen Rechtssystem – und über Klagen, die keine aufschieben Wirkung haben, kaum erzwingen.

Dass die deutsche Abschottungspolitik selbst in der Festung Europa besonders ausschließend ist, wird auch daran ersichtlich, dass in einigen EU-Staaten deutlich mehr Geflüchtete vom Balkan als in Deutschland (mit einer Anerkennungsquote um 1% im Jahr 2014) bleiben dürfen. (2014: in der Schweiz Schutzstatus für 37% aus Serbien und 40% aus dem Kosovo, in Finnland für 43% aus dem Kosovo, in Frankreich für 20% aus Bosnien-Herzegowina, in Belgien für 18% aus Bosnien-Herzegowina, in Großbritannien für 18% aus Albanien) )

 

Eine andere Flüchtlingspolitik ist längst überfällig

Der Winterabschiebestopp weißt einen Schritt in die Richtung einer humanen Flüchtlingspolitik. Diese müssen wir einschlagen und damit ein Zeichen setzen. Es muss in allen Bundesländern zur gängigen Praxis werden.

Antrag 47/II/2015 Einrichtung von Familienbüros in Berliner Bezirken

16.10.2015

Der Senat wird aufgefordert, bezirkliche Initiativen zur Einrichtung von Familienbüros zu unterstützen.

Antrag 45/II/2015 Unterstützung der Empfehlungen des „Runden Tisches Berlin - Stettin“

16.10.2015

Die SPD Berlin unterstützt die Vorschläge und Hinweise des deutsch-polnischen „Runden Tisches Stettin“ in den Nichtregierungsorganisationen der Zivilgesellschaft (einschließlich Universitäten und Kultureinrichtungen) der nur 120 km auseinanderliegenden Metropolen zusammenarbeiten:

 

  • Polnischen Beschriftungen bzw. Erläuterungsmaterialien in polnische Sprache sind in wichtigen Museen von Berlin anzubieten
  • das Kulturangebot von Berlin in Stettin stärker zu bewerben.
  • Die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten von Berlin und Stettin und der gegenseitige Wissenstransfer sind z.B. durch ERASMUS-Vereinbarungen und Anerkennung von Leistungen insbesondere von binationalen Promotionen zu verbessern und die Berührungspunkte im Bereich der Politikwissenschaft, und der Verkehrswissenschaft (Logistik, Nautik und Meereswissenschaft) zu nutzen.
  • Die polnische Sprachkompetenz der Berliner ist durch ein verstärktes Angebot der polnischen Sprache in Berliner Schulen, Hochschulen und Volkshochschulen zu verbessern.

 

Die SPD Senatoren und die SPD Fraktion werden aufgefordert, auch im Sinne der Umsetzung der „Kolberger Erklärung“ der SPD Abgeordnetenhausfraktion hier bei den zuständigen Senatsverwaltungen initiativ zu werden.

(LPT II/2015: Überwiesen an FA II – EU-Angelegenheiten)

Antrag 41/II/2015 Integration und Chancengleichheit beginnt mit Bildung – für eine Stärkung der Willkommensklassen

16.10.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, die Berliner Schulen entsprechend den Anforderungen zusätzlich auszustatten, um neuhinzugewanderten Schülerinnen und Schüler in Willkommensklassen kurzfristig angemessen aufnehmen und eingliedern zu können.

 

Dabei wird insbesondere auf folgende Aspekte geachtet:

  1. Erfüllung der Schulpflicht – Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab dem ersten Tag
    • Die Schulpflicht und das Recht auf Unterricht gilt für alle Kinder in Deutschland, auch wenn noch ungeklärt ist, ob sie und ihre Familien in Berlin und Deutschland bleiben können. Unterricht wird den Schülerinnen und Schülern ab dem ersten Tag gewährt.
    • Für die notwendige Bereitstellung der Unterrichtsräume und der personellen Ausstattung der Schulen werden seitens des Senats die notwendigen finanziellen Mittel unverzüglich bereitgestellt.
  2. Räumliche Kapazitäten für Willkommensklassen
    • Die zusätzliche Aufnahme von 800 geflüchteten Schulkindern in diesem Jahr macht die schnelle Bereitstellung von zusätzlichen Lehrräumen notwendig. Ergänzungsbauten müssen deswegen schneller als bisher vorgesehen bereitgestellt werden.
    • Wir lehnen die Einrichtung von Schulklassen in Aufnahmeeinrichtungen ab – unsere Schulen sind unsere zentralen Bildungsorte.
  3. Personalsituation für Willkommensklassen
    • Für den kontinuierlichen Zuzug von Geflüchteten und den Bedarf an mehr Willkommensklassen werden neue Lehrkräfte eingestellt. Die personelle Ausstattung der Willkommensklassen geht dabei nicht auf Kosten der Ausstattung der regulären Klassen.
    • Es wird eine sofortige breit angelegte Qualifizierungsinitiative zur Versorgung mit Fachkräften für Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache gestartet, um Lehrende aller Schulformen in Willkommensklassen einsetzen zu können.
    • Willkommensklassen werden aufgrund der hohen Anforderungen an Integration, Hilfe beim Ankommen in der neuen Heimat und Traumabewältigung mit angemessenen Stundenkontingenten für SozialpädagogInnen ausgestattet.
    • Bezahlung für Fachkräfte für Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache, die in den Willkommensklassen eingesetzt werden, wird von E6 den der anderen Schulformen angeglichen.

 

Antrag 40/II/2015 Vereinfachter/gleichberechtigter Zugang zum Hochschulstudium für Geflüchtete

16.10.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, folgende Ziele umzusetzen:

 

  1. Der Ausländerbehörde wird untersagt, Asylsuchenden pauschal ein Studium zu verweigern und Antragsdokumente mit einem Stempel „Studium nicht gestattet“ zu versehen.
  2. Jeder anerkannte Asylbewerber ist ab dem Tag der Anerkennung grundsätzlich hochschulzugangs- und BAföG-berechtigt. Alle Einkommensanforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums sowie die zurzeit bestehende Mindestaufenthaltsdauer von 15 Monaten für den BAföG-Zugang entfallen.
  3. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wirbt bei Berliner Hochschulen dafür, bei der Prüfung der Studierfähigkeit (Abitur-Zeugnisse, Hochschulzugangsberechtigung im Herkunftsland) erprobte Testverfahren wie TestAS einzusetzen.
  4. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt die Berliner Hochschulen dabei, die sprachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums durch Vorkurse oder studienbegleitende Deutschkurse in den ersten Semestern zu schaffen.
  5. Geflüchtete werden nicht der an  Berliner Hochschulen bestehenden Maximalquote von  5 % für ausländische Studierende zugerechnet.
  6. Dazu müssen flankierende Maßnahmen wie studienvorbereitende Maßnahmen sowie studienbegleitende Sprachkurse eingeführt werden.