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Antrag 65/II/2024 Frauenhäuser ausbauen: Schutzräume statt Stillstand!

23.10.2024

FINTA werden in unserer patriarchalen Gesellschaft viel zu häufig Opfer von Gewalt. Besonders mit Daten hinterlegt ist die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Dies führt dazu, dass in diesem Antrag der Begriff Frauen verwendet wird, obwohl uns bewusst ist, dass patriarchale Gewalt alle Personen trifft, die nicht cis-männlich sind.  Wir hoffen auf eine zeitnah bessere Datenlage und Anerkennung, dass patriarchale Gewalt unterschiedlichste Personen betrifft. In Berlin und bundesweit spitzt sich die Krise in den Frauenhäusern immer weiter zu. Es fehlen chronisch Plätze insbesondere für Frauen mit Kindern und Frauen mit Behinderung und die politischen Maßnahmen zur Erhöhung der Plätze reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.

 

Von 521 Plätzen für Gewaltopfer in Berlin waren am Stichtag des 22.Juli.2024 nur vier freie Zimmer gemeldet von den Frauenhäusern, der Clearingstelle und den Frauen-Schutzwohnungen. Wichtig ist jedoch zu erwähnen, dass diese Platzmeldungen nur Momentaufnahmen darstellen, die sich ständig ändern. In ganz Deutschland gibt es zu wenige Frauenhausplätze und das bei einem eigentlich steigenden Bedarf. Die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen in Berlin sind gestiegen, von 15.630 Betroffenen im Jahr 2021 auf 17.263 im Jahr 2022, so die polizeiliche Kriminalstatistik. Die Zunahme in Berlin liegt damit über dem Bundesschnitt. Die gerade genannten Zahlen spiegeln aber nur die Fälle wider, die Frauen aktiv bei der Polizei und öffentlichen Stellen melden. Die Dunkelzahl dürfte viel höher sein. Der Istanbul Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird Deutschland damit nicht gerecht und auch Berlin hält sich mit dem mangelnden Schutz von Frauen nicht an die Konvention. So bräuchte es nach den Vorgaben der Istanbul Konvention in Deutschland 21.000 Plätze in Frauenhäusern, wovon aktuell jedoch nur 7.000 bestehen.  Dieser Zustand ist unhaltbar!

 

Neben den fehlenden Plätzen ist auch die uneinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser ein großes Problem. Sie führt dazu, dass ganze Gruppen wie Studentinnen oder Frauen, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben, keinen ausreichenden Zugang zu Frauenhäusern haben. Denn Frauen, die keine Sozialleistungen beziehen, müssen die Miete im Frauenhaus selbst bezahlen. Rentnerinnen, Auszubildende, Studierende müssen so für ihren Platz im Frauenhaus bezahlen, wenn auch meist nur anteilig und nicht in voller Höhe. Insgesamt muss rund ein Drittel der Bewohnerinnen von Frauenhäusern selbst für die Miete zahlen. Es ist ein unhaltbarer Skandal, dass schutzsuchende Menschen für diesen Schutz noch selbst zahlen müssen! Die körperliche Unversehrtheit und mentale Gesundheit darf nicht am Geldbeutel der Betroffenen scheitern. Eine zentrale Ursache für diesen Missstand sind die in einigen Bundesländern fehlenden gesetzlichen Vorgaben, wodurch ein bundesweiter Flickenteppich hinsichtlich der Finanzierung entsteht.

 

Ein weiteres großes Problem besteht darin, dass Frauen ihre Kinder nur sehr eingeschränkt mitbringen können. So werden Jungen in der Regel nur bis zum Alter von 14 Jahren zugelassen. Dies stellt für viele Frauen eine Barriere dar, da sie ihre Kinder möglicherweise in einem gewalttätigen Umfeld zurücklassen müssten, wenn sie sich entscheiden, einen Platz anzunehmen. Hier muss dringend eine bessere Lösung gefunden werden.

 

Deshalb fordern wir:

  • Mindestens eine Verdopplung der bisherigen Anzahl von Plätzen in Frauenhäuser in Berlin
  • Mindestens ein Frauenhaus in jedem Berliner Bezirk. Dabei muss beachtet werden, dass die genaue Lage der Frauenhäuser geheim bleibt, um die Sicherheit der Bewohner*innen und Arbeitnehmer*innen vor Ort zu gewährleisten.
  • Die Abschaffung des Entgelts in allen Frauenhäusern und eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Bewohnenden
  • Eine einheitliche und auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern, wobei sich der Bund entsprechend beteiligen muss.
  • Die Fortführung sowie des bisherigen Investitionsprogramms des Bundes, welches den Neubau von Frauenhäusern weiterhin fördern soll
  • Den Ausbau der Plätze für INTA Personen, Familienunterkünfte, Räume für Familien und Frauen mit Behinderungen in Frauenhäusern sowie Konzepte für die Sicherheit der Frauen weiterentwickeln
  • Den Ausbau von Frauen-Schutz-Wohnungen
  • Den Ausbau der Clearing Stelle in Berlin sowie den barrierefreien Ausbau dieser, da diese eine Erstinterventionsstelle bei häuslicher Gewalt ist sich so durch eine wesentlich kürzere Aufenthaltsdauer einem Frauenhaus gegenüber unterscheidet
  • Im Allgemeinen eine Erhöhung des Personals um die umfassende und gute Betreuung der Frauen sicherstellen zu können
  • Mehr Geld für Sicherheitskonzepte, insbesondere in Bezug auf Sicherheit im digitalen Raum, sowie den Ausbau und Weiterführung bestehender Projekte der IT Sicherheit und Beratungsangebote zu Stalking
  • Mehr barrierefreie Plätze für Frauen mit Behinderung oder ältere Frauen und mehr Plätze für Frauen mit vielen Kindern (3+)
  • Die schnellstmögliche Verabschiedung des geplanten „Gewalthilfegesetzes” auf Bundesebene, durch welchen ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus gesichert werden soll. Der Bund soll folglich diesen Anspruch mit den entsprechenden finanziellen Mittel untermauern.
  • Mehr Männerberatungsstellen für gewalttätige Männer schaffen
  • Fördern und Ausbau des Bundesförderprogramm gegen Gewalt an Frauen

 

Antrag 66/II/2024 Sicherstellung des vereinfachten Zugangs von Kindern zu Gewaltschutzambulanzen

23.10.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats stellen gegenüber dem Koalitionspartner CDU die Notwendigkeit für einen vereinfachten Zugang von Kindern zu Gewaltschutzambulanzen fest und initiieren die notwendigen Gesetzesänderungen zur Einführung eines solchen vereinfachten Verfahrens in dieser Legislatur.

Antrag 51/II/2024 Schulstationen gleichmäßig finanziell fördern

23.10.2024

Die SPD-Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, im Rahmen der gesamtstädtisch Verantwortung Schulstationen an allen staatlichen Schulen in allen Bezirken Berlins bedarfsgerecht auszufinanzieren, unter Berücksichtigung der erhöhten Bedarfe von Schulen mit Förderzentren.

Antrag 47/II/2024 Frühkindliche Bildung in Kitas sichern - Beschäftige unterstützen - Belastung reduzieren!

23.10.2024

Wir fordern die SPD Berlin dazu auf:

  • ein Koalitionsspitzentreffen zu diesem Thema einzuberufen und bei der CDU Lösungsvorschläge einzufordern, verbindliche, mit konkretem Zeitplan und Ressourcen untersetzte Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen in den Kitas vorzulegen,
  • sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin die Arbeitsbedingungen in den städtischen Kitas und den Kitas der freien Träger verbessert,
  • Maßnahmen aufzuzeigen, um den Personalschlüssel in den Kitas zu verbessern. Auf dem Papier liest sich eine theoretische 1:4-Betreuung im Krippenbereich vielleicht gut. In der Realität ist sie weit davon entfernt. Möglich wäre die Berechnung nach Köpfen (nicht Stunden), Nicht-Anrechnung von Azubis, multiprofessionelle Teams, Einberechnung von Abwesenheiten wie Urlaub/Fortbildung/Dokumentationen, Abbau von Dokumentationspflichten),
  • die Beteiligung von Gewerkschaften bei künftigen Verhandlungen zu Rahmenverträgen voranzutreiben,
  • ein duales Ausbildungssystem zu prüfen und Leiharbeit in den Eigenbetrieb-Kitas zu verhindern
  • eine Bundesratsinitiative für ein Sondervermögen Kitas zu prüfen

 

Antrag 45/II/2024 Fraktionsbeschlüsse ernst nehmen: Autobahndeckelung ermöglichen

23.10.2024

Die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und in der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der einstimmig von allen demokratischen Parteien gefasste Beschluss zur Deckelung der Stadtautobahn A 100 vom 2.9.20211 umgesetzt wird. In diesem Beschluss wird u.a. die Deckelung im Bereich der Knobelsdorffbrücke gefordert.

Weiter wird die Entlastung der autobahnnahen Wohngebiete u.a. dem Klausenerplatzkiez und entlang der Königin-Elisabeth-Straße gefordert. Das wird mit einer Verlegung der Autobahn-Anschlussstelle „AS Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke erreicht.

 

Der Senat und Abgeordnetenhaus wird deshalb aufgefordert, schnellstmöglich mit der Autobahn GmbH des Bundes (hier vertreten durch die DEGES GmbH) Verhandlungen über die Deckelung der entsprechenden Autobahnabschnitte aufzunehmen. Die Datengrundlage liegt dem Senat mit der – seit 2021 unveröffentlichten – Machbarkeitsstudie der Deges zur Deckelung der A 100 vor. Der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf und dem Kreisverband der SPD Charlottenburg-Wilmersdorf ist bis Ende Mai 2025 von den Verhandlungsergebnissen zu berichten.

 

Ein ausreichendes Zeitfenster für Verhandlungen zur Deckelung der Stadtautobahn mit der DEGES bzw. dem BMVI ist vorhanden. Beim Erörterungstermin zum Autobahn-Dreieck Funkturm wurden der Deges von der Genehmigungsbehörde weitere Unterla­gen abverlangt, die voraussichtlich erst Anfang 2025 vorgelegt und dann erneut erörtert werden müssen. Ein Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) zum Umbau des Autobahndrei­ecks Funkturm und der davon betroffenen Autobahnabschnitte ist deshalb nicht vor Ende 2025 zu erwarten.

AGH-Beschluss Nr. 2021/83/44: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm stadtverträglich gestalten!