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Antrag 190/I/2015 Ein „Staatsvertrag“ mit symbolischem Wert

15.05.2015

Seit Wochen vergiftet die Rechtsaußen-Bewegung Pegida die politischen Debatten. Zur Zielscheibe der Pegida-Demonstranten wurden Flüchtlinge und Muslime. Dagegen sind wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf die Straße gegangen und wir sind stolz, dass die Sozialdemokratie in diesen Tagen Solidarität und Haltung beweist.

 

Gerade in der aktuellen Lage ist die Initiative der SPD Fraktion wichtig und richtig, die Diskussion um einen „Staatsvertrag“ mit den Berliner Muslimen zu beginnen. Die symbolische Kraft, die nicht nur verbal ausdrückt „ihr gehört dazu“, sondern auch eine deutlich Perspektive bietet, ist die richtige Antwort auf alle Versuche von Gestrigen, Deutschen das Deutsch-sein abzustreiten. Mit einem „Staatsvertrag“ mit der Gemeinschaft der Berliner Muslime erkennen wir diese als gleichberechtigte Religionsgemeinschaft in unserer Mitte an; ein Schritt, der längst fällig ist.

 

Wir fordern die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Senatsmitglieder auf, bei den weiteren Schritten hin zu einen „Staatsvertrag“ mit den Berliner Muslimen folgende Aspekte bei zu bedenken und umzusetzen:

  • Die Frage nach den „Verhandlungspartnern“ ist eine wichtige Hürde und von zentraler Bedeutung vor der Weiterführung von Gesprächen. Es muss gewährleistet sein, dass alle Glaubensrichtungen durch einige, wenige Dachorganisationen repräsentiert sind.
  • Mit einem „Staatsvertrag“ erklären wir die Berliner Muslime auch als Partner auf Augenhöhe. Dies ist ein wichtiger Schritt, der mit Bedacht gegangen werden muss. Wir müssen genau hinsehen, mit wem wir einen „Staatsvertrag“ abschließen, um zu versichern, dass die Vertragspartner die unverzichtbaren Grundwerte unseres Zusammenlebens teilen. Dass dies der Fall ist, muss vor Aufnahme der Verhandlungen gewährleistet sein. Es kann nicht Sinn eines „Staatsvertrages“ sein, die jungen Bemühungen des Wandels bei Verbänden zu belohnen, die in der Vergangenheit deutlich antisemitisch oder anderweitig gruppenbezogen menschenfeindlich aufgefallen sind.
  • Generell muss das Ziel sein, alle Religionsgemeinschaft gleich zu behandeln. Rechte, die wir einer Glaubensgemeinschaft gewähren, müssen wir auch allen anderen anerkannten Glaubensgemeinschaften zugestehen. Daher ist es wichtig, dass ein „Staatsvertrag“ als erster Schritt auf dem Weg zur Erlangung der Rechte von Körperschaften des öffentlichen Rechts verstanden wird. Dies sollte auch vertraglich wie im Bremer „Staatsvertrag“ fixiert werden.
  • Viele der Details, die beispielsweise im Hamburger „Staatsvertrag“ behandelt werden, sind in Berlin längst umgesetzt; zuletzt durch das Partizipations- und Integrationsgesetz. Ein wichtiges Vorhaben wartet in Berlin jedoch noch auf die Umsetzung, die in einem „Staatsvertrag“ auf jeden Fall Platz finden muss: Lehrstühle in der Hochschulbildung.

 

Antrag 245/I/2015 Stadtplan-Angebot unter berlin.de auf Open Data umstellen

15.05.2015

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der im Hauptstadtportal www.berlin.de angebotene Stadtplan anstelle des urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials der Euro Cities AG zukünftig auf Grundlage von OpenStreetMap (http://www.openstreetmap.org) bereitgestellt wird. In das Angebot sollen auch die Daten der Open-Data-Initiative des Landes Berlins integriert werden.

 

Die entfallenden Lizenzgebühren sollen nötigenfalls für die Implementierung und Pflege des neuen Angebots zur Verfügung gestellt werden.

Antrag 191/I/2015 Dem Fernbusverkehr mehr Regeln geben

15.05.2015

Der Berliner Senat und die Bundesregierung sollen sich dafür einsetzen, weiterhin verstärkte und nachhaltige Kontrollen im Fernbusverkehr hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten und der Bedienungs- und Aufzeichnungsverpflichtungen durchzuführen, im Verfahren zur Erteilung der Liniengenehmigung zu prüfen, ob Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Fernbusunternehmens auf Grund von Verstößen gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten vorliegen, im Falle eines notwendigen Ausbaus der Haltestelleninfrastruktur für Fernbusse die Fernbusunternehmen angemessen an den Kosten zu beteiligen, eine mögliche Ausweitung der Bundesfernstraßenmaut auf Fernbusse (ausgenommen Kraftomnibusse, die im Öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt sind) zu unterstützen, sich auf Bundesebene für eine Angleichung der Fahrgastrechte für Bus- und Bahnfahrgäste einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass nicht beliebig an allen Straßenecken Fernbushaltestellen eingerichtet werden können, insbesondere in Wohngebieten und an Wohnstraßen.

Antrag 193/I/2015 Kein ZOB am Ostkreuz

15.05.2015

Der Berliner Senat wird aufgefordert, neben dem ZOB an der Messe künftig bei entsprechendem Bedarf einen weiteren ZOB nur in Autobahnnähe (BER, Südkreuz etc.) zu planen. Einen ZOB am Ostkreuz zu Lasten des Wohnungsneubaus an der Rummelsburger Bucht, wie von der CDU vorgeschlagen, lehnen wir im Interesse der AnwohnerInnen ab.

Antrag 194/I/2015 Pilzkonzept einhalten: Zoologischer Garten und Ostbahnhof als Fernverkehrsbahnhöfe sichern

15.05.2015

Der Senat wird aufgefordert, sich umgehend gegenüber der Deutschen Bahn dafür einzusetzen und den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zu beauftragen, dass zum Fahrplanwechsel 2015 keine Fern- und Regionalbahnlinien auf der Berliner Stadtbahn gestrichen oder verlegt werden, und dass wieder Fernverkehrszüge am Bahnhof Zoologischer Garten halten. Der Ostbahnhof als der wichtige Fernbahnhof für die östlichen Bezirke, gerade auch für Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Neukölln, muss in vollem Umfang als ICE- und Regionalbahnhaltepunkt erhalten bleiben. Nur so lässt sich das Konzept einer Stadt der kurzen Wege umsetzen.

 

Die Deutsche Bahn soll darüber hinaus vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt aufgefordert werden, alle technischen und betrieblichen Möglichkeiten auf der Stadtbahn auszuschöpfen um künftig Trassenkonflikte zu vermeiden.