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Antrag 48/I/2016 Ehrenamtliche HelferInnen in der Flüchtlingsaufnahme unterstützen

1.04.2016

Der Berliner Senat wird aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeit der ehrenamtlichen HelferInnen in der Flüchtlingsaufnahme besser zu unterstützen, die HelferInnen von den Aufgaben zu entlasten, die originär in die staatliche Zuständigkeit fallen und die Erfahrungen der Ehrenamtlichen wertzuschätzen und zur Verbesserung der Flüchtlingspolitik zu nutzen.

 

Erfahrung der ehrenamtlichen HelferInnen nutzen

  • Um die tägliche, praktische Erfahrung der Ehrenamtlichen zu nutzen, richtet der Senat monatlich einen neuen runden Tisch „Flüchtlingshilfe“ ein, zu dem er alle Initiativen der Flüchtlingshilfe einlädt. Es wird Transparenz über die Ergebnisse und ihre weitere Behandlung geschaffen.
  • Der Senat benennt eine berlinweit zuständige Stelle, die für die Berliner Flüchtlingsinitiativen AnsprechpartnerInnen für alle Vorschläge, Anregungen, Kritikpunkte und Probleme ist. Diese Stelle sollte u.a. auf der Homepage „Flüchtlinge in Berlin“ mit Kontaktdaten veröffentlicht werden.
  • Die Bezirke richten auf Ebene der Flüchtlingsunterkünfte regelmäßige runde Tische ein, um Verwaltung, BetreiberInnen, Initiativen und Ehrenamtliche in einen Austausch zu bringen. Dieser Austausch soll Strategien entwickeln, um Unterbringung, Versorgung und Zusammenarbeit vor Ort zu verbessern.

 

Qualität der Flüchtlingsunterkünfte sicherstellen

  • Die Senatsverwaltung legt die Pflichten der UnterkunftsbetreiberInnen in verbindlichen Verträgen von Anfang an fest. Die Pflichten werden in jeder Unterkunft auf Deutsch, Englisch, Arabisch und ggf. anderen Sprachen sichtbar ausgehängt.
  • Die Senatsverwaltung richtet in einem ersten Schritt ein Meldesystem für Mängel und Missstände in Flüchtlingsunterkünften ein, um HelferInnen und BewohnerInnen die Möglichkeit zu geben, auf Probleme hinzuweisen. Die Nachverfolgung und Behebung der Mängelanzeigen sollte öffentlich einsehbar sein.
  • Die Senatsverwaltung führt in einem zweiten Schritt einen öffentlich einsehbaren Qualitätscheck für Flüchtlingsunterkünfte ein, in dem die wesentlichen Aufgaben des Betreibers bewertet werden (Betten, Privatsphäre, Essensqualität und -ausgabe, Sanitärbereich, Personal, Unterstützung des Ehrenamts etc.).
    Ehrenamtliche dort professionell unterstützen, wo sie an ihre Grenzen kommen
  • Das Land Berlin richtet ein mobiles SozialarbeiterInnen-Team ein, auf die die ehrenamtlichen HelferInnen zurückgreifen können. Zwar müsste laut Personalschlüssel in einer Unterkunft pro ca. 100 BewohnerInnen eine Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter eingestellt werden, allerdings erfolgt dies häufig nicht oder erst sehr spät und reicht auch nicht aus, um schwerwiegende Probleme und Konflikte vor Ort zu lösen. Daher soll das mobile Team bei Bedarf Unterstützung in den Bereichen Übersetzungsdienste, Konfliktmediation und interkulturelle Mediation leisten, und zwar sowohl für die Arbeit mit den Flüchtlingen wie auch für die ehrenamtlichen Initiativen.
  • Der Senat schafft ein kostenloses Weiterbildungsangebot zu interkulturellen Kompetenzen und Angebote einer Supervision für FlüchtlingshelferInnen, die sich regelmäßig engagieren.

 

Mehr Demokratie in Flüchtlingsunterkünften wagen

  • Nichts ist frustrierender, als in einer Unterkunft monatelang zum Nichtstun verdammt zu sein. Deshalb startet das Land Berlin eine Kampagne zur Demokratisierung der Flüchtlingsunterkünfte. Ziel ist es, die BewohnerInnen aktiv in die Gestaltung und Organisation der Unterkünfte einzubinden: durch aktive Tätigkeiten wie Essensausgabe, Instandsetzung, Übersetzung und soziale Aktivitäten und durch die Einrichtung von demokratischen Selbstverwaltungsorgangen, die den BewohnerInnen eine Stimme geben. Das hilft auch den Initiativen, die so viele neue Möglichkeiten bekommen, mit den Flüchtlingen vor Ort zu arbeiten. Dies darf nicht dazu führen, dass der Betreiber Aufgaben, für die er bezahlt wird, strukturell an Flüchtlinge oder Freiwillige auslagert. Dazu entwickelt der Senat Leitlinien und Handreichungen für Unterkunftsbetreiber und Initiativen. Jede „Demokratisierung“ soll von einem professionellen Team aus SozialarbeiterInnen und Sozialarbeitern des Landes Berlin begleitet werden.
  • Die neuen demokratischen Vertretungen der Flüchtlinge werden verpflichtend bei runden Tischen zwischen Betreibern, Helfern und Bezirken eingebunden.
  • Zudem schafft der Senat eine Möglichkeit des Austauschs zwischen den VertreterInnen der Flüchtlinge in den unterschiedlichen Unterkünften. Dazu könnte in Zusammenarbeit mit den Flüchtlingsinitiativen ein Barcamp oder ähnliches stattfinden.

 

Die Nachhaltigkeit ehrenamtlicher Initiativen sichern

  • Senatsverwaltung und Bezirke bemühen sich, die von ihnen bereitgestellten Räumlichkeiten für Flüchtlingsinitiativen langfristig zu sichern. Sollten bereits genutzte Räume für andere Zweck genutzt werden müssen, so werden Alternativen gesucht.
  • Ehrenamt braucht Hauptamt! Um Ehrenamt nachhaltig zu ermöglichen, müssen die Initiativen bei der Finanzierung von hauptamtlichen Stellen unterstützt werden. Auch hier muss auf die besonderen Voraussetzungen geachtet werden. Der Senat entwirft daher ein Programm, das Stellen finanziert und diese zur Unterstützung an die Initiativen weitergibt, auch wenn diese keine Vereine sind. Der Bundesfreiwilligendienst passt derzeit nicht zu den Bedürfnissen der Initiativen, da diese häufig nicht als Verein eingetragen sind. Der Senat prüft, ob eine Andockung der Bundesfreiwilligen an einer Landeseinrichtung oder einen gemeinnützigen Träger möglich ist, um diese als Unterstützung für Initiativen zu entleihen.
  • Der Senat prüft die Einrichtung einer zentralen Kleiderkammer, in dem er analog zum Hamburger Modell bei der Suche nach einer großen Räumlichkeit sowie eines Trägers unterstützt. So könnten die ehrenamtlichen Initiativen vor Ort entlastet werden und sich der eigentlichen Aufgabe zuwenden: weg von der Nothilfe hin zur nachhaltigen Integration.

 

Antrag 49/I/2016 Kein Mensch ist illegal – Berliner Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete langfristig verlängern

1.04.2016

Wir fordern eine langfristige Verlängerung des Landesaufnahmeprogrammes für Geflüchtete. Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie den Regierenden Bürgermeister Michael Müller auf, mit allen ihnen zu Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass diese legale Einreisemöglichkeit weiterhin und über den 31.12.2016 hinaus bestehen bleibt. Weiterhin halten wir daran fest, alle Hürden für Schutzsuchende und Geflüchtete abzubauen.

 

(Zur Weiterleitung an die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin)

 

Antrag 43/I/2016 Umfassende gendersensible Unterbringung für Schutzsuchende

1.04.2016

Wir fordern eine umfassende gendersensible Planung bei der Unterbringung von Schutzsuchenden.

 

Wir halten weiterhin an dem Ziel einer dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden fest, die bevorzugt in Wohnungen erfolgen soll. Zugleich sehen wir die vorübergehende Notwendigkeit, in der aktuellen Situation in Sammelunterkünften, Standards für eine humane Unterbringung zu formulieren.

 

Es bedarf einer Umstrukturierung, Mindeststandards sowie Maßnahmen und Angebote, die auf die Unterbringung in Sammelunterkünften abgestimmt sind. Nicht erst seit Kurzem sind die Probleme, auf die Frauen, Homosexuelle und Trans*menschen in Sammelunterkünfte treffen, bittere Realität. Organisationen wie lesmigras, women in exile, sowie Pro Asyl weisen seit Jahren auf die Missstände hin.

 

Die Abwesenheit von Privatsphäre, das Leben auf sehr engem Raum, die oft fehlenden Möglichkeiten, Zimmer oder sanitäre Anlagen abzuschließen und das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten, machen aus Sammelunterkünften Angsträume.

 

Der Schutz vor geschlechtsspezifischer, sexualisierter Gewalt muss bei der Unterbringung von Geflüchteten konsequent mitbedacht werden.

 

Deshalb fordern wir

  1. Getrennte Bereiche für allein reisende Frauen, allein Erziehende, allein reisende Männer und Familien. Insbesondere die Wartesituation für Frauen vor dem LaGeSo zumindest durch geschützte Rückzugsräume verbessert werden. . Zusätzlich muss in den Registrierungsstellen eine gendersensible Betreuung sichergestellt werden
  2. Getrennte abschließbare sanitäre Anlagen
  3. Rückzugsräume für Mädchen, Frauen, Homosexuelle und Trans*menschen
  4. SozialarbeiterInnen, ärztliche und sozialpsychologische Betreuung in allen Unterkünften.
  5. Empowerment und Aufklärungsmaßnahmen für alle, die über die eigenen Rechte und Rechte der anderen informieren und eine Atmosphäre schaffen, in welcher Menschen keine Angst haben, Übergriffe anzusprechen. Verbindliche Regelung, Regelmäßige Informationen über ihre Rechte und externe Hilfsangebote informiert werden. Die Polizei soll, dort wo es nicht bereits schon umgesetzt wird, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass Übergriffe jeglicher Art (sexuelle Gewalt, (religiöse) Intoleranz etc.) durch die Opfer konsequent zur Anzeige gebracht werden könne. Hierfür soll die Polizei mit den Trägern der Unterkünfte zusammenarbeiten. Gewalt in Unterkünften muss sichtbar gemacht werden.

 

Antrag 22/I/2016 Gegen Rassismus in unserem Stadtbild! Umbenennung des U-Bahnhofs „M-Straße“

1.04.2016

 

Unsere Vergangenheit darf nicht in Vergessenheit geraten – Gegen Rassismus und Kolonialismus in unserem Stadtbild

 

Wir fordern die SPD-Mitglieder des Berliner Senats, die Mitglieder der SPD Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die Mitglieder der SPD-Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen auf, sich gegen Diskriminierung und Rassismus im Berliner Stadtbild einzusetzen. Dazu gehört auch die Abschaffung diskriminierender rassistischer Namensgebungen, etwa bei Straßen, Plätzen, Brücken oder Bahnhöfen, einschließlich S-, U-Bahn-, Bus-, Tram- sowie Fährstationen. Gleichzeitig wollen wir, dass das Bewusstsein für Nationalismus, Rassismus, Diskriminierung und Deutschlands koloniale Verantwortung in unserer Gesellschaft gestärkt wird. Gleiches gilt für aktuell oder ehemals nach Nationalsozialist*innen oder Kriegsverbrecher*innen benannte Straßen, Plätze und Orte. Unsere Vergangenheit darf nicht in Vergessenheit geraten.

 

Deshalb fordern wir allgemein:

  • Die kritische Überprüfung bestehender Namensgebungen auf nationalistischen, rassistischen, diskriminierende und kolonialen Charakter.
  • Eine konsequent antinationalistische, antirassistische, antidiskriminierende und antikoloniale Neu- und Umbenennungspolitik, unter Einbeziehung der Anwohner*innen. Die Umbenennung darf dabei keinen kommerziellen Interessen folgen.
  • Die Berücksichtigung der Namen von Persönlichkeiten, die sich aktiv gegen Rassismus oder Kolonialismus engagiert haben, bei der Neubenennung.
  • Die Erarbeitung eines Konzeptes zur historischen Aufarbeitung diskriminierender rassistischer Namensgebungen sowie zur möglichen Etablierung entsprechender Gedenk- und Lernorte.

 

Unmittelbar fordern wir:

  • Die konsequente Umbenennung des U-Bahnhofes Mohrenstraße und der entsprechenden Straße nach den oben genannten Grundsätzen.

 

Antrag 17/I/2016 Zugangsmöglichkeiten zum Berliner Verwaltungsdienst öffnen

1.04.2016

Angesichts des dringend erforderlichen Einstellungsbedarfs in der Berliner Verwaltung setzen sich der SPD-Landesverband Berlin und seine im Abgeordnetenhaus sowie im Senat vertretenen Mitglieder für eine konsequente Anwendung und ggf. erforderliche Weiterentwicklung des Berliner Laufbahnrechtes für Beamtinnen und Beamte ein. Dazu wird der zuständige Senator für Inneres und Sport aufgefordert, seine bisherige Blockadehaltung aufzugeben und unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Umsetzung aller Zugangsmöglichkeiten zu den Laufbahnen des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Berlin einzuleiten.

 

Hierzu gehören:

 

1. Umsetzung der Regelungen des Laufbahngesetzes und der Laufbahnverordnung (LVO-AVD) zur Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst im Land Berlin

  • Stärkung der Zulassung von Bewerber*innen in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) mit verwaltungswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschlüssen. Darüber hinaus müssen auch für Bewerber*innen mit anderen Bildungs- und Berufsbiographien, die durch ihre spezifischen Fachkenntnisse der Aufgabenbewältigung der allgemeinen Verwaltung und Fachverwaltung entsprechen, Möglichkeiten geschaffen werden, die Laufbahnbefähigung für die jeweilige Laufbahn zu erwerben (Quereinsteiger).
  • Organisation eines Mentoring-Programms, in dem Quereinsteiger*innen verwaltungserfahrende Mitarbeiter*innen zur Seite gestellt werden, um den Einstieg in den öffentlichen Dienst und verwaltungsspezifische Aufgabenfelder zu erleichtern und die Qualität zu sichern.
  • Qualifizierung der Quereinsteiger*innen durch die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) mit der Zielsetzung, die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse zu erwerben.
  • Änderung des § 25 LVO-AVD dahingehend, dass Bachelorabsolventen*innen und qualifizierte Quereinsteiger*innen aus der Ebene des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Berliner Landesdienst bei mindestens guter Leistungsbeurteilung in einem mit hoher Selbstständigkeit oder Personalverantwortung verbundenen Amt sich unmittelbar auf Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst) bewerben können. Im Rahmen der anschließenden Einführungszeit müssen anforderungsspezifische Qualifizierungen durchgeführt werden.
  • Konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Zugangsvoraussetzungen nach § 23 LVO-AVD für Studienabgänger mit einem Masterabschluss aus einer nichtjuristischen Studienrichtung und ggf. Erweiterung der geregelten Studienrichtungen nach den Bedürfnissen der Fachverwaltungen.
  • Unverzügliche Umsetzung der Regelungen des § 24 LVO-AVD für Beamt*innen des Landes Berlin, die einen berufsbegleitenden Masterstudiengang nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 LVO-AVD erworben haben. Diese Bewerber*innen sollen sich unmittelbar auf freie Stellen des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bewerben können.
  • Stärkung der Verbeamtung im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (ehemals mittlerer Dienst) durch Umsetzung des § 12 LVO-AVD mit Anerkennung hauptberuflicher Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z.B. als Verwaltungsfachangestellter oder Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation.

 

2. Verstärkung von Ausbildung und Qualifikation

  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAk). Die bisherigen Qualifizierungs- und Traineeprogramme zum Aufstieg in die und innerhalb der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener und höherer Dienst, gemessen an den prognostizierten Personalbedarf, sind anzupassen und hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung zu überprüfen. Zur Förderung eines Aufstieges in die nächst höhere Laufbahnebene sollen insbesondere die Angestellten*innen bzw. Beamten*innen Berücksichtigung finden, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium mit sehr guten oder guten Leistungen absolviert haben oder sich in der beruflichen Tätigkeit durch sehr gute und gute Leistungsbeurteilungen bewährt haben oder sich in besonderer Weise ehrenamtlich für das Gemeinwohl des Landes Berlin engagieren.
  • Die SPD Berlin verstärkt in ihrer Regierungsarbeit neben der Ausbildung und Qualifizierung durch die VAk eine engere Kooperation mit den Hochschulen des Landes insbesondere der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW). Ziel ist die Anpassung der Verwaltungsstudiengänge zur Ausbildung von Beamten*innen. Bisherigen Absolventen ist gleichwohl ohne Nachteile Zugang zu den Laufbahnen zu gewähren; ggf. sind Nachqualifizierungsangebote einzurichten.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit ein verpflichtendes Qualifizierungsprogramm für alle Führungskräfte mit Personalverantwortung um, das sich insbesondere auf die Vermittlung von Personalführung, Leistungsbeurteilung sowie Sozialkompetenzen konzentriert. Dabei soll auch eine Fremdsprachausbildung integriert sein.
  • Die SPD Berlin setzt in ihrer Regierungsarbeit, angelehnt an das Evaluationsprogramm von Professoren und Dozenten an Hochschulen, ein System der Evaluation für Führungskräfte um, das sich an die Angestellten- und Beamtenschaft richtet. Darüber hinaus wird sowohl ein System der Supervision und Qualifizierung (siehe Punkt c) eingerichtet, das die Kompetenzen in der Personalführung weiter verbessern soll.
  • Die SPD Berlin strebt in ihrer Regierungsarbeit eine kritische Überprüfung des Leistungsbeurteilungswesens an, in der beispielsweise die Regelbeurteilung eines Beamten, der seine Aufgabenstellung in vollem Umfang erfüllt, mit der Note 3 bewertet wird. Das Leistungsbeurteilungswesen wird bereits heute erkennbar bei den Führungskräften und Behörden unterschiedlich umgesetzt bzw. findet kaum Akzeptanz.