Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Begrenzung der Kostenbeteiligung an der Unterkunft für arbeitende Geflüchtete analog zum Mietenbündnis einzusetzen.
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Antrag 113/II/2018 Beteiligung an den Unterkunftskosten für arbeitende Geflüchtete begrenzen
12.10.2018Antrag 67/II/2018 Masterplanung vor Neubaumaßnahmen an der Stadtautobahn A 100
12.10.2018Die SPD-Mitglieder im Senat und in der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Zuge der Planungen für Neu- und Ersatzbauten an der Stadtautobahn (BAB 100) zwischen Rathenauplatz und Dreieck Charlottenburg vor Festlegung auf eine Vorzugsvariante eine Masterplanung für diesen Bereich durchgeführt wird. Mit dieser sollen die Autobahnplanungen der 50er Jahre im Rahmen der ohnehin erforderlichen Neu- und Ersatzbaumaßnahmen für die dazwischen liegenden Autobahnabschnitte mit dem Ziel einer zukunftsorientierten und stadtverträglichen Neuplanung des gesamten Autobahn-Teilstücks überwunden werden.
Im Rahmen einer Masterplanung sind insbesondere zu untersuchen und in die Planungen einzubeziehen:
- Flächengewinne für die wachsende Stadt (Grün- und Erholungsflächen, Baugebiete) z. B. durch Tunnelführung einzelner Autobahnabschnitte
- Reduzierung von Umweltbelastungen insbesondere durch Lärm, Feinstaub und Stickoxide in der unmittelbaren (Wohn-) Umgebung
- die räumliche Zusammenführung von durch die Autobahn getrennten Stadtquartieren z. B. durch eine Deckelung des Autobahntroges zwischen den Brücken Kantstraße und Knobelsdorffstraße sowie Neue Kantstraße
- Verlegung der Autobahnauf- und abfahrten „Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke
- Integration eines Radschnellweges entlang der Autobahn vom Rathenauplatz bis Heckerdamm mit Anschlüssen u.a. Richtung Wannsee bzw. Richtung Wedding
Es dürfen keine Variantenfestlegungen erfolgen, bevor die Masterplanung für den gesamten Bereich vorgelegt und über die Einbeziehung in die weiteren Planungen entschieden worden ist.
Antrag 92/II/2018 Digitaler Wandel auch in den Schulen – Verbesserung der Medienkompetenz von Schüler*innen in der Sekundarstufe I
12.10.2018Die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Informatik landesweit für alle Schüler*innen für zwei Jahre in der Sekundarstufe I verpflichtend angeboten wird. Informatik muss als ein Teil der Allgemeinbildung angesehen werden. Daher sollten allen Schüler*innen im Rahmen des obligatorischen Informatikunterrichts Grundlagen im Umgang mit Standardsoftware (Textverarbeitung, Präsentation, Tabellenkalkulation, E-Mail, Bildbearbeitung etc.) vermittelt werden.
Außerdem fordern wir die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass relevante Aspekte der Medienerziehung, welche in den Rahmenlehrplänen aller geeigneten Schulfächer integriert wurden, auch im Unterricht endlich umgesetzt werden. Dabei sollen adäquate Methoden der Beschaffung und Nutzung valider Information und des Umgangs mit Quellen vermittelt werden. Schüler*innen sind für Aspekte wie Persönlichkeitsrechte, Urheberrechtsverletzungen und eine kritische Auseinandersetzung mit Falschmeldungen zu sensibilisieren. Ziel muss es sein, sie zu einer anforderungsgerechten und rechtskonformen Arbeitsweise zu befähigen. Auch die Gefahren des Cybermobbings und die Bedeutung des Datenschutzes sollten an geeigneter Stelle thematisiert werden. Der Schutz vor Internetkriminalität, Trojanern und Viren ist zu behandeln.
Zusätzlich muss an allen Schulen im Rahmen von Informatikkursen beispielsweise im Wahlpflichtunterricht über Grundlagen der Anwendung von Standardsoftware hinaus die Möglichkeit bestehen, Grundkenntnisse der Programmierung zu erlernen. Darüber hinaus können die Schulen hierzu weitere Angebote etwa im Rahmen schuleigener Arbeitsgemeinschaften schaffen.
Für den Unterricht ist der Einsatz freier Software besonders sinnvoll, da diese ohne Lizenzkosten von Schulen und Schüler*innen genutzt werden kann.
Um die geforderte Verbesserung der Medienkompetenz von Schüler*innen zu realisieren, müssen das Abgeordnetenhaus und der Berliner Senat die Voraussetzungen für eine entsprechende Befähigung der Lehrkräfte schaffen. Ferner sind den Bezirken die Mittel für die erforderliche Digitalisierung aller Schulen sowie für die notwendige technische Ausstattung der Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen.
Antrag 185/II/2018 Angebot im ÖPNV deutlich verbessern
12.10.2018Die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich für die schnellstmögliche Umsetzung der im Nahverkehrsplan 2019-2023 vorgesehenen Maßnahmen zur Angebotsverbesserung und Kapazitätssteigerung im ÖPNV insbesondere bei der Verdichtung der Takte und dem Einsatz längerer Fahrzeuge bzw. von mehr Wagen einzusetzen.
Hierzu sind unverzüglich die nötigen Maßnahmen
- zur Planung der hierfür nötigen Mittel beim Haushalt,
- zur Fahrzeugbeschaffung (u.a. Einleitung von Ausschreibungsverfahren) mit nötigen Reserven
- und zur Stellenschaffung, Gewinnung und Ausbildung bzw. Schulung des nötigen Personals
- sowie zum Ausbau der Infrastruktur (sowohl Infrastruktur der Streckennetze insbes. der Signaltechnik als auch Ausbau der Werkstattkapazitäten bzw. Kapazitäten der Betriebshöfe)
einzuleiten bzw. für die S-Bahn bei den zuständigen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG mit Nachdruck zu bestellen und einzufordern.
Antrag 143/II/2018 Image- und Aufklärungskampagne für die Freiwillige Feuerwehr
12.10.2018Etwa 80% der Einsätze der Feuerwehr sind Rettungsdienste. Der Anteil der Rettungsdienste unter allen Einsätzen der Feuerwehr ist in den letzten Jahren massiv angestiegen. Dieser Anstieg ist nicht alleine durch das Wachstum Berlins zu erklären. Der Notruf der Feuerwehr 112 ist zuständig für lebensbedrohliche Situationen, bei denen schnelle Hilfe notwendig ist. Von 454.143 Einsätzen im Jahr 2016 entfallen 374.942 auf den Rettungsdienst. Die durchschnittliche Hilfszeit bei diesen Einsätzen liegt bei 9,54 Minuten. Leider sind unter den über die 112 abgesetzten Notrufen auch Einsätze, bei denen eine Soforthilfe nicht unbedingt notwendig ist, sondern ein Krankentransport oder ärztliche Hilfe zu Hause ausreichend wäre. Hierbei würde ein Anruf beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, der ebenfalls deutschlandweit einheitlich unter der 116 117 erreichbar ist, den Notruf und die Einsatzkräfte der Feuerwehren entlasten. Ein weiterer Vorteil des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes stellt zudem die finanzielle Entlastung der Krankenkassen dar, die für den Notfalleinsatz ein Vielfaches mehr zahlen, als für einen Krankentransport.
In der Gesellschaft genießt die Feuerwehr einen hohen Stellenwert. Dennoch nimmt das Engagement in den Jugendfeuerwehren und Freiwilligen Feuerwehren stetig ab. Des Weiteren werden häufiger tätliche Übergriffe auf Rettungskräfte registriert. Beispiele von auf eine Notärztin geworfene voll gefüllte Glasflasche und eine mutwillige Beschädigung von Rettungswagen und Behinderung der Einsatzkräfte bei einer Re-animation eines Kindes sind hierbei nur die Spitze des Eisbergs. Eine Werbe- und Imagekampagne für das freiwillige Engagement in der Feuerwehr mit dem Hintergrund der Sicherung des städtischen Lebens soll einerseits Respekt und Achtung für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr in der Gesellschaft schaffen und im Idealfall die Eintrittszahlen in die Freiwilligen Feuerwehren erhöhen.
Wir fordern deshalb die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, die kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen auf
1) eine Aufklärungskampagne zur Unterscheidung des Notrufs 112 und des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 zu starten und das Thema auch in schulische Lehrinhalte aufzunehmen.
2) eine Imagekampagne für die Jugendfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport
