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Antrag 210/II/2018 Plastikmüll

13.10.2018

Die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Senat Zielvereinbarungen mit dem Einzelhandel – insbesondere Supermarktketten und Drogerien – zwecks deutlicher Verringerung des Verpackungsmülls abschließt.

 

Die Zielvereinbarungen sollen folgende Inhalte haben:

  • eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren,
  • Erhöhung des Anteils von Mehrwegverpackungen,
  • für das Bezugsjahr eine Darstellung der Art und Menge Verpackungsmülls im Sortiment,
  • ein Zwischen- und ein Gesamtziel zur Reduzierung des Verpackungsmüllsaufkommens,
  • eine Darstellung von Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen,
  • eine Darstellung, wie die Umsetzung dieser Maßnahmen kontrolliert wird,
  • ein Verfahren zur Anpassung der Vereinbarung einschließlich der Ziele und Maßnahmen, wenn nach Vorlage des Zwischenberichts erkennbar wird, dass die Ziele mit den geplanten Maßnahmen entweder nicht oder frühzeitig erreicht werden, und
  • die Veröffentlichung der Umsetzung der Vereinbarungen bei Wahrung der schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

 

Antrag 209/II/2018 Für Gerechtigkeit, Partizipation und eine schnellere Energiewende: Mieterstrom endlich voranbringen

13.10.2018

Solarenergie für Mieter vom eigenen Dach ist ein sinnvoller Beitrag für den Klimaschutz. Die Förderung von direkt verbrauchtem Strom aus Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden mit einem Mieterstromzuschlag schafft eine langfristig wettbewerbsfähige und vor allem klimaschonende Möglichkeit für die Stromversorgung in der Stadt. Gleichzeitig bleibt die Vertragsfreiheit der Mieter bei der Auswahl eines Stromtarifs uneingeschränkt bestehen, entsprechend sind Mieter nicht dem Risiko von steigenden Strompreisen als Resultat der Förderung ausgesetzt.

 

Der aktuelle Förderungsrahmen erweist sich als ungenügend für die Entwicklung von ausreichend vielen Mieterstromprojekten. Grund hierfür sind vor allem Hemmnisse für Betreiber, die eine erhöhte Markteintrittsbarriere darstellen. PV-Mieterstrom Meldezahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass im Zeitraum Januar bis Mai 2018 deutschlandweit lediglich Mieterstromprojekte mit einer Kapazität von 2 MWp registriert wurden. Dem gegenüber steht die herausgestellte Bedeutung von Solarenergie z.B. im Berliner Energie und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030).

 

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Bundestag, Bundesregierung und in den Landesregierungen  werden aufgefordert, sich für die Weiterentwicklung der Mieterstromförderung durch den Bund einzusetzen. Ziel ist es, die Umsetzung der Energiewende zu beschleunigen und gleichzeitig sowohl gerecht als auch kostengünstig zu gestalten durch:

 

1. Unterstützung  der Bundesratsinitiative der Länder Berlin und Thüringen vom 21.8.18 (BR-Drucksache 402/18) zur Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende. Dies insbesondere um Quartiersversorgungskonzepte mit Mieterstromförderung von Photovoltaikanlagen und damit auch größere Anlagen zu ermöglichen.

 

2. Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten durch eine erhöhte und zeitlich befristete Anschubförderung für Mieterstromprojekte. Im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit soll die zusätzliche Förderung nicht über die EEG Umlage geschehen. Dazu bestehen ausreichend alternative Möglichkeiten: direkte Subvention aus Steuermitteln oder indirekte Subvention durch Steuersenkung für direkt verbrauchten Strom (z.B. abgesenkter Mehrwertsteuersatz).

 

3. Abbau weiterer Hemmnisse: z.B. das Zulassen von aufwendungsarmen Messkonzepten insbesondere bei kleineren Anlagen bis 10 kWp, Abschaffung der aktuellen Gewerbesteuerinfektion für Wohnungsunternehmen, Vereinfachung des bürokratischen Aufwands (z.B. aus dem Energiewirtschaftsgesetz) bei kleineren Anlagen.

 

4 . Angemessene Beteiligung  der Mieter an den preislichen und langfristigen Vorteilen dieser regenerativen Stromerzeugung. Die zusätzliche Förderung hat zur Voraussetzung, dass der Mieterstrompreis nicht nur mindestens 10%, sondern mindestens 20% unter dem Grundversorgertarif liegt.

Antrag 131/II/2018 Gerechtigkeit zwischen Geschlechtern fördern - Vielfalt stärken!

13.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie des Berliner Abgeordnetenhauses setzen sich für folgende Änderungen zum Referentenentwurf zur Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG-E) ein:

 

1. § 5 Abs. 2 LADG-E rechtfertigt Ungleichbehandlungen aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines hinreichenden sachlichen Grundes. Sie ist auch dann gerechtfertigt, wenn durch geeignete oder angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile verhindert oder ausgeglichen werden sollen

 

Diese „positive Diskriminierung“ soll  nur für strukturell benachteiligte Personengruppen. gelten. Damit wird ausgeschlossen, dass Männern ermöglicht wird, gegen Frauenfördermaßnahmen gerichtlich vorzugehen.

 

2. Unsere Frauenförderung, die dem Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung entspringt, darf zukünftig nicht unterlaufen werden. Vielmehr muss weiterhin herausgestellt werden, dass es eine strukturelle Benachteiligung von Frauen gibt und deshalb eine besondere Förderung dieser Zielgruppe nötig ist. Deshalb soll § 12 Abs. 1 LADG-E lauten: „Die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung und die Förderung der tatsächlichen Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit sind als durchgängiges Leitprinzip bei allen Maßnahmen der öffentlichen Stellen zu berücksichtigen.“

 

3. Wir unterstützen das im Koalitionsvertrag verankerte Verbandsklagerecht. Allerdings ist die Anerkennung der klageberechtigten Verbände fachlich und politisch entscheidend, um Widersprüche zum Ziel der Gleichstellung und Vielfalt zu vermeiden. Die jeweiligen Senatsverwaltungen haben seit vielen Jahren die ausreichende Erfahrung und Kompetenz und sollen daher in § 11 Abs. 4 LADG-E für die Anerkennung verbandsklageberechtigter Mitglieder zuständig sein.

Antrag 132/II/2018 RBB Staatsvertrag ändern - Menschen mit Behinderung im RBB-Rundfunkrat endlich eine Stimme geben!

13.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, bei der anstehenden Überprüfung der Zusammensetzung des RBB-Rundfunkrats endlich dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung künftig angemessen vertreten sind. Schon seit 2008 bemühen sich die Behindertenverbände und Landesbeauftragten Berlins und Brandenburgs vergeblich, Sitz und Stimme in dem auch für die öffentliche Meinung wichtigen Rundfunkrat zu erhalten.

 

Dafür muss zuerst der RBB-Staatsvertrag geändert werden. Wir fordern, die Änderung des Staatsvertrags bis zum Ende der aktuellen Amtsperiode des Rundfunkrats am 25.2.2019 zu beschließen. Die Berliner Koalition aus SPD, Linken und Grünen hat 2016 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „bei der nächsten Änderung des RBB-Staatsvertrags die Zusammensetzung des RBB-Rundfunkrats hinsichtlich angemessener Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt zu verbessern“.  Im Rundfunkrat, der gesellschaftliche Vielfalt repräsentieren soll, spiegelt sich dies jedoch nicht wieder. Während einzelne gesellschaftliche Gruppierungen im Rundfunkrat gleich mehrfach vertreten sind, haben Menschen mit Behinderung bisher keinen eigenen Sitz.

 

Antrag 79/II/2018 Bestand an barrierefreien Wohnungen in Berlin endlich erfassen

13.10.2018

Um die Versorgung mit bezahlbarem barrierefreiem Wohnraum für die über 200.000 Menschen mit Mobilitätsbehinderung in Berlin zu verbessern, werden die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats aufgefordert, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zur Erfassung des vorhandenen Bestands an barrierefreien Wohnungen zu verpflichten und in einer Datenbank öffentlich zugänglich zu machen. Die immer wieder erfolgende Benutzung des Begriffs „barrierearm“ ist dabei zu vermeiden. Dieser Begriff ist willkürlich, ungenau und nirgends definiert.

 

Dabei ist anzugeben:

  • Zahl der Rollstuhlwohnungen nach DIN-Norm(RB-Wohnungen).
  • Anzahl der barrierefreien Wohnungen (Ausstattung – wie und für welche Behinderungsarten)
  • Zahl der geplanten barrierefreien und Rollstuhlwohnungen
  • Zahl der Bestandswohnungen, die durch Umbau barrierefrei/seniorengerecht gemacht werden können und konkrete Planungen dazu (Anzahl, Zeitraum)
  • Stand der Vermietung / Melden von frei werdenden Wohnungen (z.B. auch inberlinwohnen.de) mit dem Hinweis auf Neuvermietung nur an Menschen mit Mobilitätsbehinderung