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Antrag 76/II/2017 Keine XXL-Busse für Berlin

14.10.2017

Die Abgeordneten der SPD des Abgeordnetenhauses Berlin und die Senatorinnen und Senatoren der SPD Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass weder die BVG noch andere Verkehrsunternehmen in Berlin mit XXL-Bussen durch die Stadt fahren.

Antrag 77/II/2017 Mehr Sicherheit bei abbiegenden Lkw

14.10.2017

Die Abgeordneten der SPD des Abgeordnetenhauses Berlin und die Senatorinnen und Senatoren der SPD Berlin werden aufgefordert, mit einer entsprechenden Bun­desrats­initiative die Sicherheit bei abbiegenden Lkw zu erhöhen. Durch die Vor­schrift von nach­haltig wirkenden technischen Einrichtungen ist die Gefährdung von zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden durch abbiegende Lkw zu reduzieren.

 

Diese technischen Einrichtungen sind für Neufahrzeuge sofort einzuführen. Für Alt­fahrzeuge und ausländische Lkw sind kurze Fristen vorzusehen.

 

 

Antrag 80/II/2017 Wohnungslosigkeit verhindern!

14.10.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sowie der zuständigen Senatsverwaltung werden aufgefordert, die Situation der Wohnungslosigkeit in Berlin entschieden zu verbessern.

 

Konkret fordern wir:

  • den Ausschluss von Traglufthallen als Notunterkünfte. Wohnungslose haben ein Recht auf lebenswürdige Schlafplätze. Daher fordern wir einen erheblichen Anstieg von sozialen Wohnungsbauten;
  • einen deutlicher Ausbau der Notübernachtungsplätze für Frauen* und Kinder; Bereitstellung von ganztägigen Not- und Übergangsunterkünften in jedem Bezirk ausschließlich für Familien, unabhängig vom Aufenthaltsstatus;
  • die Einführung einer amtlichen Statistik über Wohnungslosigkeit in Berlin, inkl. der Erfassung von Kindern im Haushalt.
  • ein Räumungsverbot von Haushalten.

 

Weiterhin fordern wir:

Die ehrenamtlichen Nachtcafés bieten eine wichtige Anlaufstelle für Wohnungslose. Sie müssen finanziell und personell unterstützt werden. Dasselbe gilt für weitere ehrenamtliche Strukturen und Angebote für Menschen ohne geklärte Ansprüche.

Antrag 82/II/2017 Beweislast beim BerlinPass-BuT umkehren – Bildungszugang erleichtern!

14.10.2017

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach SGB II beziehen, haben das Anrecht einen BerlinPass-BuT zu beantragen. Mit diesem erhalten Kinder und Jugendliche aus sozialbenachteiligten Familien über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Zuschüsse zum Schulmittagessen, zu Fahrtkosten oder persönlichen Schulbedarf, die Übernahme von Kosten für Kita- und Schulfahrten, Lernförderung oder Leistungen für die Teilnahme an sozialen und kulturellen Angeboten.

Die Gültigkeitsdauer eines BerlinPass-BuT ist jedoch gekoppelt an die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Bewilligungsscheins, den die antragstellende Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter bekommt. Das heißt, dass der BerlinPass-BuT je nach Fall sechs Monate (bei Hartz IV-Empfänger*innen) bzw. zwölf Monate gültig ist. Der BerlinPass-BuT kann nur dann verlängert werden, wenn das Jobcenter einen neuen Bewilligungsschein ausstellt und dieser beim Bürgeramt vorgewiesen wird. Die Beweislast liegt somit bei der*dem Antragsteller*in.

Diese bürokratische Regelung führt in der Praxis allerdings oft dazu, dass aufgrund von verspäteter Ausstellungen des Bewilligungsscheins, Schwierigkeiten bei der Terminvergabe in Bürgerämtern oder verspäteter Beantragung der Verlängerung des BerlinPasses betroffene Kinder aus sozialbenachteiligten Familien über mehrere Wochen und Monate im Jahr nicht aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden können. In diesen Fällen kann diese bürokratische Regelung die Förderung von Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe somit verhindern und mitunter negativ auf die Entwicklung und Bildung von Kindern und Jugendlichen wirken.

 

Um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche von dieser bürokratischen Kompetenzverteilung und Regelung betroffen sein können, fordern wir, dass die Beweislast bei der Verlängerung und Vergabe des BerlinPass-BuT umgekehrt wird.

 

Wir fordern, daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass

  • nach Erstantrag und -vergabe des BerlinPass-BuT dieser so lange gültig ist, bis ein Ablehnungsbescheid zum beantragten Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach SGB II vorliegt. Verlängerungen und die regelmäßige Vorlage von Bewilligungsscheinen beim Bezirksamt sind damit nicht mehr von der*dem Antragsteller*in zu leisten und somit hinfällig.

Antrag 83/II/2017 Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Teilhabe am Arbeitsmarkt, solidarisches Grundeinkommen

14.10.2017

für eine soziale Grundsicherung für Arbeitssuchende, für ein neues Sozialgesetzbuch II

Passiv-Aktiv-Transfer auch in Berlin einführen

Wir fordern das Förderinstrument „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) nachhaltig im System des Arbeitslosengeldes II (ALG-II) auf Landesebene zu integrieren.

Zielstellung des Passiv-Aktiv-Transfers ist die langfristige Integration von Menschen in den ersten Arbeitsmarkt auf Basis tarifgebundener, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse zu fördern.