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Antrag 137/I/2019 City Tax im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit abschaffen

25.02.2019

Die SPD spricht sich gegen die Anwendung der City Tax (sog. Bettensteuer) im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit aus.

 

Die SPD fordert die Mandatsträger*innen der SPD Berlin auf, sich umgehend dafür einzusetzen, Kinder- und Jugendreisen in der Verantwortung von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe von der Bettensteuer auszunehmen.

Antrag 110/I/2019 Atheistische mit religiösen Weltanschauungen im Ethikunterricht gleichstellen

25.02.2019

Wir fordern die SPD-Mitglieder der Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür einzusetzen, dass bei der nächsten Änderung oder Überarbeitung des Rahmenlehrplans Ethik der Sekundarstufe I Atheismus und Agnostizismus ebenso wie Religionskunde Gegenstand des Ethikunterrichts sein müssen. Die Thematisierung und Reflexion von areligiösen Weltbildern und Lebensweisen soll zu einem verpflichtenden Bestandteil des Ethikunterrichts werden. Eine Änderung des Rahmenlehrplans Ethik Sek I soll dazu führen, dass beispielsweise Grundkenntnisse über die Urknalltheorie zukünftig ebenso selbstverständlich wie Grundkenntnisse über das islamische Glaubensbekenntnis oder die biblische Erlösungsgeschichte im Ethikunterricht vermittelt werden. Nicht-religiöse Theorien der Ideengeschichte sollen gleichberechtigt mit religiösen Theorien unterrichtet werden.

 

Bei der Überarbeitung des Rahmenlehrplans sollen nach § 11 des Berliner Schulgesetzes der Humanistische Verband Deutschlands sowie die Giordano-Bruno-Stiftung beteiligt werden.

 

Antrag 157/I/2019 Kommunale Strukturen schaffen und stärken

24.02.2019

Vorbereitung für die älter werdende Gesellschaft treffen

Planung zur Bewältigung des demographischen Wandels

 

Um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen, wird in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirke mit personeller und finanzieller Unterstützung des Landes eine Planung zur Bewältigung des demographischen Wandels durchgeführt, die:

 

  • die demographischen Entwicklungen der Altersgruppen bis 2035 erfasst und die Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2035 hochrechnet,
  • die bereits vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen, wie stationäre und ambulante Pflege, betreutes Wohnen, altersgerechte Wohnungen, Nachbarschafts-, Kiezeinrichtungen und Mehrgenerationenhäuser sowie öffentliche und private Initiativen erfasst,
  • den notwendigen Personalbedarf der Pflege ambulant, stationär und beratend errechnet.

 

Diese Erhebungen münden in die Erstellung einer regionalisierten Planung, die Prozesse und Maßnahmen festschreibt, um die Veränderungen in der Altersstruktur der Gesellschaft sozial verträglich und angemessen zu begleiten und eine gute und menschenwürdige Versorgung alter und kranker, insbesondere auch dementiell erkrankter Menschen trotz zunehmendem Pflegenotstand zu sichern.

 

Die Planung muss regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre, fortgeschrieben werden.

Antrag 209/I/2019 Bibliotheksgesetz für das Land Berlin

24.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass innerhalb der Wahlperiode 2016-2021 ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird. In dem Gesetzentwurf

  • sind Bibliotheken als Orte der Bildung, der Begegnung und des Austausches zu definieren und zu entwickeln. Dazu sind Standards für Aufgaben und Leistungen festzulegen sowie innovative Nutzungskonzepte für neue Formen der Begegnung und Kooperationen zu ermöglichen bzw. zu optimieren, u.a. Kooperationen mit Volkshochschule, Musikschule, Schulen, Kitas und Akteuren der Gesellschaft,
  • ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit qua Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen,
  • ist eine fachgerechte und ausreichende Personalausstattung der Bibliotheken festzuschreiben,
  • ist die Implementierung neuer Technologien und Programme abzusichern,
  • sind Mindeststandards basierend auf dem neuen SIKO-Indikator (Beschluss vom 27.01.2017) zu formulieren, der in Anlehnung an einen empfohlenen Medienbedarf von 2,5 Medieneinheiten je Einwohner einen maximalen Flächenbedarf von 750 qm je 10.000 Einwohnern festlegt,
  • ist festzuschreiben, dass die Medienausstattung der öffentlichen Bibliotheken schrittweise an die empfohlene Zielgröße angepasst wird,
  • ist eine nutzer*innenfreundliche Mindestwochenöffnungszeit der öffentlichen Bibliotheken festzulegen,
  • sind die Parameter der Kostenleistungsrechnung an das aktuelle Bibliotheksleben anzupassen,
  • ist die Entgeltfreiheit für die Benutzung der Dienste öffentlicher Bibliotheken bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres festzulegen,
  • ist die Schaffung einer Stelle zur ressortübergreifenden Planungskoordination mit Fokus auf kultureller Bildung in den Bezirken im Amt für Kultur und Weiterbildung herbeizuführen,
  • ist die Entwicklung und Festschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen,
  • Der Anteil an digitalen Angeboten ist weiter auszubauen.

 

Antrag 113/I/2019 „Gute Arbeit“ für Volkshochschuldozent*innen

24.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Senatsverwaltung für Finanzen für eine Verbesserung der Situation des Lehrpersonals an Volkshochschulen einzusetzen. Zu den konkreten Maßnahmen zählen:

  • Die schrittweise Festanstellung von mindestens 20% der „arbeitnehmerähnlichen“ Volkshochschuldozent*innen als Weiterbildungslehrkräfte mit Daueraufgaben wie Kursen in der Grundbildung, Sprach- und Integrationskursen, Kursen in der beruflichen Bildung (Arbeit 4.0), in der politischen Bildung oder in der Weiterbildungsberatung.
  • Die Ersetzung der „flexiblen Honorarbandbreiten“ für den VHS-Bereich durch eine vereinfachte, transparente und kontinuierlich angepasste Honorarordnung für Lehr- und Weiterbildungsberatungskräfte. Anzustreben ist die einheitliche Mindestvergütung einer geleisteten Unterrichtsstunde (einschließlich der Vor- und Nachbereitung) mit 35 Euro für alle Volkshochschuldozent*innen.
  • Die Zahlung von Kranken- und Sozialversicherungszuschüssen, Urlaubs- und Krankengeld für maximal sechs Wochen sowie das Recht auf jährliche Bildungsfreistellung werden „arbeitnehmerähnlichen“ Volkshochschuldozent*innen weiterhin zugesichert. Zudem sind die Verpflichtungen gegenüber den „arbeitnehmerähnlichen“ Lehrkräften in folgenden Bereichen zu aktualisieren: Mutterschutz, Elternzeit, Recht auf Rückkehr an vergleichbaren Arbeitsplatz, Wegfall der drei unbezahlten Karenztage bei Krankheit mit vollständiger Honorarfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag, Übernahme von Fortbildungskosten, Zahlung einer Mobilitätspauschale (Jobtickets).
  • Die vollständige Finanzierung der an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst angepassten jährlichen Honorarerhöhungen für Volkshochschuldozent*innen durch das Land Berlin.