Der Berliner Senat wird aufgefordert, sich für eine Verringerung der Emissionen von Verbrennungsmotoren auf den Gewässern einzusetzen und sich hierbei mit der Brandenburgischen Landesregierung abzustimmen. Dazu sollten gegebenenfalls durch die entsprechende Ladeinfrastruktur an Steganlagen und andere unterstützende Maßnahmen Anreize geschaffen werden, auf emissionsfreie Motoren umzusteigen.
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Antrag 235/II/2019 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
22.09.2019Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden im Rahmen der Beratungen des Bundesrats aufgefordert/ die Berliner SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich für eine sozial und ökologisch orientierte Änderung des Personenbeförderungsgesetzes einzusetzen.
Dies bedeutet im Einzelnen:
- Neue Mobilitätslösungen („Mobility as a Service“/„Mobility on demand“) sollen nur in kommunaler Verantwortung in den öffentlichen Personenverkehr eingebunden werden. Die Kommunen sollen dafür die erforderlichen Instrumente zur Lizenzierung dieser Mobilitätsarten erhalten.
- Eine marktliberale Öffnung des PBefG für neue Mobilitätsdienstleister ist abzulehnen.
Ein Wettbewerb zwischen öffentlichem Nahverkehr und neuen Mobilitätsdienstleistern muss ausgeschlossen werden. - Eine Änderung der Rückkehrpflicht für Mietwagen im Rahmen des PBefG ist abzulehnen. Die Grenze zwischen Mietwagenverkehren und Taxis muss auch in Zukunft gewahrt werden. Vielmehr soll in das PBefG eine Nachweispflicht für die Rückkehr der Mietwagen eingeführt werden.
- Mietwagen sind zukünftig mit einer Zulassungsnummer eindeutig zu kennzeichnen.
- Den Kommunen soll im Rahmen des PBefG die Möglichkeit eingeräumt werden, den Betreibern von Fernbuslinien Haltestellen in ihrem Zuständigkeitsbereich zuzuweisen bzw. beantragte Haltepunkte begründet zu versagen, wenn das öffentliche Interesse beeinträchtigt ist.
Antrag 272/I/2019 Rechte Gewalt in Neukölln bekämpfen
31.03.2019
- Der Landesparteitag begrüßt die Entscheidung des Innensenats, für die Ermittlungen zu den anhalten rechten Anschlägen in Neukölln die Übernahme durch den Generalbundesanwalt prüfen zu lassen.
- Der Landesparteitag begrüßt ebenfalls die geplante Einrichtung eines „Gemeinsamen Informations- und Bewertungszentrum Rechtsextremismus“, in dem die Berliner Polizei und der Berliner Verfassungsschutz gemeinsam Informationen und Lagebilder zusammentragen können, um den Terror der extremen Rechten besser verhindern und aufklären zu können.
- Der Landesparteitag fordert die Sicherheitsbehörden dazu auf, den Polizeischutz für die Betroffenen rechter Gewalt aufrecht zu erhalten
- Der Landesparteitag fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, nach Einführung des Amtes eines oder einer Polizeibeauftragten dafür Sorge zu tragen, dass das Amt so ausgestattet wird, dass Untersuchungen von vermuteten Missständen in den Sicherheitsbehörden unabhängig und umfassend geführt werden können.
- Der Landesparteitag fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, eine/n Sonderermittler*in zu rechter Gewalt in Berlin nach Abschluss der Ermittlungen einzusetzen. Neben der anhaltenden Anschlagsserie auf linke und andere zivilgesellschaftliche Akteure in Neukölln soll sich der/die Sonderermittler*in u.a. auch mit dem unaufgeklärten Mord an Burak Bektas befassen.
Antrag 269/I/2019 Handlungskonzept gegen Islamfeindlichkeit
31.03.2019Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Anti-Diskriminierungs- und Anti-Gewalt-Arbeit des Senats ein eigenes Handlungskonzept gegen Islamfeindlichkeit erstellt wird.
- eine entsprechende Schwerpunktsetzung,
- die Einsetzung eines Ansprechpartners/ einer Ansprechpartnerin für dieses Themenfeld,
- eine aktive Vernetzung und Kooperation mit Institutionen und Organisationen muslimischen Lebens in Berlin,
- die Beratung von Mitarbeitenden anderen Verwaltungen, insbesondere auch Polizei und Strafverfolgungsbehörden
- das Erstellen von Tätigkeitsberichten
Antrag 69.1/I/2019 Die kommunale Wohnungswirtschaft stärken
9.03.2019Die Wohnungsmärkte in den Ballungsräumen sind deutschlandweit angespannt. Sorgen um die Bezahlbarkeit der Mieten und Angst vor Verdrängung sind bei vielen Mietern groß. In Berlin erfahren jährlich tausende Mieterhaushalte, die der Umwandlung von Mietwohnungen, teuren Modernisierungen und oft sogar unberechtigten Eigenbedarfskündigungen ausgesetzt sind, wie unzureichend der Mieterschutz ist. Bei extremer Wohnungsnachfrage ist Geschäftemache-rei mit Wohnraum leicht. Wer eine Wohnung sucht, ist der Wohnungsknappheit brutal ausge-setzt und findet kaum noch bezahlbare Angebote. Rechtswidrig völlig überhöhte Mietforderun-gen bei Neuvermietungen sind alltäglich. Zehntausende Mieterhaushalte leiden längst unter untragbaren Miethöhen und zu hoher Wohnkostenbelastung.
Wohnen ist ein Grundrecht. Mieterschutz und ein ausreichendes Wohnungsangebot sind eine politische Kernaufgabe. Wir werden in einem innerparteilichen Diskussionsprozess mit breiter Beteiligung unserer Mitglieder bis zum Landesparteitag II/2019 klären, ob und falls ja: unter welchen Bedingungen Enteignungen nach Art. 14 GG und Vergesellschaftungen nach Art. 15 GG für uns als Instrumente infrage kommen, um das Ziel eines ausreichenden Wohnungsan-gebots in Berlin zu gewährleisten.
Der Vorstand des SPD-Landesverbands Berlin, der Berliner Senat sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, folgende weitere Gesetzesreformen und Maßnahmen zur wirksamen Regulierung des ange-spannten Wohnungsmarktes in Berlin und bundesweit in den Gebieten mit erhöhtem Wohnbe-darf zu unterstützen und durchzuführen:
A. Handlungsebene Bund und Länder
- Mietenstopp“ in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf für 5 Jahre: Kappungsgrenze in Hö-he des allgemeinen jährlichen Preisanstiegs
- Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete aus den Mietänderungen oder Neumietver-trägen der letzten 10 Jahre (§ 558 BGB)
- Verschärfung der Mietpreisbremse durch Sanktionierung überhöhter vertraglicher Miet-preisvereinbarung (Mieterrecht auf Rückzahlung überhöhter Mieten rückwirkend für 3 Jah-re plus 10 % Schadensersatz). Die Ausnahme „umfassende Modernisierung“ ist rechtlich zu definieren und zu beschränken.
- Verschärfung des § 5 WiStG zur wirksameren Verfolgung von Mietwucher
- Absenkung der Modernisierungsumlage gem. §§ 559 BGB auf 5 % der anerkennungsfä-higen Modernisierungskosten, in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarfs auf 3 %, Kappung bei maximal 2,00 EUR/qm Wohnfläche
- Stärkung des Mieterschutzes bei Härtefällen wegen Modernisierungsumlagen
- Der § 559 BGB ist zu streichen, damit Mieterinnen und Mieter künftig nicht mehr die ge-samten Kosten für Modernisierungsmaßnahmen allein tragen müssen.
- Zur weiteren Entlastung der Mieter*innen muss außerdem die gängige Praxis, dass die eigentlich durch die Hauseigentümer*innen zu entrichtende Grundsteuer über die Be-triebskosten auf die Mieter*innen umgelegt wird, durch eine Streichung von Ziffer 2 in § 2 der Betriebskostenverordnung beendet werden.
- Damit die Mieter*innen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, fordern wir eine gesetz-liche Regelung, die Wohnungsunternehmen mit als 100 Wohneinheiten verpflichtet, pari-tätisch besetzte Mieter*innenräte zur Beteiligung der Mieter*innenschaft an Unterneh-mensentscheidungen durchzusetzen. Vorbild für eine solche Regelungen könnte das Ber-liner Wohnraumversorgungsgesetz sein, dessen Bestimmungen zur Mitbestimmung von Mieter*innen auf private Unternehmen im gesamten Bundesgebiet ausgedehnt werden. Umgehungen der Regelungen durch künstliche Aufspaltungen von Unternehmensstruktu-ren müssen von vornherein ausgeschlossen werden.
- Stärkerer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
- Effektiver Kündigungsschutz für gemeinnützige soziale Einrichtungen
- Einführung eines Gewerbemieterschutzes in Sanierungs- und Erhaltungsgebieten
- Verdoppelung der GroKo-Ansätze für die Bundesmittel zur Unterstützung des durch die Länder geförderten Sozialen Wohnungsbaus ab 2020
- Wohngeld-Anpassung in 2020 und umfassende Wohngeld-Reform bis 2021
- Unterstützung des Bundes mit Mitteln der Wohnungsbau- und Städtebauförderung für die Bildung von Boden- und Infrastrukturfonds und Bodenbevorratung durch Kommunen.
- Verbesserung der rechtlichen Anwendungsbedingungen für die Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte und Erweiterung des preislimitierten Vorkaufsrechts.
- Die bodenrechtlichen Instrumente des Besonderen Städtebaurechts und das allgemeine Vorkaufsrecht müssen auch bei sharedeal-Grunderwerb gelten, die grunderwerbsteuer-pflichtig werden müssen.
- Spekulation stoppen: Wir brauchen eine Steuer, die leistungslosen Gewinn durch Boden-wertsteigerungen abschöpft und Eigentümer baureifen Landes dazu anhält, ihr Baurecht auch schnell zu nutzen und das Land nicht jahrelang unbebaut zu lassen. Deshalb fordern wir die Grundsteuer C, die unbebautes, aber baureifes Land gesondert besteuert und wol-len darüber hinaus eine Bodenwertzuwachssteuer entwickeln. Ergänzend zur Grundsteu-er fordern wir eine Luxussteuer, die nicht mehr auf die Mieter*innen umgelegt werden darf und nur im Hochpreissegment greift.
- Baurechtlich sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die Genehmigung von Bebauungen zu befristen, um zu erreichen, dass die Spekulation mit Grundstücken, die über Baurecht verfügen, beendet wird. Die Ausnutzung von Baurecht muss gefördert werden, nicht das Nichtstun.
- Ertragssteuerrechtliche Ungerechtigkeiten bei share-deals sind zu beseitigen.
- Ergänzung des § 34 BauGB mit einer Sozialkomponente: Gemeinden erhalten die Mög-lichkeit, bei Bauvorhaben nach § 34 einen Anteil an Sozialwohnungen zu fordern, eine für den sozialen Wohnungsbau zweckgebundene Ausgleichszahlung zu verlangen und eine Beteiligung an Infrastrukturfolgelasten.
- Einführung der Innenentwicklungsmaßnahme (IEM)
- Stärkung des sozialen Erhaltungsrechts (Re-Novellierung von § 172 BauGB auf den Stand bis 1998), damit Städte die Verdrängung von Mietern und soziale Segregation wirk-samer verhindern können, dabei Verschärfung des Umwandlungsverbotes durch Strei-chung von Ausnahmen.
B. Handlungsebene Land Berlin
- Schnelle Prüfung und Präzisierung des Vorschlags aus der SPD, einen „Berliner Mieten-deckel“ landesrechtlich einzuführen und rechtssicher auszugestalten
- Priorität für Wohnungsbau: Erhöhung der Anzahl fertiggestellter Wohnungen in Berlin auf 20.000 bis 25.000 und Verdoppelung des Wohnungsbaus der Landeseigenen bis zum Jahr 2021 durch geeignete Maßnahmen, darunter:
- Beschleunigung des Wohnungsbaus durch schnelle Besetzung der vom Senat im Som-mer 2018 beschlossenen zusätzlichen 110 Personalstellen und ergebnisoffene Prüfung weiterer Personalbedarfe für die bezirkliche Stadtplanungs- und Bauaufsicht
- Konsequente und effiziente Anwendung des Berliner „Kooperativen Baulandmodells“ so-wie Evaluierung der bisherigen Verträge und Ergebnisse
- Prüfung eines generellen Vorkaufsrechts im Land Berlin für Baugrundstücke
- Klare Zeitbegrenzungen für Partizipationsverfahren
- Erhöhung der Wohnungsbauförderung auf mind. 5.000 Wohnungen im Jahr ab 2020, vor allem für Landeseigene und Genossenschaften
- Rechtsverordnung zur Begrenzung von Möblierungszuschlägen
- Rechtsverordnung zur Definition einer „umfassenden Modernisierung“ als Ausnahme von der Mietpreisbremse
- Stärkung der Zivilgerichtsgerichtsbarkeit und Straffung/Bündelung des Instanzenweges für Mietrechtssachen
- Weitere Maßnahmen zur Senkung von Neubaukosten und Modernisierungskosten sollten angestrebt werden. Der zuständige Fachausschuss der Berliner SPD wird gebeten, Vorschläge dafür zu diskutieren.