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Antrag 54/II/2018 Finanzierungswege der Förderung für Berliner Startup-Ökonomie verbessern

14.10.2018

Wir fordern den Berliner Senat auf, die Investitionsbedingungen in der Stadt auch durch die Verbesserung seiner Förderprogramme weiter zu optimieren. Hierbei sehen wir insbesondere die Öffnung vorhandener Programme als Chance weitere Unternehmensgründungen am Standort Berlin zu forcieren.

Im Übergang zu einer immer stärker wissensbasierten Gesellschaft kommt Berlin innerhalb Deutschlands eine komplementäre Rolle zu. In unserer Stadt der Freiheit und Toleranz verschwimmen schon heute die Grenzen zwischen Dienstleistung, Produkt und Innovation: Nicht technische Innovation stellen die individuelle Erfahrung des Nutzers in den Mittelpunkt.

Um im globalen System erfolgreich zu sein müssen Unternehmen heute nicht groß sein. Unsere wirtschaftliche Welt wird kleinteiliger, was Berlin entgegen kommt.

Startups brauchen nicht viel, aber wenn sie unmittelbar unterstützt werden können sie Frühphasen-Investoren Eigenes entgegensetzen und müssen nicht zu früh zu viele Anteile abgeben.

 

Öffnung der Förderprogramme

  • Die Förderprogramme sollen Ihre Technologiefixierung aufgeben und Software und sogenannte nicht-technische Innovationen (Design, Geschäftsmodelle, soziale Innovationen) gleichrangig berücksichtigen.
  • Wir fordern den Senat auf, die Förderkriterien der Landesprogramme diesbezüglich zu verbessern und durch Initiative auf Bundesebene auch auf eine Öffnung der Bundesprogramme hinzuwirken.
  • Wir fordern eine regelmäßige Evaluation der Förderkriterien hinsichtlich des zu erbringenden bürokratischen Aufwands für die Startups und Ihrer Auswirkungen auf die ökonomische Diversität am Standort Berlin-Brandenburg. Die Evaluation sollte unter Einbeziehung der betroffenen Unternehmen und Ihrer Verbände erfolgen.

 

Mut fürs Unbekannte: Freie GründerInnenförderung

Wir fördern Ideen. Dazu fordern wir eine freie GründerInnenförderung unabhängig von akademischen Abschlüssen, ohne besondere Branchen- oder Technologiefokussierung. Dies soll als Ergänzung zur bisherigen Förderpraxis (Cluster-, Technologie-, Branchenförderung) erprobt werden. Die Vergabe von Fördermitteln sollte durch ein niedrigschwelliges, standardisiertes Pitch öffentlich entschieden werden.

 

Die Auszahlung soll direkt an die Unternehmen erfolgen. Die Höhe der Fördersummen sollen dabei die Grenzen der De-minimis-Beihilfen nicht überschreiten.

Das Programm soll jährlich evaluiert und ggfs. angepasst werden. Parallel hierzu sollen die bestehenden Einrichtungen für die GründerInnenberatung weiter ausgebaut und finanziell unterstützt werden; die Etablierung neuer GründerInnenzentren soll nachhaltig gefördert werden.

Antrag 127/II/2018 Für eine umfassende Antidiskriminierungspolitik

14.10.2018

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, darauf hinzuwirken, dass folgende Punkte im Gesetzgebungsprozess im Rahmen des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) berücksichtigt werden:

 

  • Vergabe öffentlicher Aufträge muss ins Gesetz – Wer einen Auftrag des Landes Berlin annimmt, hat dafür zu sorgen, dass innerhalb der Unternehmensstruktur keine rassistische Diskriminierung stattfindet. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zur Vermeidung von Nachteilen.
  • Erweiterung der Verjährungsfrist um 3 Jahre
  • Einführung eines jährlichen Monitorings

 

Um den Effekt des Gesetzes kontrollieren und nachsteuern zu können, fordern wir ein jährliches Monitoring.

  • Diversity-Mainstreaming – Die Beseitigung bestehender Nachteile und die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung von Chancengleichheit ist als durchgängiges Leitprinzip bei allen politischen und normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Berliner Verwaltungen zu berücksichtigen.
  • Korrektur/Klärung des § 5 Abs. 1 LADG ­­– Rechtfertigung von Ungleichbehandlung

 

Im Entwurf steht in § 5 Abs. 1: „Eine Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, wenn sie aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines hinreichenden sachlichen Grundes erfolgt.“ Wir haben die Befürchtung, dass der „sachliche Grund“ so weit gefasst wird, dass Diskriminierungen weiter möglich sind.

  • Verbandsklagerecht darf nicht aufgeweicht werden.
  • Wir fordern eine Beweislastumkehr.

 

Antrag 161/II/2018 Mehr Personal für Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

14.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der zuständigen Senatsverwaltungen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie Mitglieder der Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für eine schnelle qualifikations-adäquate Integration von ausländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt einzusetzen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dabei spielt die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine enorm wichtige Rolle. Hier  müssen dringend Wege und Möglichkeiten gesucht werden, die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu beschleunigen und die Verfahren dafür zu optimieren.

 

Mangelnde Personalkapazitäten bei den anerkennenden Stellen, wie bei den Kammern, die weiterhin fachliche Komplexität der Fragestellungen bei den Gleichwertigkeitsfeststellungen, die Einforderung nichtvollziehbarer Einreichung bestimmter Dokumente, wie drei Monate alte Führungszeugnisse, bei der Antragstellung  zur Approbation von Ärzten und die langen Bearbeitungszeiten der Anträge verhindern eine zügigere Integration der Antragstellenden in den Arbeitsmarkt. Zudem wird die Möglichkeit, nach §14 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz -(BQFG), ausländische Berufsabschlüsse bei fehlenden Nachweisen durch sonstige Verfahren, wie praktische Übungen oder Tests, durchgeführt durch die zuständigen Kammern, anzuerkennen,  kaum ausgeschöpft bzw. eingesetzt. Insbesondere ist das Verfahren nach §14 BQFG wichtig für die Geflüchteten, die ohne Nachweise in Deutschland ankommen.

 

Auf der Landeseben wäre in erster Linie die Erhöhung der Personalkapazitäten, wie bei der Berliner Handwerkskammer und der IHK, um mindestens eine weitere Vollzeitstelle, zur Bearbeitung der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, denkbar und schon kurzfristig eine große Hilfe, um die Bearbeitungsdauer der Anträge zu verkürzen. Zurzeit ist jeweils eine Stelle für diese Aufgabe zuständig. Nicht zuletzt durch den Zuzug von Geflüchteten nach Berlin, ist die Anzahl an Anträgen auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse gestiegen. Die derzeitige Anzahl an Mitarbeitenden wird der Masse der Anträge nicht gerecht. Daher fordern wir eine Aufstockung der Stellen, um die Menschen besser und schneller in den Arbeitsmarkt sowie die Gesellschaft integrieren zu können. Auch die Nutzung der Möglichkeiten nach dem BQFG, wie §14, wird hierdurch erleichtert.

 

Des Weiteren soll auf der Bundesebene geprüft werden, ob es gelingen kann eine separate Stelle, durch weitere Konzentration von Anerkennungskompetenz und -zuständigkeit, ähnlich der IHK FOSA, als zentrale Anerkennungsstelle, bei der HWK einzurichten, um die Anerkennungsprozesse zu optimieren und zu beschleunigen. Hier können die Anerkennungsbescheide für HWK-Berufe transparent, einheitlich und schneller entschieden und beschieden werden.

Antrag 160/II/2018 Unabhängige Beratungsstelle für Ratsuchende mit ausländischen Berufsabschlüssen zum und durch das Anerkennungsverfahren

14.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des  Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für die Schaffung und Förderung einer weiteren unabhängigen Beratungsstelle für Ratsuchende mit ausländischen Berufsabschlüssen zum und durch das Anerkennungsverfahren einzusetzen. Insbesondere soll der §19 Absatz 4 des Landesgesetzes über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll gestrichen werden. Land Berlin muss den Rechtsanspruch zur Beratung im Anerkennungsverfahren durch Regelangebote sicherstellen.

 

Für den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die Schaffung und Aufrechterhaltung soll im Landeshaushalt 2019/20 Vorsorge getroffen werden, so dass eine entsprechende Stelle ausgestattet werden kann.

 

Die Zielsetzung soll sein, unabhängige und vertrauliche Fachberatung, Informationen zu Ablauf, Kosten und Dauer des Verfahrens, Unterstützung bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Empfehlungen zum Referenzberuf, Verweis an die zuständige Stelle im Anerkennungsverfahren, Beratung zu Qualifizierungsmöglichkeiten zur Erlangung der beruflichen Anerkennung, Unterstützung bei der Recherche zu Ausgleichsmaßnahmen bei Teilanerkennungen, Unterstützung bei der Suche nach weiterführenden Beratungsangeboten, falls eine Anerkennung nicht in Betracht kommt sowie Beratung in mehreren Sprachen durch einen unabhängigen Träger zu gewährleisten.

Antrag 115/II/2018 Ausbildungsduldung für Geflüchtete- “Unmittelbar bevorstehend” im Gesetz für Berlin definieren!

14.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der zuständigen Senatsverwaltungen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Ausbildungsduldung für Geflüchtete durch die Ausländerbehörden uneingeschränkt erteilt werden und den Prozess transparent mitgestalten. Zusätzlich soll die Ermessensduldung  für den Übergangszeitraum -vom Antrag bis zum Ausbildungsbeginn- min. 6 Monate bis zu einen Jahr erteilt werden, wenn alle übrigen Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung vorliegen.