23.10.2024
Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird aufgefordert, ein Fachgremium „Initiative für Barrierefrei Wohnen“ in Berlin einzuberufen, das konkrete Maßnahmen für barrierefreien Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Berlin entwickelt.
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, die Erarbeitung dieser Maßnahmen zu unterstützen. Zusätzlich sollen auch Menschen mit Behinderungen bzw. ihre Selbstvertretungen als ExpertInnen in eigener Sache einbezogen werden.
Die Initiative „Barrierefrei Wohnen in Berlin“ soll Inklusion und Barrierefreiheit in allen Bereichen der Stadtentwicklungsplanung, der Bau- und Verkehrsplanung, der Architektur, der Weiterentwicklung technologischer Verfahren und nicht zuletzt auch in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in diesen Bereichen als selbstverständlichen Standard verankern und dafür sorgen, dass Barrierefreiheit von Anfang an umfassend in alle Planungen einbezogen wird. Dazu gehört auch der Ausbau der Beratungsstellen „Barrierefrei Bauen“ in der Architektenkammer Berlin.
Die Initiative und die dort erarbeiteten Maßnahmen sollen in den Berliner Maßnahmeplan „Berlin inklusiv“ zur Umsetzung der UN-BRK aufgenommen werden.
Wir begrüßen, dass für die seit dem 1.1.2022 vorgesehene Fachstelle Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen gerade sondiert wird, welche Beratungsstellen es im Land Berlin zum Thema Barrierefreiheit bereits gibt. Wir begrüßen ebenfalls eine Zusammenarbeit der einzurichtenden Fachstelle mit den bestehenden Stellen.
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23.10.2024
Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die Berliner Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich entsprechend ihrer Zuständigkeiten für die Einführung bzw. Anpassung von gesetzlichen Regelungen zur Stärkung von Mieter:innen gegenüber privaten Eigentümer:innen einzusetzen:
1. Die in Berlin geltende Kündigungssperrfrist von zehn Jahren bei Wohnungsumwandlungen z.B. eines Miethauses in Eigentumswohnungen gem. § 577a und Landesverordnung („Kündigungsschutzklausel-Verordnung“) ist auch auf Fälle anzuwenden, bei denen ein Wechsel von einem privaten zu einem anderen privaten Eigentümer stattfindet.
2. Die Frist zum Auszug nach einer Kündigung wegen Eigenbedarf gem. § 573c BGB von derzeit drei bis neun Monaten (in Abhängigkeit der Mietdauer) wird in Gebieten mit angespannter Wohnungslage auf grundsätzlich mindestens zwölf Monate verlängert.
3. Der § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist insofern neu zu fassen, als dass der zur Eigenbedarfsklage berechtigte Personenkreis klar definiert und auf den Eigentümer selbst sowie Verwandte ersten Grades begrenzt wird.
4. Eine Meldepflicht für Eigentümer:innen an geeigneter zentraler Stelle zur Erfassung der tatsächlichen Anzahl von Eigenbedarfskündigungen wird eingeführt.
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23.10.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Bundestages setzen sich für eine auskömmliche Finanzierung der Berufssprachkurse über BAMF und Agentur für Arbeit ein, um Initiativen wie den Jobturbo weiter zu unterstützen.
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23.10.2024
Die SPD-Fraktion und die SPD-Senator:innen werden aufgefordert, die Entscheidung des Abgeordnetenhauses vom August 2021 weiter zu unterstützen und voranzutreiben, welche die Auflösung der T&M GmbH und die Integration in die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin, inklusive aller Dienstleistungen und Mitarbeitenden vorsieht.
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25.05.2024
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die von der Bildungssenatorin geplante Abschaffung von Fach- und Hauptseminaren in bisheriger Form gestoppt wird.
Nach bisherigen Erkenntnissen plant die Senatsbildungsverwaltung unter der Zielsetzung der Personaleinsparung, die Fachseminare für Referendar*innen abzuschaffen und die Hauptseminare (bisher begleitet durch eine Hauptseminarleitung) durch eine „modularisierte Begleitung“ unterschiedlicher, wechselnder Leitungen am neu zu schaffenden „Berli“, dem Landesinstitut für Aus-, Fort- und Weiterbildung, zu ersetzen. Diese Entwicklung wäre ein Rückschritt in der Qualität des Referendariats.
Lernen braucht kontinuierliche Beziehung! Mit dieser Entscheidung wird die kontinuierliche und individuelle Begleitung durch die jeweilige Fach- und die Hauptseminarleitung faktisch beendet. Kürzlich hat die Bildungssenatorin darüber hinaus entschieden, dass Referendar*innen aufgrund der bestehenden Personallücke von nun an 10 anstatt bisher 7 Unterrichtsstunden pro Woche unterrichten müssen. Vor diesem Hintergrund braucht es um so mehr den Erhalt einer kontinuierlichen Begleitung der Referendar*innen durch ihre beiden Fachseminar- sowie durch die Hauptseminarleitung.
Ohne eine Rücknahme dieser Entscheidung ist zu befürchten, dass die Abbruchquote durch die Erhöhung der Arbeitsbelastung bei gleichzeitigem Abbau der individuellen Begleitung substanziell steigen wird. Gerade in Zeiten des Personalmangels müssen Ausbildungsbedingungen gewährleistet werden, die zu möglichst geringen Abbruchquoten führen.
Es ist deshalb zu gewährleisten, dass
- die individuelle und kontinuierliche Begleitung durch fest zugeordnete Fachseminar- und Hauptseminarleitungen auch bei einer Zentralisierung am „Berli“ bestehen bleibt und
- Ermäßigungsstunden für die Betreuung von Referendarinnen und Referendare an der jeweiligen Ausbildungsschule vollständig an den/die jeweilige Mentor/in gehen.
- die angekündigte Erhöhung der Lehrverpflichtungen für Referandar*innen zurückgenommen wird und andere Maßnahmen zur fairen Verteilung der Lehrkräfte umgesetzt werden
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