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Antrag 179/II/2024 Echter Klimaschutz und schnelle Mobilitätswende statt absurder Magnetschwebebahn!

24.10.2024

Die Klimakrise wächst rasant an und besonders in urbanen Regionen wie Berlin erleben wir die Auswirkungen der Klimakrise sehr intensiv. Die Sommer in der Stadt werden immer heißer, die Lebensqualität und Gesundheit von Menschen sind bedroht und das Artensterben schreitet weiter voran.

 

Die schwarz-rote Koalition in Berlin hat das Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation” ins Leben gerufen, um der Klimakrise entgegenarbeiten zu können. Auch als Argument für eine Koalition mit der CDU wurde dieses Sondervermögen genannt. Das Scheitern des Sondervermögens ist nun ein weiterer Sargnagel dieser Koalition. Umso enttäuschender ist es, dass statt echtem Klimaschutz von den Mitteln zu finanzieren nun Pläne aus der CDU zu hören sind, viel Geld aus diesem Sondervermögen für eine Magnetschwebebahn ausgeben zu wollen. Studien zufolge würde dieses Projekt zwischen 100 und 180 Millionen Euro kosten. Dabei ist es höchst fragwürdig, welchen sinnvollen Beitrag eine solche Bahn zum Klimaschutz leisten würde. Magnetschwebebahnen sind nicht klimafreundlicher oder energieeffizienter als andere Schienensysteme wie S- oder U-Bahn. Die Planung und der Bau würden Jahre brauchen, weshalb im Vergleich zum Ausbau bestehender Infrastrukturen nicht von einem Projekt für den akuten Klimaschutz gesprochen werden kann.

 

Kritik an der Finanzierung des Projektes über das Sondervermögen gibt es vom Berliner Landesrechnungshof. Das Sondervermögen ist für akuten Klimaschutz gedacht, nicht für langjährige Gedankenexperimente der CDU. Nach dem Scheitern des Sondervermögens schwebt die Finanzierung dieses Vorhabens an sich. Auch wenn die Mittel durch die Beteiligung der Privatwirtschaft oder aus sonstigen Mitteln des Landes zur Verfügung gestellt werden, erteilen wir diesem Projekt eine klare Absage.

 

Diese absurde Idee passt zur Berliner CDU: Sie priorisiert Luxus in der Stadtmitte über den so dringend benötigen Klimaschutz und die Mobilitätswende in der ganzen Stadt, insbesondere in den Außenbezirken.  Wie zum Hohn verkauft sie den Wiederaufbau der gescheiterten M-Bahn, die sich nur 13 Tage lang im Juli 1991 im fahrplanmäßigen Verkehr befand, als Zukunftstechnologie, während die CDU-Verkehrssenatorin den Ausbau der Berliner Radwege verhindert und Investitionen in den Schienenverkehr ausbremst! Wir sind gegen die Einführung einer Schwebebahn in Berlin und für eine konsequente Mobilitätswende, die den Ausbau von U-Bahn, S-Bahn, Tram und Radwegen priorisiert.

 

Der öffentliche Nahverkehr in Berlin ist noch nicht annähernd ausreichend ausgebaut – große Quartiere wie z.B. das Märkische Viertel warten seit Jahren auf einen U-Bahnanschluss.

 

An vielen Stellen in Außen- sowie Innenbezirken, an denen starke Verkehrsströme des Individualverkehrs beruhigt werden müssen, fehlen aktuell die Alternativen im ÖPNV. Statt Geld für eine Magnetschwebebahn zu verwenden, bedarf es einer ausreichenden Finanzierung der BVG und attraktiven Arbeitsbedingungen dort. Das Scheitern des Sondervermögens erhöht dabei den Druck, anderweitig bzw. im Haushalt genügend finanzielle Mittel für den Kilmaschutz zu generieren. Diese Ressourcen müssen für aktiven, schnellen Kilmaschutz ausgegeben werden statt für unsinnige Projekte dieser Art!

 

Daher fordern wir:

  • einen Stopp der Planung der Magnetschwebebahn
  • eine schnelle Mobilitätswende in der ganzen Stadt, die den Fokus auf den Ausbau und die Instandhaltung bestehender Infrastrukturen, wie Tram, U-Bahn, S-Bahn und Bus-Linien setzt – insbesondere am Berliner Stadtrand

 

Antrag 173/II/2024 900 Leerflüge pro Jahr – Warum?

24.10.2024

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion, die SPD-Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die bei der Bundesflugbereitschaft anfallenden Überführungsflüge von den Flughäfen Berlin/Brandenburg (BER) nach Köln/Bonn (CGN) und zurück sofort abgeschafft werden und damit eine umweltfreundliche Zwischenlösung vor dem Umzug der Flugbereitschaft nach Berlin entsteht.

 

Deshalb soll überprüft werden, ob die kleineren Wartungs/Instandhaltungsarbeiten von dort ansässigen etablierten Instandhaltungs-Unternehmen durchgeführt werden oder von der Bundesflugbereitschaft selbst.

 

Damit würde bis zu 36.000 Tonnen Kerosin in den nächsten 8 Jahren eingespart werden. Darüber hinaus sind 900 überflüssige Flüge natürlich auch eine enorme Lärmbelastung im Bereich der Start- und Landeflugplätze.

 

Es ist aus umwelt- und finanzpolitischen Gründen notwendig, dass die Bundesregierung ihrer Zukunftsverantwortung gerecht wird und in klimapolitischen Fragen vorangeht.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion, die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und des Berliner Senats, auf, sich dafür einzusetzen, dass der Umzug der Flugbereitschaft von Köln/Bonn zum BER deutlich vor 2032 erfolgt. Dazu sind vorzeitig entsprechende Hangar und Wartungskapazitäten am BER zu schaffen.

Antrag 150/II/2024 Schutz von Krankenhausmitarbeitenden vor steigender Gewalt

24.10.2024

Auf Landes- und Bundesebene soll ein Lagebild zu gewaltvollen Übergriffen in Krankenhäusern erstellt werden und daraus eine Strategie erarbeitet werden, die das Krankenhauspersonal besser schützt und die Gewalt eindämmt.

Antrag 148/II/2024 Waffen gehören in den Waffenschrank: Neuregelung zum Waffentragen von Polizeikräften außerhalb der Dienstzeit evaluieren

24.10.2024

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert die Neuregelung, dass Mitglieder der Sicherheitsbehörden ihre Dienstwaffen auch außerhalb der Dienstzeit tragen dürfen, nach einem angemessen Zeitraum zu evaluieren und in der Folge ggfl. zu modifizieren oder auch wieder zurückzunehmen und die entsprechenden bisherigen Berliner Regelungen wieder in Kraft zu setzen.

Antrag 146/II/2024 Gute Regeln, statt schlechter Quote - Glücksspiel besser kontrollieren!

24.10.2024

In Deutschland sind ca. 4,6 Mio. Menschen von Spielsucht jeglicher Art betroffen bzw. gefährdet. Sportevents, wie die Männerfußball-EM oder -WM, die mittlerweile, genauso wie Fußballvereine, durch große Sportwettenanbieter gesponsert werden, tragen zur Normalisierung dieser Art des Glückspiels bei und verringern die Hemmschwelle dafür, spielsüchtig zu werden. Vor allem der leichte Zugang zu Glücksspielen durch diverse Online-Portale, der durch den Glücksspielstaatsvertrag geregelt wird, verschlimmert dieses Problem. Die Auflagen, die an die Anbietenden gestellt werden, sind zu niedrig, der Spieler*innenschutz zu schlecht und der illegale Markt an unlauteren Wettbewerbsteilnehmenden zu groß. Auch wenn es einige, große Anbieter*innen gibt, die versuchen durch Identitätskontrollen und dem Zugriff auf Oasis (ein Spieler*innensperrsystem)  einen Spieler*innenschutz vorzugaukeln, liegt den Anbietenden weder die mentale Gesundheit der Spielenden am Herzen, noch ein fairer Wettbewerb untereinander.

Außerdem ist es in Deutschland vergleichsweise einfach und kostengünstig, eine Glücksspiellizenz zu erwerben. So kann beispielsweise eine Lizenz für Sportwetten bereits für einen Betrag von rund 10.000 Euro erlangt werden. Dies senkt die Hürde für den Eintritt in den Glücksspielmarkt erheblich, was zu einer breiten Verfügbarkeit von Glücksspielangeboten führt. Die damit einhergehende weite Verbreitung von Glücksspielwerbung verstärkt das Problem zusätzlich.

Auch auf Plattformen wie Twitch, die besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen beliebt sind, ist Glücksspiel ein prominentes Thema. Einige Streamer*innen präsentieren regelmäßig Glücksspiele in ihren Streams, was bei der jungen und oft unaufgeklärten Zielgruppe eine verharmlosende Wirkung hat.

Doch nicht nur das. Auch in vermeintlich „kostenlosen“ Handyspielen, die sich insbesondere an Minderjährige richten, finden sich immer wieder so genannte „Lootboxen“, durch die Spieler*innen Ausrüstung und Materialien gewinnen können. Zwar steht eine gewisse Anzahl an Versuchen den Spieler*innen in der Regel dabei kostenlos — zum Beispiel nach Absolvieren eines „Levels“ – zur Verfügung, weitere Versuche können aber erkauft werden. Dabei ist es für Spieler*innen nicht beeinflussbar, ob und welche Ausrüstung sie gewinnen. Das System funktioniert also ähnlich wie das klassische Glücksspiel, kann abhängig machen und dient so als Einstieg in eine klassische Spielsucht. Gerade Kinder und Jugendliche, die sich die Apps häufig einfach im Appstore herunterladen können, sind dabei gefährdet. Allerdings gelten Lootboxen in Deutschland nicht als Glücksspiel und unterliegen dadurch keiner strengen Kontrolle — anders als z.B. in Österreich. In Belgien und den Niederlanden sind sie sogar verboten.

Die Werbeinhalte für Glücksspiele stellen diese häufig in einer realitätsfernen und stark gamifizierten Weise dar, was die Risiken und Gefahren des Glücksspiels verschleiert. Zudem fehlt es an ausreichender Aufklärung über die Suchtgefahr, die von diesen Angeboten ausgeht. Durch die Erlaubnis und Verbreitung dieser Werbeinhalte wird das Glücksspiel in der Gesellschaft verharmlost und eine vermeintliche Legitimation durch den Staat suggeriert.

Aus diesen Gründen fordern wir:

  • Die Verschärfung der Auflagen von Online-Glücksspiel: Der Spieler*innenschutz sowie Suchtprävention müssen als Leitlinie für die Ausbesserung des Glückspielstaatsvertrages dienen.
  • Ein Verbot von käufliche „Lootboxen“ in Online-Spielen und Apps, insbesondere in solchen, die sich an Kinder und Jugendliche richten.
  • Verbot von Glücksspielwerbung: Die Werbung für Glücksspiele, auf jugendaffinen Plattformen wie Twitch, muss verboten werden
  • Erhöhung der Aufklärung über die Gefahren von Glücksspielen: Es muss eine verpflichtende, deutliche und realitätsnahe Aufklärung über die Suchtgefahren und Risiken von Glücksspielen in jeder Art von Glücksspielwerbung integriert werden. Zudem sollten staatlich organisierte Aufklärungskampagnen ins Leben gerufen werden, um die Bevölkerung, insbesondere Jugendliche, über die Risiken des Glücksspiels zu informieren. Zudem muss das Nichtbeachten festgelegter Regelungen schwerwiegender geahndet werden. Glücksspielbetreibende sollen die Finanzierung von Präventionskampagnen durch verpflichtende Abgaben zwingend tragen. Zusätzlich sollten Programme für die Unterstützung von spielsüchtigen Menschen verstärkt staatlich unterstützt werden, sodass ein niedrigschwelliges Angebot für die betroffenen Menschen sichergestellt wird.