23.09.2019
Das Land Berlin muss sich an die Spitze der Bewegung zur Einführung der Parität in Deutschland setzen. Berlin soll Vorreiter*in auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen sein und ein Paritätsgesetz erlassen, das wirkliche Gleichstellung von Männern und Frauen in den Parlamenten sicherstellt. Daher fordern wir, dass die SPD Berlin die Einführung eines Paritäts-Gesetzes zu einem Leuchtturmprojekt für die Stadt erklären soll! Ziel muss es sein, zumindest im politischen Bereich der Stadt Gleichberechtigung endlich durchzusetzen.
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung und die SPD-Berlin auf, sich weiterhin für die Einführung eines Paritäts-Gesetzes für das Land Berlin einzusetzen, das neben den Listen für Bezirksverordnetenversammlungen und das Abgeordnetenhaus sowie den Bundestag auch die Wahlkreise miteinbeziehen soll.
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23.09.2019
Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Berliner*innen seit 1999 den Zugriff auf behördliche Informationen und Dokumente – allerdings nur auf Anfrage und verbunden mit Gebühren, langen Wartezeiten und weitreichenden Ausnahmen. Bei der jetzigen Gesetzeslage müssen die Bürger*innen proaktiv auf die Verwaltung zugehen um Einsicht in Dokumente zu bekommen.
Ein Transparenzgesetz, wie der Volksentscheid fordert, verpflichtet öffentliche Stellen zur aktiven und zentralen Veröffentlichung aller wichtigen Informationen, zeitnah und gebührenfrei. Dazu gehören bei unserem Gesetz auch landeseigene Unternehmen. Ausnahmen von der Veröffentlichung werden zur Ausnahme und müssen konkret begründet werden. Das Land Hamburg hat bereits im Jahr 2012 ein solches Transparenzgesetz eingeführt. Die Erfahrungen aus Hamburg zeigen, dass ein solches Gesetz die Behörden effizienter macht. Wenn zentrale Informationen online einsehbar sind, sind sie auch für die Verwaltung einfacher zu finden. Das erleichtert behördeninterne Abläufe, erspart Abstimmungen und Mehrarbeit. Die Digitalisierung der Behörden wird vorangetrieben.
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23.09.2019
Antisemitische Äußerungen finden in den letzten Jahren in Deutschland immer stärkere Verbreitung. Die rechte Szene versucht unentwegt, mit Relativierungen des Holocaust und der Streuung von Stereotypen und Hass gesellschaftliche Akzeptanzgrenzen nach rechts zu verschieben. Als demokratische Gesellschaft müssen wir diesen Tendenzen viel klarer und eindeutiger entgegentreten.
Hierzu wollen wir Initiativen und Vereine unterstützen, die sich dafür einsetzen, dass Antisemitinnen und Antisemiten im öffentlichen Raum keine Sichtbarkeit oder gar Unterstützung erfahren. Hierzu gehört, die Initiative zur Umbenennung der Beuth Hochschule. Wir erklären uns mit der Initiative zur Umbenennung der Beuth Hochschule solidarisch und werden sie in ihrem Anliegen unterstützen.
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23.09.2019
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats werden aufgefordert, bei allen zukünftigen Entscheidungen deren mögliche Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt sowie daraus resultierende zusätzliche Treibhausgasemissionen und/oder Einsparpotentiale zu berücksichtigen, um die Klimakrise und deren Folgen zu begrenzen oder abzuschwächen. Zusätzliche Emissionen müssen mit Einsparungen an anderer Stelle verbunden werden und müssen vereinbar sein mit den Einsparvorgaben des Pariser Klimaabkommens.
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23.09.2019
Fünf-Punkte-Plan gegen Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Berliner Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert, sich für eine Reform des Zweckentfremdungsrechts sowie für eine effektivere Umsetzung der einschlägigen Vorschriften einzusetzen. Dabei sollen die folgenden fünf Reformziele handlungsleitend sein:
1. Es wird im Gesetz klargestellt, dass auch die nur sporadische Eigennutzung einer Wohnung nicht als Wohnnutzung, sondern als Zweckentfremdung gilt und nur in Ausnahmefällen (z.B. aus beruflichen Gründen) genehmigt werden kann.
2. Bei der Aufstellung des neuen Landeshaushalts 2020/2021 werden den Bezirken ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt, um mehr Stellen für die Bekämpfung von Wohnraumzweckentfremdung zu schaffen und um selbst kostenintensive Verfahren, die z.B. eine Zwangsverwaltung eines hartnäckig leerstehenden Gebäudes betreffen, durchführen zu können.
3. In den meisten Bezirksämtern werden die Kompetenzen für baupolizeiliche und die ordnungsrechtliche Prüfung von Zweckentfremdungsfällen entweder zusammengelegt oder zumindest koordiniert. Nach außen muss eine einheitliche Anlaufstelle eingerichtet werden, an die die Bürgerinnen und Bürger Hinweise auf Zweckentfremdung von Wohnraum melden können.
4. Der bereits jetzt im Gesetz verankerte Anspruch der öffentlichen Hand gegenüber Plattformen wie Airbnb & Co auf Herausgabe von Informationen über Kurzzeitvermietungsgeschäfte mit Wohnraum wird gestärkt. Dafür muss insbesondere gesetzlich klargestellt werden, dass die Bezirksämter die genannten Informationen auch von den in Deutschland tätigen Tochtergesellschaften der Plattformen unbürokratisch herausverlangen und diesen Auskunftsanspruch mit Verwaltungszwang durchsetzen können.
5.Das Zweckentfremdungsrecht wird so angepasst, dass die pauschale Genehmigungsfreistellung für soziale Träger nach § 3 Abs. 1 Zweckentfremdungsverbotsverordnung gestrichen und wieder im Einzelfall geprüft wird, ob Wohnraum für einen förderwürdigen sozialen Zweck verwendet wird. Hiermit soll die Behörde Missbrauch besser kontrollieren und bei Umnutzungen, die nicht dem sozialen Zweck entsprechen, einschreiten können.
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