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Antrag 13/II/2023 Diskriminierung der AG Selbst Aktiv beenden – gleichberechtigtes Stimmrecht in den Gremien

21.08.2023

Den Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD kommt eine besondere Rolle zu: Hier wird Expertise gebündelt, es werden Positionen entwickelt und vorangebracht, sie beraten Vorstände sowie Funktions- und Mandatsträger*innen und bilden über ihre thematische Ausrichtung und als Interessensvertretung ein wichtiges Scharnier zu Bürger*innen sowie in die Zivilgesellschaft. Die Mitbestimmungsrechte für die AG sind in der SPD Berlin jedoch ungleich verteilt und folgen keinem Muster.

 

Von allen Arbeitsgemeinschaften der SPD Berlin, die Menschen mit einem Diskriminierungsmerkmal vertreten, ist die AG Selbst Aktiv die einzige AG, die gemäß den Statuten der SPD Berlin (und sinngemäß auch der SPD) keine stimmberechtigen Mitglieder in die Kreisvorstände oder den Landesvorstand entsenden darf. Die aktuellen Regelungen in der Satzung sind weder inhaltlich noch organisationspolitisch nachvollziehbar und die daraus folgende Diskriminierung muss sofort beendet werden. Wir fordern eine Gleichstellung der AG Selbst Aktiv mit der ASF, der SPDqueer, der AG Migration und Vielfalt, der AG 60 plus und den Jusos.

 

Entsprechende Änderungen in Organisationsstatut, Wahlordnung und weiteren Regelwerken auf Landes- und Bundesebene sollen zeitnah erfolgen, so dass sie bei den nächsten Parteiwahlen im Jahr 2024 anwendbar sind.

 

Auf Landesebene zählen hier unter anderem folgende Änderungen:

Erstens:

  • 23* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung des Landesvorstands regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands eingefügt werden:

23* Absatz (2) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett, Streichungen durchgestrichen):

„[…] den von den Landesdelegiertenkonferenzen/Landesvollversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt, der AG Selbst Aktiv und der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.“

 

Zweitens:

  • 23 a* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung der Kreisvorstände regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Kreisvorstandes eingefügt werden:

 

23 a* Absatz (3) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett):

den von den Mitgliederversammlungen der AG 60plus, Jusos, AsF, AfA, AGS, AG Selbst Aktiv und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisgdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf der Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

 

Eine Anpassung der Richtlinien der AG Selbst Aktiv, insbesondere mit Blick auf die Nominierung von Vertreter*innen in die entsprechenden Gremien, soll bei Bedarf entsprechend folgend.

Entsprechende sinngemäße Änderungen sind dem Bundesparteitag zur Abstimmung vorzulegen.

 

Antrag 12/II/2023 Diskriminierung der AG Selbst Aktiv beenden – gleichberechtigtes Stimmrecht in den Gremien

18.08.2023

Den Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD kommt eine besondere Rolle zu: Hier wird Expertise gebündelt, es werden Positionen entwickelt und vorangebracht, sie beraten Vorstände sowie Funktions- und Mandatsträger:innen und bilden über ihre thematische Ausrichtung und als Interessensvertretung ein wichtiges Scharnier zu Bürger:innen sowie in die Zivilgesellschaft. Die Mitbestimmungsrechte für die AG sind in Berlin jedoch ungleich verteilt und folgen keinem Muster.

 

Von allen Arbeitsgemeinschaften der SPD Berlin, die Menschen mit einem Diskriminierungsmerkmal vertreten, ist die AG Selbst Aktiv die einzige AG, die gemäß den Statuten der SPD Berlin keine stimmberechtigen Mitglieder in die Kreisvorstände oder den Landesvorstand entsenden darf. Die aktuellen Regelungen in der Satzung sind weder inhaltlich noch organisationspolitisch nachvollziehbar und die daraus folgende Diskriminierung muss sofort beendet werden. Wir fordern eine Gleichstellung der AG Selbst Aktiv mit der ASF, der SPDqueer, der AG Migration und Vielfalt, der AG 60 plus und den Jusos.

 

Entsprechende Änderungen in Organisationsstatut, Wahlordnung und weiteren Regelwerken sollen zeitnah erfolgen, so dass sie bei den nächsten Parteiwahlen im Jahr 2024 anwendbar sind. Hier zählen unter anderem folgende Änderungen:

Erstens:

  • 23* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung des Landesvorstands regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands eingefügt werden:

23* Absatz (2) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett, Streichungen durchgestrichen):

 

„[…] den von den Landesdelegiertenkonferenzen/Landesvollversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt, der AG Selbst Aktiv und der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.“

 

Zweitens:

  • 23 a* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung der Kreisvorstände regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Kreisvorstandes eingefügt werden:

23 a* Absatz (3) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett):

 

den von den Mitgliederversammlungen der AG 60plus, Jusos, AsF, AfA, AGS, AG Selbst Aktiv und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisgdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf der Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

 

Eine Anpassung der Richtlinien der AG Selbst Aktiv, insbesondere mit Blick auf die Nominierung von Vertreter:innen in die entsprechenden Gremien, soll bei Bedarf entsprechend folgend.

Antrag 01/I/2023 Antrag zur Änderung des § 22 a (9) der ergänzenden statutarischen Bestimmungen des Landesverbandes Berlin zum Organisationsstatut der SPD

27.04.2023

§ 22 a (9) der ergänzenden statutarischen Bestimmungen des Landesverbandes Berlin zum Organisationsstatut der SPD wird wie folgt geändert:

„Anträge müssen spätestens fünf Wochen vor der Kreisdelegiertenversammlung beim Kreisvorstand eingereicht werden.“

Die Möglichkeit, Initiativanträge zu stellen, bleibt von dieser Regelung unberührt.

Antrag 18/II/2022 Kein Platz für Diskriminierung - Für starken Awareness überall!

9.10.2022

Wie überall in dieser Gesellschaft haben wir ein Problem mit struktureller Diskriminierung und übergriffigen Verhallten in unserer Partei. Wir sind eine Partei mit vielen engagierten Genoss*innen, von denen sich die meisten im Sinne unserer Grundwerte und respektvoll verhalten. Doch in dieser großen Partei gibt es auch jene, die keinen Platz hier haben sollten, da sie sexistisch gegenüber Genoss*innen handeln, rassistische Kommentare von sich geben oder diskriminieren. Diesem Verhalten müssen wir klar entgegentreten. In dieser Partei darf kein Platz für sexistisches, rassistisches, antisemitisches und diskriminierendes Verhalten sein.

 

Doch durch Haltung allein ist unsere Arbeit leider nicht gemacht. Wir müssen in unseren Strukturen etwas ändern, damit Betroffene ein Gehör finden und wir konsequenter gegenüber Fehlverhalten vorgehen können.

 

Zurzeit bleibt betroffenen Genoss*innen meist nur die Möglichkeit in dieser Partei, die Anti-Sexismus-Kommission zu kontaktieren. Doch diese Kommission hat leider kaum formelle Handlungsmöglichkeiten. Sie kann weder ein Parteiausschlussverfahren anstreben, noch kann sie schwerwiegende Maßnahmen gegenüber den Täter*innen verhängen.

 

Auch ist Anti-Sexismus nicht gleich Anti-Rassismus oder sensibel für andere Diskriminierungsformen. Demnach wissen viele Betroffene nicht, wo sie Vorfälle melden sollen. Viele Betroffene fühlen sich hilflos und sehen den einzigen Ausweg im Beenden ihres politischen Engagements oder gar dem Parteiaustritt.

 

Wir wollen das nicht länger hinnehmen. Denn wir müssen jetzt agieren, um weiteren Schaden an Betroffenen und/oder unserer Partei abzuwenden.

 

Deshalb fordern wir, die Einrichtung von Awarenessteams ab Kreisebene, welches jeweils nicht aus Mitgliedern des Vorstandes besteht. Dieses Team muss aus mindestens zwei Personen bestehen und ist quotiert zu besetzen. Für das Awarenessteam sollen jährlich mindestens ein Termin zur Weiterbildung und dem richtigen Umgang mit Betroffenen durch die Partei angeboten werden. Entsprechende Mittel sind dafür bereit zu stellen.

 

Zudem fordern wir, dass die Anti-Sexismus Kommission in eine Anti-Diskriminierungskommission umbenannt wird. Eine solche Kommission soll in jedem Kreis und Landesverband innerhalb der SPD eingesetzt werden. Die Kommission sollte mindestens aus fünf Personen bestehen und sollte quotiert sein und BIPOC* (Black, Indigenious and People of Color)-Perspektiven berücksichtigen. Entsprechende Statuten gilt es demnach anzupassen.

 

Einen Kontakt zur Kommission muss es auf der Website der jeweiligen Gliederung verpflichtend geben. Zudem muss die Kommission bei jedem Parteitag bzw. bei jeder Delegiertenversammlung des Kreises auf der Bühne vorgestellt werden, sodass die Ansprechbarkeit verbessert wird.

 

Wir fordern, dass die Kommission statutarisch mit Rechten und Pflichten ausgestattet wird. Grundsätzlich müssen alle Personen, die sich an die Kommissionsmitglieder wenden, von diesen respektiert und ernst genommen werden. Alles, was an die Kommissionsmitglieder herangetragen wird, obliegt der Schweigepflicht. Zum andern darf die Kommission Maßnahmen wie Antisexismuscoaching oder Antidiskriminierungscoaching für den gesamten Ortsverein/Abteilung verhängen. Bei stärkeren Vergehen soll sie Täter*innen für Parteiämter sperren können. Ein entsprechender Katalog ist zu erarbeiten und durch die Delegiertenversammlungen bzw. Parteitagen des Kreises, des Landes und des Bundes abzustimmen. Zudem soll die Kommission Parteiausschlussverfahren anregen können. Für Betroffene soll die Kommission, wenn diese benötigt und gewünscht wird, juristische Hilfe vermitteln. Für die Mitglieder der Kommission soll jährlich mindestens ein verpflichtender Termin zur Weiterbildung und dem richtigen Umgang mit Betroffenen durch die Partei angeboten werden. Auf Bundesebene soll eine hauptamtliche Ombudsperson für Diskriminierungsfälle als Ansprechperson eingesetzt werden.

Antrag 249/I/2018 Ergänzung zu Überweisungen an Organisationspolitische Kommission

2.06.2018

Hinsichtlich all der an die Organisationspolitische Kommission übermittelten Anträge stimmt Pankow der Überweisung zu, wenn der Konsensliste vorangestellt die nachfolgende Formulierung hinzugefügt – und zusammen mit dieser durch den LPT abgestimmt wird.

 

„Die von der Antragskommission mit „Überweisung an: Organisationspolitische Kommission“ votierten Anträge werden – im Falle ihrer Überweisung durch den Landesparteitag – an die Organisationspolitische Kommission mit der Maßgabe überwiesen, dass diese sich zeitnah mit den Anträgen befasst und dem nächsten Landesparteitag (II/2018) jeweils qualifizierte inhaltliche Empfehlungen bzw. überarbeitete Fassungen zu jedem Antrag vorlegt.

Die Kreise werden aufgefordert, sich regelmäßig an den Sitzungen zu beteiligen.

Die Ursprungsanträge und die Empfehlungen/Neufassungen der Organisationspolitischen Kommission werden auf dem Landesparteitag II/2018 befasst.

 

Die antragstellenden Gliederungen sind über die Empfehlungen und Neufassungen der Organisationspolitischen Kommission vor Ablauf der Antragsfrist zum nächsten Parteitag (II-2018) zu informieren. Die überwiesenen Anträge gelten automatisch als zum nächsten Parteitag gestellt, es sei denn, sie werden von den ursprünglichen Antragsteller*innen zurückgezogen.“