1.04.2026
Die SPD Berlin beschließt, hybride Sitzungsformate (Kombination aus Präsenz- und digitaler Teilnahme) in allen Gliederungen verbindlich zu machen, sofern rechtlich zulässig und dies technisch zu ermöglichen. Das gilt für Vorstandssitzungen und Mitgliedsversammlungen aller Gliederungen. Die Kosten der entsprechenden Ausstattungen werden vom Landesverband unterstützt.
Hybride Formate sollen als dauerhaftes Element moderner Parteiarbeit etabliert werden. Der Landesvorstand wird gebeten, für Vorstandsmitglieder eine Weiterbildung zur Durchführung hybriden Sitzungen anzubieten und einen Leitfaden für hybride Sitzungen zu erstellen.
Barrierefreiheit ist uns sowohl online als auch offline Verpflichtung.
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23.10.2024
Der Landesvorstand möge beschließen:
Wir fordern den geschäftsführenden Landesvorstand dazu auf, das Kurt-Schumacher-Haus zu bitten, alle Prozesse zu analysieren, die für einen LPT Papier erzeugen könnten (z.B. Protokolle, Initiativanträge, etc.), diese auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und die, die übrig bleiben, möglichst barrierefrei zu digitalisieren, z.B. durch Online-Formulare. Oberste Zielsetzung ist eine Effizienzsteigerung. Die technischen Voraussetzungen gilt es zu schaffen.
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23.10.2024
Der Parteivorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, die Arbeit der Vertrauensbeauftragten in den Kreisen und der Landesvertrauensbeauftragten durch die folgenden Maßnahmen zu stärken:
- Eigene unabhängige Mailadressen für die Landesvertrauensbeauftragte und die Kreisvertrauensbeauftragten und eine Veröffentlichung dieser auf den jeweiligen SPD-Websites des Landes Berlin und der Kreise;
- Schulungen für alle Vertrauensbeauftragten (auch die der Abteilungen, Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise) in den folgenden Themenbereichen: Statuten (Fokus auf Quotierung), Mediation, Sexismus, Diskriminierung, Datenschutz;
- Zugriff auf Daten aller Mitglieder im Land/Kreis/Abteilung – hier muss eine Gleichstellung mit den Mitgliederbeauftragten stattfinden.
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23.10.2024
Der Parteivorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, sich für eine Umgestaltung der Landesgleichstellungskommission einzusetzen. Folgende Punkte sollen dabei umgesetzt werden:
- Ständige Mitglieder der Landesgleichstellungskommission sollen die Vertrauensbeauftragte des Landes, die der Kreise und der jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaften sein, weitere Mitglieder können kooptiert werden;
- Die Landesgleichstellungskommission soll nicht nur ein Gremium für den Landesgleichstellungsbericht sein, der alle zwei Jahre erscheint, sondern auch ein Gremium für einen regelmäßigen Austausch für die Vertrauensbeauftragten zu bspw. folgenden Themen:
- Umsetzung der Vorschläge im Landesgleichstellungsbericht in den Kreisen und im Land,
- Leitbilder für Gleichstellung der Kreise,
- Förderung der Gleichstellung von Frauen innerhalb der Partei,
- Probleme bei quotierten Listen, Kreis-, Abteilungs-, Arbeitsgemeinschaftsvorständen,
- Probleme von Sexismus, etc.;
- Die Landesgleichstellungskommission sollte sich daher mind. 1x/Quartal treffen, wie im originalen Antrag (08/II/2017) vorgesehen.
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27.04.2023
§ 22 a (9) der ergänzenden statutarischen Bestimmungen des Landesverbandes Berlin zum Organisationsstatut der SPD wird wie folgt geändert:
„Anträge müssen spätestens fünf Wochen vor der Kreisdelegiertenversammlung beim Kreisvorstand eingereicht werden.“
Die Möglichkeit, Initiativanträge zu stellen, bleibt von dieser Regelung unberührt.
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