Archive

Antrag 78/II/2014 Mehr Organspenden durch mehr Transparenz und Einführung der Widerspruchslösung

14.10.2014

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, sich für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die den momentanen eklatanten Mangel an gespendeten Organen beheben können. Den über 10.000 Patient*innen, die bundesweit auf eine lebensrettende Organspende warten, stehen zu wenige geeignete Spenderorgane und eine deutlich gesunkene Spendenbereitschaft gegenüber. Da die rückläufige Spendenbereitschaft auch eine Folge vergangener Unregelmäßigkeiten und Skandale ist, sind nochmals verstärkte Anstrengungen zur besseren Information der Bevölkerung auf allen Ebenen unabdinglich. Dabei ist auch zu erörtern, wie die Beratung zum Beispiel von Angehörigen von potenziellen Spender*innen in Krankenhäusern optimiert werden kann. Bestehende Initiativen auf lokaler und Landesebene, die, wie die Berliner Erklärung Organspende, über bundesgesetzliche Vorgaben hinaus die Aufklärung und Transparenz verbessern wollen, sind auf ihre Eignung als ‚Best Practice‘-Beispiele zu überprüfen. Sie sollen als eine Grundlage zur Verbesserung der momentanen bundesgesetzlichen Vorschriften dienen.

Angesichts des dramatischen Mangels an Spenderorganen sind jedoch über verbesserte Informationen und Transparenz hinaus grundsätzlichere Reformen nötig. Eine Überarbeitung des Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben sollte daher die Einführung einer so genannten Widerspruchslösung zum Ziel haben, bei der jede*r als Organspender*in gilt, außer wenn zu Lebzeiten eine gegenteilige Willensäußerung durch die betreffende Person getätigt wurde. Alle in der Bundesrepublik wohnhaften Personen sollen in regelmäßigen Abständen über die relevanten medizinischen und organisatorischen Aspekte der Organspende informiert werden und dabei deutlich erkennbar auf die Möglichkeit zum Widerspruch hingewiesen werden. Jede*r muss einen Widerspruch unkompliziert und kostenfrei erklären können. Zu prüfen ist auch die Möglichkeit einer separaten Information und Widerspruchsmöglichkeit für Personen, die sich nur kurzzeitig im Bundesgebiet aufhalten.

Antrag 107/I/2014 Wiedervorlage: SPD-Landesvorstand quotieren

13.10.2014

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert eine tragfähige Regelung bis zum zweiten Landesparteitag 2014 zu entwickeln, wie eine geschlechterparitätische Quotierung des Gremiums Landesvorstand in absehbarer Zeit ermöglicht werden kann.

Antrag 08/I/2014 Wiedervorlage: Neufassung von § 23*, Abs. 2, Punkt 6:

13.10.2014

Der Landesparteitag möge beschließen:

Neufassung von § 23*, Abs. 2, Punkt 6:
6. den 12 Kreisvorsitzenden, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind oder ihrer bzw. seiner Stelle eine stellvertretende Kreisvorsitzende oder ein stellvertretender Kreisvorsitzender, die bzw. der von dem entsendenden Kreisverband benannt wird

 

 

Bisherige Fassung:
6. den 12 Kreisvorsitzenden, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Gehört eine Kreisvorsitzende oder ein Kreisvorsitzender in anderer Funktion dem Landesvorstand an, so tritt an ihre bzw. seine Stelle eine stellvertretende Kreisvorsitzende oder ein stellvertretender Kreisvorsitzender,

 

Antrag 07/I/2014 Wiedervorlage: Änderung § 23* und § 23* a OrgStatut

13.10.2014

Antrag Nr. 07/I/2014
Der Landesparteitag möge beschließen:

Ergänzung § 23* Abs. 2, Punkt 7
Das Organisationsstatut der Partei/die den Landesverband Berlin betreffenden Paragraphen werden wie folgt geändert:

Der § 23* Landesvorstand wird in Absatz 2, Punkt 7 durch die Aufnahme des/der Landesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv – Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin ergänzt.

Desgleichen wird der § 23* a Kreisvorstand, Absatz 3, Punkt 7 ebenfalls durch die Nennung des Kreisvorsitzenden der AG Selbst Aktiv ergänzt.

 

 

 

 

Antrag 01/I/2014 Wiedervorlage: Antragskommission stärker befähigen

13.10.2014

Das Organisationsstatut wird dahingehend angepasst, dass die Antragskommission über Anträge der vom Landesvorstand anerkannten Arbeitsgemeinschaften unter Beteiligung eines Vertreters/einer Vertreterin der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft diskutiert. Die Vertreter werden von den Landesdelegiertenkonferenzen der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft gewählt.