Der Parteivorstand wird aufgefordert, die Voraussetzung zu schaffen, um einen „Arbeitskreis konfessionsloser Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“ zu gründen und diesen in das Statut aufzunehmen, gleichberechtigt den Arbeitskreisen von Mitgliedern der Religionsgemeinschaften.
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Antrag 69.1/I/2019 Die kommunale Wohnungswirtschaft stärken
9.03.2019Die Wohnungsmärkte in den Ballungsräumen sind deutschlandweit angespannt. Sorgen um die Bezahlbarkeit der Mieten und Angst vor Verdrängung sind bei vielen Mietern groß. In Berlin erfahren jährlich tausende Mieterhaushalte, die der Umwandlung von Mietwohnungen, teuren Modernisierungen und oft sogar unberechtigten Eigenbedarfskündigungen ausgesetzt sind, wie unzureichend der Mieterschutz ist. Bei extremer Wohnungsnachfrage ist Geschäftemache-rei mit Wohnraum leicht. Wer eine Wohnung sucht, ist der Wohnungsknappheit brutal ausge-setzt und findet kaum noch bezahlbare Angebote. Rechtswidrig völlig überhöhte Mietforderun-gen bei Neuvermietungen sind alltäglich. Zehntausende Mieterhaushalte leiden längst unter untragbaren Miethöhen und zu hoher Wohnkostenbelastung.
Wohnen ist ein Grundrecht. Mieterschutz und ein ausreichendes Wohnungsangebot sind eine politische Kernaufgabe. Wir werden in einem innerparteilichen Diskussionsprozess mit breiter Beteiligung unserer Mitglieder bis zum Landesparteitag II/2019 klären, ob und falls ja: unter welchen Bedingungen Enteignungen nach Art. 14 GG und Vergesellschaftungen nach Art. 15 GG für uns als Instrumente infrage kommen, um das Ziel eines ausreichenden Wohnungsan-gebots in Berlin zu gewährleisten.
Der Vorstand des SPD-Landesverbands Berlin, der Berliner Senat sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, folgende weitere Gesetzesreformen und Maßnahmen zur wirksamen Regulierung des ange-spannten Wohnungsmarktes in Berlin und bundesweit in den Gebieten mit erhöhtem Wohnbe-darf zu unterstützen und durchzuführen:
A. Handlungsebene Bund und Länder
- Mietenstopp“ in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf für 5 Jahre: Kappungsgrenze in Hö-he des allgemeinen jährlichen Preisanstiegs
- Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete aus den Mietänderungen oder Neumietver-trägen der letzten 10 Jahre (§ 558 BGB)
- Verschärfung der Mietpreisbremse durch Sanktionierung überhöhter vertraglicher Miet-preisvereinbarung (Mieterrecht auf Rückzahlung überhöhter Mieten rückwirkend für 3 Jah-re plus 10 % Schadensersatz). Die Ausnahme „umfassende Modernisierung“ ist rechtlich zu definieren und zu beschränken.
- Verschärfung des § 5 WiStG zur wirksameren Verfolgung von Mietwucher
- Absenkung der Modernisierungsumlage gem. §§ 559 BGB auf 5 % der anerkennungsfä-higen Modernisierungskosten, in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarfs auf 3 %, Kappung bei maximal 2,00 EUR/qm Wohnfläche
- Stärkung des Mieterschutzes bei Härtefällen wegen Modernisierungsumlagen
- Der § 559 BGB ist zu streichen, damit Mieterinnen und Mieter künftig nicht mehr die ge-samten Kosten für Modernisierungsmaßnahmen allein tragen müssen.
- Zur weiteren Entlastung der Mieter*innen muss außerdem die gängige Praxis, dass die eigentlich durch die Hauseigentümer*innen zu entrichtende Grundsteuer über die Be-triebskosten auf die Mieter*innen umgelegt wird, durch eine Streichung von Ziffer 2 in § 2 der Betriebskostenverordnung beendet werden.
- Damit die Mieter*innen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, fordern wir eine gesetz-liche Regelung, die Wohnungsunternehmen mit als 100 Wohneinheiten verpflichtet, pari-tätisch besetzte Mieter*innenräte zur Beteiligung der Mieter*innenschaft an Unterneh-mensentscheidungen durchzusetzen. Vorbild für eine solche Regelungen könnte das Ber-liner Wohnraumversorgungsgesetz sein, dessen Bestimmungen zur Mitbestimmung von Mieter*innen auf private Unternehmen im gesamten Bundesgebiet ausgedehnt werden. Umgehungen der Regelungen durch künstliche Aufspaltungen von Unternehmensstruktu-ren müssen von vornherein ausgeschlossen werden.
- Stärkerer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
- Effektiver Kündigungsschutz für gemeinnützige soziale Einrichtungen
- Einführung eines Gewerbemieterschutzes in Sanierungs- und Erhaltungsgebieten
- Verdoppelung der GroKo-Ansätze für die Bundesmittel zur Unterstützung des durch die Länder geförderten Sozialen Wohnungsbaus ab 2020
- Wohngeld-Anpassung in 2020 und umfassende Wohngeld-Reform bis 2021
- Unterstützung des Bundes mit Mitteln der Wohnungsbau- und Städtebauförderung für die Bildung von Boden- und Infrastrukturfonds und Bodenbevorratung durch Kommunen.
- Verbesserung der rechtlichen Anwendungsbedingungen für die Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte und Erweiterung des preislimitierten Vorkaufsrechts.
- Die bodenrechtlichen Instrumente des Besonderen Städtebaurechts und das allgemeine Vorkaufsrecht müssen auch bei sharedeal-Grunderwerb gelten, die grunderwerbsteuer-pflichtig werden müssen.
- Spekulation stoppen: Wir brauchen eine Steuer, die leistungslosen Gewinn durch Boden-wertsteigerungen abschöpft und Eigentümer baureifen Landes dazu anhält, ihr Baurecht auch schnell zu nutzen und das Land nicht jahrelang unbebaut zu lassen. Deshalb fordern wir die Grundsteuer C, die unbebautes, aber baureifes Land gesondert besteuert und wol-len darüber hinaus eine Bodenwertzuwachssteuer entwickeln. Ergänzend zur Grundsteu-er fordern wir eine Luxussteuer, die nicht mehr auf die Mieter*innen umgelegt werden darf und nur im Hochpreissegment greift.
- Baurechtlich sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die Genehmigung von Bebauungen zu befristen, um zu erreichen, dass die Spekulation mit Grundstücken, die über Baurecht verfügen, beendet wird. Die Ausnutzung von Baurecht muss gefördert werden, nicht das Nichtstun.
- Ertragssteuerrechtliche Ungerechtigkeiten bei share-deals sind zu beseitigen.
- Ergänzung des § 34 BauGB mit einer Sozialkomponente: Gemeinden erhalten die Mög-lichkeit, bei Bauvorhaben nach § 34 einen Anteil an Sozialwohnungen zu fordern, eine für den sozialen Wohnungsbau zweckgebundene Ausgleichszahlung zu verlangen und eine Beteiligung an Infrastrukturfolgelasten.
- Einführung der Innenentwicklungsmaßnahme (IEM)
- Stärkung des sozialen Erhaltungsrechts (Re-Novellierung von § 172 BauGB auf den Stand bis 1998), damit Städte die Verdrängung von Mietern und soziale Segregation wirk-samer verhindern können, dabei Verschärfung des Umwandlungsverbotes durch Strei-chung von Ausnahmen.
B. Handlungsebene Land Berlin
- Schnelle Prüfung und Präzisierung des Vorschlags aus der SPD, einen „Berliner Mieten-deckel“ landesrechtlich einzuführen und rechtssicher auszugestalten
- Priorität für Wohnungsbau: Erhöhung der Anzahl fertiggestellter Wohnungen in Berlin auf 20.000 bis 25.000 und Verdoppelung des Wohnungsbaus der Landeseigenen bis zum Jahr 2021 durch geeignete Maßnahmen, darunter:
- Beschleunigung des Wohnungsbaus durch schnelle Besetzung der vom Senat im Som-mer 2018 beschlossenen zusätzlichen 110 Personalstellen und ergebnisoffene Prüfung weiterer Personalbedarfe für die bezirkliche Stadtplanungs- und Bauaufsicht
- Konsequente und effiziente Anwendung des Berliner „Kooperativen Baulandmodells“ so-wie Evaluierung der bisherigen Verträge und Ergebnisse
- Prüfung eines generellen Vorkaufsrechts im Land Berlin für Baugrundstücke
- Klare Zeitbegrenzungen für Partizipationsverfahren
- Erhöhung der Wohnungsbauförderung auf mind. 5.000 Wohnungen im Jahr ab 2020, vor allem für Landeseigene und Genossenschaften
- Rechtsverordnung zur Begrenzung von Möblierungszuschlägen
- Rechtsverordnung zur Definition einer „umfassenden Modernisierung“ als Ausnahme von der Mietpreisbremse
- Stärkung der Zivilgerichtsgerichtsbarkeit und Straffung/Bündelung des Instanzenweges für Mietrechtssachen
- Weitere Maßnahmen zur Senkung von Neubaukosten und Modernisierungskosten sollten angestrebt werden. Der zuständige Fachausschuss der Berliner SPD wird gebeten, Vorschläge dafür zu diskutieren.
Antrag 23/I/2019 Rote Busse für den Kiez
24.02.2019In Umsetzung des Landesparteitagsbeschlusses 01/II/2018 „Für eine starke SPD in Berlin: SPD organisatorisch erneuern“ fordern wir den Landesvorstand der Berliner SPD dazu auf, die Präsenz in der Fläche dadurch zu sichern, dass insbesondere die Abteilungen, in denen die SPD bei den vergangenen Wahlen zuletzt hohe Verluste verzeichnen musste und die aufgrund ihres geografischen Zuschnitts und / oder ihrer Mitgliederstruktur nicht in der Lage sind, eine regelmäßige Präsenz vor Ort sicherstellen zu können, durch die Bereitstellung der im Wahlkampf bewährten „Roten Busse“ unterstützt werden.
Diese sollen zum Beispiel die Durchführung monatlicher Sprechstunden ermöglichen und den Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern verstärken.
Antrag 175/I/2019 SPD in die Bündnisse und Zivilgesellschaft! Größeres und sichtbareres Engagement bei antirassistischen Bündnissen vor Ort und in ganz Berlin.
22.02.2019Die SPD Berlin engagiert sich zukünftig noch stärker und sichtbarer in der Bündnisarbeit gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit bzw. für Demokratie, Toleranz und Miteinander wie z.B. #unteilbar oder kleineren Nachbarschaftsbündnissen vor Ort.
Dazu gehören:
- Aktive Mitgestaltung der Bündnisarbeit.
- Unterstützung in der Mobilisierung oder sonstigen Aufgaben bei punktuellen Großveranstaltungen.
- Sichtbares Auftreten der SPD bei solchen Veranstaltungen, soweit von den Bündnissen gewünscht.
Antrag Ini04/II/2018 Berlin ist ein sicherer Hafen!
17.11.2018Bei der #unteilbar-Demonstration am 13. Oktober in Berlin sind 240.000 Menschen auf die Straße gegangen – für eine offene und freie Gesellschaft, für Solidarität statt Ausgrenzung. In beeindruckender Weise hat das einmal mehr gezeigt: Berlin ist ein sicherer Hafen – ein sicherer Hafen für Menschen, die in unser Land flüchten müssen. Wir als SPD Berlin bekennen uns zu der Verantwortung, allen Menschen in unserer Stadt ein Leben in Würde und frei von Angst zu ermöglichen.
1. Wir sind ein sicherer Hafen für in Seenot geratene Menschen
Michael Müller hat im Juni dieses Jahres ein klares Bekenntnis zu in Not geratenen Menschen abgegeben und die Bereitschaft Berlins zur Aufnahme der auf der Lifeline gestrandeten Menschen erklärt. Wir bleiben dabei und heißen sie als Berliner*innen in unserer Stadt willkommen. Wir setzen uns dafür ein, dass das unwürdige Hin- und Hergeschiebe von Geflüchteten endlich aufhört. Es darf nicht an dem Unwillen eines CSU-Bundesinnenministers scheitern, dass das Land Berlin in Seenot geratene Menschen aufnehmen möchte. Mit der Verlängerung des Resettlement-Programms um ein Jahr haben wir gezeigt, dass wir bereit sind, mehr Menschen in Berlin aufzunehmen. Jetzt wollen wir, die gemeinsame Erklärung von Berlin, Bremen und Hamburg „Stadtstaaten sind sichere Häfen“ mit weiteren Maßnahmen unterlegen und wirken darauf hin, dass sich noch weitere Bundesländer anschließen.
2. Wir sind ein sicherer Hafen für Geflüchtetenhelfer*innen
Wir stellen uns der zunehmenden Kriminalisierung privater Seenotrettung entgegen und sind solidarisch mit den zahlreichen ehrenamtlichen Helfer*innen, die jeden Tag dazu beitragen, weiteres Sterben auf dem Mittelmeer zu verhindern. Wer Menschen vor dem Ertrinken rettet, begeht keine Schlepperei sondern einen Dienst an der Menschlichkeit.
Wer in Berlin lebt, arbeitet oder studiert ist Berliner*in, unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus. Als SPD Berlin stehen wir fest an ihrer Seite. Wir werden uns daher mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass die griechische Justiz endlich Beweise für kriminelle Aktivitäten der in Athen und auf Chios inhaftieren Berliner*innen Sarah Mardini und Sean Binder vorlegt, oder aber die beiden aus der Untersuchungshaft entlässt. Human Right Watch veröffentlichte am 12.11. eine Analyse aller Anschuldigungen inklusive der Einschätzung, dass diese haltlos sind.
3. Wir sind ein sicherer Hafen für alle Menschen, die in Berlin leben
Wer in unserer Stadt lebt, soll sich als Berliner*in fühlen können. Unsere Vision ist eine Metropole, in denen alle Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus menschenwürdig und frei von Angst leben können, mit Zugang zu Unterkünften, Gesundheitsversorgung und sozialer Sicherheit. Mit der Aufstockung der Übernachtungsplätze in den Wintermonaten und der Einrichtung einer Clearingstelle für Menschen ohne Krankenversicherung haben wir einen Anfang gemacht. Wir werden weiter prüfen, wo Menschen in unserer Stadt der Zugang zu grundlegender Versorgung versagt bleibt und an den entsprechenden Stellen gegensteuern.
Wer Opfer einer Straftat wird, darf dafür nicht bestraft werden. Wir haben die richtigen Impulse gesetzt, indem wir in einer Bundesratsinitiative ein Bleiberecht für die Opfer rechtsextremer Gewalt angeregt haben. Es ist weiter unser Ziel, dass sich Menschen, die Opfer einer Straftat wurden, vertrauensvoll an Polizei und Justiz wenden können, ohne Angst vor aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen haben zu müssen.
Wir wollen ein Vorbild für andere Städte sein. Daher werden wir die Präsidentschaft des Städtenetzwerks Metropolis dafür nutzen, unserer Idee einer solidarischen Stadt weltweit Gehör zu verschaffen. Wir werden mit Nachdruck verfolgen, schnellstmöglich dem Forum „Solidarity City“ beizutreten.
Begründung als Initiativantrag:
Mitte Oktober wurde durch den großartigen Erfolg der #unteilbar-Demo durch ein nie dagewesenes Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen, NGOs, Parteien, Gewerkschaften darauf aufmerksam gemacht: Wir stehen für Solidaritä und eine freie Gesellschaft, gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Diesen Schwung gilt es jetzt mitzunehmen und auszubuchstabieren, wie eine solidarische Stadt als sicherer Hafen aussehen kann.
Anfang November wurden die aktuellen Zahlen des UNHCR zu Todesfällen auf dem Mittelmeer veröffentlicht. Mit mehr als 2000 Toten in diesem Jahr und insgesamt steht nun fest, dass der Anteil der Personen, die bei der Überfahrt sterben sich auf einem neuen Rekordniveau bewegt. Im Jahr 2017 starb noch jeder 42. Mensch bei der Fahrt über das Mittelmeer, 2018 ist es jeder 18.
Hinzu kommt eine immer weiter zunehmende Kriminalisierung von Seenotrettung, die im Laufe dieses Jahres kurzfristig zu einer vollständigen Einstellung privater Rettungsmisionen führte. Gegen immer mehr ehrenamtliche Helfer*innen wird als vermeintliche Schlepper*innen ermittelt. Zum Fall der beiden Berliner*innen Sean Binder und Sarah Mardini liegen nach einer Analyse der zu dem Fall vorliegenden Unterlagen durch Human Rights Watch seit dem 12.11.18 neue Erkenntnisse vor. HRW kommt darin zu dem Schluss, dass die Anschuldigungen gegen die seit August inhaftierten Personen haltlos seien.
Solidarität mit in Seenot geratenen Menschen und deren Unterstützer*innen kann nur im Kontext mit der Verantwortung für diejenigen gesehen werden, die bereits hier sind. Für Menschen ohne dokumentierten Aufenthaltsstatus wird die Situation insbesondere in den kommenden Wintermonaten immer prekärer.
