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Antrag 195/II/2019 Visuelle Einblendung von Gebärdensprachdolmetschern bei politischen Fernsehmagazinen, Presseerklärungen und Ansprachen der Politik

22.09.2019

Die sozialdemokratischen Vertreter aller Gremien sollen sich dafür einsetzen, dass bei politischen Fernsehmagazinen, Erklärungen der Pressekonferenzen, Ansprachen der Politik und Übertragungen aus den Landesparlamenten bzw. dem Deutschen Bundestag, sowie bei Livestreaming-Übertragungen der SPD-Veranstaltungen Gebärdensprachdolmetscher visuell eingeblendet werden.

 

Wenn keine technische Alternative wie zum Beispiel die Ausstrahlung auf einem anderen Kanal oder per Internet  den Zuschauern zur Verfügung steht.

Antrag 163/II/2019 Millionärssteuer für reiche Firmenerben*innen

22.09.2019

Die SPD setzt sich für eine Umgestaltung der Erbschaftssteuer ein. Ziel ist es, bisher privilegierte Erb*innen von großen Firmenvermögen angemessener an der Finanzierung unserer Gesellschaft zu beteiligen. Die übliche Vermögensbildung von Arbeiter*innen und Angestellten bis hinein in die Mittelschicht soll weniger belastet werden.

 

Hierfür sollen insbesondere folgende Maßnahmen dienen:

 

  • Erhöhung der Steuersätze der Erbschaftssteuer
  • Erhöhung der Freibeträge in der Nächste Angehörige (Kinder und Ehepartner*innen) sollen einen Freibetrag von EUR 1 Mio. erhalten.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Höhe des geerbten bzw. geschenkten Vermögens auf 20 Jahre
  • Streckung der Steuerzahlung auf 20 Jahre
  • Optionsrecht zur Leistung der Steuerschuld durch die Übertragung geerbter Anteile an Kapitalgesellschaften
  • Streichung der Privilegien für nichtgemeinnützige Stiftungen und Firmenvermögen

     

     

    Überweisung an Projektgruppe Vermögensbesteuerung des Landesvorstandes

    Antrag 71/II/2019 Vergessene Potenzialflächen? Pankow baut richtig!

    22.09.2019

    Die Pläne der sogenannten „Bürgerstadt Buch“-Initiativgruppe sowie Bürgerstadt Aktiengesellschaft sehen wir als nicht zielführend an und lehnen sie ab.

     

    Der Wohnungsbau in Pankow sollte stattdessen insbesondere auf folgenden Flächen vorangetrieben werden:

    • Blankenburger Süden
    • Buch IV und Am Sandhaus
    • Karower Süden und Am Teichberg
    • Ludwig-Quidde-Straße
    • Michelangelostraße
    • Pankower Tor
    • Wilhelmsruher Tor
    • (Elisabethaue – Dissens in der Koalition)

     

    Die meisten dieser Flächen befinden sich bereits in verschiedenen Planungsphasen. Wir fordern den Senat von Berlin und den Bezirk Pankow daher auf, den Wohnungsbau in Pankow mit folgenden Prämissen zügig voranzutreiben:

    • schützenswerte Freiflächen wie die Moorlinse Buch (sowie umgebende Grünfläche) und das Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde erhalten
    • die Erholungsanlage Blankenburg nicht überbauen und den Eingriff zum Bau einer Tram-Strecke „minimalinvasiv“ gestalten
    • an gewachsene städtebauliche Strukturen anknüpfen und diese durch verbesserte (soziale) Infrastrukturangebote aufwerten
    • Gewerbepotenzialflächen in Buchholz sichern
    • Kleingartenanlagen schützen und deren Erhalt langfristig sicherstellen
    • eine adäquate verkehrstechnische Erschließung des gesamten Pankower Nordostraums gewährleisten und die Verkehrswende durch Ausbau des ÖPNV und von Radverkehrsanlagen gestalten

     

    Antrag 268/I/2019 Gründung AK konfessionsloser Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten

    31.03.2019

    Der Parteivorstand wird aufgefordert, die Voraussetzung zu schaffen, um einen „Arbeitskreis konfessionsloser Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“ zu gründen und diesen in das Statut aufzunehmen, gleichberechtigt den Arbeitskreisen von Mitgliedern der Religionsgemeinschaften.

    Antrag 69.1/I/2019 Die kommunale Wohnungswirtschaft stärken

    9.03.2019

      Die Wohnungsmärkte in den Ballungsräumen sind deutschlandweit angespannt. Sorgen um die Bezahlbarkeit der Mieten und Angst vor Verdrängung sind bei vielen Mietern groß. In Berlin erfahren jährlich tausende Mieterhaushalte, die der Umwandlung von Mietwohnungen, teuren Modernisierungen und oft sogar unberechtigten Eigenbedarfskündigungen ausgesetzt sind, wie unzureichend der Mieterschutz ist. Bei extremer Wohnungsnachfrage ist Geschäftemache-rei mit Wohnraum leicht. Wer eine Wohnung sucht, ist der Wohnungsknappheit brutal ausge-setzt und findet kaum noch bezahlbare Angebote. Rechtswidrig völlig überhöhte Mietforderun-gen bei Neuvermietungen sind alltäglich. Zehntausende Mieterhaushalte leiden längst unter untragbaren Miethöhen und zu hoher Wohnkostenbelastung.

       

      Wohnen ist ein Grundrecht. Mieterschutz und ein ausreichendes Wohnungsangebot sind eine politische Kernaufgabe. Wir werden in einem innerparteilichen Diskussionsprozess mit breiter Beteiligung unserer Mitglieder bis zum Landesparteitag II/2019 klären, ob und falls ja: unter welchen Bedingungen Enteignungen nach Art. 14 GG und Vergesellschaftungen nach Art. 15 GG für uns als Instrumente infrage kommen, um das Ziel eines ausreichenden Wohnungsan-gebots in Berlin zu gewährleisten.

       

      Der Vorstand des SPD-Landesverbands Berlin, der Berliner Senat sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, folgende weitere Gesetzesreformen und Maßnahmen zur wirksamen Regulierung des ange-spannten Wohnungsmarktes in Berlin und bundesweit in den Gebieten mit erhöhtem Wohnbe-darf zu unterstützen und durchzuführen:

      A. Handlungsebene Bund und Länder

      1. Mietenstopp“ in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf für 5 Jahre: Kappungsgrenze in Hö-he des allgemeinen jährlichen Preisanstiegs
      2. Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete aus den Mietänderungen oder Neumietver-trägen der letzten 10 Jahre (§ 558 BGB)
      3. Verschärfung der Mietpreisbremse durch Sanktionierung überhöhter vertraglicher Miet-preisvereinbarung (Mieterrecht auf Rückzahlung überhöhter Mieten rückwirkend für 3 Jah-re plus 10 % Schadensersatz). Die Ausnahme „umfassende Modernisierung“ ist rechtlich zu definieren und zu beschränken.
      4. Verschärfung des § 5 WiStG zur wirksameren Verfolgung von Mietwucher
      5. Absenkung der Modernisierungsumlage gem. §§ 559 BGB auf 5 % der anerkennungsfä-higen Modernisierungskosten, in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarfs auf 3 %, Kappung bei maximal 2,00 EUR/qm Wohnfläche
      6. Stärkung des Mieterschutzes bei Härtefällen wegen Modernisierungsumlagen
      7. Der § 559 BGB ist zu streichen, damit Mieterinnen und Mieter künftig nicht mehr die ge-samten Kosten für Modernisierungsmaßnahmen allein tragen müssen.
      8. Zur weiteren Entlastung der Mieter*innen muss außerdem die gängige Praxis, dass die eigentlich durch die Hauseigentümer*innen zu entrichtende Grundsteuer über die Be-triebskosten auf die Mieter*innen umgelegt wird, durch eine Streichung von Ziffer 2 in § 2 der Betriebskostenverordnung beendet werden.
      9. Damit die Mieter*innen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, fordern wir eine gesetz-liche Regelung, die Wohnungsunternehmen mit als 100 Wohneinheiten verpflichtet, pari-tätisch besetzte Mieter*innenräte zur Beteiligung der Mieter*innenschaft an Unterneh-mensentscheidungen durchzusetzen. Vorbild für eine solche Regelungen könnte das Ber-liner Wohnraumversorgungsgesetz sein, dessen Bestimmungen zur Mitbestimmung von Mieter*innen auf private Unternehmen im gesamten Bundesgebiet ausgedehnt werden. Umgehungen der Regelungen durch künstliche Aufspaltungen von Unternehmensstruktu-ren müssen von vornherein ausgeschlossen werden.
      10.  Stärkerer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
      11.  Effektiver Kündigungsschutz für gemeinnützige soziale Einrichtungen
      12. Einführung eines Gewerbemieterschutzes in Sanierungs- und Erhaltungsgebieten
      13. Verdoppelung der GroKo-Ansätze für die Bundesmittel zur Unterstützung des durch die Länder geförderten Sozialen Wohnungsbaus ab 2020
      14. Wohngeld-Anpassung in 2020 und umfassende Wohngeld-Reform bis 2021
      15. Unterstützung des Bundes mit Mitteln der Wohnungsbau- und Städtebauförderung für die Bildung von Boden- und Infrastrukturfonds und Bodenbevorratung durch Kommunen.
      16. Verbesserung der rechtlichen Anwendungsbedingungen für die Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte und Erweiterung des preislimitierten Vorkaufsrechts.
      17. Die bodenrechtlichen Instrumente des Besonderen Städtebaurechts und das allgemeine Vorkaufsrecht müssen auch bei sharedeal-Grunderwerb gelten, die grunderwerbsteuer-pflichtig werden müssen.
      18. Spekulation stoppen: Wir brauchen eine Steuer, die leistungslosen Gewinn durch Boden-wertsteigerungen abschöpft und Eigentümer baureifen Landes dazu anhält, ihr Baurecht auch schnell zu nutzen und das Land nicht jahrelang unbebaut zu lassen. Deshalb fordern wir die Grundsteuer C, die unbebautes, aber baureifes Land gesondert besteuert und wol-len darüber hinaus eine Bodenwertzuwachssteuer entwickeln. Ergänzend zur Grundsteu-er fordern wir eine Luxussteuer, die nicht mehr auf die Mieter*innen umgelegt werden darf und nur im Hochpreissegment greift.
      19. Baurechtlich sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die Genehmigung von Bebauungen zu befristen, um zu erreichen, dass die Spekulation mit Grundstücken, die über Baurecht verfügen, beendet wird. Die Ausnutzung von Baurecht muss gefördert werden, nicht das Nichtstun.
      20. Ertragssteuerrechtliche Ungerechtigkeiten bei share-deals sind zu beseitigen.
      21. Ergänzung des § 34 BauGB mit einer Sozialkomponente: Gemeinden erhalten die Mög-lichkeit, bei Bauvorhaben nach § 34 einen Anteil an Sozialwohnungen zu fordern, eine für den sozialen Wohnungsbau zweckgebundene Ausgleichszahlung zu verlangen und eine Beteiligung an Infrastrukturfolgelasten.
      22. Einführung der Innenentwicklungsmaßnahme (IEM)
      23. Stärkung des sozialen Erhaltungsrechts (Re-Novellierung von § 172 BauGB auf den Stand bis 1998), damit Städte die Verdrängung von Mietern und soziale Segregation wirk-samer verhindern können, dabei Verschärfung des Umwandlungsverbotes durch Strei-chung von Ausnahmen.

       

      B. Handlungsebene Land Berlin

      1. Schnelle Prüfung und Präzisierung des Vorschlags aus der SPD, einen „Berliner Mieten-deckel“ landesrechtlich einzuführen und rechtssicher auszugestalten
      2. Priorität für Wohnungsbau: Erhöhung der Anzahl fertiggestellter Wohnungen in Berlin auf 20.000 bis 25.000 und Verdoppelung des Wohnungsbaus der Landeseigenen bis zum Jahr 2021 durch geeignete Maßnahmen, darunter:
      3. Beschleunigung des Wohnungsbaus durch schnelle Besetzung der vom Senat im Som-mer 2018 beschlossenen zusätzlichen 110 Personalstellen und ergebnisoffene Prüfung weiterer Personalbedarfe für die bezirkliche Stadtplanungs- und Bauaufsicht
      4. Konsequente und effiziente Anwendung des Berliner „Kooperativen Baulandmodells“ so-wie Evaluierung der bisherigen Verträge und Ergebnisse
      5. Prüfung eines generellen Vorkaufsrechts im Land Berlin für Baugrundstücke
      6. Klare Zeitbegrenzungen für Partizipationsverfahren
      7. Erhöhung der Wohnungsbauförderung auf mind. 5.000 Wohnungen im Jahr ab 2020, vor allem für Landeseigene und Genossenschaften
      8. Rechtsverordnung zur Begrenzung von Möblierungszuschlägen
      9. Rechtsverordnung zur Definition einer „umfassenden Modernisierung“ als Ausnahme von der Mietpreisbremse
      10. Stärkung der Zivilgerichtsgerichtsbarkeit und Straffung/Bündelung des Instanzenweges für Mietrechtssachen
      11. Weitere Maßnahmen zur Senkung von Neubaukosten und Modernisierungskosten sollten angestrebt werden. Der zuständige Fachausschuss der Berliner SPD wird gebeten, Vorschläge dafür zu diskutieren.