Archive

Antrag 21/II/2022 Für echte Parität in unserer Partei – FINTA-Quote von 50%!

10.10.2022

Bisher wird in der SPD und bei den Jusos eine Geschlechterquote von 40% verfolgt. In unserer Gesellschaft leben aber nun mal nicht 40%, sondern knapp über 50% FINTA, also Frauen, Inter-, nicht-binäre-, Trans–, und Agenderpersonen.

 

Unser Ziel muss es sein, die gesellschaftliche Realität in unserer Partei abzubilden. Daher wird es Zeit, alle Geschlechter endlich angemessen in unseren parteiinternen Quoten zu berücksichtigen!

 

Es darf nicht sein, dass in einer Welt, in der cis-Männer in Entscheidungspositionen in der Politik, Wirtschaft und anderen Schlüsselpositionen in der Gesellschaft so überrepräsentiert sind, die Geschlechterquote in unserer Partei so unzeitgemäß und unambitioniert bleibt.

 

Wenn sich mehr FINTA als cis-Männer für ein Gremium in der SPD oder bei den Jusos bewerben, darf dies nicht länger ein statutarisches Problem sein, wie es aktuell der Fall ist. Wenn sich FINTA in der Partei engagieren wollen, sollten sich diese unterstützt und empowered fühlen, anstatt wegen einer Geschlechterquote an ihrem Engagement gehindert zu werden.

 

Es darf nicht unser Anspruch sein, dass die Gremien und Listen in unserer Partei nicht paritätisch, sondern nur mit 40% Frauen besetzt sein sollen. Für uns als feministische Partei sollte es selbstverständlich sein, mindestens absolute Parität parteiintern zu fordern.

 

In anderen feministischen Parteien ist es bereits geübte Praxis, dass es eine FINTA-Quote von 50% gibt und die übrigen Plätze geschlechteroffen, statt wie in der SPD für cis-Männer reserviert, sind. Diese Regelung fordern wir auch für die SPD.

 

Daher fordern wir eine parteiinterne FINTA-Quote von 50%, statt der bisherigen Geschlechterquote von 40%, in allen Gremien der SPD und der Jusos, sowie bei Listenaufstellungen für Wahlen. Die übrigen Plätze in Gremien und auf Listen sollen geschlechteroffen, also auch an FINTA vergeben werden können.

Antrag 36/II/2022 Start-Ups

10.10.2022

Die SPD Berlin und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden gebeten im Rahmen der Innovationsförderung bei der Entwicklung einer Start Up Agenda in Ergänzung der bisherigen Förderprogramme auch die direkte, substanzielle Förderung von Startups in der Frühphase der Entwicklung, ohne besondere Branchen- und Technologiefokussierung, mit zu berücksichtigen. Dabei sollte die Verpflichtung eigenes privates Kapital beizusteuern keine Rolle spielen.

 

Wir fordern daher die unmittelbare Unterstützung von Start-Ups in ihrer Frühphase in Berlin, so wie sie bereits auf dem Landesparteitag 2018 grundsätzlich beschlossen wurde (Antrag 54/II/2018). Dazu fordern wir nunmehr, in Ergänzung zum Beschluss des LPT 33I 2022 die Umsetzung einer freien Gründer*innenförderung unabhängig von akademischen Abschlüssen.

 

Zielsetzung ist die direkte Förderung von Start-Ups auch außerhalb der Technologiebereiche in der Frühphase durch das Land Berlin in einem zweistufigen Selektionsprozess, bei dem keine weiteren privaten Geldgeber erforderlich sind: Nach einer schriftlichen Vorauswahl erfolgt eine finale Auswahl vor einer Jury in einem mündlichen PitchingProzess. Dabei soll vor allem auch auf die wirtschaftliche und chancenreiche Umsetzbarkeit, die Nachhaltigkeit (im weiteren Sinne) und der Einklang mit dem öffentlichen Interesse der Stadt Berlin geachtet werden (Gemeinwohlorientierung).

 

Antrag 177/II/2022 Berliner Staatschor diskriminierungsfrei

9.10.2022

Der Landesvorstand der SPD wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Mitglieder des Abgeordnetenhauses einen Gesetzentwurf vorlegen, der den chancengleichen Zugang zu der landeseigenen Bildungseinrichtung, dem von der Universität der Künste betriebenen Staats- und Domchor, unabhängig vom biologischen Geschlecht regelt.

Antrag 16/II/2022 Abbau von Kommunikationsbarrieren zwischen Hörenden und Gehörlosen/Schwerhörigen in der SPD

9.10.2022

In Deutschland benutzen gehörlose und stark schwerhörige Menschen in der Kommunikation untereinander oft die Gebärdensprache. Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache als vollwertige Sprache in Deutschland anerkannt. Gehörlose und stark schwerhörige Kinder wachsen seitdem zunehmend bilingual auf.

 

Gerade Jugendliche und junge Erwachsene fordern ein verstärktes Einsetzen der Deutschen Gebärdensprache in der Kommunikation mit den hörenden Menschen. Da diese zumeist keine Deutsche Gebärdensprache erlernt haben, braucht es für die gemeinsame Kommunikation den breiten Einsatz von u.a. Gebärdensprach- und/oder Schriftdolmetscher*innen.

 

Gehörlose und schwerhörige Menschen haben ein gesetzliches Recht auf politische Teilhabe und Partizipation. Dieses Recht ist im Lebensalltag häufig erst noch einzulösen, u.a. das Recht auf

  • eine barrierefreie und verständliche Vermittlung von Informationen zum politischen und gesellschaftlichen Geschehen,
  • einen gleichberechtigten Zugang zu und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ohne zusätzliche individuelle finanzielle Belastungen – auch in politischen Strukturen.

 

Auch die SPD mit ihren Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften weist nach innen und außen noch zahlreiche Kommunikationsbarrieren zwischen Hörenden und Gehörlosen bzw. Schwerhörigen auf.

 

Wir fordern daher für den bereits beschlossenen aber noch weiter zu entwickelnden SPD-Inklusionsplan:

  • Die Entwicklung von klaren Regelungen zum Ausbau einer barrierefreien Kommunikation zwischen Hörenden und Gehörlosen/Schwerhörigen u.a. für die Teilhabe und das Engagement am Parteileben z.B. bei der Vorbereitung und Durchführung von Parteiveranstaltungen.
  • Regelungen auch für mögliche Kandidaturen von Menschen mit Beeinträchtigungen, u.a. gehörlose und schwerhörige Genoss*innen für politische Mandate und Ämter. Entstehende Kosten sind von der Solidargemeinschaft und nicht vom einzelnen Menschen mit Beeinträchtigung zu tragen.
  • Die Vergütung für den Einsatz von Gebärdensprach- und/oder Schriftdolmetscher*innen soll im Grundsatz nach den jeweils aktuellen Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ) erfolgen.
  • Die Entwicklung von Aktionen und Maßnahmen zur stärken Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen – u.a. auch für die verschiedenen Bedürfnisse von Gehörlosen und Schwerhörigen – bei Haupt- und Ehrenamtlichen.

 

 

Antrag 13/I/2022 Partizipation in den Gremien der SPD konsequent umsetzen, Erstellung eine Partizipationsberichts der Abteilungen & Arbeitsgemeinschaften

17.05.2022

Der Berliner Landesvorstand erstellt einmal jährlich einen Partizipationsbericht und veröffentlicht ihn parteiintern. Dieser Bericht setzt sich aus Informationen der jeweiligen  Arbeitsgemeinschaften, Abteilungen und Kreise der Berliner SPD zusammen. Er gibt Auskunft über die Beteiligung von Genoss*innen mit Migrations-, sowie Rassismus- und Diskriminierungserfahrung in den Gremien der Landespartei.

 

Dieser Bericht soll auch eine Abfrage zum Anteil von Mitgliedern der BVV’en mit Migrationshintergrund, sowie Rassismus- und Diskriminierungserfahrung erfassen. Der seit 2022 den Gliederungen vorgelegte Fragebogen der Landesgleichstellungskommission kann dazu als Ideengrundlage dienen.