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Antrag 28/II/2018 Mindestlohnerhöhungen bei Zuwendungsempfängern ausgleichen

30.04.2018

Der Mindestlohn ist da. Er sorgte zur Einführung bei hunderttausenden Arbeitnehmer*innen für höhere Löhne. Zu Beginn des Jahres wurde er erstmals auf nunmehr 8,84 Euro pro Stunde angehoben und schaffte so für alle Mindestlohnempfänger*innen eine Gehaltserhöhung um 4 Prozent.

 

Die Zuschüsse der Jobcenter für Eingliederungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt werden allerdings nicht an diese gestiegenen Lohnkosten angepasst. Das bedeutet, dass zwischen dem gestiegenen Lohn und dem gleichbleibenden Zuschuss eine unvorhersehbare Lücke entstanden ist, die vom Arbeitgeber spontan finanziert werden muss. Hiervon sind insbesondere soziale Träger betroffen, in deren Belegschaften zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil Mindestlohnempfänger arbeiten, die durch Eingliederungszuschüsse finanziert werden. Allein die aktuelle Mindestlohnerhöhung um 34 Cent sorgt hier für jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 800 Euro pro 40h-Arbeitnehmer*in.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden daher aufgefordert, den hierfür ursächlichen §91 (2) des SGB III dahingehend zu ändern, dass Mindestlohnerhöhungen während einer laufenden Eingliederungsmaßnahme genauso wie auch jetzt schon die Lohnkürzungen berücksichtigt werden.

 

Die bisher entstandenen Mehraufwendungen der Arbeitgeber, welche durch die nunmehr nicht mehr kostendeckenden Eingliederungszuschüsse entstanden sind, müssen rückwirkend zum Inkrafttreten der Erhöhung des Mindestlohnes von dem Leistungsträger erstattet werden.

 

Anlage:

§ 91 SGB III Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt und Auszahlung des Zuschusses

(2) Der Eingliederungszuschuss wird zu Beginn der Maßnahme in monatlichen Festbeträgen für die Förderdauer festgelegt. Die monatlichen Festbeträge werden vermindert, wenn sich das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt verringert.

Antrag 23/I/2018 Priorisierung des Rückkehrrechts von Teilzeit auf Vollzeit

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, das Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit mit absoluter Priorität bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages mit der CDU/CSU zu versehen. Die SPD muss darauf bestehen, das Gesetzgebungsverfahren
bis Ende Dezember 2018 abzuschließen.

Antrag 88/I/2018 Kostenfreies Schulessen

30.04.2018

Auf Zuzahlung für das Schul- und Hortmittagessen wird verzichtet.

 

Dazu sollen:

1. Die sozialdemokratischen Berliner Abgeordneten im Deutschen Bundestag im Jahr 2018 einen Gesetzesentwurf einbringen, damit der Bund vollständig die Finanzierung übernimmt.

 

2. Der Berliner Senat soll zudem über eine erneute Bundesratsinitiative versuchen, eine Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen anzuregen.

 

3. Sollten diese Aktivitäten nicht erfolgreich sein, sichern Senat und Berliner Abgeordnetenhaus mit dem Haushaltsbeschluss für die Haushaltsjahre 2020/ 2021 und folgend die Finanzierung.

Antrag 25/I/2018 Bereinigung der Arbeitslosenstatistik

30.04.2018

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestags werden aufgefordert, sich für eine Abänderung des § 16 Abs. 2 SGB III in folgender Hinsicht einzusetzen. Es wird gefordert, dass alle nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die staatliche Transferleistungen erhalten in die Arbeitslosenstatistik aufzunehmen sind.

 

Antrag 172/I/2018 Sammelklage in Deutschland ermöglichen!

30.04.2018

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, die rechtlichen Grundlagen für eine Zivilklage zu schaffen, sodass juristische Personen künftig Klagen in Form einer „Sammelklage“ einreichen können. Als Vorbild können die Erfahrungen in Österreich dienen.