Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich gegen die geplante, willkürliche Kürzung des Steuerzuschusses im Gesundheitsfonds einzusetzen.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich gegen die geplante, willkürliche Kürzung des Steuerzuschusses im Gesundheitsfonds einzusetzen.
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die bestehende Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und verpartnerten Paaren hinsichtlich der Anwendung des § 27a SGB V (Künstliche Befruchtung) durch eine entsprechende gesetzliche Regelung beseitigt wird.
Denn obwohl die Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften bereits in einigen wichtigen Bereichen abgebaut werden konnte (so z.B. durch das Lebenspartnerschaftsgesetz oder durch diverse Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie jüngst zu steuerlichen Vergünstigungen), besteht im Bereich der künstlichen Befruchtung für verpartnerte Frauen nach wie vor eine große Ungleichbehandlung. So müssen Personen, die Maßnahmen nach § 27a SGB V (Künstliche Befruchtung) in Anspruch nehmen wollen, bei denen die gesetzlichen Krankenkassen im Normalfall bis zu 50% der Kosten übernehmen, miteinander verheiratet sein. Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) untersagen die Durchführung von fortpflanzungsmedizinischen Behandlungen bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft nach diesem Paragraphen („heterologeInsemination [ist] zurzeit bei Frauen ausgeschlossen, die […] in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft Leben.“, Richtlinie der BÄK zur Durchführung der assistierten Reproduktion, 2006). Begründet wird dies damit, dass für das Kind eine „stabile Beziehung zu beiden Elternteilen zu sichern sei“. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die eingetragene Lebenspartnerschaft die gleiche, auf Dauer übernommene, auch rechtlich verbindliche Verantwortung für den Partner darstellt, wie die Ehe (vgl. BVerfG zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung, 1 BvR 1164/07, Rdn. 104f.)
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Regelungen zum Mindestlohn sind lückenlos umzusetzen und zu überwachen. Die für die Überwachung zuständigen Dienststellen sind personell entsprechend auszustatten.
Die sozialdemokratische Fraktion des Deutschen Bundestages und die sozialdemokratische Fraktion des Europäischen Parlaments werden aufgefordert, Initiativen zu ergreifen, die eine Perspektive für einen ausnahmslosen Mindestlohn in der EU eröffnen.
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Selbstständige in den Kreis der unmittelbar Zulagenberechtigten für die „Riester“-Förderung aufgenommen werden. Die geltende mittelbare Zulagenberechtigung über den Ehegatten entfällt. Berechnungsgrundlage für das Einkommen ist der Unternehmensgewinn. Der förderfähige Jahreshöchstbetrag wird allgemein auf die monatliche Bezugsgröße in der Sozialversicherung angehoben. Neuverträge mit „Rürup“-Förderung sind nicht mehr möglich.
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für alle Pflegeberufe die Ausbildung für die Auszubildenden kostenfrei möglich ist.