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Antrag 75/II/2015 Gegen eine Deregulierung des Datenschutzes!

16.10.2015

Einleitung

Im Januar 2012 wurde von der Europäischen Kommission ein umfassender Entwurf für eine Datenschutzgrundverordnung, als Teil der EU-Datenschutzreform, vorgelegt. Inhalt des Entwurfes waren die Modernisierung des Rechtsrahmens für den Schutz personenbezogener Daten, die Harmonisierung aller bestehenden Vorschriften in der EU und eine Sicherung des bestehenden Datenschutzniveaus. Aktuell und nach drei Jahren der Diskussion um diesen Entwurf innerhalb der Kommission sowie dem Parlament, hat der Rat der Europäischen Union entschieden, einen eigenen Entwurf zu präsentieren, der Basis für die Verhandlungen im „Trialog“ zwischen dem EU-Parlament, der Kommission und der Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union ist. Dieser Trialog begann am 24. Juni 2015 in Brüssel und beinhaltet vor allem die Thematiken der Datensparsamkeit, der Datenvermeidung sowie der Zweckbindung von Datenerhebung.

 

Forderungen

 

Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung darf nicht untergraben werden!

Der Entwurf der Europäischen Kommission zur „General Data Protection Regulation“ sieht eine Abkehr vom Prinzip der Datensparsamkeit und Datenvermeidung vor, hin zu einer nicht exzessiven Datennutzung. Dabei ist nicht definiert, was als nicht exzessiv angesehen wird. Diese Beurteilung unterliegt lediglich den Datenverarbeitenden und Datenerhebenden. Wir fordern, es dürfen nur die personenbezogenen Daten erhoben werden, die für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind. Das Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung darf nicht untergraben werden.

 

Zweckbindung der Datenerhebung muss erhalten bleiben!

Der derzeitige Entwurf erlaubt das Weiterverarbeiten von Daten, wenn historische, wissenschaftliche oder statistische Gründe vorliegen. Dabei sind Datenverarbeitende nicht mehr an den ursprünglichen Zweck der Erhebung gebunden. Daher fordern wir, dass die Zweckbindung nicht geschwächt werden darf. Einmal erhobene personenbezogene Daten, sollen nur für den ursprünglichen Zweck verwendet werden dürfen.

Antrag 74/II/2015 Mitbestimmung der Patientenvertreter*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA)

16.10.2015

Die SPD Berlin spricht sich für eine Veränderung im SGB V, dahingehend aus, dass den Patientensprecher*innen, welche dem GBA beisitzen, zukünftig Stimmrecht eingeräumt wird.

 

Antrag 72/II/2015 Lebensrettende Blutspende freigeben

16.10.2015

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im Rahmen der Gesetzgebung dafür einzusetzen, dass das Verfahren der Blutspende in den folgenden Punkten angepasst wird:

 

  • Dass Fragen nach der sexuellen Identität sowie nach etwaigen Gefängnisaufenthalten aus dem Fragebogen gestrichen werden
  • Dass homo- und bisexuelle Männer nicht mehr generell und dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen werden.
  • Dass keine sexuelle Abstinenz gefordert wird.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative des Landes Berlin einzusetzen.

Antrag 70/II/2015 Sichere Nahrungsmittelversorgung durchsetzen

16.10.2015

Laut UNO-Statistik leben 800 Mio. Menschen weltweit permanent unterernährt und alle 7 Sekunden stirbt ein Kind aufgrund mangelnder Ernährung. Von 200 kg Getreide kann man einen Menschen ein Jahr lang gut ernähren – oder sein Auto zweimal volltanken. Mit der Verbreitung elektrischer Antriebe in PKW´s muss deshalb die Herstellung von Biokraftstoffen, die aus landwirtschaftlicher Produktion entstehen, sukzessive auf Null gefahren werden. Deshalb möge sich die SPD in der Bundesregierung für eine Revidierung der 2003 geänderten Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (Art. 17 StÄndG 2003; BGBl. Jg. 2003 Teil I Nr. 62 ausgegeben zu Bonn am 19.12.2003) einsetzen, die durch Steuererleichterungen Anreize für die Herstellung von Biokraftstoffen setzt und somit die Nutzung von Raps, Mais, Rüben und anderen landwirtschaftlichen Produkten als Nahrungsmittel, auch für diesbezügliche Katastrophenhilfen in der 3. Welt, einschränkt.

 

Um den Zwischenhändlern und Preisspekulanten den Boden zu entziehen, möge sich die SPD in der Bundesregierung des weiteren dafür einsetzen, dass die staatliche Lageranzahl und -kapazität für lagerfähige landwirtschaftliche Nahrungsmittel erhöht wird und Überschüsse, die den Bedarf einer möglichen Notversorgung der Bevölkerung übersteigen, in den Markt gegeben werden, um damit Preisstabilität zu gewährleisten. Es ist an der Zeit, dass das Menschenrecht auf angemessene Ernährung (Artikel 11, Absatz 2 UN-Sozialpakt) weltweit verwirklicht wird. So kann dazu beigetragen werden, dass soziale Spannungen, die weltweit zu Flucht und kriegerischen Auseinandersetzungen führen, vermieden werden.

Antrag 46/II/2015 Europäische Roma – Projekte in den Herkunftsländern

16.10.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, die sozialdemokratischen Mitglieder der deutschen Bundesregierung, die sozialdemokratischen Mitglieder des europäischen Parlaments werden aufgefordert, auf den ihnen zur Verfügung stehenden Ebenen dafür Sorge zu tragen, dass

 

  • eine Zusammenstellung der in den Mitgliedsländern der EU existierenden Roma-Programme veröffentlicht wird unter Angabe der Anzahl der jeweils dort lebenden Roma,
  • eine Auflistung der zur Verfügung stehenden EU-Mittel und deren Abrufung durch nationale Organe,
  • eine Zusammenstellung der in assoziierten europäischen Ländern lebenden Roma, der nationalen Programme, der abrufbaren EU-Mittel und der abgerufenen Gelder,
  • Möglichkeiten aufgezeigt werden und ggfs verhandelt werden können, um in den jeweiligen Heimatländern unbürokratisch, effizient und nichtkorruptionsanfällig von Drittländern Hilfsprogramme durchgeführt werden können.