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Antrag 36/III/2016 Für ein besseres Bundesteilhabegesetz

22.11.2016

Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, der Novellierung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nur zuzustimmen, wenn:

 

  • jeder Mensch mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf Teilhabeleistungen, auch unabhängig davon, in wie vielen Bereichen des Lebens (ICF) ein Bedarf besteht, hat und einfordern kann,
  • Leistungen zur Teilhabe unabhängig von Einkommen der Leistungsberechtigten und ihrer Partner gewährt werden,
  • Menschen, die Bedarfe sowohl im Bereich der Eingliederungshilfe als auch im Bereich der Pflege haben, durch das BTHG nicht schlechter gestellt werden,
  • kein Poolen von Leistungen stattfindet, was nicht dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen entspricht,
  • die Leistungserbringer weiterhin in die konkreten Hilfebedarfsplanung einbezogen werden.

 

Antrag 05/III/2016 Keine Anrechnung von Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Leistungsprämien auf den Mindestlohn

22.11.2016

Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, Gesetzesinitiativen zu ergreifen, die geeignet sind, zu verhindern, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden. Ebenso wollen wir, dass auch Leistungsprämien und Überstundenzahlungen sowie andere Leistungen, die über den Grundlohn hinausgehen, nicht angerechnet werden.

Antrag 02/III/2016 Änderung Anfechtungsfristen

22.11.2016

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Bundestages sowie das BMJ werden aufgefordert, durch eine Gesetzgebungsinitiative das Insolvenzanfechtungsrecht wie folgt zu ändern:

 

Es soll eine Anfechtbarkeit aller Sicherungen und Befriedigungen, die im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorgenommen wurden, ohne jede weitere Voraussetzung an die Stelle der bislang in § 130 und § 131 InsO geregelten Anfechtung unter einschränkenden Bedingungen innerhalb des kritischen Zeitraumes von bis zu drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung treten. Nur für nahe stehende Personen (§ 138 InsO) soll die Frist ohne weitere Voraussetzungen weiter drei Monate betragen. Die Bargeschäftsausnahme nach § 142 InsO soll allerdings auch für diese Anfechtungsmöglichkeit gelten. Soweit eine Anfechtbarkeit außerhalb von §§ 130, 131 InsO möglich ist, soll es dabei grundsätzlich verbleiben, so etwa bei Fällen vorsätzlicher Benachteiligung, wie sie jetzt von § 133 InsO erfasst sind, und für unentgeltliche Leistungen im Sinne von § 134 InsO.

 

Antrag Ini02/I/2016 Gesetzlicher Anspruch auf Umgangsmehrbedarf

30.04.2016

Das Land Berlin im Bundesrat und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, sich für eine klare und konsequente Lösung für den zusätzlichen finanziellen Bedarf von Kindern getrennt lebender Eltern einzusetzen.

 

Wir fordern einen Anspruch auf Mehrbedarf im Rahmen des SGB II für sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaften ohne Kürzung des Sozialgeldanspruchs im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils. Zur Umsetzung dessen fordern wir eine gesetzliche Verankerung eines Umgangsmehrbedarfs zur Sicherstellung des Kindeswohls und Existenzsicherung des Kindes und des alleinerziehenden Elternteils.

Antrag 47/I/2014 Liegenschaftspolitik des Bundes zügig sozial und gemeinwohlorientiert ausrichten

28.04.2016

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, zügig gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ihre Liegenschaftspolitik – analog zur Berliner Liegenschaftspolitik – an den Zielen des Koalitionsvertrages ausrichtet. Die BImA soll Grundstücke in ihrem Eigentum nicht mehr nur im Höchstpreisverfahren veräußern, wenn mittels eines Festpreisangebotes oder eines qualitativ ausgerichteten Bieterverfahrens gezielt soziale, stadtplanerische, kulturelle oder ökologische Zielsetzungen mit den zur Abgabe vorgesehenen Liegenschaften verfolgt und umgesetzt werden können. Liegenschaften mit Entwicklungsperspektive werden zukünftig nicht mehr nur meistbietend veräußert, sondern auch im Rahmen einer konzeptorientierten Ausschreibung, die auf den Nutzenzuwachs für die Stadt/Region abzielt und Kreativität einfordert und zulässt, zur Verfügung gestellt. Hierfür sind auch Erbbaulösungen vorzusehen.