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Antrag 55/I/2016 Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer. Überall. #ausnahmslos

1.04.2016

In der Silvesternacht auf 2016 waren in Köln und anderen deutschen Städten viele Frauen sexualisierter Gewalt an öffentlichen Plätzen ausgesetzt. Diese Taten müssen zügig und umfassend aufgeklärt und bestraft werden. Wir brauchen mehr Polizei in Bund und Ländern, um Straftaten aufzuklären, Täter zu ermitteln und Straftaten zu verhindern. Es darf keine Angsträume geben – wir wollen uns sicher fühlen auf Plätzen, Straßen, in Bahnen und an allen Orten. Die Schutzlücken im Straftatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung müssen endlich geschlossen werden.

 

Wir fordern, dass die Betroffenen jetzt alle Unterstützung und Hilfe erhalten, die sie benötigen. Wir sind solidarisch mit all denjenigen, die sexualisierte Gewalt und Belästigung erfahren und erfahren haben.

 

Der konsequente Einsatz gegen sexualisierte Gewalt jeder Art ist unabdingbar und von höchster Priorität. Es ist für alle schädlich, wenn feministische Anliegen von Populisten und Populistinnen instrumentalisiert werden, um gegen einzelne Bevölkerungsgruppen zu hetzen, wie das aktuell in der Debatte um die Silvesternacht getan wird. Sexualisierte Gewalt darf nicht nur dann thematisiert werden, wenn die Täter die vermeintlich „Anderen“ sind – kurzum, all jene, die rechte Populisten und Populistinnen als „nicht deutsch“ verstehen. Sie darf auch nicht nur dann Aufmerksamkeit finden, wenn die Opfer weiße Frauen sind. Der Einsatz gegen sexualisierte Gewalt muss jeden Tag ausnahmslos politische Priorität haben – auf öffentlichen Plätzen, in der häuslichen Umgebung und auch in Unterkünften für Geflüchtete.

 

Sexualisierte Gewalt ist ein fortwährendes strukturelles gesellschaftliches Delikt, das uns alle betrifft. 2014 ergab eine Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dass mehr als die Hälfte aller Frauen bereits sexuell belästigt wurde und ein Drittel sexualisierte und/oder physische Gewalt erlebte. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist jährlich mehr als 7.300 angezeigte Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen in Deutschland aus, das sind zwanzig jeden Tag. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher.

Alle Menschen sollen sich von klein auf, unabhängig von ihrer Ethnie, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Religion, Lebensweise oder Herkunft sicher fühlen und vor verbalen und körperlichen Übergriffen geschützt sein: egal ob auf der Straße, zu Hause, bei der Arbeit oder im Internet. Ausnahmslos. Das sind die Grundlagen einer freien Gesellschaft.

 

Wir fordern:

 

  1. Die Arbeit der Beratungsstellen muss gestärkt und ihr Angebot ausgebaut werden, einschließlich Therapiemöglichkeiten. Frauen brauchen einen besseren und schnelleren Zugang zu Therapieplätzen. Dafür muss bundesweit flächendeckend eine ausreichende Anzahl von Beratungsstellen und Frauenhäuser existieren, um allen Frauen einen Zugang zu ermöglichen. Die Beratungs- und Therapieangebote, inklusive technischer Ausstattung und umfassender Fortbildungsangebote sind finanziell ausreichend abzusichern. Alle Beratungsstellen und -angebote müssen barrierefrei sein.
  2. Das Sexualstrafrecht muss modernisiert und zum umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung den Anforderungen der Istanbul-Konvention angepasst werden. Wir unterstützen Bundesminister Heiko Maas, der mit seinem Gesetzentwurf wichtige erste Schritte in die richtige Richtung unternimmt. Wir fordern die ParlamentarierInnen der SPD-Bundestagsfraktion aber auf, diesen Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen so anzureichern, dass den Anforderungen der Istanbul-Konvention vollständig Rechnung getragen wird. Jede Form des nicht-einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs muss strafbar sein. Nein heißt Nein! Und wir fordern, dass sexuelle Belästigung in Deutschland zu einem eigenständigen Straftatbestand wird.
  3. Mehr öffentliche Aufklärungsarbeit hilft, Gewalt zu vermeiden, und signalisiert den Betroffenen, dass sie sich Hilfe holen und mit gesellschaftlicher Unterstützung rechnen können. Wir wollen dafür sensibilisieren, dass die Gefahr, Sexismus und sexualisierte Gewalt zu erleben, im engen sozialen Umfeld besonders groß ist und in allen gesellschaftlichen Gruppen vorkommt.
  4. Auch eine geschlechtersensible Pädagogik kann (sexualisierter) Gewalt vorbeugen. Dazu zählt nicht zuletzt die Aufklärung über Geschlechterstereotype und die Bedeutung von Sprache.
  5. Polizei und Justiz müssen geschult werden, damit es überhaupt zur Strafverfolgung kommt und in diesen Prozessen sensibel und respektvoll mit Betroffenen umgegangen wird.
  6. Die Debatte über sexualisierte Gewalt muss offen, kritisch und differenziert geführt werden. Dazu gehört die Analyse, Aufarbeitung und Bekämpfung von soziokulturellen und weltanschaulichen Ursachen von Gewalt. Dringend muss auch über Auswirkungen gesellschaftlicher Stigmatisierung von Betroffenen sexualisierter Gewalt gesprochen werden. Sexismus und Rassismus sind nicht Probleme „der Anderen”: Wir alle sind von struktureller Diskriminierung geprägt und müssen erlernte Vorurteile erst einmal reflektieren, um sie abzulegen.
  7. Betroffene sexualisierter Gewalt müssen ernst genommen werden.
  8. Wer Zeuge oder Zeugin von sexualisierter Gewalt und Sexismus wird, sollte nicht wegschauen, sondern eingreifen – von Hilfe und Beistand bei sexualisierten Übergriffen bis zum Einspruch gegen sexistische Sprüche, „Witze“ oder Werbung.
  9. Die mediale Berichterstattung über sexualisierte Gewalt darf die Opfer nicht verhöhnen und die Taten nicht verschleiern. Täter sollten nicht als „Sex-Gangster” oder „Sex-Mob” beschrieben – da sexualisierte Gewalt nichts mit Sex sondern im Wesentlichen mit Machtdemonstration zu tun hat – und häusliche Gewalt nicht als „Familien-” oder „Beziehungsdrama” verharmlost werden.
  10. Sexismus und andere Diskriminierungsformen müssen als Nährboden für sexualisierte Gewalt verstanden und als reale und bestehende Probleme in unserer Gesellschaft anerkannt werden. Es muss erkannt und ernst genommen werden, wie die mediale Darstellung u.a. weiblicher Körper als Lustobjekte mit sexualisierter Gewalt verknüpft ist. Sexismus darf weder im Alltag noch in der Werbung und in den Medien Platz haben.

 

Antrag 46/I/2016 Der Integration eine echte Chance geben: Gesetz zur erleichterten Ausweisung entschärfen

1.04.2016

Wir fordern die SPD Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich gegen Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz einzusetzen. Gleichzeitig lehnen wir die von den Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD auf den Weg gebrachten Maßnahmen entschieden ab!

 

Das von der Bundesregierung – unter federführender Leitung der SPD – beschlossene „Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern“ in seiner vorliegenden Form kann so nicht akzeptiert werden. Wir sind überzeugt, dass durch dieses Gesetz nicht nur das individuelle Grundrecht auf Asyl weiter eingeengt bzw. weiter ausgehöhlt, sondern zudem rechtspopulistischen Forderungen nachgekommen wird. Vor allem aber bedient diese reaktionäre Politik rassistische Parolen und hetzerische Forderungen im Stile „Abschiebung krimineller Ausländer“ und macht sich schlussendlich zum Sprachrohr rechtspopulistischen Gedankengutes. Die Bundesregierung geht mit der Verschärfung des Gesetzes auf Stimmenfang am rechten Rand und betreibt populistische Symbolpolitik auf dem Rücken Schutzsuchender. So etwas können und wollen wir nicht akzeptieren!

 

Nein zur Doppelbestrafung! 

Schon die Grundintention des Gesetzes zeigt die ganze Ungerechtigkeit auf: nämlich, dass wenn Migrant*innen rechtskräftig zu einer Freiheits-oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, ab sofort ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ gelten soll – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ bezieht sich in dem von Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maiziére vorgelegten Gesetz ausdrücklich auf Migrant*innen, ergo fallen unter diese Kategorie auch langjährig hier lebende Menschen. Eine Bewährungsstrafe würde künftig die Ausweisung aus Deutschland bedeuten. So kann, wer mehrere Diebstähle begangen habe oder sich gegen seine Verhaftung wehre, mit sofortiger Wirkung seinen Anspruch auf ein Leben in Deutschland verlieren. Dass jemand straffällig wird, ist aber kein Beweis dafür, dass die Integration nicht erfolgreich war. Die zusätzliche Ausweisung stellt somit eine Art „zweite Bestrafung“ für Migrant*innen dar. Eine verschärfte, auf Grundlage der Herkunft einer Person vollzogene Bestrafung darf es nicht geben! Eine diskriminierende und rassistische Doppelbestrafung ist weder sozial, noch gerecht oder demokratisch vertretbar!

 

Keine Stärkung rechtspopulistischer Ressentiments gegenüber Geflüchteten und Asylsuchenden

Die Diskussion um „straffällige Ausländer“ bzw. deren „kriminelle Einstellung“ konstruiert ein bestimmt pauschalisierendes Bild von Geflüchteten, die bei uns Schutz vor Verfolgung, Krieg und Tod suchen. Durch die Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes wird nicht zuletzt suggeriert, dass mitunter eine Vielzahl von Asylsuchenden potentiell kriminell bzw. gefährlich seien. Dass dabei lediglich Vorurteile und Ressentiments bedient werden zeugt von einer Symbolpolitik, die in ihrem Kern nicht an strafrechtlicher Aufklärung, sondern Abschreckung interessiert zu sein scheint. Dieser politische Aktionismus dient nur dem Schein zur Wiederherstellung der „öffentlichen Sicherheit“ zu Lasten der Leidtragenden, nämlich der Schutzbedürftigen. Hier müssen wir uns entschieden dagegenstellen! Es darf kein Extrarecht in Abhängigkeit der Herkunft einer Person geben! Gleiches Recht für alle Menschen!

 

Keine Überreaktion der Politik

Durch die geplanten Änderungen wird sich die Zahl aufenthaltsbeendender Maßnahmen immens erhöhen. Gleichzeitig stellt für viele Menschen die Abschiebung aus Deutschland eine immens lebensbedrohliche Situation dar, werden sie genau in die Länder zurückgeschickt, die aus Furcht vor Terror, Krieg, Verfolgung und Tod verlassen hatten. Die Bundesregierung hat aber grundlegend eine Pflicht, für die Unversehrtheit der körperlichen Integrität der hier lebenden Menschen zu sorgen und dies zu garantieren. Das Menschenrecht liegt nicht im Ermessen der Herkunft eines Menschen, sondern gilt stellvertretend für alle Menschen. Wir müssen verhindern, dass es zu erneuten Verschärfungen des Ausweisungsrechtes kommt und die Menschen gegeneinander ausgespielt werden!

Antrag 41/I/2016 Verbesserung des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften

1.04.2016

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, den Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern.

 

Es ist dringend notwendig, dass in Deutschland die EU-Aufnahmerichtlinie umgesetzt wird. Dazu liegen Untersuchungen und Empfehlungen für Maßnahmen vor, die die Verpflichtung aus Artikel 18 Abs. 4 der EU-Aufnahme­richtlinie, geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle Belästigungen und Übergriffe zu verhindern, umsetzen. Bauliche Maßnahmen wie abschließbare und getrennte sanitäre Anlagen, abschließbare Zimmer, Schutzräume für besonders gefährdete Personen (z. B. Frauen, Kinder, Homosexuelle, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle, Religiöse Minderheiten) in den Unterkünften sollten Standard sein. Darüber hinaus werden die Benennung von Ansprechpersonen und ein Notfallplan für den Verdachtsfall empfohlen.

 

Konkret fordern wir, dass nach § 44 Absatz 3 Asylgesetz folgende Absätze eingefügt werden:

 

(4) Bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 berücksichtigen die Träger von Aufnahmeeinrichtungen geschlechts- und altersspezifische Aspekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen. Sie treffen geeignete Maßnahmen, damit Übergriffe und geschlechtsbezogene Gewalt einschließlich sexueller Übergriffe und Grenzverletzungen in den Aufnahmeeinrichtungen verhindert werden.

 

(5) Die Träger von Aufnahmeeinrichtungen sollen nur Personal einsetzen, das für ihren jeweiligen Einsatzbereich angemessen geschult ist.

 

(6) Die Länder sollen Qualitätskriterien für geeignete Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 bestimmen. Sie treffen geeignete Maßnahmen zur Kontrolle, dass die Träger von Aufnahmeeinrichtungen ihrer Pflicht nach den Absätzen 4 bis 6 nachkommen.

Antrag 27/I/2016 Einführung des „Modell Bundestag“ an den weiterführenden Schulen in Deutschland

1.04.2016

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Landtage sind aufgefordert, auf die  Entwicklung  eines „Modell Bundestag“ an den weiterführenden Schulen in Deutschland hinzuwirken.

 

Das „Modell Bundestag“ dient der politischen Bildung der Schüler*innen und soll an allen weiterführenden Schulen als Arbeitsgemeinschaft für interessierte Schüler*innen eingeführt werden. Ansprechpartner werden bei der Bundeszentrale für politische Bildung angesiedelt. Benötigte Materialien stellen die Parteien in Zusammenarbeit mit ihren Jugendorganisationen zur Verfügung. Hierzu gehören auch das Grundsatzprogramm und das Wahlprogramm zur aktuellen Legislaturperiode.

 

Das „Modell Bundestag“ wird an den weiterführenden Schulen durchgeführt. Schüler*innen beschäftigen sich hier mit den Programmen der Parteien und bilden, analog zum Bundestag, Fraktionen und Koalitionen. Ziel ist es, das Verständnis für die politische Arbeit in Deutschland sowie die unterschiedlichen Positionen der Parteien unter den Schüler*innen zu erhöhen.

 

Bundestagswahlkämpfe werden in den Arbeitsgemeinschaften begleitet. Es werden die Grundsatz- und Wahlprogramme aller zur Wahl zugelassenen Parteien besprochen.

 

Zusätzlich werden regionale und bundesweite Konferenzen durchgeführt. Zu den regionalen Konferenzen können Schulen einzelne Schüler oder Gruppen anmelden. Die bundesweite Konferenz wird gebildet aus Delegationen der regionalen Konferenzen gebildet.

 

Antrag 19/I/2016 Zur Arbeit von Lobbyisten in Bundesministerien

1.04.2016

Die Fraktion der SPD im Bundestag wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die eine Tätigkeit von externen Mitarbeitern aus Firmen und Verbänden in Bundesministerien mit dem Zielstellung der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen gesetzlich zu untersagen.