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Antrag 54/II/2017 Berliner Pflegeoffensive: 12 Punkte für einen Neustart in der Pflege

14.10.2017

12 Punkte für einen Neustart in der Pflege

 

Politik, Kranken- und Pflegekassen, Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie Betroffenen-Verbände können gemeinsam mehr in der Pflege bewegen. Wir fordern einen Neustart in der Pflege und laden zu einer Debatte über diesen 12-Punkte-Plan ein:

 

1. Anpassung der Ausbildungskapazitäten an den Bedarf

Es wird ein bundeseinheitliches Verfahren zur Ermittlung des Fachkräftebedarfs auf Grundlage der Bevölkerungsprognosen, Fluktuationszahlen sowie Verweildauer entwickelt. Abgeleitet von der Bedarfsprognose werden die erforderlichen Ausbildungskapazitäten der einzelnen Bundesländer ermittelt. Die Länder richten ihre Ausbildungskapazitäten im Rahmen der neuen Fondsfinanzierung nach dieser Personalbedarfsplanung aus. Um den Bedarf der erforderlichen Lehrkräfte in Schulen und Praxisanleiter/innen in den Betrieben zu decken, werden die Weiterbildungskapazitäten für bedarfsgerecht erhöht. Pensionierte Lehrkräfte und Praxisanleiter/innen können für Bewältigung von Engpässen kurzfristig mobilisiert werden.

 

2. Durchlässiges Ausbildungssystem

Die neue dreijährige Ausbildung zur „Pflegefachkraft“ soll der Kern eines durchlässigen, transparenten Ausbildungssystems werden. Sackgassen werden vermieden, Perspektiven im Aufstieg und Verantwortungsübernahme eröffnet. Die Helfer/in-Ausbildungen werden ebenfalls generalistisch ausgerichtet, ermöglichen Schulabschlüsse und sind anschlussfähig hin zur Fachkraft-Ausbildung. Akademische Weiterbildungen werden praxisgerecht ausgebaut. Ausbildungen in Teilzeit oder berufsbegleitend sind besonders attraktiv und müssen gestärkt werden.

 

3. Orientierung zum Pflegeberuf in Schulen und bei den Arbeitsagenturen

Zukünftig werden bei der Agentur für Arbeit auch Ausbildungsplätze in der Pflege gemeldet und statistisch erfasst. Dies ermöglicht – wie in der dualen Ausbildung – eine bessere Vermittlungsquote der Bewerberinnen und Bewerber. Im Rahmen der Berufsorientierung in den Schulen und der Jugendberufsagenturen wird das Berufsbild Pflege mit einer Offensive integriert. Die Offensive umfasst auch eine bundesweite Werbekampagne. Mit einem Modellprojekt werden junge Auszubildende in der Pflege als „Role Models“ ausgebildet und werben in die Schulen.

 

4. Bessere Bezahlung

Im zukünftigen Gesundheitsfachberuf „Pflegekraft“ muss auch die einheitliche Vergütung sichergestellt werden.  Der Lohnunterschied zwischen Altenpfleger/innen und Krankenpfleger/innen beträgt im Durchschnitt 30 Prozent. Mit der generalistischen Ausbildung werden die Ausbildungsvergütungen angeglichen. Diese Angleichung muss zukünftig auch bei den Fachkräften erreicht werden, mit dem Ziel, höhere Gehälter insbesondere in der Altenpflege zu erreichen. Ziel ist es, in der Pflege zu allgemeinverbindlichen Flächentarifverträgen zu gelangen. Dafür wird mit den Sozialpartnern ein Pakt „Neustart in der Pflege“ initiiert. Dieser umfasst nicht nur Vergütungsfragen, sondern auch Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Arbeitsplätze. Der Mindestlohn für Altenpflege wird auf 15 Euro erhöht.

 

5. Gute Arbeitsbedingungen

Gute Arbeitsbedingungen umfassen u.a. Gesundheitsmanagement, Entbürokratisierung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sollte dies nicht zustande kommen, werden ambulanten Pflegediensten und stationären Altenpflegeeinrichtungen gesetzlich verbindliche Vorgaben gemacht und die Refinanzierung über die Pflegekassen gesichert. Leiharbeit in der Pflege wird verboten.

 

6. Verbindliche Personaluntergrenzen

Es werden sowohl in der Krankenpflege wie in der ambulanten und stationären Altenpflege auf Bundesebene Personaluntergrenzen gesetzlich festgelegt. Bis dies erreicht ist, sollen die Länder ermächtigt werden, über Landesgesetzgebung verbindliche Personaluntergrenzen nicht nur in der Krankenpflege, sondern auch in der stationären wie ambulanten Altenpflege sicherzustellen. Die Refinanzierung muss über die Kranken- und Pflegekassen garantiert werden.

 

7. Gleiche Augenhöhe mit anderen Berufsgruppen

Den Stellenwert der Krankenpflegekräfte im Gesundheitssystem wird gestärkt. Die Differenzierung nach „ärztlichem und nichtärztlichem Personal“ ist nicht zeitgemäß. Die Pflegekräfte werden als gleichwertige Berufsgruppe in der Statistik aufgeführt. Die Pflegeleistung in einem Krankenhaus wird zum Qualitätsmerkmal definiert. Die Klinikvorstände werden paritätisch mit Pflegedirektoren/innen und Chefärzten/innen besetzt.

 

8. Unterstützung von pflegenden Angehörigen

2008 wurden in der Pflegeversicherung (§ 92c SGB XI) Pflegestützpunkte eingeführt, um eine flächendeckende, neutrale und niedrigschwellige Beratung für alle Angehörigen und Pflegebedürftigen zu schaffen. Diese Aufgabe haben die Länder unterschiedlich umgesetzt: während in Rheinland-Pfalz und Berlin mindestens pro 90.000 Einwohner/innen ein PSP zur Verfügung steht, hat Bayern nur acht Pflegestützpunkte und Sachsen verfügt über keine einzige derartige Beratungsstelle. Deshalb müssen im SGB XI verbindlichere Standards festgelegt und in allen Ländern einheitlich umgesetzt werden. Aus den Erfahrungen kann auch eine qualitative Weiterentwicklung abgeleitet werden: Vernetzung im Sozialraum, aufsuchende Beratung, interkulturelle Öffnung und aktive Begleitung der Digitalisierung sollen gestärkt werden. Spezifische Beratungsangebote für pflegende Kinder und Jugendliche sowie für Familien, die ihre Kinder pflegen, müssen gestärkt werden.

 

9. Vereinbarkeit von Pflege & Beruf

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) müssen zusammengeführt und weiterentwickelt werden:

  • Nutzerfreundliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs für pflegende Angehörige auf 10-tägige Freistellung mit Lohnfortzahlung mit dem Ziel, einen niederschwelligen Zugang analog zum Kinderkrankengeld zu ermöglichen;
  • Einführung von Freistellung sowie einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung über einen längeren Zeitraum, bspw. über sechs Monate, analog zum Elterngeld;
  • Überarbeitung des Konzepts der 24-monatigen Familienpflegezeit; berücksichtigt werden sollen auch Aspekte der Partnerschaftlichkeit und existenzsichernden Teilzeitarbeit, Übergänge in das Modell der Familienarbeitszeit werden geprüft.

 

Insgesamt muss ein Rechtsanspruch zum Erwerb von Rentenansprüchen der berufstätigen pflegenden Angehörigen eingeführt und aus Bundesmitteln finanziert werden.

Die Tages- und Nachtpflege wollen wir stärken und deshalb den Rechtsanspruch verstärken. Zukünftig soll es für häuslich versorgte Pflegebedürftige eine ausreichende, wohnortnahe, zielgruppengerechte und flexibel gestaltbare Tages- und Nachtpflege und Betreuung (Tageszeitenbetreuung) geben.

 

10. Qualitätssicherung

Gute Pflege benötigt gute Bedingungen, aber auch Qualitätsentwicklung und Aufsicht sowie Kontrolle. Im Pflegestärkungsgesetz II sind die Kontrollrechte des Medizinischen Dienstes der Kassen (MDK) gestärkt worden. Die Länder müssen nun auf die Anwendung und Evaluation drängen. Im SGB XI sollen zusätzlich die Kontrollmöglichkeiten der Sozialhilfeträger ausgeweitet werden. Die Beratungsbesuche bei pflegenden Angehörigen durch die Kassen sollen qualifiziert und nach einheitlichen Standards durchgeführt werden.

 

11. Digitalisierung

Wir wollen technische Innovationen nutzen, um die Qualität der Pflege zu erhöhen, und die Pflegekräfte zu entlasten. Gewonnene zeitliche Spielräume durch Digitalisierung, assistierte Lösungen oder Robotik sollen genutzt werden, um mehr Zeit für die Mensch-zu-Mensch-Beziehung in der Pflege zu gewinnen.

 

12. Pflege gehört in die Mitte unserer Gesellschaft!

Pflege-Preise, Pflege-Kampagnen und Dialog-Prozesse sind wichtige Instrumente zur Verbesserung unseres Bildes von Pflege. Die Kommunikation darüber muss in den Lebenswelten der Menschen ankommen: Kita, Familie, Schule, Universität, Kultur, Arbeitsplatz, Sportverein, u.v.m. Pflege gehört zur Lebensplanung dazu, Tabus müssen verschwinden. Denn Pflege geht uns alle an!

 

Antrag 60/II/2017 „Dirty Diaries“ auch in Deutschland!

14.10.2017

Mainstream-Pornos zeigen in der Regel sexistische und rassistische Stereotype, in denen Konsens kein Thema ist und die bestimmten, „optimalen“ Körpertyp zum Standard erheben. In diesen Filmen wirkt Sex eher wie eine Performance oder Leistungssport: Alles funktioniert scheinbar auf Anhieb, es gibt keine Kommunikation zwischen den Darsteller*innen, kein Ausprobieren, Scheitern und Neu-Ausprobieren. Diese Darstellungsformen in Mainstream-Pornos können Konsument*innen in ihrer Sexualität und im Menschenbild nachhaltig beeinflussen. Auch Jugendliche starten damit viel zu oft mit völlig unrealistischen Vorstellungen in ihr Sexualleben und haben nicht die Möglichkeit ein selbstbewusstes Verhältnis zu sich, ihrem Körper, ihrer Sexualität und Gesundheit zu entwickeln. Dabei geht es um eine Ergänzung der außerschulischen Bildungsarbeit.

 

Schweden hat mit den „Dirty Diaries“ dieses Problem in Angriff genommen. Die „Dirty Diaries“ sind eine feministische Pornosammlung, die 2009 vom staatlichen Schwedischen Filminstitut finanziert wurden und fernab vom standardisierten Mainstream-Porno Menschen und Sexualität in all ihrer Vielfalt zeigt.

 

Dieser feministische Porno beinhaltet mindestens die folgenden Aspekte:

  • Regisseur*innen und Produzent*innen, die die Vielfalt der Gesellschaft abbilden
  • Gute und gerechte Arbeitsbedingungen und Bezahlung
  • Die Darstellung von Vielfalt an Körperformen, Geschlechtern, ethnischer Herkunft, Sexualität und Sexualpraktiken
  • Die realistische Darstellung von Lust aller Beteiligter
  • Verhütung (wenn nicht, dann nur im (dokumentierten) Konsens)
  • Die explizite Darstellung von Konsens und Kommunikation

 

Es gibt also nicht den einen feministischen Pornofilm. Feministischer Porno ist die Gesamtheit aller den Definitionen folgenden Filmen.

 

Selbstverständlich kann die Einführung und die Verfügbarkeit von feministischen Pornos nicht eine grundsätzliche Reformierung des Sexualkundeunterrichts ersetzen, sondern lediglich ergänzen. Unterstützend fordern wir aber, dass im Sexualkundeunterricht an Schulen auf die Verfügbarkeit feministischer Pornos verwiesen wird.

 

Da vor allem im Internet kostenlose Pornographie konsumiert wird, muss auch feministischer Porno gebührenfrei, dauerhaft und niedrigschwellig verfügbar sein. Daher fordern wir eine Filmförderung nach schwedischem Vorbild.

 

Eine solche Filmförderung ist über verschiedene Kanäle möglich:

 

  • Als Sexualbildung über die Landes- und Bundeszentrale(n) für politische Bildung und die Landes- und Bundeszentrale(n) für gesundheitliche Aufklärung
  • Als Filmförderung. Dieses Instrument ist denkbar im Rahmen einer Ausschreibung mit vorgegebenen Mindestkriterien, einer freien Bewerbung um Fördermittel oder einer Preisverleihung. Hierbei muss auf die Liste der Kriterien, deren Nachprüfbarkeit und/oder auf die Zusammensetzung der Kommission geachtet werden.
  • Durch den Aufkauf und das kostenlose Verfügbarmachen in der Online-Mediathek der öffentlich-rechtlichen Sender. Wir fordern, dass die Altersfreigabe für Pornografie hierfür überprüft und ggf. heruntergesetzt wird.

 

Wir fordern, dass die angeführten Kanäle geprüft werden und die Förderung über die geeigneten Kanäle und in wirkungsvoller Höhe begonnen wird.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und der SPD-Fraktionen in den Landesparlamenten auf, entsprechend tätig zu werden.

Antrag 78/II/2017 Autoverkehr – aber bitte klimafreundlich! oder Die Zukunft ist elektrisch!

14.10.2017

Die Sozialdemokratie bedarf einer erneuerten umweltpolitischen Ausrichtung, die sich nicht an Konzerninteressen, sondern an die Einhaltung klima-sowie umweltpolitischer Standards orientiert.

 

Daher fordern wir:

  • Umweltschädliche Subventionen verhindern eine klimagerechte Verkehrspolitik und müssen deshalb sukzessive abgebaut werden. Das Privileg für den Dieselkraftstoff bei der Mineralölsteuer wird abgeschafft;
  • Die Schadstoffgrenzen müssen eingehalten und Elektromobilität vorangetrieben werden. Ab 2035 werden keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor in Deutschland zugelassen. Die dafür notwendige Infrastruktur muss jetzt geschaffen werden;
  • Die Automobilhersteller*innen müssen für das Erreichen der Umwelt- und Klimaziele im Verkehrssektor in die Pflicht genommen werden. Autos, die die Grenzwerte auf der Straße nicht einhalten, müssen auf Kosten der Konzerne nachgebessert und wo nötig umgetauscht werden;
  • Für eine wirksame Verkehrswende muss Mobilität auch jenseits des motorisierten Individualverkehrs gestaltet werden. Der ÖPNV und der Radverkehr sind daher sowohl in urbanen als auch ländlichen Regionen echte Alternativen zum Auto auszubauen. Des Weiteren sollen Ansätze zur Reduzierung des Autoverkehrs gefördert werden.

Antrag 87/II/2017 Act smart – get safe: Gerätehersteller*innen verpflichten, Konsumenten schützen!

14.10.2017

Immer mehr Geräte verfügen über eine Internetanbindung, egal ob PCs, Smartphones, Tablets, Wearables, Smart-TVs oder smarte Haushaltsgeräte, wie Kühlschränke. Wenn alles mit jedem kommuniziert, kommt dem Aspekt der Geräte-Sicherheit eine besondere Rolle zu. Während bei Computern regelmäßige Sicherheitsupdates bei den gängigen Betriebssystemen (Windows, MacOS, Linux) mittlerweile die Regel sind, stellt sich die Situation bei den anderen internetfähigen Geräten, insbesondere bei Smartphones, problematischer dar. So laufen Medienberichten zufolge beispielsweise 90% aller Android-Geräte mit veralteter Software. Die Ursache liegt dabei in erster Linie nicht bei den User*innen, denn viele Hersteller*innen bieten notwendige Sicherheitsupdates entweder gar nicht, nur in unregelmäßigen Abständen oder nur für ihre aktuellsten Geräte an.

 

Leidtragende sind die Nutzer*innen, denn die von ihnen verwendeten Geräte können auf unterschiedlichste Art und Weise angegriffen werden. Da auf Mobilgeräten vielerlei persönliche Daten zusammenlaufen (E-Mail, Banking, Social Media, Fotos), sind die Auswirkungen möglicher Attacken enorm. Mittlerweile sind immer mehr klassische Haushaltsgegenstände mit dem Internet verbunden. Auch Angriffe auf Smart-Home Technologien oder die Bordccomputer in modernen Autos sind mit enormen Risiken verbunden. Schon alleine, weil auch hier zahlreiche persönliche Daten gespeichert und verwertet werden.

 

Dieses Risiko ist minimierbar! Hierzu müssen die Hersteller*innen Sicherheitsupdates kontinuierlich bereitstellen. Am Beispiel des Android-Betriebssystems lässt sich feststellen, dass Google notwendige Updates aktuell freiwillig bereitstellt, diese jedoch nur von wenigen Hersteller*innen an die Nutzer*innen weitergegeben werden.

 

Da nicht zu erwarten ist, dass sich diese Situation ohne Eingreifen der Politik verbessern wird, muss der Gesetzgeber zum Wohle der Verbraucher*innen tätig werden und die kontinuierliche Versorgung mit Sicherheitsupdates gegenüber den Hersteller*innen durchsetzen. Die Hersteller*innen müssen verpflichtet werden, regelmäßige Sicherheitsupdates der auf den Geräten installierten Software durchzuführen. Insbesondere muss die Haftung im Schadensfall bei den Hersteller*innen und nicht bei den Nutzer*innen liegen.

 

Aufgrund der Schnelllebigkeit der heutigen Technologie sind Updates über einen unbegrenzten Zeitraum jedoch nicht sinnvoll umzusetzen. Deshalb müssen für die verschiedenen Gerätegattungen jeweils verbindliche Zeiträume durch den Gesetzgeber festgelegt werden, in denen eine kontinuierliche Versorgung mit Softwareupdates durch die Hersteller*innen sichergestellt sein muss.

 

Grundlage für die Festlegung einer Mindestunterstützung mit Sicherheitsupdates könnte die jeweilige durchschnittliche Nutzungsdauer der Geräte sein. So wird ein Smartphone im Schnitt 2,5-3 Jahre verwendet. Kühlschränke jedoch werden in der Regel 7 Jahre verwendet und sollen durch die Hersteller*innen über einen entsprechenden Mindestzeitraum ab Kauf aktualisiert werden, sofern sie internetfähig sind. Die Versorgung mit Sicherheitsupdates soll dabei das zweieinhalbfache der jeweiligen durchschnittlichen Nutzungsdauer der Geräte, wie sie das Bundesfinanzministerium angibt, ab Kauf keinesfalls unterschreiten. Um eine langfristige Weiterverwendung der Geräte sicherzustellen, soll im Falle keiner weiterer Updates durch den Hersteller – auch nach der Mindestunterstützung von Sicherheitsupdates – dieser dazu verpflichtet sein, den Quellcode für nicht-kommerzielle Zwecke bereitzustellen, so dass eine Weiterentwicklung durch die Öffentlichkeit und von Privatpersonen möglich ist.

 

Darüber hinaus sollen Hersteller*innen verpflichtet werden, ihre Unterstützung mit Sicherheitsupdates transparent vor Kauf darzulegen, beispielsweise durch eine Kennzeichnungspflicht nach dem Vorbild der europäischen Energieverbrauchskennzeichnung.

 

Es ist sicherzustellen, dass nur Geräte in den Verkehr gebracht werden dürfen, die diese Anforderungen erfüllen. Halten die Hersteller*innen ihre Verpflichtungen nach Kauf nicht ein, sollen sie wirksam in Regress genommen werden können. Hierfür sind entsprechende Regelungen mit empfindlichen Strafen auf europäischer Ebene zu schaffen.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament auf, entsprechend tätig zu werden.

Antrag 10/I/2017 Mehr Geld für Lehrkräfte von Integrationskursen

20.04.2017

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages auf, darauf hinzuwirken, dass jede Arbeit der Lehrkräfte in den Integrationskursen tarifvertraglich entlohnt wird.